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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen.

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Präsentation zum Thema: "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen."—  Präsentation transkript:

1 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

2 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.2/32 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen A. Kurzarbeit und Qualifizierung B. Finanzierungshilfen für Unternehmen

3 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.3/32 A. Kurzarbeit und Qualifizierung  Konjunkturelles Kurzarbeitergeld  Qualifizierung während Kurzarbeit  Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit

4 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.4/32 Konjunkturelles Kug (1)  Ziele und Vorteile von Kurzarbeit:  Entlassungen vermeiden und Fachkräfte für die Zukunft sichern Zukunft sichern  Freie Zeit für Qualifizierung nutzen  Beschäftigungssicherung erfährt sozial- staatlichen Ausgleich (Kurzarbeitergeld – Kug)

5 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.5/32 Konjunkturelles Kug: Voraussetzungen (2) Arbeitsausfall  aus wirtschaftlichen Gründen oder  infolge eines unabwendbaren Ereignisses,  mit Entgeltausfall verbunden,  unvermeidbar und  vorübergehend

6 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.6/32 Konjunkturelles Kug: Leistungen (3)  AA erstattet seit 60 % der ausgefallenen Nettoentgeltdifferenz (Differenz zwischen Netto-Soll- und Netto-Istentgelt) bis max. 24 (neu!) (Differenz zwischen Netto-Soll- und Netto-Istentgelt) bis max. 24 (neu!) Monate bzw. 67 % bei Kurzarbeitern mit einem minderjährigen Kind Monate bzw. 67 % bei Kurzarbeitern mit einem minderjährigen Kind im Haushalt. im Haushalt.  Arbeitgeber bezahlt nur die tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. BA übernimmt seit dem 01.02.2009 50 % der (während Kurzarbeit BA übernimmt seit dem 01.02.2009 50 % der (während Kurzarbeit reduzierten) Sozialversicherungsbeiträge. reduzierten) Sozialversicherungsbeiträge. Ab dem 01.07.2009 erfolgt ab dem 7. Monat volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA Ab dem 01.07.2009 erfolgt ab dem 7. Monat volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA Bei gleichzeitiger Qualifizierung übernimmt BA bereits bisher 100 % Bei gleichzeitiger Qualifizierung übernimmt BA bereits bisher 100 % der SV-Beiträge für den Zeitraum der Kurzarbeit. der SV-Beiträge für den Zeitraum der Kurzarbeit.

7 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.7/32 Qualifizierung während Kurzarbeit (1)  Übernahme der SV-Beiträge zu 100 % durch die AA  Förderung der Weiterbildungskosten gering qualifizierter Kurzarbeiter durch die AA (§ 77 Abs. 2 qualifizierter Kurzarbeiter durch die AA (§ 77 Abs. 2 SGB III) SGB III)  Förderung der Weiterbildungskosten qualifizierter Kurzarbeiter aus dem Europäischen Sozialfonds Kurzarbeiter aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) durch Bundesagentur für Arbeit (BA) und Land. (ESF) durch Bundesagentur für Arbeit (BA) und Land.

8 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.8/32 Qualifizierung während Kurzarbeit: Förderung gering qualifizierter Mitarbeiter (2)  Arbeitnehmer verfügt nicht über anerkannten Berufsabschluss mit Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren, oder Arbeitnehmer übt seit Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren, oder Arbeitnehmer übt seit mehr als 4 Jahren berufsfremde an- oder ungelernte Tätigkeit aus. mehr als 4 Jahren berufsfremde an- oder ungelernte Tätigkeit aus.  Die Weiterbildungsmaßnahme muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse (z. B. Kurse in Fachenglisch, IT-Zusatz- verwertbare Kenntnisse (z. B. Kurse in Fachenglisch, IT-Zusatz- qualifikationen, Gabelstaplerschein etc.) vermitteln. qualifikationen, Gabelstaplerschein etc.) vermitteln.  Förderung umfasst Übernahme der Lehrgangskosten  Förderung umfasst Übernahme der Lehrgangskosten in voller Höhe sowie Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, ggf. sowie Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, ggf. Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung. Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung.

9 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.9/32 Qualifizierung während Kurzarbeit Förderung gering qualifizierter Mitarbeiter (3)  Anspruchsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Er erhält für die Förderung einen Bildungsgutschein und kann unter den zugelassenen Bildungs- einen Bildungsgutschein und kann unter den zugelassenen Bildungs- trägern und Angeboten wählen. trägern und Angeboten wählen.  Ansprechpartner: Vermittler der örtlich zuständigen Arbeitsagentur Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466 Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466 (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de). (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de).

10 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.10/32 Qualifizierung während Kurzarbeit: Förderung aus dem ESF (4)  Arbeitnehmer verfügt über anerkannten Berufsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren und übt keine berufs- einer Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren und übt keine berufs- fremde an- oder ungelernte Tätigkeit aus. fremde an- oder ungelernte Tätigkeit aus.  Der Qualifizierungsbedarf wird vom Arbeitgeber konkret begründet.  Qualifizierungsmaßnahme und Bildungsträger sind zugelassen (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - AZWV). (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - AZWV).

11 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.11/32 Qualifizierung während Kurzarbeit: Förderung aus dem ESF (5)  Gefördert werden können nur die Lehrgangskosten in anteiliger Höhe. Der Förderhöchstsatz für allgemein verwertbare Qualifizierungs- Der Förderhöchstsatz für allgemein verwertbare Qualifizierungs- maßnahmen beträgt je nach Unternehmensgröße 60 % bis 80 %. maßnahmen beträgt je nach Unternehmensgröße 60 % bis 80 %.  Gefördert wird das Unternehmen. Antrag ist vom Arbeitgeber vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen. AA kann verlangen, Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen. AA kann verlangen, dass vor Durchführung eine Weiterbildungsberatung in Anspruch dass vor Durchführung eine Weiterbildungsberatung in Anspruch genommen wird. genommen wird.  Ansprechpartner: Vermittler der örtlich zuständigen Arbeitsagentur Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466, Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466, (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de). (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de).

12 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.12/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit (1)  Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)  Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten durch das Land

13 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.13/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit: Programm WeGebAU (2)  Gefördert werden:  Gering qualifizierte Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder mindestens 4 Jahre Ausübung von berufsfremder an- oder mindestens 4 Jahre Ausübung von berufsfremder an- oder ungelernter Tätigkeit; ungelernter Tätigkeit;  ältere Mitarbeiter, die das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, maximal 50 Mio. € einem KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, maximal 50 Mio. € Jahresumsatz) beschäftigt sind; Jahresumsatz) beschäftigt sind;  Mitarbeiter, deren Aus- und Weiterbildung länger als 4 Jahre zurückliegt. zurückliegt.

14 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.14/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit: Programm WeGebAU (3)  Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die  auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, oder und Fertigkeiten vermitteln, oder  zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem branchenübergreifenden Zertifikat abschließen, oder einem branchenübergreifenden Zertifikat abschließen, oder  zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

15 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.15/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit Programm WeGebAU (4)  Förderung umfasst Übernahme der Lehrgangskosten in voller Höhe sowie Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, ggf. sowie Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, ggf. Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung. Kinderbetreuungskosten und Kosten für auswärtige Unterbringung.  Anspruchsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Er erhält für die Förderung einen Bildungsgutschein und kann unter den zugelassenen Bildungs- einen Bildungsgutschein und kann unter den zugelassenen Bildungs- trägern und Angeboten wählen. trägern und Angeboten wählen.  Der Arbeitgeber ist – anders als bei Kurzarbeit – zur ungeminderten Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet. Bei gering qualifizierten Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet. Bei gering qualifizierten Mitarbeitern erhält er jedoch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und Mitarbeitern erhält er jedoch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den SV-Beiträgen für die Dauer der Weiterbildung. zu den SV-Beiträgen für die Dauer der Weiterbildung.  Ansprechpartner: Vermittler der zuständigen Arbeitsagentur Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466, Bei erstmaligem Kontakt: Arbeitgeberservice, Tel.: 01801-664466, (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de). (Adressen s. auch www.arbeitsagentur.de).

16 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.16/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit: Förderung durch das Land (5)  Gefördert werden Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit Wohnsitz in MV und mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis MV und mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis in einer Betriebsstätte in MV weiterbilden möchten. Dazu gehören auch in einer Betriebsstätte in MV weiterbilden möchten. Dazu gehören auch Mitarbeiter in Kurzarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit oder befristete Mitarbeiter in Kurzarbeit, Leiharbeit, Zeitarbeit oder befristete Beschäftigungsverhältnisse. Beschäftigungsverhältnisse.  Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen  im Zusammenhang mit Ansiedlungen oder Erweiterungen,  bei Umstrukturierung oder Veränderung der Arbeitsorganisation,  die zur Entwicklung einzelner Branchen oder Regionen einen besonderen Beitrag leisten, besonderen Beitrag leisten,  die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung betriebsnaher beruflicher Schlüsselqualifikationen dienen. beruflicher Schlüsselqualifikationen dienen.

17 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.17/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit: Förderung durch das Land (6)  Die Weiterbildung muss bei einem Bildungsträger durchgeführt werden, der über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung werden, der über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes MV verfügt. nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes MV verfügt.  Gefördert werden ausschließlich die Lehrgangskosten. Es werden nur Lehrgangstage anerkannt, an denen der geförderte Mitarbeiter nur Lehrgangstage anerkannt, an denen der geförderte Mitarbeiter tatsächlich teilgenommen hat oder sein Fehlen entschuldigt war. tatsächlich teilgenommen hat oder sein Fehlen entschuldigt war.  Die Förderung erfolgt anteilig bis maximal 75 % der Lehrgangskosten, sofern es sich um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare sofern es sich um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse oder Fertigkeiten handelt. Die Höhe der Förderung hängt Kenntnisse oder Fertigkeiten handelt. Die Höhe der Förderung hängt im übrigen ab von der Größe des Unternehmens. im übrigen ab von der Größe des Unternehmens.

18 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.18/32 Qualifizierung außerhalb von Kurzarbeit: Förderung durch das Land (7) Bewilligungsverfahren: Die Zuwendung kann ausgereicht werden als Projektförderung oder als Bildungsscheck. Beim Bildungsscheck ist der Antragsteller das Unternehmen. Der Scheck wird bei dem Bildungsträger eingereicht. Dieser rechnet mit dem LFI ab. Begrenzungen der Förderhöhe bei Bildungsschecks:  Max. 500 € je Teilnehmer und Maßnahme (max. 75 % der Kosten)  Als Stundensatz je Teilnehmer wird je nach Art und Umfang der Maßnahme eine Regelsatz von 7,00 bis 13,00 € anerkannt. Maßnahme eine Regelsatz von 7,00 bis 13,00 € anerkannt. Ansprechpartner: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktent- -wicklung mbH (GSA), Frau Timm, Frau Dr. Puchert (Tel. 0385-55775-0). Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Frau Böttcher (Tel.: 0385-6363-0).

19 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.19/32 B. Finanzierungshilfen für Unternehmen  KfW-Sonderprogramm 2009  Bürgschaftsbank MV  Kleindarlehen  Unternehmens-Hotline  Turn-Around-Beratung der KfW  Förderung von Unternehmensnachfolgen

20 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.20/32 KfW-Sonderprogramm (1)  Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen und Betriebsmitteln. Investitionen und Betriebsmitteln.  Höchstbeträge: 50 Mio. €; bei Betriebsmitteln max. 30 % des letzten Jahresumsatzes bzw. der letzten Bilanzsumme. Jahresumsatzes bzw. der letzten Bilanzsumme.  Bei Betriebsmitteln sind auch Anschlussfinanzierungen möglich (sofern Kredit fällig – keine Ablösung bestehender Kredite vor Fälligkeit). Kredit fällig – keine Ablösung bestehender Kredite vor Fälligkeit).  90 %ige Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank bei Finanzierung von Investitionen, bei Betriebsmitteln bis 60 %. Finanzierung von Investitionen, bei Betriebsmitteln bis 60 %.  Marktübliche Zinssätze. Bei Krediten ab 10 Mio. € kann Hausbank marktübliche Bearbeitungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. marktübliche Bearbeitungsgebühren gesondert in Rechnung stellen.  Die Kreditlaufzeiten reichen von 1 Jahr bis max. 15 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (oder max. 3 Jahre endfällige Laufzeit). tilgungsfreien Anlaufjahren (oder max. 3 Jahre endfällige Laufzeit).

21 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.21/32 KfW-Sonderprogramm (2)  Voraussetzungen:  Unternehmen ist kreditwürdig und befand sich am 1. Juli 2008 nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr). „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr).  Bei Betriebsmittelfinanzierung beträgt Karenzzeit, innerhalb der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden darf, 4 Monate. Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden darf, 4 Monate.  Bewilligungsverfahren: Kredite werden von der Hausbank bei der KfW beantragt und nach positiver Entscheidung von der Hausbank an das beantragt und nach positiver Entscheidung von der Hausbank an das Unternehmen durchgeleitet. Unternehmen durchgeleitet.  Das Programm wird bis Ende 2010 fortgesetzt.  Weitere Informationen: Z. B. zu aktuellen Konditionen siehe www.kfw-mittelstandsbank.de www.kfw-mittelstandsbank.dewww.kfw-mittelstandsbank.de

22 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.22/32 KfW-Sonderprogramm (3)  Kumulierung des KfW-Kredites mit anderen Förderprogrammen:  Das ursprüngliche generelle Kumulierungsverbot des Sonder- programms mit anderen Investitionsbeihilfen (z. B. GA-Zuschuss, programms mit anderen Investitionsbeihilfen (z. B. GA-Zuschuss, Investitionszulage des Finanzamts) wurde aufgehoben. Investitionszulage des Finanzamts) wurde aufgehoben. Kumulierung ist bis zur Erreichung der genehmigten EU- Subventionswertobergrenzen für die neuen Länder möglich. Subventionswertobergrenzen für die neuen Länder möglich.  Kumulierung der KfW-Haftungsfreistellung mit öffentlicher Ausfall- bürgschaft für denselben Kredit ist nicht möglich!  Aber: Kombination von Haftungsfreistellung (bis 90 %) für Investitionskredit mit öffentlicher Bürgschaft für ergänzenden Investitionskredit mit öffentlicher Bürgschaft für ergänzenden Betriebsmittelkredit ist möglich! Betriebsmittelkredit ist möglich! Ansprechpartner: Hausbank des Unternehmens.

23 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.23/32 Bürgschaftsbank MV (1)  Von der EU-KOM wurden bis Ende 2010 verbesserte Konditionen für öffentliche Bürgschaften und Beteiligungen an KMU genehmigt: öffentliche Bürgschaften und Beteiligungen an KMU genehmigt:  Anhebung der maximalen Bürgschaftsquote auf 90 % des verbürgten Kredites. Der verbürgte Kredit darf jedoch die gesamte jährliche Lohn- Kredites. Der verbürgte Kredit darf jedoch die gesamte jährliche Lohn- und Gehaltssumme des Unternehmens in 2008 nicht übersteigen. und Gehaltssumme des Unternehmens in 2008 nicht übersteigen.  Anhebung des Bürgschaftshöchstbetrages auf 1,5 Mio. €.  Das nach marktüblichen Kriterien zu ermittelnde Bürgschaftsentgelt kann bei KMU um 25 % reduziert werden. kann bei KMU um 25 % reduziert werden.  Daneben sind stille Beteiligungen der MBMV im Rahmen der Kleinbeihilfenregelung bis ca. 750.000 € im Einzelfall möglich. der Kleinbeihilfenregelung bis ca. 750.000 € im Einzelfall möglich.  Die Liquiditätshilfe darf erfolgen, wenn das Unternehmen sich am 1. Juli 2008 noch nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr) befand. 1. Juli 2008 noch nicht „in Schwierigkeiten“ (Insolvenzgefahr) befand.

24 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.24/32 Bürgschaftsbank MV (2)  Überbrückungskredite von Hausbanken können in der Konjunkturkrise von der Bürgschaftsbank unter folgenden Voraussetzungen verbürgt werden: der Bürgschaftsbank unter folgenden Voraussetzungen verbürgt werden:  Schwäche der Auftrags- und Ertragslage ist auf die Konjunkturschwäche zurückzuführen, nur vorübergehender Natur und nicht existenzgefährdend; zurückzuführen, nur vorübergehender Natur und nicht existenzgefährdend;  Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgt (z.B. Kurzarbeit, kostensenkende Beiträge des Managements und der Mitarbeiter); kostensenkende Beiträge des Managements und der Mitarbeiter);  Aktive Mitwirkung/ Beiträge der Gesellschafter sowie größerer Gläubiger werden geleistet. Für langfristige Kredite erfolgt Tilgungsaussetzung. werden geleistet. Für langfristige Kredite erfolgt Tilgungsaussetzung.  Hausbank muss mindestens 10 % des Kredits im Eigenobligo übernehmen.  Ansprechpartner: Hausbank des Unternehmens. Anträge bis 200.000 € können direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH können direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Tel. 0385-39555-0, Herr Masche) gestellt werden. (Tel. 0385-39555-0, Herr Masche) gestellt werden.

25 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.25/32 Kleindarlehen (1)  Zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln können Landesdarlehen gewährt werden, sofern eine Hausbank das Landesdarlehen gewährt werden, sofern eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur anteilig finanzieren will oder kann und andere Vorhaben nicht oder nur anteilig finanzieren will oder kann und andere Finanzierungsmöglichkeiten (Konsortialbank, Eigenkapital) nicht Finanzierungsmöglichkeiten (Konsortialbank, Eigenkapital) nicht zur Verfügung stehen (strikte Subsidiarität gegenüber Hausbank). zur Verfügung stehen (strikte Subsidiarität gegenüber Hausbank).  Maximaler Kreditbetrag 500.000 € (neu!), Laufzeit maximal 20 Jahre bzw. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, Zinssatz abhängig von Rating-Klasse bzw. 8 Jahre bei Betriebsmitteln, Zinssatz abhängig von Rating-Klasse des Unternehmens (Bonität und werthaltige Sicherheiten). des Unternehmens (Bonität und werthaltige Sicherheiten).  Im Rahmen des Landeskonjunkturprogramms kann der marktübliche Zinssatz in 2009 und 2010 um 400 Basispunkte (4 Prozentpunkte) Zinssatz in 2009 und 2010 um 400 Basispunkte (4 Prozentpunkte) abgesenkt werden. abgesenkt werden.  Antragsberechtigt sind KMU aus allen Bereichen (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe), außer Landwirtschaft. Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe), außer Landwirtschaft.

26 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.26/32 Kleindarlehen (2)  Baugewerbe: Förderung im Einzelfall möglich, bei  Finanzierung einer altersbedingten Unternehmensnachfolge, oder  Erschließung überregionaler Nachfragepotentiale;  aber: grundsätzlich keine Förderung von Neuerrichtungen!  Fördervoraussetzungen: Tragfähiges Unternehmenskonzept, Nachweis der Gesamtfinanzierung und Sicherstellung des Kapitaldienstes. der Gesamtfinanzierung und Sicherstellung des Kapitaldienstes. Das Unternehmen darf sich am 1. Juli 2008 nach EU-Beihilfekriterien Das Unternehmen darf sich am 1. Juli 2008 nach EU-Beihilfekriterien nicht in Schwierigkeiten befunden haben. nicht in Schwierigkeiten befunden haben.  Formgebundener Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das LFI zu stellen. zu stellen.  Ansprechpartner/Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0; Frau Chiari, Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Tel.: 0385-6363-0; Frau Chiari, Frau Kuchmetzki, Frau Dempzin, Frau Pfeiffer, Frau Treczoks Frau Kuchmetzki, Frau Dempzin, Frau Pfeiffer, Frau Treczoks

27 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.27/32 Unternehmens-Hotline  Telefon-Hotline 0385-5885885 steht für schnelle und fachkundige Beratung und Unterstützung von Unternehmen zur Verfügung, die durch Finanzkrise in vorübergehende Liquiditätsengpässe geraten sind, aber eine tragfähige Fortführungsperspektive bieten.  Im Vordergrund stehen Informationen über die vorhandenen und zusätzlichen Förderinstrumente bzw. Konjunkturmaßnahmen, sowie Beratungen vor Ort und Einzelanalysen der betrieblichen Situation und Handlungsmöglichkeiten. Einzelanalysen der betrieblichen Situation und Handlungsmöglichkeiten.  Von Januar bis Ende April 2009 wurden 162 Unternehmen und Freiberufler, darunter 133 Unternehmen mit Liquiditätsproblemen, beraten und 72 Unternehmensbesuche durch Experten der Gesellschaft fürArbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (GSA)durchgeführt. Ansprechpartner: Herr Dr. Strauer, GSA. Die Hotline ist werktags von Ansprechpartner: Herr Dr. Strauer, GSA. Die Hotline ist werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt und über Mailbox rund um die Uhr erreichbar. 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt und über Mailbox rund um die Uhr erreichbar.

28 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.28/32 Turn-Around-Beratung der KfW n Förderung kompetenter Beratung für KMU in wirtschaftlich schwieriger Situation, jedoch positiver Fortführungs- prognose. n Maximale förderfähige Kosten 8.000 €, entsprechend 10 Tageshonoraren von höchstens 800 € bei 8 Stunden für ein Tagewerk. n Fördersatz 75%. n Von der KfW anerkannte Berater sind in der KfW Berater- börse gelistet. Weiterführende Information: www.kfw-mittelstandsbank.de Weiterführende Information: www.kfw-mittelstandsbank.de www.kfw-mittelstandsbank.de

29 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.29/32 Förderung von Unternehmensnachfolgen (1) Professionelle Beratung und Begleitung  Die landesweite Koordinierungsstelle für Unternehmensnachfolgen mit Sitz in Malchow hat am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufgenommen und Sitz in Malchow hat am 1. Januar 2009 ihre Arbeit aufgenommen und wird aus Mitteln des Landes bis Ende 2011 unterstützt (700.000 €). wird aus Mitteln des Landes bis Ende 2011 unterstützt (700.000 €).  Angebote der Koordinierungsstelle an den Verkäufer/Übergeber :  Analyse der Ist-Situation und der Potentiale zur Steigerung des Unternehmenswertes Unternehmenswertes  Erarbeitung eines individuellen Nachfolgefahrplans  Bundesweite Suche nach geeigneten Nachfolgekandidaten  Auswahl/Training potentieller innerbetrieblichen Nachfolger  Einschaltung von Experten zur Durchführung des Verkaufs  Optimaler Einsatz verfügbarer öffentlicher Förderungen zur Kostenoptimierung des Übergabeprozesses. Kostenoptimierung des Übergabeprozesses.

30 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.30/32 Förderung von Unternehmensnachfolgen (2) Professionelle Beratung und Begleitung  Angebote der Koordinierungsstelle an den Käufer/Übernehmer :  Analyse der persönlichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen  Entwicklung eines individuellen Maßnahmeplans  Landesweite Suche geeigneter Unternehmen, Erstellung der erforderlichen Unterlagen und Moderation der ersten Gespräche erforderlichen Unterlagen und Moderation der ersten Gespräche  Einschaltung von Experten z.B. für die Ermittlung des Unternehmenswertes, Erarbeitung eines Businessplans oder Unternehmenswertes, Erarbeitung eines Businessplans oder Ausarbeitung von Vertragsentwürfen Ausarbeitung von Vertragsentwürfen  Organisation und Begleitung weiterführender Qualifizierungs- maßnahmen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens maßnahmen und Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens nach der Übernahme. nach der Übernahme. Ansprechpartner: Brücke MV Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge, Tel.: 039932-82957 Unternehmensnachfolge, Tel.: 039932-82957

31 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.31/32 Förderung von Unternehmensnachfolgen (3) Kaufpreisfinanzierung mit Hilfe der Bürgschaftsbank MV  Kredite bis 125.000 € zur Finanzierung des Unternehmenskaufpreises können bis zu 80 % des Sicherheitenfehlbetrages verbürgt werden. können bis zu 80 % des Sicherheitenfehlbetrages verbürgt werden. Gefördert werden können auch innerfamiliäre Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden können auch innerfamiliäre Unternehmensnachfolgen.  Alternativ oder kumulativ (bis. max. 2/3 der Gesamtfinanzierung) können auch stille Beteiligungen am Unternehmen übernommen werden. auch stille Beteiligungen am Unternehmen übernommen werden.  Nicht gefördert werden Umschuldungen oder reine Betriebsmittel.  Die Provisionen für die Ausfallbürgschaft bzw. Beteiligung werden durch Landeszuschüsse (in 2009: 400.000 €) um 50 % verbilligt. durch Landeszuschüsse (in 2009: 400.000 €) um 50 % verbilligt.  Bestandteil der Förderung ist unterstützende Begleitung (12 Monate) durch einen bei der Koordinierungsstelle des Landes gelisteten Berater. durch einen bei der Koordinierungsstelle des Landes gelisteten Berater.  Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Herr Masche, Tel.: 0385-39555-0 Herr Masche, Tel.: 0385-39555-0

32 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Regionalkonferenz zu den Konjunkturpaketen 2. Juli 2009 in Rostock S.32/32 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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