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Strafrechtliche Verantwortung im Finanzmanagement IKS und Risk Management Legal Compliance Business Conduct Guidelines – wozu? www.anwaltonline.at.

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Präsentation zum Thema: "Strafrechtliche Verantwortung im Finanzmanagement IKS und Risk Management Legal Compliance Business Conduct Guidelines – wozu? www.anwaltonline.at."—  Präsentation transkript:

1 Strafrechtliche Verantwortung im Finanzmanagement IKS und Risk Management Legal Compliance Business Conduct Guidelines – wozu? www.anwaltonline.at

2 Arten der Haftung Strafrechtliche Haftung ist persönlich – Geldstrafen, Haftstrafen (bedingt, teil- und unbedingt), Vorstrafe und Folgen (zB Verlust einer Gewerbeberechtigung) Diversion in minderschweren Fällen - ist Geldleistung an StA ohne Vorstrafenfolgen Strafgesetzbuch bietet Strafrahmen von bis Strafzumessungsgründe sind individuell Schadensummen staffeln die Rahmen Milderungs- und Erschwernisgründe (beispielhaft) Zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz in Geld)- Dienstnehmerhaftpflicht- Imageschaden und Vertrauensverlust www.anwaltonline.at

3 Strafrechtliche Haftung Strafgesetzbuch als Rechtsgrundlage - Untreue ( § 153 StGB): „ … wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, mißbraucht und einen Schaden herbeiführt….“ ist zu bestrafen: Bis zu 6 Monate Haft bei Schäden unter € 3.000 Schaden € 3.000 - € 50.000 bis zu 3 Jahre Schaden mehr als € 50.000 bis zu 10 Jahre Haft www.anwaltonline.at

4 Korruptionsdelikte Bestechlichkeit, Geschenkannahme Absprachen bei Vergabeverfahren Verbotene Intervention, „Anfüttern“ Bilanzfälschungsdelikte (AktG, GmbH-Gesetz, GenossenschaftsGesetz usw) Sehr stark verschärfte Regeln und eigene Verfolgungsbehörde WKStA in Wien www.anwaltonline.at

5 Beteiligung ist strafbar Auch mangelnde Organisation und mangelnde Aufsicht kann im Einzelfall als Beteiligung an der Tat gewertet werden und ist nach § 12 StGB jeder Tatbeteiligte strafbar IKS ist daher geeignet, diesen Generalverdacht zu entkräften Umfang der Kontroll- und Aufsichtspflicht ist einzelfallbezogen zu ermitteln www.anwaltonline.at

6 Risiken suchen Risiken erkennen, bewerten und kategorisieren (Evaluierung der Hochrisikobereiche, Gewichtung und Abstufung) Risiken versichern – Haftpflicht, Rechtsschutz und Managerhaftpflicht Risiken auslagern – delegieren und vertraglich überwälzen an Berater ( Finanzberater) www.anwaltonline.at

7 Dokumentation Audit, QM, Prozessbeschreibung, Risikostrategie vorbereiten und laufende Berichte anordnen, Monitoring des Risikos Kontrollschleifen einrichten Wer kontrolliert die Kontrolleure? Beweis der Organisation und Prävention – ist gleich Dokumentation www.anwaltonline.at

8 Was setze ich dem Staatsanwalt entgegen? IKS-System als „Schutzschirm“ gegen den Vorwurf, Risiko und Gefahr nicht bedacht zu haben – daher kein Vorwurf eines Organisationsverschuldens Bleibt der Einzelfall, 100%ige Sicherheit kann es nicht geben Juristischer Beistand schon ab Stunde Null- nämlich im Vorverfahren ( Einstellung) www.anwaltonline.at

9 Nicht ins Kriminal ! Verteidiger braucht Beweise Zeugen eher unpräzise – Dokument, Datei ewig Organisationsverschulden – Gegenbeweis Kein Verschulden – keine Haftung Kosten der Verteidigung absichern durch Rechtsschutzdeckung im Vorverfahren bereits Externe Qualitätssicherung – Audits gegen legal risks nach ON 192050 www.anwaltonline.at

10 Legal Compliance- ON 192050 Seit 2013 neue Norm Legal Compliance Officer wacht darüber, dass die Organisation alle Vorschriften einhält Berichtet an das Leitungsorgan Erarbeitet ein Konzept und Kontrollmechanismen Diese Zertifizierung ist zwingend notwendig, zb bei Vergabeverfahren www.anwaltonline.at

11 Was darf ich nicht? Gesetze sind Holschulden www.ris.bka.gv.at Compliance Officer Anti-Korruptionsfibel des BMJ Rechtsberatung extern www.anwaltonline.at

12 Wirtschaftsstrafrecht Schuldhaftes Handeln wird bestraft Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Vorwerfbarkeit des Tuns oder Nichtstuns begründet Schuld Schuld abgestuft – Vorsatz, bedingter Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit Entschuldbare Fehlleistung (Arbeitsrecht) www.anwaltonline.at

13 Tagessatzsystem im Strafrecht Mensch als Täter: 1 TS errechnet sich aus Einkommen x 14 durch 12 durch 30, vorher wird Existenzminimum (und ggf. Unterhaltspflichten) abgezogen. Unternehmen (Verband) als Täter Tagessatz ist 1/360stel des Jahresertrages, mindestens € 50, höchstens € 10.000. Maximal 180 TS = bis zu € 1,8 Mio www.anwaltonline.at

14 Öffentliche Auftraggeber- staatsnahe Unternehmen - Korruptionsgefahr Amtsträger führen Amtsgeschäfte, also handeln in Vollziehung der Gesetze Bürgermeister, Gemeinderäte, Abgeordnete des NR, BR und der Landtage Alle Bediensteten, die für Gebietskörper- schaften irgendwie tätig sind (Hilfstätigkeit genügt) Alle Beschäftigten von Kammern, Universitäten, Schulen etc. Weit gefasst www.anwaltonline.at

15 Staatsnahe Unternehmen Entweder „staatliche Beteiligung“ mind. 50% Und/oder Rechnungshof prüft diese Unternehmen (Landesrechnungshöfe, oder andere Kontrolleinrichtungen im In-und Ausland sind gleichgestellt) Mitarbeiter von Wien Energie, Wiener Linien, ÖBB-Gesellschaften, ASFINAG, Österr. Post AG, Bundesbeschaffung GmbH, Flughafen Wien AG,ORF, Universitäten, Theater sind Amtsträger www.anwaltonline.at

16 Liste des Rechnungshofes Welche Unternehmen sind „staatsnah“? www.rechnungshof.gv.at/beratung/pruefobjek te.html www.rechnungshof.gv.at/beratung/pruefobjek te.html Bei den gelisteten Unternehmen ist also Vorsicht geboten www.anwaltonline.at

17 Vorteil -nicht immer Geld Vorteil (jede Leistung die nützlich ist, auch immateriell (Titel, Auszeichnung, Jagdeinladung, Ferialjob für Kinder usw)) Geld, Wertgegenstände, Dienstleistungen, Reisegutscheine, Freiflüge, Konzertkarten, Theaterkarten, Kostenübernahme für Feiern, hohe Rabatte und günstige Kredite (siehe auch Expräsident Wulff) www.anwaltonline.at

18 Essenseinladungen – wie? Wert unter € 100.— Abwechselnde Einladung Arbeitsbezogene Themen werden behandelt (Arbeitsessen) Bei regelmässigen wechselseitigen Einladungen kann von einem Vorteil nicht gesprochen werden www.anwaltonline.at

19 § 305 StGB - Vorteilsannahme Täter: Amtsträger Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (gestaffelt) Vorteil für pflichtgemäße Vornahme www.anwaltonline.at

20 Spende an die Kaffeekasse Geringe Beträge Gemeinschaftskasse Gerade noch erlaubt laut BMJ www.anwaltonline.at

21 Fragen ? Gerne auch per Mail: office@ra-heufler.at Alle Fragen werden umgehend beantwortet. www.anwaltonline.at


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