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1 Keine Angst vor der Betriebsprüfung eine Information über die Betriebsprüfung aus der Sicht der Steuerverwaltung am 14. Mai 2008 im Rahmen einer Veranstaltung.

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Präsentation zum Thema: "1 Keine Angst vor der Betriebsprüfung eine Information über die Betriebsprüfung aus der Sicht der Steuerverwaltung am 14. Mai 2008 im Rahmen einer Veranstaltung."—  Präsentation transkript:

1 1 Keine Angst vor der Betriebsprüfung eine Information über die Betriebsprüfung aus der Sicht der Steuerverwaltung am 14. Mai 2008 im Rahmen einer Veranstaltung der Handwerkskammer des Saarlandes Stefan Baumann tätig beim Finanzamt Saarbrücken – Mainzer Straße – in der Bezirksbetriebsprüfungsstelle

2 2 Besteuerungsgrundsätze Gesetzmäßigkeit der Besteuerung die Steuerbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die gesetzlich die Steuerbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die gesetzlich geschuldete Steuer zu realisieren geschuldete Steuer zu realisieren Gleichmäßigkeit der Besteuerung (abgeleitet aus Art. 3 Grundgesetz) die Steuerbehörde muss alle Steuerpflichtigen bzw. Sachverhalte erfassen (u.a. Steuererklärungen überprüfen, Steuerverkürzung verhindern) die Steuerbehörde muss alle Steuerpflichtigen bzw. Sachverhalte erfassen (u.a. Steuererklärungen überprüfen, Steuerverkürzung verhindern) die Steuerbehörde muss die Steuergesetze gleichmäßig anwenden Durchsetzung des gegenseitigen Anspruchs der Steuerpflichtigen auf Steuerehrlichkeit Mittel zur Sicherstellung der gleichmäßigen Besteuerung Überprüfung von Steuererklärungen Betriebsprüfung Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Steuerfahndung) Empfindungen der Betriebsinhaber zur Betriebsprüfung Testat über steuerliche Richtigkeit Prophylaxe zum Schutz des ehrlichen Steuerzahlers vor höheren Belastungen Benachteiligung, weil andere nicht geprüft werden

3 3 Entwicklung des Prüfungsgeschäfts - bundesweite Betrachtung über alle Branchen – 2003200420052006 Mittelbetriebe780.868795.073795.280795.118 davon geprüft62.23662.37960.86659.959 Prüfungsturnus12,5512,813,113,3 Mehrsteuer vor Zinsen je Prüfung22.238 €20.263 €19.847 €19.380 € Kleinbetriebe1.182.9341.111.6281.111.6771.111.405 Kleinstbetriebe4.805.0685.252.0155.253.9175.255.457 insgesamt5.988.0026.363.6436.365.5946.366.862 davon geprüft118.775116.577116.004119.194 Prüfungsturnus50,454,654,953,4 Mehrsteuer vor Zinsen je Prüfung11.382 €12.798 €12.111 €13.196 € Mehrsteuern vor Zinsen14,2 Mrd. €13,3 Mrd. €13,5 Mrd. €13,6 Mrd. €

4 4 Einteilung der Handwerksbetriebe in Größenklassen GrößenklasseUmsatzGewinnPrüfungsturnus in Jahren Großbetrieb> 3.700.000 € > 220.000 €4 -5 Mittelbetrieb> 450.000 €> 50.000 €12 - 14 Kleinbetrieb> 155.000 €> 32.000 €20 Kleinstbetrieb<= 155.000 €<= 32.000 €50

5 5 Wer unterliegt der Außenprüfung? Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Freiberufler (Betriebsprüfung) Anmerkung: der mitveranlagte Ehegatte ist davon i.d.R. nicht betroffen Arbeitgeber und sonstige zum Steuerabzug verpflichtete (Lohnsteuer-Außenprüfung) andere Steuerpflichtige mit umfangreichen Überschusseinkünften (Außenprüfung bei Einkünftemillionären) die vollzählige und regelmäßige Prüfung bei vorstehendem Personenkreis ist personell nicht leistbar => Auswahl der zu prüfenden Fälle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Prüferkapazität => Auswahl der zu prüfenden Fälle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Prüferkapazität nach dem Zufallsprinzip - ca. 10 – 15 % der Fälle nach Prüfungsanlass wegen hoher Mehrsteuern bei Vorprüfung wegen eines oder mehrerer Sachverhalte in der Steuererklärung, die am „grünen Tisch“ nicht abschließend geklärt werden können (Klärung vor Ort) wegen vorliegenden Kontrollmaterials wegen Anzeigen Dritter

6 6 einzelne Prüfungsanlässe, die sich aus der Steuererklärung ergeben der Rohgewinn liegt nicht im Richtsatzrahmen oder weicht wesentlich von anderen Wirtschaftsjahren ab der Reingewinn liegt nicht im Richtsatzrahmen die Investitionen im privaten oder betrieblichen Bereich stehen nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen die Privateinlagen übersteigen die Privatentnahmen zuzüglich der üblichen Lebenshaltungskosten es bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der Betriebseinnahmen ein Vermögenszuwachs erscheint ungeklärt die Zugehörigkeit von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen/Privatvermögen ist nicht geklärt die Verträge zwischen nahestehenden Personen sind zu prüfen die Verträge zwischen nahestehenden Personen sind zu prüfen Auslandsbeziehungen bedürfen der Klärung

7 7 noch: einzelne Prüfungsanlässe, die sich aus der Steuererklärung ergeben die buch- und belegmäßigen Grundlagen von steuerfreien Rücklagen/Sonderabschreibungen sind zu prüfen die Gesellschaftsverhältnisse haben sich geändert (Rechtsform-, Beteiligungsverhältnisse, Gesellschaft haben gewechselt) Verträge mit Gesellschaftern sind ungeklärt der Betrieb wurde erworben, verpachtet, veräußert oder aufgegeben Grundstück wurden ge- oder verkauft oder die Nutzung hat sich geändert Beteiligungen wurden erworben oder veräußert Unstimmigkeiten bei der Umsatzsteuer (z.B. Differenzen zwischen vorangemeldeten/erklärten Umsätzen, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung, Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftlicher Erwerb).

8 8 Kontrollmaterial als Prüfungsanlass Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung anderer Betriebe Abweichung von übermittelten und erklärten Daten (z.B. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben) Anzeigen Dritter als Prüfungsanlass Ehefrau / Freundin / Nachbar Mitarbeiter im Streit Kunden / Lieferanten im Streit

9 9 Prüfungsumfang die Prüfungsanordnung legt den Prüfungsumfang fest Prüfungszeitraum in der Regel die 3 jüngsten Kalenderjahre, für die Steuererklärungen vorliegen ggf. Ausdehnung des Prüfungszeitraum, wenn mit erheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist mit erheblichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen zu rechnen ist der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit besteht der Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit besteht und die Steuerfestsetzungen/-feststellungen noch nicht verjährt sind und die Steuerfestsetzungen/-feststellungen noch nicht verjährt sind sachlicher Prüfungsumfang alle Steuerarten, die für die betrieblichen Verhältnisse von Bedeutung sind i.d.R. die Veranlagungssteuern i.d.R. die Veranlagungssteuern ausnahmsweise Einzelsteuern (z.B. Grunderwerbsteuer) ausnahmsweise Einzelsteuern (z.B. Grunderwerbsteuer)

10 10 Ort der Prüfung grundsätzlich in den Geschäftsräumen ersatzweise in der Wohnung des Betriebsinhabers ersatzweise im Finanzamt ausnahmsweise in den Kanzleiräumen des steuerlichen Beraters unter Abwägung der Interessen von Betriebsinhaber (geringstmögliche Belastung durch die Prüfung) und Steuerbehörde (Betriebsnähe) Zeitpunkt der Prüfungsbeginns angemessene Zeit (mindestens 2 Wochen) ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung i.d.R. als voraussichtlicher Termin, der zu gegebener Zeit telefonisch präzisiert wird Terminverlegung in begründeten Fällen

11 11 Bereitstellung von Unterlagen Betriebliches Rechnungswesen Jahresabschlüsse (ggf. mit Umbuchungslisten) Sachkonten, Prima-Noten, Journale, Kontenplan, Summen- und Saldenliste – ggf. in digitaler Form - Kassenbücher, Tagesendsummenbons, Kassenbons Inventurunterlagen (ggf. mit Nachweis über Wertabschläge) Wareneingangs- und -ausgangsbücher Debitoren- und Kreditorenliste Inventarverzeichnisse EG-Auswertungen mit zusammenfassenden Meldungen (ZM) und Einzelnach weis der ZM Lohnunterlagen (Lohnkonten, Arbeitsverträge, sonstige Aufzeichnungen) PreisverzeichnisseKalkulationsunterlagen Dokumentation zur Registrierkasse (Bedienerhandbuch, Änderungsprotokolle) Dokumentationsunterlagen zum EDV-System (nur bei EDV im Haus)

12 12 VerträgeGeschäftsführeranstellungsvertrag Pensionszusagevertrag mit versicherungsmathematischem Gutachten; ggf. Nachweis über Umfang und Höhe der Rückdeckungsansprüche Miet- und Pachtverträge Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen DarlehensverträgeLeasingverträgeBelegeBankauszügeEin-/AusgangsrechnungenKostenbelege

13 13 Prüfungsgrundsätze Devise: effiziente Abwicklung des Besteuerungsverfahrens bezogen auf die Betriebsprüfung: Prüfungshandlungen werden auf das Wesentliche abgestellt die Dauer der Prüfung auf das wesentliche Maß beschränkt d.h. es werden Schwerpunkte mit gewichtigen Sachverhalten, die zu endgültigen Steuerausfällen führen, gebildet

14 14 Typische Prüfungsansätze Abgleich der wirtschaftlichen Kennzahlen mit den BranchenkennzahlenZeitreihenvergleich Belegsichtung (u.a. zur Vorsteuer, Umsatzsteuer) Eingangsrechnungen Rechnungen / Gutschriften über Fremdleistungen / Provisionen Reisekosten / Bewirtungskosten Kfz-Unterhaltung Veräußerung von Anlagevermögen Abrechnung von Leasingverträgen Bar-/Scheckabwicklung von Geschäftsvorfällen, Geldfluss bei Barentnahmen/ -einlagen Datenanalysen (digitale Prüfung) Kassenfehlbeträge natürliches Zustandekommen des Zahlenwerks (Einnahmeaufzeichnungen, Fahrtenbücher) Nachkalkulation

15 15 Chronologischer Ablauf der Prüfung Prüfungsanordnung = Verwaltungsakt (Duldung der Prüfung) mit Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsgrundlage Zeitlicher und sachlicher Umfang Ort der Prüfung Prüfer/Prüferin Voraussichtlicher Beginn der Prüfung Informationen zur Prüfungsdurchführung Information zur Bereitstellung von Unterlagen

16 16 Noch: Chronologischer Ablauf der Prüfung Prüfungsbeginn endgültige Terminierung durch telefonische Abstimmung mit Erscheinen des Prüfers entfällt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige der Ablauf der Festsetzungs-/Feststellungsverjährung wird gehemmt

17 17 Noch: Chronologischer Ablauf der Prüfung Einführungsgespräch Aufbau und Entwicklung des Unternehmens wirtschaftliche und technische Besonderheiten aktuelle Lage Übergabe der Prüfungsunterlagen Benennung von Auskunftspersonen Hinzuziehung des steuerlichen Beraters Zuweisung eines Arbeitsplatzes für den Prüfer in den Geschäftsräumen KopiermöglichkeitBetriebsbesichtigung

18 18 Noch: Chronologischer Ablauf der Prüfung Anfragen des Prüfers mündlich oder schriftlich laufende Erörterung der Prüfungsfeststellungen rechtliches Gehör vorläufiger Bericht / Besprechung / evtl. Einvernehmen Schlussbesprechung - auf Wunsch des Betriebsinhabers - erweiterter Personenkreis auf Steuerzahler- und Finanzamtsseite mit dem Ziel der Einigung / Vermeidung von Rechtsbehelfen

19 19 Noch: Chronologischer Ablauf der Prüfung Prüfungsbericht Prüfungsfeststellungen, die zur Änderung der Besteuerungsgrundlagen führen Gelegenheit zur Stellungnahme Auswertung des Prüfungsberichts Änderung der Steuer-, Feststellungsbescheide mit der Möglichkeit des Rechtsbehelfs

20 20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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