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Veröffentlicht von:Viktor Dunkle Geändert vor über 8 Jahren
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Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS ab Schuljahr 2013/14
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„Drei-Säulen-Modell“ „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) D (stand.) D (stand.) M (stand.) M (stand.) modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf. 1. Prüfung 2. Prüfung Schwerpunkt – Sonderform Latein oder Französisch (stand.) A. Schatzl, I/3 3. Prüfung optional Präsentation + Diskussion leb. FS (stand.: E oder F) leb. FS (stand.: E oder F) Klausuren Mündliche Prüfung Pflicht
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„Drei-Säulen-Modell“ © A. Schatzl I/2b VWA Prüfungsgebiet „VWA einschl. Präsent. und Disk.“ Freie Wahl der Prüfer/innen Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch LSR/SSR Begrenzter Umfang (45.000 – 60.000 Z.) 3 Betreuungs- gespräche Beschreibung der Arbeit Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG 3 Klausuren ver- pflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beur- teilung durch Lehr- kraft mündliche Kompensation mündlich 3/2 mündliche Prüfungen 10 – 15 Minuten Lehrkräfte er- stellen am Stand- ort lernzielorien- tierten Themen- pool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; Beantwortung einer Frage (ge- stellt von der Lehrkraft; kompetenz- orientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. Präsent. & Diskussio n der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Präsent. & Diskussio n der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt)
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3 Säulen 7 Teilprüfungen gesamt – Vorwissenschaftliche Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion – Schriftliche Prüfung 3 Klausuren verpflichtend (D, M, lebende FS) optional 3 oder 4 Klausuren Bei 4 Klausuren 2. lebende FS oder Latein – Mündliche Prüfung 4 Klausuren 2 mündliche Prüfungen (Min. 10 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in beiden Fächern zusammen) 3 Klausuren 3 mündliche Prüfungen (Min. 15 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in allen drei Fächern zus.) Neue Reifeprüfung
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Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung Anzahl der Themen Anzahl der Themen Jahreswochenstunden über gesamte Oberstufe addiert mal 3 max. 24 Themenbereiche Jahreswochenstunden über gesamte Oberstufe addiert mal 3 max. 24 Themenbereiche Sonderregelungen Sonderregelungen 4jährige Fremdsprachen (F/L) 18 Themenbereiche 4jährige Fremdsprachen (F/L) 18 Themenbereiche WPF (Ital./SP) 3 jährig 12 Themenbereiche WPF (Ital./SP) 3 jährig 12 Themenbereiche WPF Informatik 4 jährig 18 Themenbereiche WPF Informatik 4 jährig 18 Themenbereiche
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mündlich 2 oder 3 mündliche Prüfungen 2 oder 3 mündliche Prüfungen Die Jahreswochenstunden (dh. die gesamten Stunden der gewählten Fächer in der Oberstufe ) müssen min.10 bzw. 15 betragen Die Jahreswochenstunden (dh. die gesamten Stunden der gewählten Fächer in der Oberstufe ) müssen min.10 bzw. 15 betragen Dauer: 10 – 15 min Dauer: 10 – 15 min Schülerinnen ziehen Themen aus einem Themenpool und beantworten die zum Thema gestellte Aufgabe Schülerinnen ziehen Themen aus einem Themenpool und beantworten die zum Thema gestellte Aufgabe Vorbereitungszeit: 20 – 30 min Vorbereitungszeit: 20 – 30 min
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Mündliche Prüfung – Festlegung der Themenbereiche Themenbereiche werden durch die Fach ARGE der Schule festgelegt – Erarbeitung durch ARGE – Bestätigung durch ARGE (Abstimmung) – Bestätigung durch Schulleitung Jeder Klassenlehrer kann ¼ der Themen lehrerautonom festlegen um aktuelle Schwerpunkte zu repräsentieren – Erarbeitung durch Klassenlehrer – Bestätigung durch ARGE (Abstimmung) – Bestätigung durch Schulleitung Schüler erfahren die Themenbereiche wie bisher „Kernstoffliste“ vor Anmeldung zur Reifeprüfung
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Mündliche Prüfung – Ablauf der mündl. Reifeprüfung jede Schülerin zieht 2 Themengebiete die Schülerin entscheidet sich für eines der beiden gezogenen Themen (alle Themen stehen den nachfolgenden Kandidatinnen wieder zur Verfügung) Fachlehrer stellt eine der (mind.) 2 für dieses Themengebiet vorbereiteten Fragen (kompetenzorientiert) Alle Prüfungen in einem Gegenstand werden unmittelbar aufeinander folgend abgehalten Es können auch mehrere Schülerinnen dasselbe Thema ziehen Prüfungsdauer: 10 – 15 Minuten
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STUNDENTAFEL OBERSTUFE Pflichtgegenstände5.Kl.6.Kl.7.Kl8.Kl. Religion2222 Deutsch3333 Englisch (erste lebende Fremdsprache)3333 Fran Französisch (zweite lebende Fremdsprache), Latein3333 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung2212 Geographie und Wirtschaftskunde2222 Mathematik3333 Biologie und Umweltkunde2222 Chemie--22 Physik-222 Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)-2-- Ernährung und Haushalt (Praktikum mit begleitender Theorie) --3- Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) -122 Informatik2--- Musikerziehung2122 Bildnerische Erziehung2122 Werkerziehung2--- Leibesübungen3222 Summe der Pflichtgegenstände31293230 Wahlpflichtgegenstände (vertiefend bzw. zusätzlich) - ◄ 8 ►
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Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle Bisher : Vertiefung und Erweiterung Prüfungsschwerpunkt Neu : Jeder Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig maturabel, wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde. Ausnahmen: Sprachen und Informatik 3 jährig
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Wahlpflichtgegenstände Maximales Kursangebot: – Anzahl der Oberstufenklassen (6. – 8.Klasse) x 4 z. B. 6 Oberstufenklassen 24 Kurse jede Schülerin wählt Kurse über 8 Jahreswochenstunden für die 6.-8. Klasse Kurse müssen in 7. bzw. 8. Klasse besucht werden um maturabel zu sein (also 6+7 oder 7+8) ab 7 Schülerinnen kann ein Kurs zustandekommen
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Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PP und Chemie), dann ist eine – Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem (b) –Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PP – mit besuchtem (b) –Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PP) Ein vierstündiger (b) – Wahlpflichtgegenstand muss jedenfalls zur Gänze (z.B. 7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden. Wurde allerdings ein einjähriger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahlpflichtgegenständen zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
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Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle (b) – Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht
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Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen (b) – Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB), um zu den geforderten 10 für zwei Gegenstände bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.
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Wahlpflichtgegenstände a) Ergänzende Wahlpflichtgegenstände Gegenstand 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Summe Lebende Fremdsprachen GERS Niveau AZ Französisch ( falls nicht Pflichtfach) 2226maturabel Italienisch2226maturabel Spanisch2226maturabel Latein ( falls nicht Pflichtfach) 2226maturabel Informatik2226maturabel Ergänzend zu alternativen Pflichtgegenständen Musikerziehung ( falls nicht Pflichtfach) -224maturabel Bildnerische Erziehung ( falls nicht Pflichtfach) -224maturabel Ernährung und Haushalt Praktikum --22 Nicht maturabel
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Wahlpflichtgegenstände b) Vertiefende Wahlpflichtgegenstände Gegenstand 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse Summe Religion(2)(2)(2) 2 oder 4 Maturabel, sofern 4 Stunden in Summe erreicht werden 6.+8. Klasse oder 7. + 8. Klasse oder nur 8. Klasse Deutsch(2)(2)(2) 2 oder 4 Englisch(2)(2)(2) Französisch (sofern Pflichtgegenstand) (2)(2)(2) 2 oder 4 Latein (sofern Pflichtgegenstand) (2)(2)(2) 2 oder 4 Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung (2)(2)(2) 2 oder 4 Geogaphie und Wirtschaftskunde (2)(2)(2) 2 oder 4 Mathematik(2)(2)(2) Biologie und Umweltkunde (2)(2)(2) 2 oder 4 Chemie-(2)(2) Physik(2)(2)(2) Psychologie, Pädagogik und Philosophie -(2)(2) 2 oder 4 Musikerziehung (sofern Pflichtgegenstand) -(2)(2) 2 oder 4 Bildnerische Erziehung (sofern Pflichtgegenstand) -(2)(2) 2 oder 4
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Vor Weihnachten erfolgt zunächst eine unverbindliche Vorwahl - um das Angebot der WPF-Fächer festlegen zu können. Die verbindliche Anmeldung erfolgt dann im Jänner.
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„Drei-Säulen-Modell (1)“ Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 BHS im Haupttermin 2015 Wirksamwerden in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplan- anforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrektur-schlüssel Zentral erstellte Aufgabenbeispiele 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Zusammensetzung der Kommission Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT Keine Jahresprüfung A. Schatzl, I/3
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„Drei-Säulen-Modell (2)“ Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) 3 Termine mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Maturabilität – mündl. Prüfung Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis Kompensations- prüfung weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“) RP - Zeugnis A. Schatzl, I/3
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