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Handwerkskammer Karlsruhe Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Baden-Baden, 30. September 2014.

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Präsentation zum Thema: "Handwerkskammer Karlsruhe Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Baden-Baden, 30. September 2014."—  Präsentation transkript:

1 Handwerkskammer Karlsruhe Notfallkoffer - Vorsorgevollmacht und Unternehmertestament - Referat von Walter Bantleon Baden-Baden, 30. September 2014

2 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20142 Überblick I.Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung ausfällt? II.Wie sollte für den Ausfall des Chefs Vorsorge getroffen werden? III.Was passiert, wenn der Todesfall ohne Notfallplanung eintritt? IV.Wie sollte für den Todesfall Vorsorge getroffen werden?

3 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20143 I. Was passiert, wenn der Chef ohne Notfallplanung ausfällt?

4 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20144 Fallbeispiel Fritz Strom ist Inhaber eines Elektrobetriebs, der als Einzelunternehmen geführt wird Betrieb hat 5 Mitarbeiter Ehefrau Helene Strom macht die Buchhaltung Fritz Strom hat Skiunfall und fällt ins Koma Eine Notfallplanung und Vollmacht gibt es nicht

5 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20145 Fallbeispiel Folgen: Betrieb ist kopf- und führungslos, es gibt keine gesetzliche Vertretungsmacht zwischen Ehegatten Helene Strom stellt beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) einen Antrag, um als Betreuerin eingesetzt zu werden Gericht verweist auf Bearbeitungsdauer von 3-6 Wochen und informiert, dass auch ein „Fremdbetreuer“ eingesetzt werden kann

6 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20146 Fallbeispiel: Folgen: Bank weigert sich, ohne Vollmacht und nachgewiesener Betreuerstellung Verfügungen der Ehefrau auszuführen Zahlungsziele können nicht eingehalten werden und Hauptlieferant stoppt die Materiallieferungen Krankenkasse droht wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge mit Insolvenzantrag Fazit: Für Betrieb tritt existenzgefährdende Situation ein

7 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20147 Betreuung (§§ 1896 ff BGB) Ohne Notfallplanung ist Unternehmen bei Ausfall des Chefs zunächst handlungsunfähig Auf Antrag wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ein Betreuer eingesetzt Betreuungsverfahren dauert 3-6 Wochen Auswahl des Betreuers erfolgt nach Ermessen des Gerichts; meist werden Familienangehörige zum Betreuer bestimmt

8 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20148 Betreuung (§§ 1896 ff BGB) Aufgabenbereich ergibt sich aus „Betreuerausweis“ Zahlreiche Geschäfte (z.B. Kreditvertrag, Grundstücksgeschäfte) setzen Genehmigung des Betreuungsgerichts voraus Betreuer ist gegenüber Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig Betreuer erhält Aufwandsentschädigung

9 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 20149 Betreuung (§§ 1896 ff BGB) Fazit: Gesetzliche Betreuung sollte grundsätzlich verhindert werden, da so keine schnelle Fortführung des Unternehmens möglich ist Besonders in kleineren Betrieben, bei denen nur der Inhaber unterschriftsberechtigt ist, gehört eine Vollmacht in den Notfallkoffer!

10 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201410 II. Wie sollte für den Ausfall des Chefs Vorsorge getroffen werden?

11 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201411 Fallbeispiel Selber Ausgangsfall wie oben: Einzelunternehmer Fritz Strom erleidet Skiunfall und fällt ins Komma Einziger Unterschied: Fritz Strom hat seiner Ehefrau eine umfassende Vollmacht erteilt

12 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201412 Fallbeispiel Folgen: Unternehmen bleibt handlungsfähig: Ehefrau kann für Betrieb rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben Ehefrau verwendet die Vollmacht für Überweisungen von Löhnen und Miete und zum Abschluss neuer Verträge Fazit: Der Ausfall von Fritz Strom führt zu Beeinträchtigungen, aber die Existenz des Betriebes wird nicht gefährdet

13 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201413 Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht vermeidet eine gesetzliche Betreuung Durch Vorsorgevollmacht bleibt Unternehmen handlungsfähig, wenn der Inhaber ausfällt Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, für den Inhaber Willenserklärungen abzugeben Vollmacht kann vom Inhaber widerrufen werden

14 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201414 Vorsorgevollmacht Inhalt: Genaue Bezeichnung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem Klare Bezeichnung des Umfangs der Vollmacht (Vermögensangelegenheiten und persönliche Angelegenheiten) Befreiung vom Verbot des § 181 BGB (Selbstkontrahieren) Ggf. Befugnis zur Erteilung einer Untervollmacht Anordnung einer Geltung über den Tod hinaus

15 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201415 Vorsorgevollmacht Form: Mindestens Schriftform empfehlenswert (Nachweis) Notarielle Beurkundung ist zwingend bei Verfügungen über Grundbesitz und GmbH-Anteile erforderlich Vorteile einer notariellen Beurkundung: - Zusätzliche Rechtssicherheit, da Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers festgestellt wird / bei Verlust der Urkunde kann neue Ausfertigung erteilt werden / Registrierung: www.vorsorgeregister.de

16 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201416 Vorsorgevollmacht Risiko und Fallstricke: Voraussetzung ist uneingeschränktes Vertrauen des Inhabers in den Bevollmächtigten Empfehlung: Inhaber verwahrt die Vollmacht selbst und ermächtigt den Bevollmächtigten, sie im Bedarfsfall an sich zu nehmen / Vorgaben im Innenverhältnis Vorsorgevollmacht, die erst mit dem Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit wirksam wird, ist nicht zweckmäßig (schwierige Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit)

17 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201417 Vorsorgevollmacht Bei Eintragung der Firma im Handelsregister (z.B. GmbH) besteht alternative Möglichkeit: Prokura (§§ 48 ff Handelsgesetzbuch) = Gesetzlich geregelte Form der Vollmacht, ermächtigt grundsätzlich auch zu ungewöhnlichen und branchenfremden Geschäften, Grundlagengeschäfte dagegen sind ausgeschlossen = Möglichkeit der Vorsorge im geschäftlichen Bereich

18 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201418 III. Was passiert, wenn der Todesfall ohne Notfallplanung eintritt?

19 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201419 Fallbeispiel Einzelunternehmer Fritz Strom erleidet Herzinfarkt und verstirbt Er hinterlässt neben seiner Ehefrau Helene Strom drei minderjährige Kinder Gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft) Ein Testament / Erbvertrag besteht nicht

20 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201420 Fallbeispiel Folgen: Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Der Erbengemeinschaft gehört das gesamte Vermögen einschließlich des Unternehmens Ehefrau erbt Anteil von 1/2, Kinder Anteil von je 1/6 Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden Für minderjährige Erben ist betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich Fazit: Entscheidungen sind kurzfristig nicht möglich

21 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201421 Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff BGB) Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorhanden ist Gesetzliche Erben sind die Verwandten und der überlebende Ehegatte Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die über das gesamte Vermögen (einschließlich Unternehmen!) verfügt Vermögen ist damit gesamthändisch gebunden; Verfügungen darüber sind nur einvernehmlich möglich

22 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201422 Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff BGB) Ungewünschte Folgen: Unternehmensvermögen wird zersplittert, da es auf die Miterben „verteilt“ wird Verfügungen über das Vermögen der Erbengemeinschaft sind nur einvernehmlich möglich; Entscheidungen werden häufig verzögert oder gar nicht getroffen

23 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201423 Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff BGB) Ungewünschte Folgen: Bei Streit der Erben droht Liquidation des Vermögens Bei minderjährigen Miterben ist bei Verfügungen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich Erbschaft fällt auch an „Problemerben“ Ertragssteuerrechtliche Folge der Erbengemeinschaft

24 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201424 IV. Wie sollte für den Todesfall Vorsorge getroffen werden?

25 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201425 Fallbeispiel Bäckermeister Felix Frohsinn hat zwei Kinder und eine Ehefrau (gesetzlicher Güterstand) Vermögen: Einzelunternehmen im Wert von € 600.000 und € 200.000 sonstiges Vermögen Sohn Felix junior ist ebenfalls Bäckermeister und arbeitet im Betrieb mit

26 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201426 Fallbeispiel Felix Frohsinn hat eine Veranstaltung bei der Handwerkskammer besucht und macht sich Gedanken über die Zeit nach ihm. Seine Frau sieht er bereits gut versorgt und ihm ist es wichtig, dass das Unternehmen nach seinem Tod fortgeführt wird

27 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201427 Fallbeispiel Er vereinbart Notartermin und errichtet folgendes Testament: - Felix junior, der den Betrieb übernehmen soll, wird zum Alleinerben eingesetzt - das Privatvermögen geht als Vermächtnis zu je ½ an die Ehefrau und die Tochter - im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung erklärt die Ehefrau einen Pflichtteilsverzicht Felix Frohsinn verstirbt

28 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201428 Fallbeispiel Folgen: Das notarielle Testament wird vom Nachlassgericht automatisch eröffnet Das notarielle Testament gilt als Erbnachweis; ein Erbscheinsverfahren mit langer Bearbeitungsdauer entfällt Felix junior kann als Alleinerbe das Unternehmen direkt weiterführen

29 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201429 Fallbeispiel Folgen: Aufgrund des Vermächtnisses gehen je € 100.000 an die Ehefrau und die Tochter Ohne Pflichtteilsverzicht hätte die Ehefrau Anspruch auf einen Pflichtteil von ¼ des Gesamtnachlasses (€ 200.000). Der Pflichtteilverzicht stellt damit sicher, dass Felix junior keinen Ansprüchen der übrigen Erben ausgesetzt ist, die aus dem Unternehmensvermögen beglichen werden müssen

30 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201430 Unternehmertestament Vorteile: Ermöglicht bewusste Entscheidung, wer im Todesfall das Vermögen und insbesondere das Unternehmen erhalten soll Vermeidung einer Erbengemeinschaft; „Unternehmenserbe“ kann von vornherein Entscheidungen treffen

31 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201431 Unternehmertestament „Alleinerbenmodell“ (wie Fallbeispiel): „Unternehmensnachfolger“ wird Alleinerbe Die übrigen Erben erhalten durch Vermächtnisse das Privatvermögen (Alleinerbe erhält im Ergebnis nur das Unternehmen)

32 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201432 Unternehmertestament Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsberechtigt sind Verwandte und Ehegatten, wenn sie an sich gesetzliche Erben wären, jedoch aufgrund von Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind / Höhe: Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils Problem: Unternehmenswert ist häufig Großteil des Vermögens, daher können Pflichtteilsansprüche zu Belastungen des Unternehmenserben führen Lösung: Vereinbarung eines Pflichtteilverzichts

33 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201433 Unternehmertestament Erbrecht und Gesellschaftsrecht: Erbrecht und Gesellschaftsrecht können unterschiedliche Wege gehen Stellen Sie sicher, dass der Gesellschaftsvertrag die gewünschte testamentarische Regelung mitträgt Bei Gesellschaftsbeteiligungen (Geschäftsanteile einer GmbH oder Anteilen einer Personengesellschaft) sind vorrangig die Regeln des Gesellschaftsvertrags (Nachfolgeklausel) zu berücksichtigen

34 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201434 Unternehmertestament „Problemerben“: Durch Testament können ungeeignete Personen im Familienkreis von der Erbfolge ausgeschlossen werden Unter Umständen bestehen aber Pflichtteilsansprüche

35 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201435 Unternehmertestament Form Für Testament ist grundsätzlich handschriftliche Form ausreichend (gesamter Text muss handschriftlich abgefasst werden) Notarielle Beurkundung regelmäßig sinnvoll

36 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201436 Unternehmertestament Versorgung des Ehegatten Übertragung privater Wirtschaftsgüter / Einzelne Gegenstände können durch Schenkung unter Lebenden übertragen werden Ansprüche aus laufenden Kapitallebens- und Rentenversicherungen können bereits unter Lebenden an den Ehepartner abgetreten werden Einräumung eines Nießbrauchrechts

37 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201437 Weitere Informationen Präsentationsfolien zur Veranstaltung ab heute Abend auf der Seite der Handwerkskammer unter www.hwk-karlsruhe.de (Startseite) Mustererklärungen auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de (Schlagwort: Vorsorgevollmacht)

38 Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon - Veranstaltung am 30. September 201438 Vielen Dank! Haben Sie noch weitere Fragen? Handwerkskammer Karlsruhe Walter Bantleon Fon: 0721 – 1600 131 Mail: bantleon@hwk-karlsruhe.de


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