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Agenda/Protokoll 23. Februar 2016, Frankfurt (im Haus der DekaBank) Investmentfonds/Direktanlage.

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1 Agenda/Protokoll 23. Februar 2016, Frankfurt (im Haus der DekaBank) Investmentfonds/Direktanlage

2 © WM Datenservice I Thorsten Pohl Idee Agenda 2 Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung B Direktanlage C A Reform der Investmentbesteuerung D Sonstiges

3 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 3 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 1 InvStG  Informationen aktuell Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GV872 Anwendung Besteuerungsverfahren bei Investmentvermögen Entfällt GD873 Anwendung Investmentsteuergesetz gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 InvStG Entfällt GD873B Alternativer Investmentfonds (AIF)Aufsichtsrechtlich notwendig GD873C Gesellschaftsform (InvStG)Relevant für Spezialfonds GD504B Anwendung des Investmentsteuergesetzes Entfällt GD504A ZASt bei Veräußerung ?

4 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 4 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 1 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Anwendung InvStG GVneu Anwendung InvStG – Historische Klassifizierung GDneu Anwendbares Besteuerungsverfahren (transparente/intransparente Besteuerung) Publikumsfonds vs. Spezialfonds

5 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 5 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 1 InvStG

6 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 6 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Anwendung InvStGJa/Nein -Ausprägung GVneu Anwendung InvStG – Historische Klassifizierung GDneu Anwendbares Besteuerungsverfahren (transparente/intransparente Besteuerung) Publikumsfonds vs. Spezialfonds GVneuAnwendbares Besteuerungsverfahren (transparente/intransparente Besteuerung) – Historische Klassifizierung

7 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 7 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 6 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Deutsche DividendenSiehe auch Seite 24 EDneu Deutsche ImmobilieneinkünfteSiehe auch Seite 24 EDneuSonstige inländische Erträge gemäß § 49 Abs. 1 EStG Siehe auch Seite 24

8 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 8 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Die Information dient für bestimmte Anlegergruppen zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Investmentfonds. Das Kreditinstitut kann die Information dem Anleger im Rahmen des Reportings zukommen lassen. Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Deutsche Dividenden EDneu Deutsche Immobilieneinkünfte EDneuSonstige inländische Erträge gemäß § 49 Abs. 1 EStG

9 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 9 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 7 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Statusbescheinigung Investmentfonds

10 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 10 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Im Vorgriff erweiterter Regelungen durch das BMF im Rahmen des Steuerabzugs durch den Entrichtungspflichtigen (z.B.: Broker) halten wir an der Einrichtung fest. Es wäre ein Verfahren analog § 11 Abs. 2 Satz 4 InvStG i.V.m. BMF-Schreiben vom 15.12.2015, GZ: IV C 1 – S 1980-1/08/10011 : 003 denkbar. Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Statusbescheinigung InvestmentfondsJa -Ausprägung durch Nachweis (ergänzende Merkmal sind möglich)

11 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 11 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 10 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Fonds mit ausschließlich steuerlich begünstigten Anlegern

12 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 12 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Es erfolgt eine granulare Differenzierung nach Anlegergruppen. Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneu Fonds mit ausschließlich steuerlich begünstigten Anlegern Wegen haftungsrechtlicher Risiken nur mit Ja-Ausprägung nach Anlegergruppe gemäß § 8 Abs. 1,2 InvStG

13 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 13 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 15 InvStG  Informationen aktuell/neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GD873A Gewerbe- bzw. körperschaftsteuerliche deutsche Investmentvermögen Ggf. neues präzises Feld GDneuInvestmentfonds gewerbesteuerpflichtig

14 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 14 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Die Information wird für die Berechnung von gewerbesteuerpflichtigen Einkünften von Zielfonds auf Dachfondsebene benötigt. Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuInvestmentfonds gewerbesteuerpflichtig

15 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 15 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 16 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Steuerpflichtige Ausschüttung EDneu Nullmelder zum Feld steuerpflichtige Ausschüttung EDneu Steuerpflichtige VorabpauschaleSiehe auch Seite 20 EDneu Nullmelder zum Feld steuerpflichtige Vorabpauschale Siehe auch Seite 20

16 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 16 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 16 InvStG

17 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 17 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Die Vorabpauschale soll zeitnah (5-15 Tage) nach dem steuerlichem Zufluss für alle Fonds ermittelt und ausgeliefert werden Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Ausschüttung gemäß § 2 Abs. 11 EStG EDneu Nullmelder zum Feld Ausschüttung gemäß § 2 Abs. 11 EStG EDneu Steuerpflichtige Vorabpauschale (Euro) Die Umrechnung erfolgt auf Basis des EZB-Kurses zum Zeitpunkt des steuerlichen Zuflusses EDneu Nullmelder zum Feld steuerpflichtige Vorabpauschale EDneuSteuerpflichtige VorabpauschaleZur Verrechnung der Vorabpauschale bei Dachfonds wird der Betrag in Fremdwährung benötigt

18 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 18 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 17 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Substanzausschüttung EDneuSteuerfreie Substanzausschüttung GD/IDneu Akkumulierte steuerfreie Substanzausschüttungen

19 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 19 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Ein Ausweis aller Varianten mit Teilfreistellungen stellt im Verhältnis zu den vorkommenden Fällen einen zu hohen administrativen Aufwand dar, so dass der Wert bankenseitig auf Basis der Kategorisierung des Fondstyps in den Stammdaten zu ermitteln ist Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Substanzausschüttung EDneuSteuerfreie Substanzausschüttung GD/IDneu Akkumulierte steuerfreie Substanzausschüttungen Die Teilnehmer wünschen ein ID-Feld. GDneuInvestmentfonds in Abwicklung gemäß § 17 InvStG

20 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 20 A Reform der Investmentbesteuerung Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneu Steuerpflichtige VorabpauschaleSiehe auch Seite 15 EDneu Nullmelder zum Feld steuerpflichtige Vorabpauschale Siehe auch Seite 15 IDneu Akkumulierte Vorabpauschale ID/GVneu Akkumulierte Vorabpauschale je Jahr/Monat GDneu Basiszins gem. § 203 Abs. 2 BewG  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 18 InvStG  Informationen neu

21 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 21 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 18 InvStG

22 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 22 A Reform der Investmentbesteuerung Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen IDneu Akkumulierte Vorabpauschale ID/GVneu Vorabpauschale je Jahr/Monat Die Teilnehmer bevorzugen ein ID-Feld. Es wurden 2 Darstellungsvarianten erörtert. Bei Variante 1 hat man eine Historien, bei Variante 2 wird das vorherige Jahr mit Daten überschrieben. Beim ID-Feld muss die Historienführung vom Datennutzer vorgenommen werden. GVneu Basiszins gem. § 203 Abs. 2 BewG Statt einem GD-Feld wird ein GV-Feld mit Historie präferiert EDneu Der Basiszins wird auch in den Erträgen zum Andruck in den Steuer- bzw. Abrechnungsdokumenten gewünscht  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen:

23 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 23 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuAktienfonds; mindestens 51% in Aktien angelegt (30% PV, 60% BV EStG, 80% BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuDachaktienfonds; mindestens 51% in Aktienfonds angelegt (30% PV, 60% BV EStG, 80% BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuImmobilienfonds mindestens 51% in Immobilien angelegt (60% PV, BV EStG, BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuDachimmobilienfonds mindestens 51% in Immobilienfonds angelegt (60% PV, BV EStG, BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuImmobilienfonds mindestens 51% in ausländische Immobilien angelegt (80% PV, BV EStG, BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuDachimmobilienfonds mindestens 51% in ausländische Immobilienfonds angelegt (80% PV, BV EStG, BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt

24 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 24 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuMischfonds; mindestens 25% in Aktien angelegt (15% PV, 30% BV EStG, 40% BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt GDneuDachmischfonds; mindestens 25% in Mischfonds angelegt (15% PV, 30% BV EStG, 40% BV KStG) Verknüpfung denkbar; von WM bzw. vom Emittent ermittelt EDneuDeutsche Dividende Siehe auch Seite 7 EDneuDeutsche Immobilieneinkünfte Siehe auch Seite 7 EDneuSonstige inländische Einkünfte gemäß § 49 Abs. 1 EStG Siehe auch Seite 7 EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30% PV) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60% BV EStG)

25 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 25 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 80% BV KStG) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30% PV) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60% BV EStG) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 80% BV KStG) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 15% PV) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 40% BV KStG )

26 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 26 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 15% PV) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 40% BV KStG) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60%) EDneu Steuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60%) EDneu Steuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80%) EDneu Steuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80%) UD087 Kennzeichnung gesellschaftsrechtliche Vorgängen Bei Änderung des Teilfreistellungssatzes (neuer Schlüssel

27 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 27 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG

28 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 28 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 20 InvStG

29 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 29 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuInvestmentfonds mit Teilfreistellung Aktien-/Dachaktienfonds, Immobilien- /Dachimmobilienfonds I, Immobilien- /Dachimmobilienfonds II, Misch- /Dachmischfonds, Sonstige Investmentfonds GVneuInvestmentfonds mit Teilfreistellung - Historische Klassifizierung EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30% PV) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60% BV EStG) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Aktienfonds 80% BV KStG)

30 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 30 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30% PV) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 30% PV) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60% BV EStG) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 60% BV EStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 80% BV KStG) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Aktienfonds 80% BV KStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen

31 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 31 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 15% PV) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG) EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Mischfonds 40% BV KStG ) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 15% PV) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 15% PV) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 30% BV EStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen

32 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 32 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 40% BV KStG) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Mischfonds 40% BV KStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60% PV, BV EStG, BV KStG) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60% PV, BV EStG, BV KStG) EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 60% PV, BV EStG, BV KStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen EDneuSteuerpflichtige Ausschüttung mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80% PV, BV EStG, BV KStG) EDneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80% PV, BV EStG, BV KStG)

33 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 33 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EVneuSteuerpflichtige Vorabpauschale mit Teilfreistellung (Immobilienfonds 80% PV, BV EStG, BV KStG) je Monat Im Jahr des Erwerbs ist die Vorabpauschale nur besitzanteilig anzusetzen UD087 Kennzeichnung gesellschaftsrechtliche Vorgängen Bei Änderung des Teilfreistellungssatzes (neuer Schlüssel)

34 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 34 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 23 InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuInvestmentfonds i.S.v. § 2 Abs. 15 InvStG

35 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 35 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse: Die Datenstruktur könnte wie folgt aussehen: Die Teilnehmer hatten keine konkrete Meinung und prüfen ihrerseits nochmal den Sachverhalt. WM behält sich vor zu entscheiden, ob ein neues Feld eingeführt wird. Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen GDneuInvestmentfonds i.S.v. § 2 Abs. 15 InvStG

36 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 36 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  § 56 InvStG  Informationen neu

37 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 37 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse:  Für die fiktive Veräußerung gemäß § 56 Abs. 2 InvStG-E zum 31.12.2017 werden Umtausch-Daten gefordert  Dazu eine steuerlich Klassifizierung in UD087  Lieferung von Kursen zur Ermittlung des Veräußerungsergebnisses  Es ist von über 100000 Umtausch-Daten auszugehen

38 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 38 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds (Spezialinvestmentvermögen)  §§ 24ff. InvStG  Informationen neu  Welche Informationen (WM-Felder) aus dem transparenten Besteuerungssystem werden erhalten bleiben oder sind zusätzlich notwendig?  Aktiengewinn, Abkommensgewinn, Teilfreistellungsgewinn (neue ID- Felder?)  Sollen weiterhin die steuerpflichtigen Erträge (Ertragsdaten) ausgewiesen werden?  Sind Korrekturgrößen gemäß § 49 InvStG wegen § 50 InvStG notwendig?

39 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 39 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds (Spezialinvestmentvermögen) Ergebnisse:  Die Teilnehmer der KVGen haben sich dafür ausgesprochen, dass WM weiterhin Daten für Spezialfonds liefern soll  Die konkreten Anforderungen konnten noch nicht definiert werden, da es noch zu viele offene Fragen gibt  Unklar ist zudem, wie das Fondsreporting abläuft bzw. neu organisiert werden muss

40 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 40 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds (Spezialinvestmentvermögen)  §§ 24ff. InvStG  Informationen neu Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen IDneu Aktiengewinn § 48 InvStG-E IDneu Abkommensgewinn § 48 InvStG-E IDneu Teilfreistellungsgewinn § 48 InvStG-E

41 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 41 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED148Entfällt ED008GEntfällt ED008HEntfällt ED008EEntfällt ED134Entfällt ED121 Entfällt ED122 Entfällt

42 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 42 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED123Entfällt ED430AEntfällt ED128Entfällt ED400AEntfällt ED400BEntfällt ED400C Entfällt ED400F Entfällt

43 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 43 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED129Entfällt ED400EEntfällt ED131*Entfällt ED400GEntfällt ED400H**Entfällt ED008A Entfällt ED039A Entfällt

44 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 44 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED237A Steuerliquidität Entfällt ED237B Kennzeichnung Nullmeldung zur Steuerliquidität Entfällt ED321 Umrechnungskurs Steuerliquidität Entfällt ED207Entfällt ED208Entfällt ED209Entfällt ED201 Entfällt ED235 Entfällt

45 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 45 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED202Entfällt ED433Entfällt ED434Entfällt ED435Entfällt ED436Entfällt ED437 Entfällt ED438 Entfällt

46 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 46 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED319Entfällt ED444Entfällt ED439Entfällt ED440Entfällt ED320Entfällt ED441 Entfällt ED110 Entfällt

47 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 47 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED442Entfällt ED443Entfällt ED154Entfällt ED135Entfällt ED144Entfällt ED008D Entfällt ED008F Entfällt

48 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 48 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED008JEntfällt ED131AEntfällt ED134AEntfällt ED135AEntfällt ED144AEntfällt ED148A Entfällt ED201A Entfällt

49 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 49 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED202AEntfällt ED207AEntfällt ED208AEntfällt ED209AEntfällt ED235AEntfällt ED400J Entfällt ED400K Entfällt

50 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 50 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED400LEntfällt ED400MEntfällt ED400NEntfällt ED400IEntfällt EV401(B)Entfällt EV402(B) Entfällt EV403(B) Entfällt

51 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 51 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV404(B)Entfällt EV405(B)Entfällt ED120*Entfällt ED124Entfällt ED445Entfällt ED430B Entfällt EV406(B) Entfällt

52 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 52 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV407(B)*Entfällt EV408(B)Entfällt EV409(B)*Entfällt ED455*Entfällt ED456**Entfällt ED450** Entfällt EV410(B) Entfällt

53 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 53 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV411(B)Entfällt EV412(B)Entfällt ED446Entfällt EV413(B)*Entfällt EV414(B)Entfällt EV415(B)* Entfällt ED431 Entfällt

54 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 54 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV416(B)*Entfällt ED451**Entfällt ED452**Entfällt ED453**Entfällt EV417(B)Entfällt EV418(B) Entfällt EV419(B)** Entfällt

55 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 55 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED453**Entfällt EV420(B)Entfällt ED432Entfällt ED400DEntfällt EV421(B)Entfällt EV426 (B) Entfällt ED457 Entfällt

56 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 56 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED454Entfällt EV422 (B)Entfällt ED447Entfällt EV423 (B)Entfällt EV424 (B)Entfällt EV425 (B) Entfällt EV401(A) Entfällt

57 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 57 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV402(A)Entfällt EV403(A)Entfällt EV404(A)Entfällt EV405(A)Entfällt ED205*Entfällt ED125 Entfällt ED152 Entfällt

58 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 58 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED126Entfällt ED449Entfällt EV406(A)Entfällt EV407(A)Entfällt EV408(A)Entfällt EV409(A) Entfällt EV410(A) Entfällt

59 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 59 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV411(A)Entfällt EV412(A)Entfällt ED107Entfällt EV413(A)Entfällt EV414(A)Entfällt EV415(A) Entfällt ED130 Entfällt

60 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 60 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV416(A)Entfällt EV417(A)Entfällt EV418(A)Entfällt EV419(A)**Entfällt EV420(A)Entfällt ED203 Entfällt ED448 Entfällt

61 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 61 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen EV421(A)Entfällt EV426 (A)Entfällt EV422(A)Entfällt ED218Entfällt EV423(A)Entfällt EV424 (A) Entfällt EV425 (A) Entfällt

62 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 62 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED151Entfällt ED203AEntfällt ED205AEntfällt ED234Zuständigkeit KESt-AbzugNotwendig für Direktanlage ED237Sitz der KVG (Zerlegung)Notwendig ED318Ausschüttungsbeschluss Notwendig ED236Ertragsausgleich Entfällt

63 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 63 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ED470A Hinzurechnungsbetrag Entfällt ED470B Steuerlicher Zufluss HZB Entfällt ED470C Anrechnung ausländische Steuer Entfällt ED470DAusschüttungen gem. § 3 Nr. 41a EStGEntfällt EV471A/B Zufluss Datum des Hinzurechnungsbetrags Entfällt

64 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 64 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ID901 Ausgabepreis Notwendig ID902 Rücknahmepreis Notwendig ID907 NAV Notwendig ID904ZwischengewinnEntfällt ID906Aktiengewinn Entfällt ggf neues Feld für Aktiengewinn bei Spezialfonds ID908Immobiliengewinn Entfällt ID909Akkumulierter Mehrbetrag Entfällt

65 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 65 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds  §§ 1-56 InvStG  Informationen alt (Informationen die wegfallen/bleiben) Feld/SchlüsselInhaltAnmerkungen ID917 Schätzwert Entfällt ID925 Ertragsausgleichsverfahren Entfällt ID926 Aktiengewinn II Entfällt ID919Akkumulierte Alt-VGEntfällt ID920Akkumulierte SubstanzausschüttungenEntfällt ID921Bereinigte akkumulierte Erträge Entfällt

66 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 66 A Reform der Investmentbesteuerung  Welche Auswirkungen hat die Reform auf den Datenausweis bei Investmentfonds Ergebnisse:  Es wurden keine Details besprochen

67 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Fondsliquidationen für USQI-Zwecke (Commerzbank)  Anhand welcher Felder und Ausprägungen man Fondsliquidationen erkennt, die für den USQI maßgeblich sind  Folgende Konstellationen sind denkbar: 1.Liquidationszahlung gemäß US-Quellen; allerdings wird die Zahlung nicht näher klassifiziert. Zusätzlich werden Angaben über eine weitere Zahlung gemacht, die gemäß US-Quelle als Dividende ausgewiesen wird. 67 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung Liquidation = Es erfolgt eine Meldung im Arbeitsgebiet Umtausch; Angaben in UD077 werden nicht gemacht Dividende = Es erfolgt eine Meldung der Zahlung im Arbeitsgebiet Erträge mit Angaben in UD077 (06 Dividenden von US- Gesellschaften)

68 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 68 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung  Fondsliquidationen für USQI-Zwecke (Commerzbank)  Anhand welcher Felder und Ausprägungen man Fondsliquidationen erkennt, die für den USQI maßgeblich sind  Folgende Konstellationen sind denkbar: 2.Wie 1. jedoch als Teil-Liquidatition Liquidation = analog zu 1 mit Hinweis der 1., 2., 3.,......Zahlung Dividende = Dividende analog zu 1.

69 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 69 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung  Fondsliquidationen für USQI-Zwecke (Commerzbank)  Anhand welcher Felder und Ausprägungen man Fondsliquidationen erkennt, die für den USQI maßgeblich sind  Folgende Konstellationen sind denkbar: 3.Es erfolgt eine Liquidationszahlung (gemäß US-Quelle), die Zahlung wird als Return of Capital spezifiziert Liquidation = Es erfolgt eine Meldung der Zahlung im Arbeitsgebiet Umtausch mit Angabe in UD077 (37 Return of Capital) Bei fehlender Klassifizierung in UD077 würden wir unter Risikogesichtspunkten von einer melde- als auch steuerpflichtigen Zahlung ausgehen. Es wäre zu überlegen, ob die QueSt-Felder in diesen Fällen mit Steuersätzen ausgewiesen werden. Wie sehen das die Teilnehmer?

70 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 70 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung  Fondsliquidationen für USQI-Zwecke (Commerzbank) Ergebnisse:  Die Teilnehmer hatten keine Anmerkungen zum Datenausweis

71 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Anpassung von Steuerdaten bei Reverse Split (dwp)  Bsp: A12GSN  Bei einem Reverse-Split werden keine gesplitteten Werte (z.B.: Mehrbeträge) in die neue Gattung übertragen  Die Steuerwerte werden gemäß Split-Verhältnis in der „alten“ Gattung angepasst 71 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

72 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Anpassung von Steuerdaten bei Reverse Split (dwp) Ergebnisse:  Die Teilnehmer hatten keine grundlegenden Anmerkungen  Der Reverse Split vom 16.10.2010 mit der ISIN US2549391017 und dem Ausweis in ID909 werden geprüft 72 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

73 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Fondsfusion gemäß § 17a InvStG (LRI – Commerzbank)  Der MainFirst – avant-garde Stock wurde auf eine leere Teilfondshülle Fidecum SICAV verschmolzen  Im Rahmen der Fondsfusion wird durch einen Wirtschaftsprüfer die steuerneutrale Fortführung der historischen Anschaffungskosten bestätigt  Als Besonderheit im Rahmen dieser Fusion sei angemerkt, dass die ISIN beibehalten wird  Ob der ADDI bei der aufnehmenden Gattung – bei Beibehaltung der ISIN – mit dem Wert der übertragenden Gattung fortgeführt oder auf 0 gesetzt werden soll, ist mit einer depotführenden Stelle zu klären, die kein Steuerabzug zum Zeitpunkt der Verschmelzung auf den besitzanteiligen ADDI vornimmt 73 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

74 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Fondsfusion gemäß § 17a InvStG (LRI – Commerzbank)  Bsp.:  Untergehende Gattung ADDI: 5  Aufnehmende Gattung a)ADDI: 5 b)ADDI: 0 74 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

75 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Fondsfusion gemäß § 17a InvStG (LRI – Commerzbank) Ergebnisse:  Die Teilnehmer plädieren für Variante a) 75 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

76 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Ertragsdaten von deutschen Investmentfonds für den österreichischen Markt  Aktuell wird bei deutschen Investmentfonds nicht der nach Österreich zufließende Ausschüttungsbetrag gemeldet  Können die deutschen KVGen diesen Wert für AT-Stellen liefern?  Wenn ja, würde der Betrag über ein neues Ertragsdatenfeld ausgeliefert (IST)  Wenn nicht, wie könnte WM den Wert selbst errechnen? 76 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

77 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Ertragsdaten von deutschen Investmentfonds für den österreichischen Markt Ergebnisse:  Das Thema wurde aus zeitlichen Gründen ausgelassen 77 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

78 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  US-Investmentfonds mit Meldung gemäß § 5 InvStG (WM)  WM stellt im Vorgriff zur Meldung der Besteuerungsgrundlagen US- quellensteuerfreie Zahlungen (Return of Capital) im AG Umtausch sowie laufende intransparente quellensteuerpflichtige Ausschüttungen im AG Erträge ein  Nach Meldung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG erfolgt eine Meldung der Erträge im Arbeitsgebiet E. Dabei werden die intransparenten Daten überschrieben und der Umtausch (Return of Capital) storniert  Es gibt auch Fälle, in denen die Reklassifizierung nach Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG veröffentlicht wird; in diesen Fällen werden keine WM-Meldungen erstellt  In den Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG werden keine Angaben zu US-Quellensteuern gemacht 78 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

79 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  US-Investmentfonds mit Meldung gemäß § 5 InvStG (WM)  Vorschlag: In der Meldung zu den Erträgen wird ein Texthinweis über die Zusammensetzung der Ausschüttung nach US- Quellensteuerrecht aufgenommen, darüber hinaus wird die Meldung als Ganzes US-quellensteuerpflichtig/nicht US-quellensteuerpflichtig geschlüsselt (Bsp.: A12FM5/A1C3L0)  Alternativ wäre es denkbar, die Ausschüttung nach US- Quellensteuerrecht aufzuteilen und in einzelnen neuen Feldern bereitzustellen 79 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

80 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  US-Investmentfonds mit Meldung gemäß § 5 InvStG (WM) Ergebnisse:  WM hat das Thema kurz vorgestellt und bittet die Teilnehmer um Feedback bis zum 29.4.2016 80 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

81 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Hat die Fachinformation F02 vom 6.1.2016 noch Relevanz? (HSBC)  WM Datenausweis zur Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds gemäß § 20 InvStG  Ja, die Ausführungen haben weiter Bestand  Die Änderungen gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG-E betreffen den umgekehrten Fall 81 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

82 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Hat die Fachinformation F02 vom 6.1.2016 noch Relevanz? (HSBC) Ergebnisse:  WM wird Beispiele an die Teilnehmer versenden 82 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

83 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Teilthesaurierende Investmentfonds gemäß § 2 Abs.1 Satz 4 InvStG mit ausgewiesenen ausgeschütteten Erträgen in ED008E (HSBC)  Es ist davon auszugehen, dass es in der Praxis weiterhin die Fälle gibt mit Ausweis der steuerpflichtigen Erträge in der Thesaurierung (ausschließlich) sowie in der Thesaurierung und den ausgeschütteten Erträgen  A) ED134 oder  B) ED134 + ED008E (risikolosere Variante)  Da bis dato keine markteinheitliche Lösung gefunden werden konnte, sind die Prüfungen für den Ausweis in der Steuerbescheinigung von den depotführenden Stellen über die Felder ED400A, ED400C und ED201 selbständig vorzunehmen. 83 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

84 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Teilthesaurierende Investmentfonds gemäß § 2 Abs.1 Satz 4 InvStG mit ausgewiesenen ausgeschütteten Erträgen in ED008E (HSBC). Ergebnisse:  Das Thema wurde aus zeitlichen Gründen ausgelassen 84 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

85 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Rückwirkende Ausschüttung erstatteter Quellensteuern an die Anleger eines liquidierten Investmentfonds  Erstattung von Quellensteuer plus Zinsanteil durch die französische Finanzbehörde  Der Erstattungsberechtigte Teilfonds wurde 2012 liquidiert  Wann ist der steuerliche Zufluss? Wie ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 InvStG anzuwenden (Vgl. auch Tz. 107A, BMF- Schreiben vom 18.8.2009)  Welche Anleger haben Anspruch auf die erstatteten Quellensteuern?  Die Anleger, die zum Zeitpunkt der Liquidation (letzter Tag des Fonds) Anteile gehalten haben?  Die Anleger, die zum Zeitpunkt des Jahres, aus dem der Erstattungsanspruch resultiert, Anteile gehalten haben?  Wie sollen die Daten gemeldet werden? 85 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

86 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Rückwirkende Ausschüttung erstatteter Quellensteuern an die Anleger eines liquidierten Investmentfonds  Bsp.: Abrechnung 01: 25 AbgSt 10 anrechenbare QueSt Da 15 QueSt angerechnet wurden sind nur 10 AbgSt eingehalten worden Abrechnung 04 (Korrektur): Erstattung von 15 QueSt Sofern keine Korrektur in 01 vorgenommen wird – gesetzlich nicht vorgesehen – wäre die erstattete Quellensteuer an das Finanzamt abzuführen 86 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

87 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Rückwirkende Ausschüttung erstatteter Quellensteuern an die Anleger eines liquidierten Investmentfonds Ergebnisse:  Der steuerliche Zufluss ist der Zeitpunkt der Liquidation  Die Anleger die zum Zeitpunkt der Liquidation Bestand hatten bekommen die erstatten Beträge gutgeschrieben  Die Teilnehmer sprechen sich gegen eine WM-Meldung aus  Das Geld wird von der Verwahrstelle an die Bank weitergeleitet 87 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

88 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Investmentfonds mit „negativen“ Ertragsausschüttungen  Durch die negativen Erträge reduziert sich der Wert des Investmentfonds  Es werden die umlaufenden Anteile ohne Rückzahlung reduziert  Bsp.: IE0003411307  Der irische Geldmarktfonds ist ein sog. Constant-NAV- Geldmarktfonds, d.h., er hat einen konstanten Anteilspreis. Bei einem positiven Zins führt dies zu einer Zubuchung von Anteilen und bei einem negativen Zins zu einer Ausbuchung von Anteilen. Letzteres ist m.E. steuerlich wie ein Reverse Split abzubilden, d.h., die ursprünglichen Anschaffungskosten sind auf die verbleibenden Anteile zu verteilen, entsprechend Tz. 89a des BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (BVI)  Haben die Teilnehmer spezifische Anforderungen an WM? 88 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

89 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Investmentfonds mit „negativen“ Ertragsausschüttungen Ergebnisse:  Das Thema wurde aus zeitlichen Gründen ausgelassen 89 B Sonstige Themen zur Investmentbesteuerung

90 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer)  Tz. 2,3  Siehe Fachinformation FXX vom X.2.2016  Alle anderen Personengesellschaften ohne Besteuerungswahlrecht werden weiterhin als nicht kapitalertragssteuer- bzw. abgeltungsteuerpflichtig ausgewiesen  Für AIF gelten die spezialgesetzlichen Regelungen  WM prüft aktuell unter Einbeziehung der Datennutzer, ob die im WM Datenhaushalt geführten Instrumente, denen ein Wahlrecht eingeräumt wird, ggf. über ein neues WM-Feld eindeutig gekennzeichnet werden können 90 C Direktanlage

91 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer) Ergebnisse:  Das Thema wurde von WM kurz vorgestellt  Die Teilnehmer haben sich für ein neues Feld ausgesprochen 91 C Direktanlage

92 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer) 92 C Direktanlage  Tz. 57  Siehe Fachinformation F11 vom 8.2.2016  Aktuell wurde nur Xetra-Gold umgeschlüsselt  WM wird potentielle Emittenten anschreiben zwecks steuerlicher Einschätzung  WM prüft aktuell unter Einbeziehung der Datennutzer, ob die im WM Datenhaushalt geführten Instrumente, die der Besteuerung gemäß § 23 EStG unterliegen, ggf. über ein neues WM-Feld eindeutig gekennzeichnet werden können

93 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer) 93 C Direktanlage Ergebnisse:  Das Thema wurde von WM kurz vorgestellt  Die Teilnehmer haben sich für ein neues Feld ausgesprochen

94 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Anrechenbare Quellensteuer bei Sachausschüttungen (Caceis)  Bei der Abwicklung der Maßnahme (A0M46B) werden 3 Varianten unterschieden (Anrechte stehen für Zuteilung neuer Aktien): 1.Verkauf der Anrechte an die Gesellschaft (Quellensteuerpflichtig mit Anrechnung von Quellensteuern) 2.Verkauf der Anrechte über den Markt (keine Quellensteuer) 3.Ausübung der Anrechte und Erhalt der Aktien (keine Quellensteuer)  Aktuell erfolgt eine Meldung für alle drei Ausübungsvarianten im Arbeitsgebiet K ohne Ausweis von Quellensteuern (nur Textvermerk)  WM prüft, ob zukünftig für jede Variante eine Meldung erstellt wird, somit auch die Quellensteuer ausgewiesen werden kann  Wünschen die Teilnehmer einen separaten Ausweis? 94 C Direktanlage

95 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Anrechenbare Quellensteuer bei Sachausschüttungen (Caceis) Ergebnisse:  Aufgrund technischer Restriktionen können die Varianten nicht differenziert ausgewiesen werden  Die Teilnehmer wünschen ein neues WM-Feld welches Auskunft über Abwicklungsalternativen (Optionsmöglichkeiten) gibt 95 C Direktanlage

96 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Darstellung von AT1-Instrumenten („CoCos“) (LBBW)  AT1-Instrumente des Typ B (Pflichtwandlung in Aktien) erhalten den selben Ausweis hinsichtlich des KESt-Abzugs wie „normale Wandelanleihen“ im WM-Feld GD234 (Schlüssel 5), da die Zahlungen an Steuerinländer dem Steuerabzug gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen; § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verweist auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG  Im neuen Feld GD968E erhalte ich die Differenzierung, inwieweit die Zahlungen beim Steuerausländer dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen  Vor diesem Hintergrund wurde bei einzelnen Banken in der Abgeltungsteuerschnittstelle eine neue Ertragsart gebildet 96 C Direktanlage

97 © WM Datenservice I Thorsten Pohl  Darstellung von AT1-Instrumenten („CoCos“) (LBBW) Ergebnisse:  Das Thema wurde aus zeitlichen Gründen ausgelassen 97 C Direktanlage

98 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 98 D Sonstiges  Reklassifizierung der Ausschüttungen von US-REITs  Sollen die Reklassifizierungen noch erfolgen?  Veräußerungsgewinne unterliegen bei einer Beteiligung von maximal 5% einer Quellensteuer i.H.v. 30%  Die USA behandeln solche Veräußerungsgewinne wie originäre Dividenden und wenden hierbei den Artikel 10, DBA USA- Deutschland an  Datenausweis erfolgt aktuell gemäß F19 vom 5.6.2015

99 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 99 D Sonstiges  Reklassifizierung der Ausschüttungen von US-REITs Ergebnisse:  Reklassifizierungen werden weiter vorgenommen

100 © WM Datenservice I Thorsten Pohl 100 D Sonstiges  Nächster Termin: Ergebnisse:  Aufgrund der Reform der Investmentbesteuerung findet die nächste Sitzung aller Voraussicht im Mai 2016 statt  Aktuell wird noch abgestimmt, ob ggf. im Zeitablauf ein Unterarbeitskreis etabliert wird

101 © WM Datenservice I Thorsten Pohl Kontakt WM Datenservice Steuern/Investmentrecht Düsseldorfer Straße 16 60329 Frankfurt 101


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