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Informationsveranstaltung am 17. September „Walderhaltung durch Pflanzenschutz“ Ohne Pflanzenschutzmittel stirbt unser Wald.

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung am 17. September „Walderhaltung durch Pflanzenschutz“ Ohne Pflanzenschutzmittel stirbt unser Wald."—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung am 17. September „Walderhaltung durch Pflanzenschutz“ Ohne Pflanzenschutzmittel stirbt unser Wald

2 Status Quo Forstschutz am 14. Juli 2014 im deutschen Bundestag: Die fehlende Anerkennung des vorbildlichen Standes des forstlichen Pflanzenschutzes erschwert die Arbeit desselben. Bis ins BMU und BMLE hinein herrscht höhere Ahnungslosigkeit darüber, dass Pflanzeschutz als Forstschutz – ganz anders als in der Landwirtschaft! - nur im Falle der von Fachleuten ( Versuchs- anstalten) prognostizierten Bestandesgefährdung zulässig ist Ursache dafür sind Bundesrecht und auf Bundes- und zur Landesebene unkooperative Bundesbehörden. Besonders negativ fallen hier das UBA und das BVL aus dem Rahmen. Das JKI hat diesen Zustand in der praktischen Auswirkung des status quo am 14.07. bestätigt. Damit leistet sich die Bundesrepublik die „Massenvermehrung von Insekten als die teuerste Form natürliche Störungen (Zitat USDA 1997)“ ja der Waldzerstörung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt oder auch Niedersachsen, ja Bundesweit Der Bund hier das BMLE und/oder das BMU haben keinerlei Überblick über die Waldschadenssituation in D insgesamt. D.h. Prognosen zur Schädlingsentwicklung für die Bundesrepublik kann er gegenwärtig nicht korrekt und schnell vornehmen.

3 Klimawandel und Forstschutz: Brisant und im Bund bezogen auf Bundesländer wie Sachsen – Anhalt konzeptionell völlig ignoriert Die Gesamtkosten für die Anpassung an den Klimawandel belaufen sich auf ca. 7,65 Mio. € p.a. (Quelle UFZ) und die Folgekosten? Kosten für die Aufarbeitung von Schadholz, ??? für Waldumbau ??? für Waldbrandschutz ??? Infolge Wertminderung bei geschädigtem Holz und in betroffenen Regionen und Betrieben???  Zu den Folgekosten gibt es keine Angaben  Zu den Folgekosten gibt es keine Angaben Dann darf man Buchen suchen

4 Aktuelle Situation heimischer Baumarten in Sachsen-Anhalt und in der Bundesrepublik Landeswaldbericht Sachsen-Anhalt bis 2013 weisen aktuell eine bislang nie dagewesene klimatische Schädigung des Waldes aus. Die Eiche kann sich des Eichenprozessionsspinners mancherorts kaum erwehren Die Buche offenbart weithin Stressreaktionen wie Kleinblättrigkeit, Kronenverlichtungen, Absterben von Kronenteilen Ihr Zustand hat sich weiter verschlechtert Die Kiefer hat mit Kieferntriebsterben, Kiefernbuschhornblattwespe, Nonne u.a.m. zu kämpfen das Eschensterben greift massiv um sich, Die Gnade der Witterung hat uns zu letzt vor massiver Kalamität in der Fichte bewahrt Bundesweit ist die Bergulme nahezu ausgestorben, die Roterle stirbt regionsweise ebenfalls, unseren anderen einheimischen Holzarten geht es überhaupt nicht gut. Wir wollen: - stabile Mischwälder - mit einem breiten, standortgerechten Baumartenspektrum Schon deshalb bedarf es der Alternativen, statt Baumrassismus! Schon deshalb bedarf es Pflanzenschutzes zur Bestandserhaltung

5 5 Kein Verständnis für Ideologisch, akademisches Verhalten zu Lasten funktionierenden Forstschutzes Befliegung zur Kalamitätsprävention wird wegen indiskutablen Verhaltens der Bundesbehörden ab 2015 faktisch unmöglich, einige Behörden sehen ihre Daseinsberechtigung vor der des Waldes und vor der der Waldbesitzer sowieso!

6 Forstwirtschaft als knappe Randnotiz O 33% der Fläche der Bundesrepublik sind Wald: das ist der Republik eine nicht wahrnehmbare Unterabteilung im BMLE wert

7 . Bilanz indiskutabler Zuständigkeiten 2014: 1.400 Hektar Wald in Brandenburg 1.000 Hektar Wald in Niedersachsen

8 UBA: Wohl dem, der den Steuerzahler hat, der wird ohne Forstschutz satt. Angemessener Forstschutz steht bundesweit auf der Kippe

9 Forderungen: Die Zuständigkeit für die Fragen von Forstschutz durch Pflanzenschutz und insbesondere für den Einsatz von Luftfahrzeugen ist in geeigneter Weise zum 01.01.2014 auf die Bundesländer zu übertragen. Diese entscheiden auf der Basis der Gutachten der für den Wald- bzw. Forstschutz zuständigen Forstfachbehörde. Die zuständigen Behörden und Ministerien klären bis zum 31.12.2014, dass die für die Walderhaltung durch Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen benötigen Mittel ab 01.01.2014 verwendet werden können. Dies geschieht nötigenfalls durch erforderliche Sondergenehmigungen zumal für die Insektizide aus 3 Wirksegmenten, deren Wirkung/Nutzen sich bewährt hat: –Kontaktinsektizide (z. B. Karate) als unselektive, aber schnell wirkendende und gleichzeitig aber rasch abgebaute Mittel –Häutungshemmer (z. B. Dimilin), als teilselektive, aber relativ persistente Mittel sowie –Bakterienpräparate (z. B. Dipel) als Mittel mit ausgesprochen hoher Selektivität und auch schnellem Abbau. Ein Einsatz von biologischen und chemischen Pflanzenschutzmitteln (als letztes Mittel sowie reguläre Maßnahme des integrierten Pflanzenschutzes) im Wald muss auch künftig mit Bodengeräten und Luftfahrzeugen möglich sein (zeitnah und effektiv).


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