Herzlich willkommen zur 19. Stadtratssitzung
Herzlich Willkommen zur 17. öffentlichen Stadtratssitzung
Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain Landstrasse 40, dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain
Tagesordnung 6. Außerplanmäßige Auszahlungen für den Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain – Landstraße 40, Dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain 7. Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick 8. Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick 9. Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Lernmittel für die Oberschule Bad Lausick - entfällt
Tagesordnung 10. Vergabe von Sportkleingeräten für die Oberschule Bad Lausick 11. Überplanmäßige Personalaufwendungen/Personalauszahlungen für die Grundschule Bad Lausick 12. Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ – Bereich Tulpenweg a) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) b) außerplanmäßige Zuschüsse an den VVGG für die Herstellung von Trinkwasseranlagen 13. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung
2. Protokollkontrolle
3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher
4. Einwohnerfragestunde
5.Erwerb des bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain, gelegen in der Landstraße 40 - Dorfgemeinschaftshaus Etzoldshain – mit einer Größe von 403 m² zu einem Kaufpreis in Höhe von ,00 € von den Eheleuten Steffen und Ingrid Kluge, wohnhaft in der Reichersdorfer Straße 19 in Bad Lausick. Das auf dem Grundstück gewährte Leitungsrecht wird von der Stadt Bad Lausick übernommen. Das Grundstück ist ohne Grundschuldlasten - Hypotheken zu erwerben. Die Kaufnebenkosten, wie Notars- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer von voraussichtlich 1.500,00 € sind von der Stadt Bad Lausick zu tragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
6.Außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von ,00 € für den Erwerb des in der Landstraße 40 und mit dem als Dorfgemein- schaftshaus Etzoldshain genutzten bebauten Flurstückes 2/2 der Gemarkung Etzoldshain (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ). Die Finanzierung erfolgt aus den Einnahmen des Verkaufes von Grund- stücken in der Ringstraße (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ). 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
7. Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick
BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/I/19/21/01/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Erweiterung der Mehrerlösklausel für die Veräußerung der im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick wie folgt zu: „Dies gilt auch dann, wenn der Grundbesitz an ein Unternehmen veräußert wird, dessen alleiniger Inhaber Herr Albrecht Krötzsch, seine Ehefrau, Kinder oder Schwiegerkinder sind oder deren Erben. Werden jedoch vor Ablauf des andere als die vorgenannten Personen als Gesellschafter in das Unternehmen aufgenommen, wird der Mehrerlös fällig.“ 12-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
Begründung: Mit Kaufvertrag vom (UR.-Nr. 1140/2007) veräußerte die Stadt Bad Lausick die im Gewerbegebiet „Angerwiesen“ gelegenen Flurstücke 661/16 und 672/13 der Gemarkung Bad Lausick für einen Kaufpreis von 2,00 €/m² an Herrn Albrecht Krötzsch, wohnhaft Beuchaer Oberweg 8a, Bad Lausick. Gleichzeitig wurde eine Mehrerlösklausel in Höhe von 18,40 €/m²; somit ,60 €, für den Fall vereinbart, dass der Erwerber den Kaufgegenstand ganz oder teilweise innerhalb von 25 Jahren seit Vertragsabschluss veräußert oder zu anderen Zwecken als wie als Zufahrts- und Abstandsfläche und zur Errichtung einer Tankstelle für die innerbetriebliche Nutzung seines Unternehmens nutzt. Eine Veräußerung an Ehegatten, Kinder und Schwiegerkinder bleiben davon unberührt, sofern diese die vorgenannten Verpflichtungen des Erwerbers übernehmen und durch Neueintragung einer Rückauflassungsvormerkung besichern. Mit Schreiben vom begehrt Herr Albrecht Krötzsch die Mehrerlösklausel wie o.g. zu erweitern, da er seine bislang als Einzelunternehmen geführte Spedition in eine GmbH & Co.KG überführen will und der o.g. Grundbesitz darunterfällt. Mit Zustimmung zur Erweiterung der Mehrerlösklausel entfällt die Mehrerlösabführung an die Stadt Bad Lausick.
8. Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/II/19/21/01/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Bad Lausick, einschließlich der Anlagen 1 – 3, zu. Die angefügte Entgeltordnung nebst der Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Mit Inbetriebnahme der neuen Schulsporthalle macht sich eine Regelung und Handhabung für die Nutzung der neuen Schulsporthalle erforderlich. Die neue Sporthalle wird vorwiegend und vorrangig für den Schulsport genutzt. Freie Kapazitäten können durch Vereine oder Andere genutzt werden. Eine entsprechende Regelung der Verfahrensweisen ist in der zu beschließenden Entgeltordnung enthalten. Für alle Sporthallen wurde zudem eine Entgelttabelle erarbeitet, die eine entsprechende Unterteilung nach Nutzergruppen vorsieht. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt nach intensiver Diskussion in drei Verwaltungsausschusssitzungen dem Stadtrat, diese Entgeltordnung in der vorgelegten Form zur Beschlussfassung. 13-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen
10. Vergabe von Sportkleingeräten für die Oberschule Bad Lausick
Vergabe der Leistung „Lieferung von Kleinsportgeräten für Sport- unterricht in der neuen Sporthalle der Oberschule Bad Lausick“ an die Sport Thieme GmbH, Helmstedter Straße 40, Grasleben, zum geprüften Angebotspreis von ,14 €. 13-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
11. Überplanmäßige Personalaufwendungen/Personalauszahlungen für die Grundschule Bad Lausick
BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/II/19/21/01/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung für überplanmäßige Personalaufwendungen / Personalauszahlungen für Grundschule Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick stimmt den überplanmäßigen Personalaufwendungen / Personalauszahlungen für die Grundschule Bad Lausick in Höhe von insgesamt ,23 €, davon ,73 € für Dienstaufwendungen/-auszahlungen für Arbeiter (Produktkonten / ) 526,61 € für Beiträge an Versorgungskassen Arbeiter (Produktkonten / ) 2.925,89 € für Sozialversicherungsbeiträge Arbeiter (Produktkonten / )zu. 13-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen zustimmen Die Finanzierung erfolgt aus den zweckgebundenen Zuwendungen des Landkreises für die Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Höhe von ,00 € (Produktkonten / ) und in Höhe von 4.071,23 € aus nicht benötigten Personalausgaben im Bereich Standesamt (Produktkonten / ). Begründung: Durch das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig wurde der Stadt Bad Lausick für die Dauer von 3 Jahren eine Maßnahme zur Durchführung des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bewilligt. Die Maßnahme dauert vom bis zum Die Tätigkeit umfasst die Begleitung der Schüler von der Grundschule zur Bushaltestelle sowie einfache Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters. Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2016 betragen voraussichtlich ,23 €. Gefördert wird durch das kommunale Jobcenter gemäß Zuwendungsbescheid vom ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 1.320,00 €, im Jahr 2016 eine Gesamtsumme von ,00 €. Im Jahr 2016 entsteht somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 4.071,23 €.
Die Finanzierung erfolgt aus den zweckgebundenen Zuwendungen des Landkreises für die Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in Höhe von ,00 € (Produktkonten / ) und in Höhe von 4.071,23 € aus nicht benötigten Personalausgaben im Bereich Standesamt (Produktkonten / ). Begründung: Durch das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig wurde der Stadt Bad Lausick für die Dauer von 3 Jahren eine Maßnahme zur Durchführung des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bewilligt. Die Maßnahme dauert vom bis zum Die Tätigkeit umfasst die Begleitung der Schüler von der Grundschule zur Bushaltestelle sowie einfache Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters. Die Personalkosten für das Haushaltsjahr 2016 betragen voraussichtlich ,23 €. Gefördert wird durch das kommunale Jobcenter gemäß Zuwendungsbescheid vom ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 1.320,00 €, im Jahr 2016 eine Gesamtsumme von ,00 €. Im Jahr 2016 entsteht somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 4.071,23 €.
12. Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ – Bereich Tulpenweg
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/19/21/01/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Erschließung im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg“ - Bereich Tulpenweg a) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Versorgungsverband Grimma – Geithain (VVGG) b) Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionszuschüsse für Abwasser- und Trinkwasseranlagen Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt a) dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem VVGG zur Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen im Wohngebiet „Etzoldshainer Weg – Bereich Tulpenweg zu. b) den außerplanmäßigen Zuschüssen an den VVGG für die Herstellung von Trinkwasseranlagen in Höhe von ,55 € (Produktkonto Finanzhaushalt – Inv.-Nr ) und für die Herstellung von Abwasseranlagen in Höhe von ,20 € (Produktkonto Finanzhaushalt – Inv.-Nr ) im Zuge der Erschließung des Wohnbaugebietes „Etzoldshainer Weg“ - Bereich Tulpenweg zu. 13-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
Die Finanzierung erfolgt aus nicht geplanten Einzahlungen für den Verkauf von zwei in der Ringstraße gelegenen Baugrundstücken (Produktkonto Finanzhaushalt – Inv.-Nr ) Begründung: Im Zuge der Entwurfsplanung zur Erschließung stellte sich die Nutzung vorhandener Anlagen als nicht realisierbar heraus. Der VVGG bestand auf die übliche Verfahrensweise eines Erschießungsvertrages. Damit hat der Erschließungsträger die Kosten der Abwasser- und Trinkwasseranlagen zu tragen und die Anlagen entsprechend den Vorgaben des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain herzustellen. Der Versorgungsverband Grimma-Geithain übernimmt nach Fertigstellung und mängelfreier Abnahme die Ver– und Entsorgungsanlagen in seinen Bestand und betreibt diese fortan.
13. Anfrage der Stadträte gem. § 4 der Geschäftsordnung
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 19. öffentlichen Stadtratssitzung