Geldfluss. Wer trägt das Deckungsrisiko? Missbrauch durch den Karteninhaber, § 266b – Bei Bankkarte technisch unmöglich – Bei Kreditkarte fehlt es am.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Surfen im Internet.
Advertisements

Stalking bei Sorgerechtsstreitigkeiten
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia
Urkundsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht IV Urkundsdelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
Leasing.
- ein Beispiel für Mindmap
Traditioneller Zahlungsverkehr Elektronischer Zahlungsverkehr
Die Magische Wand Der Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr
Controlled Vocabularies in XML Datenbanken vs. Markup – Prof. Dr. Thaller Mike Odenthal.
Die Grundlagen des Zahlungsverkehrs
Von der Leyen will Bildungskarte 2011 starten
Juristische Fakultät • Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Geld richtig managen! Der Umgang mit Geld.
Bankgeschäfte.
STRAFRECHT BT BETRUGSÄHNLICHE STRAFTATEN
EC- und Kreditkarte.
EC- und Kreditkarte Melanie Peter | Tobias Nait | Mustafa Keles.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Elektronische Kontoführung
EC- und Kreditkarte.
Sicheres Bezahlen am POS und im Web
Über die Liebe! Wer liebt, trägt fremden Kummer,
Der gläserne Mensch Projektwoche 2005.
Mobbing Folgen, Symptomen und die rechtliche Situation
Auf der Vorderseite: Visitenkarte oder Schmuckbild
Datenschutz und Datensicherheit
Was sind Daten ? Daten sind Informationen, die aus Ziffern,
Datenablage der Stadt Winterthur
DI Ramin Sabet Seite Mobile Signatur 06. Okt 2009.
Überblick Wiederholung
MS Office Access 2007 UM für INI. Sie haben viele Daten? Entscheiden Sie sich für Access. Access verarbeitet Daten, und zwar alle Arten von Daten: Kundenkontakte,
Kartenzahlung.
SwissICT Fachgruppe ICT-Investment Zahlungsmethoden bei comparis.ch.
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT VERUNTREUUNG Art. 138 StGB
Europen Credit Card Step by Step für
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
STRAFRECHT BT DER BETRUG Art.146 StGB
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
STRAFRECHT BT VERWANDTE DELIKTE: ENTZIEHUNG UND BESCHÄDIGUNG VON DATEN ART.143, 143 BIS, 144 BIS StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie.
Bargeld Vorteile Überall anerkannt Unmittelbar Persönlich Nachteile
Warum wird den Schweizern der „Schieber“ nie langweilig? Warum spielen jede Woche so viele Leute Lotto? Warum verwenden Bankräuber normalerweise Schweissbrenner.
Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping,
Rechte der Bürger bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
Internetbasierte Zahlungsverfahren
Es begrüßt Sie Frau Jennifer Gerkens zum Vortrag
Asymmetrische Kryptographie
§ Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte.
Zahlungsverfahren im Internet
E-Commerce Vertrieb digitaler Daten über das Internet Vertrieb digitaler Daten über das Internet Ein Referat von Michael Bünder.
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
§ Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte.
§ 266 Missbrauchstatbestand Vom Täter getätigtes Rechtsgeschäft Dabei genutzte Befugnis: Vertretungsbefugnis oder Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen.
Wettbewerbsrechtliche Schranken des Meta-Tagging mit Beispielen aus der deutschen Judikatur mit Beispielen aus der deutschen Judikatur.
Beispiel sittenwidriger Klauseln1 Beispiel für sittenwidrige Klauseln HG Wien , 18 Cg 74/06f.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Untreueähnliche Delikte. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB § 266a (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers.
Betrug 2. Wiederholung Ergebnis: BGHSt 34, 199 BGH 2 StR 616/12, Urt. v (L! 25 S.) Beachte: Verfahrensdauer, Folgen, besonders anschaulich: nur.
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Prof. Dr. Dirk Heckmann Leiter der Forschungsstelle For
Rechnungsausgleich Bank, Bar, Frühzahlung: Skonto, Spätzahlung: Verzugszinsen, Mahnspesen, Karten... Ziele/Kompetenzen: Rechnungsausgleiche und zusammenhängende.
Datenbanken.
Rechnungsausgleich Bank, Bar, Frühzahlung: Skonto, Spätzahlung: Verzugszinsen, Mahnspesen, Karten... Ziele/Kompetenzen: Rechnungsausgleiche und zusammenhängende.
Geldfluss.
Kreditkarten Vor- und Nachteile
Produktname.
 Präsentation transkript:

Geldfluss

Wer trägt das Deckungsrisiko?

Missbrauch durch den Karteninhaber, § 266b – Bei Bankkarte technisch unmöglich – Bei Kreditkarte fehlt es am Überschreiten des rechtlichen Dürfens, also am Missbrauch – Bankkarte: Im POZ (ELV)-Verfahren § 263 gegenüber dem Händler

Missbrauch einer fremden Karte Missbrauch einer fremden Karte durch rechtswidrig Besitzenden: – am Bankomaten oder im POS-Verfahren (e-cash): der Täter verwendet die Kartendaten unbefugt, § 263a – Im POZ (ELV)-Verfahren: getäuscht wird der Händler, § 263, iVm § 267 durch Unterschrift unter den Beleg

Verwendung unechter Karten Unechte Karte mit Fantasiedaten: nur im POZ (ELV)-Verfahren einsetzbar, § 263 gegenüber Händler iVm § 152b Abs. 1 Ziff. 2 Unechte Karte mit echtem Datensatz: – Am Bankomaten oder im POS-Verfahren (e-Cash): unbefugte Benutzung von Daten, § 263a, iVm § 152 b Abs. 1 Ziff. 2 – Im POZ (ELV)-Verfahren § 263 zum Nachteil des Händlers iVm § 152b Abs. 1 Ziff. 2