Das Subsidiaritätsprinzip aus kirchlich/diakonischer Sicht

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Das Subsidiaritätsprinzip aus kirchlich/diakonischer Sicht
 Präsentation transkript:

Das Subsidiaritätsprinzip aus kirchlich/diakonischer Sicht Prof. Dr. Johannes Eurich Berlin, 10.11.15

Was wird unter Subsidiarität verstanden? lat. subsidium = Hilfe Wohlfahrtstaatlicher Zshg.: Maxime der Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzelnen, intermediären Gruppen und Staat Doppelte normative Orientierung: 1) kein Entziehen der Handlungsmöglichkeiten und -fähigkeiten 2) Herstellung von gesellschaftlichen Bedingungen (eigenständige Lebenspraxis, Intervention)

Wie wird Subsidiarität begründet? Gemeinschaftsbezüge des Einzelnen für ein gelingendes Leben Nicht ausgehend vom Einzelmenschen! ≠ homo oeconomicus Zentral bei Subsidiarität vielmehr: Realisierung eines eigenständigen Lebens für die Bewertung sozialer Strukturen Subsidiaritätsgedanke ist im Ethos der Menschenrechte begründet Vgl.: Kommunitarismus (Bewegung 20. Jh. USA)

Was wird in der katholischen Soziallehre unter Subsidiarität verstanden? Subsidiarität = Kennzeichen der katholischen Soziallehre Idee kam in der zweiten Hälfte des 19. Jh. auf Bischof von Ketteler, Gründer der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und der späteren Zentrumspartei Einsatz für: soziale Belange der Arbeiter Autonomie und Macht der kath. Kirche Gegner der Trennung von Kirche und Staat

Wegbereiter für die Hinwendung der kath Wegbereiter für die Hinwendung der kath. Kirche zur Sozialtätigkeit zum Wohle der Arbeiterschaft (z.B. Bau eines Krankenhauses) Mitbegründer der Katholischen Soziallehre Zwei Ziele: Kritik und Abgrenzung gegenüber einem individualistisch orientierten Liberalismus gegenüber einem als kollektivistisch definierten Sozialismus

Eine Zuständereform sei dringend notwendig Formulierung des Subsidiaritätsprinzip in der Enzyklika Pius XI. nach Grundlach und Nell-Breuning (1931) Eine Zuständereform sei dringend notwendig „[W]ie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen [...]. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja in ihrem Wesen nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen und aufsaugen.“

Nach Nell-Breuning hat „Hilfegebot“ Vorrang vor „Kompetenzanmaßungsverbot“ Subsidiaritätsprinzip hat eine „Stufenordnung“ der Gemeinschaften zur Voraussetzung Ableitung der ethischen Maxime Höhepunkt im sozialpolitischen Gebrauch des Subsidiaritätsprinzips nach dem Zweiten Weltkrieg Abwehr der Gefahr eines totalen „Versorgungsstaats“ Katholische Kirche und Caritas legitimieren mit dem Subsidiaritätsprinzip den Vorrang der freien vor den öffentlichen Trägern der Wohlfahrtspflege

Gibt es Subsidiarität auch in der evangelischen Sozialethik? Subsidiarität hat auch eine protestantische Traditionslinie Entwicklung von Prinzipien des föderalen Gemeinschaftsaufbaus von unten nach oben in der frühen Neuzeit Lutherische Ethik betont Souveränität mit den verbundenen sozialen Verpflichtungen des Staates Die Kompetenzordnung zwischen Staat, Individuum und intermediären Instanzen bleibt weiterhin umkämpft

In lutherischen Kreisen wurde die Wohlfahrtstaatskritik der Nachkriegszeit geteilt. Evangelische Sozialethik blieb dem Prinzip der Subsidiarität gegenüber distanziert: Konzept stieß auf Kritik (nicht konfessionelle Versäulung sondern Sozialstaat, Wahlfreiheit als Leitbild) EKD-Denkschrift grenzt sich dem negativen Verständnis von Subsidiarität als Gebot der Nachrangigkeit staatlicher Hilfe ab U

Was sind neuere Entwicklungen in der Subsidiaritätsdebatte? Maxime der Subsidiarität erhält eine Re-Definition als Grundsatz sozialen Handelns Individuelle und zivilgesellschaftliche Eigeninitiative sind von Bedeutung Notwendigkeit sozialstaatlicher Rahmenbedingungen Befähigung zu gemeinschaftlicher Selbsthilfe und persönlicher Selbstverantwortung Sozialwort „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (1997) Seit den 90er Jahren hat eine andere Entwicklung eingesetzt

Durch neue sozialpolitische Instrumente wurde die Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege aufgeweicht Marktsituation: Angebote sind vergleichbar und das bessere wird sich durchsetzen Dabei: Unterschiede zwischen kommerziellem Markt für Wirtschaftsgüter und Sozialmarkt Begriff des Kunden übertragen in den Bereich von Ämtern und Trägern von sozialen Dienstleistungen Bestimmung über Quantität und Qualität übernimmt der öffentliche Träger

Empfänger sind stets Ko-Produzenten der Dienstleistung Genannte Veränderungen gehen auf das Konzept eines aktivierenden Sozialstaats zurück Stimulierung der zivilgesellschaftlichen Kräfte und ihrer Eigeninitiative Sozialstaat erbringt wohlfahrtsstaatliche Leistungen nicht mehr selbst Gewährleistungsstaat In anderen Bereichen werden öffentliche Aufgaben von privaten Akteuren übernommen

Der aktivierende Staat stimuliert die gesellschaftliche Verantwortung Neue Steuerung bestimmt Formate stärker als Subsidiaritätsmodell „Neue Subsidiarität“: Chance zur Verbesserung der politischen Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten von Bürgern Revitalisierung zivilgesellschaftlichen Engagements hat auch Schattenseiten (bedürftige Menschen)

Der Status der betroffenen Menschen wird verändert negative Auswirkung auf Personengruppen, deren Bedürfnisse nicht angemessen befriedigt werden können Kindergartenbereich: Wo sind die sozial benachteiligten Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen? Regelungen zur Unterstützung

Vielen Dank!