Ordentliche Mitgliederversammlung Bundesverband der Belegärzte e.V. Berlin, 07. November 2015
TAGESORDNUNG Ordentliche Mitgliederversammlung Bundesverband der Belegärzte e. V. 07. November 2015 in Berlin ________________________________________________________ 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Beiratsprechers 4. „ Hat das Belegarztwesen Perspektiven?“ (Dr. Bernhard Rochell, KBV-Verwaltungsdirektor) 5. Aussprache 6. Bericht des Schatzmeisters 7. Entlastung des Vorstandes 8. Beschlussfassung 9. Verschiedenes
TOP 2 Bericht des Vorstandes
AGENDA Geschäftsbericht Umsetzung der Beschlüsse Mitgliederwerbung - Daten zum Belegarztwesen Aktivitäten des Vorstandes - EBM-Reform - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienstvergütung - GOÄ-Novellierung - Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten - Gesetzgebungsverfahren - Ausblicke
Am hatte der BdB 416 Vollmitglieder (./. 40 Mitglieder). Das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Überschuss von Euro 7.458,39 abgeschlossen, das Geschäftsjahr 2014 mit einem Überschuss von Euro 1.539,40. Am betrugen die Vermögenswerte Euro ,85, am Euro ,25.
BdB-Mitgliederversammlung 15. November 2014 ________________________________________________________ Die BdB-Mitgliederversammlung möge beschließen: 1. Antrag zur Ergänzung von § 12 Der Beirat, seine Rechte und Pflichten der derzeit gültigen BdB-Satzung: „6. Der Beirat wählt einen Sprecher für die Dauer von zwei Jahren. Er nimmt als kooptiertes Mitglied an den Sitzungen des Vorstandes teil.“ 2. Antrag zur Verlängerung der Mitgliedschaft im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e. V.: „Der Bundesverband der Belegärzte e. V. bleibt bis auf weiteres Mitglied im SpiFa, trotz des um 100% höheren Beitragssatzes von Euro 4800,00 ab 2015.“ 3. Antrag auf Erhöhung des Jahresbeitragssatzes: „Ab 1. Januar 2015 beträgt der Jahresbeitrag im Bundesverband der Belegärzte e. V. Euro 240,00.“
Mitgliederwerbung Mitglieder Mitglieder _______________________________________________________________________________________________ Einnahmen ,00 Euro Einnahmen ,00 Euro Einnahmen ,00 Euro _______________________________________________________________________________________________ Gewinn ,39 Euro Gewinn ,40 Euro Gewinn ,00 Euro (?) _______________________________________________________________________________________________ Mitgliederwerbung ,00 Euro Mitgliederwerbung ,00 Euro
Daten zum Belegarztwesen Belegärzte (-3,4 %) Bayern ca Hessen ca. 800 Ba.-Wü. ca. 700 (in 3 Ländern ca. 57 % aller Belegärzte) Belegärzte ausgewählter Fachgruppen 2014 (Anteil an Fachgruppe in %) HNO-Ärzte (36,1)Augenärzte 552 (11,1) Frauenärzte 869 (8,8)Urologen 511 (18,6) Orthopäden 666 (11,9)Internisten 354 (3,8) Chirurgen 548 (13,3)MKG-Chirurgen 205 (18,5) Rückgang zwischen 0,3% bis 1,8 %
AGENDA Geschäftsbericht Umsetzung der Beschlüsse Mitgliederwerbung - Daten zum Belegarztwesen Aktivitäten des Vorstandes - EBM-Reform - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienstvergütung - GOÄ-Novellierung - Zum Wahlarztrecht bei Belegärzten - Gesetzgebungsverfahren - Ausblicke
EBM-Reform aus belegärztlicher Sicht 19. Juni 2015KBV überreicht Beschluss des Bewertungsausschusses vom zur EBM-Reform mit einem strukturierten Fragebogen 17. Juli 2015Gemeinsame Sitzung BdB-Vorstand und Beirat - Stellungnahme - Beantwortung des strukturierten Fragebogens - Festlegung fachübergreifender Änderungen - Ergänzendes Gastreferat Dr. Casser, KBV 20. Juli Überreichung der fachübergreifenden Änderungswünsche an die KBV, verbunden mit - Antrag auf notwendige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des EBM für die Fachgruppe Belegärzte 11. September 2015Sitzung mit KBV und Überreichung der fachspezifischen Änderungswünsche zu Kapitel 36 Oktober 2015Evaluierung besonderer Kosten bei belegärztlicher Tätigkeit
Antrag des BdB-Vorstandes und seines Beirates an die KBV zur Weiterentwicklung des EBM für die Fachgruppe Belegärzte ________________________________________________________ Notwendige Maßnahmen: 1. Honorarverluste bei einer (Neu-) Bewertung der Gebührenordnungspositionen des Kapitel 36 sind zu vermeiden. 2. Aufnahme weiterer konservativer Leistungen in das Kapitel 36 in Abstimmung mit den entsprechenden Fachgruppen 3. Vergütung sämtlicher stationär-belegärztlich erbrachten Leistungen außerhalb der MGV. 4. Anpassung des EBM-Bandes 2 an den Fallpauschalen-Katalog G-DRG Version 2015 einschließlich des Zusatzentgelt-Kataloges. 5. Erfassung der besonderen Kosten bei belegärztlicher Tätigkeit 6. Zuschläge bei Multimorbidität, hohem Patientenalter und/oder schweren Begleiterkrankungen sowie auch für Rezidiveingriffe 7. Erhöhung der Zuschläge je Geburt in der belegärztlichen Geburtshilfe 8. Schaffung einer GOP für Beratung/Aufklärung 9. Schaffung einer GOP für eine angemessene Bereitschaftsdienstvergütung gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte Zu prüfen: - Sinnhaftigkeit von § 39 Ziffer 3 BMV-Ä - Verbotsvorbehalt ersetzt Erlaubnisvorbehalt für innovative Leistungen auch im Belegarztwesen
Fachgruppenspezifische Abfrage der besonderen Kosten n = 160 VerbandBdB-MitgliederAussendungen Anästhesie65 Augen1712 Chirurgie4116 Gynäkologie4820 Haut22 HNO6321 Innere Medizin2613 Kinder77 MKG1210 Neurochirurgie117 Orthopädie6627 Urologie5320
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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Forderung: Verbotsvorbehalt für innovative Behandlungen soll auch für Belegärzte gelten Nach unbefriedigenden Antworten vom G-BA in 2014 Schriftverkehr mit BMG (Dr. Orlowski) am Antworten
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Bereitschaftsdienstvergütung Abfrage zu Kosten des Bereitschaftsdienstes durch die KV Bayern vom Abfrage Dezember 2014 durch BdB bei bayerischen Mitgliedern (24 Antworten) Anträge auf bessere Bereitschaftsdienstvergütung - bei KVB am und Antwort am KBV am Antwort am Sitzung mit KVB-Vorstand am
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GOÄ-Novellierung Dr. Windhorst, BÄK am „Wir fordern eine zweistellige Prozenterhöhung“ „3000 Positionen seien mit der PKV konsentiert“ „Es wird eine 3-jährige Konvergenz vereinbart“ „Die Rahmenvereinbarung sei weitgehend fertig“ „Aber: Kostenneutralität wird gefordert“
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„Wahlarztrecht“ Privatärztliche Leistungserbringung durch Belegärzte bei GKV-Patienten mit Zusatzversicherung
Bislang 36 Beratungen _______________________________________________________________________________________________ 18. Mai 2015Gedankenaustausch zur Problemlösung mit Vertretern der Debeka Nachfolgender Schriftverkehr: Juni 2015 (BdB) Juli 2015 (BdB) Juli 2015 (Debeka) Juli 2015 (BdB) Juli 2015 (BdB, Debeka) September 2015 (BdB) Ergebnis: 1. Zusatzversicherungen können nur bei Wahlleistungen im Sinne von § 17 Abs. 3 KHEntgG angewendet werden, also bei angestellten oder verbeamteten Krankenhausärzten. 2. Debeka will in Einzelfällen prüfen, ob belegärztliche Leistungen bei GKV-Patienten mit Zusatzversicherung vergütet werden.
Ein Belegarzt kann keinen „Wahlleistungsvertrag“ abschließen! Abschließen kann er einen „Privatärztlichen Behandlungsvertrag“
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Gesetzgebungsverfahren GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Krankenhausreformgesetz Krankenhauseinweisungsverordnung E-Health-Gesetz Anti-Korruptionsgesetz Präventionsgesetz Pflegereform
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Abrechnungsdaten von Belegärzten (2013) GOP Ärzte: 548 Chirurgie Euro/Ärzte 869 Gynäk. Euro/Ärzte 1403 HNO Euro/Ärzte 666 Orthopädie Euro/Ärzte 511 Urologie Euro/Ärztegesamt 01414Visite je Patient Bereitschafts- dienst /12Grundpauschale V-Dauer bis 13 Tage Summe TOP 10 GOP * ** * GOP Kategorie N3 = Euro ** GOP Analgesie = Euro Quelle: KBV
TOP 3 Bericht des Beiratsprechers
TOP 4 „Hat das Belegarztwesen Perspektiven?“ Dr. Bernhard Rochell, KBV-Verwaltungsdirektor
TOP 5 Aussprache
TOP 6 Bericht des Schatzmeisters
Bundesverband der Belegärzte (BdB) Gewinn- u. Verlustrechnung vom bis Aufwand €Ertrag € Beitragseinnahmen 75105,00 Erlöse Aufnahmegebühr 180,00 Erlöse Rechnungszahlergebühr 670,00 Miete und Raumnebenkosten München-Dorfen12000,00 Personalkosten München-Dorfen18644,94 Bürokosten München-Dorfen, Umzugskosten8955,93 Aufwendungen Präsidium, Geschäftsstelle21166,30 Jahreshauptversammlung u. sonst. Sitzungen6064,88 Sitzung Beirat382,40 Rechts- u. Beratungskosten-Buchhaltung2395,47 Bankgebühren42,00 Fachzeitschriften159,70 Afa Sachanlagen531,98 Afa uneinbringliche Forderungen720,00 Beiträge SpiFa3352, , ,00 Gewinn ,40
Gegenüberstellung Gewinn und Verlust des BdB 2013 / Beitragseinnahmen79780, ,00 Erlöse Aufnahmegebühr340,00180,00 Erlöse Rechnungszahlergebühr690,00670,00 Gesamt80810, ,00 Miete und Raumnebenkosten München, Dorfen12000,00 Personalkosten München, Dorfen18795, ,94 Bürokosten München, Dorfen, Umzugskosten7348,568955,93 Aufwendungen Präsidium, Geschäftsstelle21382, ,30 Jahreshauptversammlung + sonst. Sitzungen4036,116064,88 Sitzung Beirat395,40382,40 LV Niedersachsen473,980,00 Mitgliederwerbung5668,010,00 Rechts- und Beratungskosten/Buchhaltung2517,332395,47 Bankgebühren92,9542,00 Bewirtung und Präsente59,50 Fachzeitschriften144,26159,70 Afa Sachanlagen258,00531,98 Afa uneinbringliche Forderungen180,00720,00 Beiträge SpiFa0,003352, , ,60 Gewinn 2013 Euro 7458,39 Gewinn 2014 Euro 1539,40
Gegenüberstellung Geschäftsjahre 2013 / 2014 Folgende Positionen wurden zusammengefasst unter "Bürokosten München, Dorfen" Büromaterial, Computerzubehör etc.1512,052018,58 Porto, Telefon, Fax2269,252527,34 Reparatur Büromaschinen303,47107,62 Internet, Website1489,341887,37 Umzugskosten124,75765,32 Versicherung749,70 Reinigungskosten900, ,568955,93
Aufstellung der Vermögenswerte des BdB am Anlagevermögen in EuroWert 2014ZugangAfa+Abgang Restwert Computer Büro Dorfen520,00 200,00320,00 Schreibmaschine0,51 EDV-Anlage1,00 Kopiergerät1,00 Telefaxgerät42,00 41,001,00 EDV-Buchhaltungsprogr.1,00871,98290,981,00 Notebook 581,00 565,51871,98531,98905,51 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 Umlaufvermögen in Euro Forderungen Beiträge 360,00 Apo-Bank München I 28513,18 Apo-Bank München II 1417,17 Kasse 211, ,34 Euro31407,85 Verbindlichkeiten in Euro Rechts- und Beratungskosten 1475,60. /. Euro1374,45 Vermögenswert Euro29932,25 Die Vermögenswerte erhöhten sich um den Gewinn 2014 von Euro 1539,40 gegenüber dem Vorjahr
TOP 7 Entlastung des Vorstands
TOP 8 Beschlussfassung
BdB-Mitgliederversammlung 07. November 2015 Zu TOP 8 der Tagesordnung Die BdB-Mitgliederversammlung möge beschließen: 1. Vorratsbeschluss zur Erhöhung des BdB – Jahresbeitrages: „Für den Fall einer Verlängerung der Mitgliedschaft im SpiFa wird der Jahresmitgliedsbetrag von derzeit Euro 240,00 auf Euro 280,00 mit Wirkung zum 01. Januar 2016 erhöht.“ 2. Beschluss zur Verlängerung der Mitgliedschaft im Spitzenverband der Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa): „Der Bundesverband der Belegärzte e.V. bleibt weiterhin assoziiertes Mitglied ohne Stimmrecht im SpiFa, trotz der erneuten Erhöhung des Beitragssatzes um weitere 100 % auf nun Euro ,00.“ Zur Erinnerung: SpiFa Beitragssatz 2014 Euro 2.400, Euro 5.000, Euro ,00 3. Beschluss zum Beitritt als Kommandantist der Sanakey Beteiligungsgesellschaft Zwei GmbH: „Für den Fall eines Verbleibes des BdB im SpiFa erklärt der BdB seinen Beitritt als Kommandantist der Sanakey Beteiligungsgesellschaft Zwei GmbH mit einer Pflichteinlage von Euro ,00 bei einer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage von Euro ,00. Der Jahresbeitrag müsste dann jedoch auf Euro 300,00 angehoben werden und zur Umsetzung eines Beitrittes müsste gemäß Ziffer 3 der Beitragsordnung zusätzlich eine Umlage von 50 % des Jahresmitgliedbeitrages erfolgen.“ Näheres mündlich.
TOP 9 Verschiedenes
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