Dekanat Informationsveranstaltung zur Studien- und Prüfungsordnung am 21. Oktober Orientierungs- und Zwischenprüfung -
1. Semester Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I Fallbesprechung zum entsprechenden Grundkurs I ( 3 Pflichtfallbesprechungen) Rechtsgeschichtliche Grundlagenvorlesung mit Abschlußklausur = Grundlagenschein
2. Semester Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht II, Strafrecht II und Öffentliches Recht II Übung für Anfänger im Zivilrecht und im Strafrecht Orientierungsprüfung Erste Leistungen für die Zwischenprüfung
Übungen für Anfänger Besuch der jeweiligen Fallbesprechung im 1. Semester als Teilnahmevoraussetzung online Anmeldung zur Übung notwendig Hausarbeit und Klausur müssen im gleichen Semester bestanden werden kann einmal wiederholt werden
Schema eines Übungsversuchs: WSSommersemester 2016WS Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit
Übung für Anfänger- Varianten zum Bestehen: 6 | Autor/Verfasser/Thema/Rubrik/Titel etc.© 2010 Universität Tübingen 1. Hausarbeit und 1. Klausur: 2. Hausarbeit und 2. Klausur 1. oder 2. Klausur und 2. Hausarbeit Sommersemester 2016 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit 1. Klausur2. KlausurHausarbeit 1. Klausur2. KlausurHausarbeit
Orientierungsprüfung im 2. Semester Grundlagenschein (1. Semester) und 1. Übung für Anfänger (eine Klausur) 2. Übung für Anfänger (eine Klausur) und Prüfungen können im 3. Semester einmal wiederholt werden Sommersemester 2016 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit Sommersemester 2016 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit
Zwischenprüfung: Übung im Zivilrecht für Anfänger Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Übung im Strafrecht für Anfänger Sommersemester 2016 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit Wintersemester 2016/201 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit Sommersemester 2016 Hausarbeit1. Klausur2. KlausurHausarbeit
Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Übungen für Anfänger erbracht Im Rahmen der jeweiligen Übung muss die 2. Klausur bestanden werden Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters versucht und bis zum Ende des 6. Fachsemesters bestanden werden Eine nicht bestandene Prüfungsleistung kann nur einmal wiederholt werden
Sonderregelungen:
Grundlagenschein Bei Krankheit ist die Vorlage eines Attestes beim Veranstaltungsleiter notwendig Ersatzklausur innerhalb von 4 Wochen nach regulärer Klausur Kann nur einmal im direkt anschließenden Semester wiederholt werden
Zwischenprüfung Wer bei erstmaliger Übungsteilnahme Übung am Tag der zweiten Klausur erkrankt ist, kann als Ersatzklausur die erste Klausur der Übung im Folgesemester nutzen. Bei Krankheit: Vorlage eines Attestes beim Veranstaltungsleiter (Lehrstuhlsekretariat) Bei sonstigen Gründen: Antrag an den Dekan auf Zulassung zur Ersatzklausur (Dekanat) Die erfolgreiche Ersatzklausur bewirkt nicht das Bestehen der Anfängerübung!
Wer schon einmal an der zweiten Klausur einer Anfängerübung teilgenommen hat und dann am Tag der Wiederholungsklausur erkrankt ist, kann als Ersatzklausur die erste Klausur der Übung im folgenden Semester nutzen. Bei Krankheit: Vorlage eines Attestes beim Veranstaltungsleiter (Lehrstuhlsekretariat) Bei sonstigen Gründen: Antrag an den Dekan auf Zulassung zur Ersatzklausur (Dekanat)
| Bei endgültigem Nichtbestehen von Orientierungs- oder Zwischenprüfung: Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation! Bitte wenden Sie sich bei Problemen und Unklarheiten frühzeitig an die Studienfachberatung !!! Montags bis Freitags von Uhr bis Uhr in Raum 140 (Neue Aula, 1. OG) Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig!