Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54 Voraussetzungen:    Versetzungsbestimmungen werden am Ende der Klasse.

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 Präsentation transkript:

Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54 Voraussetzungen:    Versetzungsbestimmungen werden am Ende der Klasse 6 erfüllt ( § 51 ): (1) keine Note 5 oder 6 max. eine 5, keine 6 keine 5, max. eine 6, die nach (2) ausgeglichen werden kann keine 6, max. zwei 5, die nach (2) ausgeglichen werden können. (2) Ausgleichsmöglichkeiten: eine 5 durch: 2 x Note 3 oder 1 x Note 2 oder 1 eine 6 durch: 2 x Note 2 oder 1 x Note 1 Hauptfächer ( Ma, De, En ) können nur untereinander ausgeglichen werden !

Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54  Leistungsvoraussetzungen werden am Ende der Klasse 6 erfüllt (§ 54) : 2.1. Einstufung in einen Realschulkurs II ( Orientierung auf Realschulabschluß, Kl. 10 ) : Note 1, 2 oder 3 in dem jeweiligen Hauptfach ( Ma,En) Ausnahme unter Berücksichtigung von Leistungsvermögen und – willen möglich. 2.2. Einstufung in einen Hauptschulkurs I ( Orientierung auf Hauptschulabschluß, Kl. 9 ) Note 4, 5 oder 6 in dem jeweiligen Hauptfach   Integrativ heißt: Alle Schüler werden in Mathe und Englisch in der Klasse gemeinsam unterrichtet, allerdings wird entsprechend ihrer Einstufung differenziert durch unterschiedliche Zeitvorgaben, zu bewältigende Stoffmenge, Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und Hilfestellungen.

Hinweise zur Einstufung: Ab Klasse 9 werden auch Deutsch und das Fach Physik „gekurst“. Erst jetzt erfolgt eine Einteilung in Haupt- und Realschüler.

Realschüler?- Hauptschüler?  Fallbeispiel: Ma En D Ph Orientierung   Kl.7 II II - - II I - - keine ! I I - - Kl. 9  II II II II  Realschüler > Kl.10 II II II I  II II I I  besonderer Hauptschüler + Quali > Kl. 10  II I I I  Hauptschüler + Ouali + 3,0 (Ma,D,En) I I I I > Kl. 10 Problem HS > Kl.10 Prüfungen!

Umstufung Höherstufung bzw. Rückstufung: erfolgen bei Nichterfüllung bestimmter Notenbedingungen zum Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres bis zum Ende der Klassenstufe 8 auf Beschluss der Klassenkonferenz. ( § 54 Abs. 4 und 5 )

Höherstufung: HS-Kurs RS –Kurs „Kann“ -Bestimmung: Note 2 im Hauptschulkurs Beschluss der Klassenkonferenz notwendig  Einvernehmen der Eltern

Rückstufung RS –Kurs HS-Kurs  auf Wunsch der Eltern Beschluss der Klassenkonferenz nicht notwendig „Muss“ -Bestimmung: Note 5 im Realschulkurs unter Berücksichtigung des Lernverhaltens Note 6 im Realschulkurs

Zeitlicher Ablauf der Einstufung 2015/16: 12.01.16 Elterninformation zur EV „Einstufung“ 29.01.16 „Vororientierung“ mit Halbjahreszeugnis 03.06.16 Endnoten in den Hauptfächern ( 3 Wochen vor Schuljahresende)   06.06.16 (Mo) Einstufungskonferenz 07.06.16 (Di) Übergabe der Einstufungsempfehlung (Ma, En)an Eltern + Entscheidung Wahlpflichtfach ab Klasse 7 08.-10.06.16 Beratungsgespräche bei Bedarf

Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 1. Französisch ( 2.Fremdsprache )   2. NuT (Natur und Technik) 3. MuD ( Medien und Darstellen) Hinweise: freie Entscheidung, aber Pflicht 3 Wochenstunden > Hauptfach ( Bedeutung für Versetzung/ Notenausgleich) 2. Fremdsprache notwendig für Abitur Wechsel zum Halbjahr bzw. Schuljahresende nur in begründeten Fällen Termine: 04.05.16 Kennenlerntag 6/7 + Schnupperstunden Wahlpflichtfächer > Infoprospekt zum Inhalt der Wahlpflichtfächer bis 10.06.16 Entscheidung durch Ankreuzen auf Einstufungsempfehlung ( Vordruck)