Inklusive Hilfen am Arbeitsmarkt für Menschen mit psychischer Erkrankung
Integrationsfachdienst Leistungen an Arbeitnehmer Technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz Berufliche Fort-/Weiterbildu. KFZ-Hilfen 2014 ca. 3,5 Mio € für sbM Prävention/BEM & Kündigungsschutz Abwägung schützenswerter Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers und Berücksichtigung berechtigter Interessen des Arbeitgebers unter Ausschöpfung sämtlicher Unterstützungsmöglichkeiten Technische Beratung, Integrationsfachdienst Begleitende Hilfen Leistungen an Arbeitgeber Schaffung neuer Arbeitsplätze Behindertengerechte Ausstattung Außergewöhnliche Belastungen 2014 ca. 24,2 Mio. € für Arbeitgeber Sonderprogramme Initiative Inklusion Chancen schaffen (I bis III) Integrationsunternehmen Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes, in denen besonders schwer betroffene Menschen arbeiten Integrationsfachdienst
Leistungen bei außergewöhnlichen § 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Personelle Unterstützung Behinderungsbedingte Unterstützung von schwerbehinderten Mitarbeitern durch Kollegen Hilfen zur Ausübung der Beschäftigung intensive, immer wiederholende Unterweisungen / Kontrollen allgemeine Hilfestellungen
Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich einer Minderleistung Vorrangige Kostenträger (v.a. EGZ-SB) Wesentlich verminderte Arbeitsleistung im Vergleich zu einem nicht behinderten Kollegen (Zumutbarkeitsgrenze 30 % für den Arbeitgeber) Einschätzung durch Technischen Berater oder IFD
Beispiel Technischer Zeichner GdB 50 „seelische Erkrankung“ seit 2003 Förderung durch das Integrationsamt ca. 50 % Minderleistung ca. 1 Stunde Betreuung Betreuung durch den IFD seit 2003 aktuell alle 4 Wochen Gespräche
Integrationsfachdienste Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden können. Auftraggeber: Integrationsämter Agenturen für Arbeit Jobcenter Rehabilitationsträger (Rentenversicherungsträger, BG usw.) Besondere Zielgruppe sind schwerbehinderte Menschen insbesondere mit geistiger oder seelischer Behinderung
vertreten in Bayern durch die LAG ifd Bayern e.V. In 23 Bezirken der bayerischen Arbeitsagenturen arbeiten 11 IFD IFD Oberpfalz IFD Unterfranken (3) IFD Mittelfranken IFD Oberfranken IFD Niederbayern IFD Oberbayern (3) IFD Schwaben vertreten in Bayern durch die LAG ifd Bayern e.V.
Zusammenarbeit ist wichtig! Das betriebliche Integrationsteam: Beauftragter des Arbeitgebers Schwerbehinderten- vertretung Betriebs-/Personalrat Personalverantwortliche Betriebliche Fachkräfte (Betriebs-) Ärzte Integrationsamt Agentur für Arbeit Rehabilitations-träger Integrationsfachdienst
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag ! 9