Vorarlberger Mittelschule

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 Präsentation transkript:

Vorarlberger Mittelschule

Gesetzesvorlage - SCHUG, SCHOG u.a. (Beschluss im Nationalrat am 28.3.2012) Entwurf für LPVO (liegt vor seit 30.5.2012) Entwurf für LBVO (liegt noch nicht vor) ACHTplus (Referenzrahmen: 8 Schlüsselkompetenzen des europäischen Rates) Bisherige Unterrichtskonzepte und Erfahrungen in der VMS

Gesetzliche Rahmenbedingungen Veränderte pädagogische Praxis 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Veränderte pädagogische Praxis Pädagogische Fördermaßnahmen Individualisierung des Unterrichts Differenzierter Unterricht in der Klasse Begabungs- einschließlich Begabtenförderung Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen Förderung in temporären Förder- bzw. Leistungskursen Unterrichten im Lehrerteam (Teamteaching) Gewichtung entsprechend dem pädagogischen Konzept spätestens Herbst 2012 Gewichtung entsprechend dem pädagogischen Konzept spätestens Herbst 2012 Unterricht in heterogenen Gruppen Unterricht hat in heterogenen Gruppen stattzufinden, individuelle Förderung von einzelnen Schüler/innen spätestens Herbst 2012 Unterricht hat in heterogenen Gruppen stattzufinden, Förder- und Leistungskurse sind möglich maximal 2 Monate spätestens Herbst 2012 kleine Klassen- oder Stufenteams Fortführung der Klassen-oder Stufenteams und Erweiterung mit Fachlehrer/innen

Gesetzliche Rahmenbedingungen Veränderte pädagogische Praxis 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Veränderte pädagogische Praxis Förderunterricht Förderung baut auf Stärken und Ressourcen auf und fordert individuelle Lernzeit. Förderung baut auf Stärken und Ressourcen auf und fordert individuelle Lernzeit. Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung Kompetenzbezogene Rückmeldungen spätestens Herbst 2013 Arbeitsmappe bzw. Bewerbungsmappe in ACHTplus verankert spätestens Herbst 2016 Kind – Lehrer – Eltern Gespräche (KEL) Entwicklungsgespräche Sommersemester 2012/13 Orientierungs- bzw. Standortgespräche in ACHTplus verankert spätestens Herbst 2016 Leistungsbeurteilung Noten 1 – 5 Herbst 2012 Grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung Herbst 2012

Beurteilung ab Herbst 2012 . VS 1 2 3 4 5 5. & 6. 1 2 3 4 5 7. & 8. 1 Vertiefte Allgemeinbildung vAB Grundlegende Allgemeinbildung gAB . Berechtigung Höhere Schulen Mittlere Schulen Schüler/innen, die aus der AHS kommen und dort ein Nicht genügend hatten, können nur mit Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen oder an der VMS wiederholen. Recht Gymnasiale Oberstufe Mittlere Schulen PLUS Sprache oder NAWITEC Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO AHS 1 2 3 4 5

Beurteilung Beurteilung Ziffernbeurteilung nur bei schriftlichen (Schularbeiten, Diktate, Tests) und mündlichen Leistungsfeststellungen (mündliche Prüfungen, Feststellungsprüfungen) Keine Ziffernbeurteilung der Mitarbeit ( Hausübungen, Lernzielkontrollen wie z.B. Vokabeltests) Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Gemeinschaftsaufgaben Arbeit im offenen Unterricht Jahresbeurteilung Zu Schulbeginn bzw. vor der 1. Schularbeit Nachweisliche Information der Eltern über das Zustandekommen der Zeugnisnote in M, D, E durch den/die Fachlehrer/innen Vorschlag: Absprachen - Fach oder Stufe oder Klasse oder Schule Lernziel-kontrollen Gemeinschaftsaufgaben Haus-übungen Arbeit im offenen Unterricht 1. Schularbeit 2. Schularbeit 3. Schularbeit 4. Schularbeit Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Beurteilung 5. / 6. Stufe Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Beurteilung 5. / 6. Stufe AHS – reife Volksschüler/innen Beim „Notenwechsel“ von 2 auf 3: nachweisliche Information der Eltern zusätzliche Information über die Fördermaßnahmen Zeugnis der 6. Schulstufe 2012/13 Zusatz bei Note Sehr Gut, Gut in D, M, E „..Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe der Mittelschule oder AHS“ Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

vertiefte Allgemeinbildung grundlegende Allgemeinbildung Beurteilung 7. / 8. Stufe vertiefte Allgemeinbildung grundlegende Allgemeinbildung Sehr Gut   Gut Befriedigend Genügend Nicht Genügend

Beurteilung 7. / 8. Stufe Beim „Wechsel“ von vertiefter Allgemeinbildung (vAB) auf grundlegende Allgemeinbildung (gAB): nachweisliche Information der Eltern zusätzliche Information über die Fördermaßnahmen Bei der grundlegenden Allgemeinbildung kommen die Noten Sehr Gut und Gut nicht vor! Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Schularbeiten Bekanntgabe des Schularbeitenstoffes Bekanntgabe der Lernziele für die Schularbeit oder den Unterrichtsabschnitt Ziffernbeurteilung der Schularbeit in der 5./6. Schulstufe mit den Noten 1 – 5 in der 7./8. Schulstufe mit den Noten 1 – 4 (vAB) und 3 – 5 (gAB) Gut / vertiefte Allgemeinbildung bzw. Befriedigend /grundlegende Allgemeinbildung und „verbale“ Bezugnahme auf die Lernziele als Rückmeldung Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Schularbeiten Jede/r Schüler/in muss sein gesamtes Leistungsspektrum zeigen können. Die Aufgaben können zur Orientierung der Schüler/innen im Hinblick auf Kompetenzanforderungen gekennzeichnet werden. Es darf jedoch keine Zuordnung zu einer bestimmten Beurteilung (Note bzw. vAB, gAB) erfolgen. Zuordnungen von ganzen Schularbeiten oder ganzen Aufgaben wie z.B. AHS/HS, Kern- und Erweiterungsbereich, Basiskurs/Leistungskurs, Leistungsgruppe I/II, Gruppe A/B sind nicht zulässig. Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Schularbeiten Die Begriffe Kernbereich und Erweiterungsbereich definieren im Lehrplan die Lehrstoffinhalte nicht aber das Niveau dieses Stoffes. Diese Begriffe können deshalb nicht zur Kennzeichnung eines Leistungsniveaus verwendet werden. Stundentafel – Personalvertretung Grundgerüst Empfehlungen für Schwerpunktbereiche LBVO

Gesetzliche Rahmenbedingungen 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Chancengarantie Berechtigungen Übertritt in AHS mit Sehr gut und Gut Herbst 2012 Übertritt in AHS/BHS bei Beurteilung nach vertiefter Allgemeinbildung Herbst 2012 Rechte Übertritt in die Oberstufe der AHS-Langform bei Beurteilung nach vertiefender Allgemeinbildung und Schwerpunktbereich Sprache bzw. NAWITEC Herbst 2012

Gesetzliche Rahmenbedingungen 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Schwerpunktbereiche Schwerpunktbereiche Schulspezifische Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände sind wie bisher möglich Schwerpunktbereiche Schulautonome Schwerpunktbereiche Sprachlich, humanwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Schwerpunktbereich Naturwissenschaftlicher und mathematischer Schwerpunktbereich Ökonomischer und lebenskundlicher (einschließlich praxisbezogener) Schwerpunktbereich Musisch-kreativer Schwerpunktbereich spätestens Herbst 2013 beginnend mit der 7. Schulstufe Schwerpunktbereiche Schulspezifische Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände wie bisher Schwerpunktbereiche dürfen nicht klassenbildend sein spätestens ab Herbst 2012

Gesetzliche Rahmenbedingungen 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Schwerpunktbereiche Rechte durch Besuch der Schwerpunktbereiche 2. lebende Fremdsprache Note 1 - 4 (laut Kompetenzraster Romanische Sprachen) NAWITEC (laut Rahmenbedingungen NAWITEC) spätestens Herbst 2012 Sonderformen Sonderformen Musik und Sport sind möglich Sonderformen Musik und Sport sind möglich Lehrplan Technisches und Textiles Werken ist ein Unterrichtsfach, die Gruppen sind koedukativ zu führen Herbst 2012 Technisches und Textiles Werken ist ein Unterrichtsfach, die Gruppen sind koedukativ zu führen Herbst 2012

Kooperation 5. & 6. Schulstufe 7. & 8. Schulstufe Projekte (nicht gesetzlich verankert) Vermehrt horizontal Kooperation mit AHS-Unterstufe „Vermehrt vertikal Kooperation mit AHS-Oberstufe und BHS Übergänge (nicht gesetzlich verankert) Kooperation mit VS Übergabegespräche Kooperation mit weiterführenden Schulen Kooperation mit Ausbildungsbetrieben Vernetzung (nicht gesetzlich verankert) Regionale Vernetzung zwischen den Schulen

Autonome Stundentafel Stand Mai 2012 Pflichtgegenstände Spannbreite Minimum Stärkung D, M, E Religion 8 Deutsch 11 – 22 11 16 Lebende Fremdsprache 10 - 20 10 Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung 4-10 4 Geografie und Wirtschaftskunde 5-12 5 Mathematik Biologie und Umweltkunde 5,5 - 12 5,5 Chemie 1,5 - 4 1,5 Physik 3,5 - 10 3,5 Musikerziehung 5 - 10 Bildnerische Erziehung Technisches und textiles Werken Ernährung und Haushalt 1 - 4 1 Bewegung und Sport 10 - 19 Berufsorientierung 2-4 120 86,5 103,5 Schwerpunktbereiche 7 110,5

Schwerpunktbereiche Empfehlungen zu den Schwerpunktbereichen: Jeder Schwerpunkt soll 7 Stunden haben. Jede Schule soll Sprache und/oder NAWITEC anbieten. Jede/r Schüler/in soll einen Schwerpunkt wählen. Schwerpunktbereiche (außer Sprache) sollen fächerübergreifend und/oder projektartig sein.

Zeitschiene Herbst 2012 Unterricht in heterogenen Gruppen Beurteilung 5. & 6. Schulstufe: Noten 1- 5 7. & 8. Schulstufe: Grundlegende und vertiefte Allgemeinbildung Technisches und Textiles Werken: für Buben und Mädchen koedukativ Sommersemester 2013 Entwicklungsgespräche (KEL) Herbst 2013 Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung – NEU Neue Stundentafel Schwerpunktbereiche - NEU

Es liegt nicht an den Kindern, den Normen der Schule zu entsprechen. Es ist die Aufgabe der Schule, der Verschiedenheit der Kinder Rechnung zu tragen. Célestin Freinet (Reformpädagoge)