Gemeindewerke Rückersdorf Hauptstraße 20 90607 Rückersdorf 2016 Förderprogramm Stromeffizienter Haushalt Antrag auf einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung.

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 Präsentation transkript:

Gemeindewerke Rückersdorf Hauptstraße Rückersdorf 2016 Förderprogramm Stromeffizienter Haushalt Antrag auf einen Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgerätes zur Unterstützung des CO 2 - Minderungsprogramms Name Straße Telefon GWR-Kundennummer: 1. Antragsteller / Antragstellerin Vorname PLZ, Ort Mobil Die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind dem Merkblatt Förderprogramm „Stromeffizienter Haushalt 2016“ zu entnehmen. Angaben zum Neugerät Kaufdatum Hersteller Gerätetyp Angaben zum Altgerät Geräteart Baujahr Hersteller Wo / wann wurde entsorgt Folgendes energiesparende Gerät wurde gekauft: Energieeffizienzklasse: „A“ „ A++“ /“ A+++“ oder besser   Heizungspumpe inkl. Steuerung   Geschirrspülmaschine   Wäschetrockner   Kühlschrank    Kühl-Gefrierkombination   Waschvollautomat   Gefriertruhenschrank Bestätigung   Das Altgerät habe ich ordnungsgemäß entsorgt.   Das Neugerät hat die geforderte Energieeffizienz (siehe oben). Weiterhin benötigen wir eine Rechnungskopie mit Angabe des Herstellers und Gerätetyps auf den Namen des Antragstellers sowie einen Nachweis über die Entsorgung des Altgerätes. (Wärmepumpentrockner)

2. Allgemeine Hinweise  Der Gerätezuschuss wird von der Gemeindekasse ausbezahlt.  Das Programm gilt für Geräte, die während des Jahres 2016 erworben werden.  Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.  Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. 3. Verpflichtungserklärung  Der Antragsteller / die Antragstellerin verpflichtet sich hiermit auf die Dauer von 2 Jahren seinen / ihren gesamten Strom über die Gemeindewerke Rückersdorf zu beziehen. Bei vorherigem Wechsel des Stromlieferanten ist der Zuschuss in voller Höhe zurück zu zahlen. 4. Bankverbindung Der Zuschuss soll überwiesen werden: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Kontoinhaber: Versicherung des Antragstellers Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert, dass die vorstehend gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, nach der Antragstellung eingetretene Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Ggf. ist der Zuschuss zurück zu zahlen Ort, DatumUnterschrift des Antragstellers Wir weisen gem. § 26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass Ihre Daten gespeichert werden. Anlage: Ihre Rechnungskopie

Merkblatt zum Förderprogramm der Gemeindewerke Rückersdorf Stromeffizienter Haushalt 2016 Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein er- heblicher Beitrag zum Stromsparen und zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gemeinde- werke Rückersdorf – GWR – fördern daher zur Unterstützung des CO 2 -Minderungspro- gramms, seit dem , die Er- satzbeschaffung stromsparender Elektrogroß- geräte. Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen:  Das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines energiesparenden Haushaltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO 2 -Minderungspro- gramms“.  GWR-Kundennummer und zweijährige Ver- pflichtung zum Strombezug von den GWR.  Nachweis der Energieeffizienzklassen „A++“, „A+++“ oder besser.  Rechnungskopie des Ersatzgerätes und Nachweis der Entsorgung des Altgerätes. So erhalten sie Ihre Förderung Nach Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars „Antrag auf Zuschuss zur Ersatz- beschaffung eines energiesparenden Haus- haltsgroßgerätes zur Unterstützung des CO 2 - Minderungsprogramms“ bis spätestens wird der Zuschussbetrag von der Gemeindekasse auf das von Ihnen im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich an den GWR-Vertrieb, Frau MeyerTel / – 26 oder Frau SchneiderTel / – 24 Wünschen Sie Auskünfte zu technischen Fragen, so steht Ihnen Herr CzyperreckTel / – 43 gerne zur Verfügung. durch den Kauf von Neugeräten der Energieeffizienzklasse „A++“ / „A+++“ oder besser, die im Jahr 2016 als Ersatz für ein vorhandenes älteres Gerät angeschafft werden. Gefördert wird die Ersatzbeschaffung von:  Geschirrspülern  Waschvollautomaten  Kühl- und Gefriergeräten  Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnik Wie sieht der Zuschuss aus? Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 €. Dieser Zuschuss wird pro Haushalt und Jahr nur für ein Gerät auf Antrag gewährt. Außerdem wird gefördert:  der Austausch alter Heizungsumwälz- pumpen gegen Heizungspumpen inkl. Steuerung mit dem Energielabel der Effizienzklasse „A“. Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag:07.30 bis Uhr Donnerstag:07.30 bis Uhr bis Uhr