Kapitel 1 Lehrgangseinführung „Sprechfunker“
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme Gemäß FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).
Ausbildungsziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsablauf der Sprechfunkerausbildung Der Lehrgang ist unterteilt in: Feuerwehrausbildung im Unterrichtsraum 6 Unterrichtsstunden Feuerwehrausbildung in der Praxis 9 Unterrichtsstunden Lernerfolgskontrolle 1 Unterrichtsstunde
Lernziele: Feuerwehrausbildung im Unterrichtsraum Rechtliche Grundlagen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Genehmigung, Zulassungen, Anmeldung von Funkanlagen Dienstvorschriften PDV / DV 810.3 Verschwiegenheitspflicht Physikalisch – technische Grundlagen Funktionsweise Möglichkeiten des Digitalfunkes Verkehrsarten Grenznaher DMO Betrieb Kartenkunde Grundlagen Kartenkunde Rettungskarte Forst (Rheinland-Pfalz)
Lernziele: Feuerwehrausbildung in der Praxis Sprechfunkbetrieb Gerätekunde Funkrufnamen Kommunikation Meldungen Praktische Übung
Lernerfolgskontrolle Gemäß § 18 Absatz 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist mit Abschluss jeder Ausbildung festzustellen, ob die Teilnehmer das Ausbildungsziel erreicht haben. Praktischer Teil: Die Überprüfung der praktischen Kenntnisse erfolgt im Rahmen der praktischen Unterweisung anhand der gezeigten Arbeitsergebnisse oder in Form einer praktischen Lernerfolgskontrolle. Schriftlicher Teil: Die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch eine Lernerfolgskontrolle mit ca. 20 Fragen.
Erklärung zum Lehrgangsverlauf Lehrgangs- und Tagesablauf Stundenplan Unterrichtseinheiten mit Zeitenangaben und Pausen (Feuerwehrausbildung im Unterrichtsraum sowie in der Praxis) Verlauf der praktischen Ausbildung an Stationen Verfahrensweise mit Verpflegung und Getränken Verfahrensweise der Ausgabe von Lernunterlagen (Teilnehmerheft) Ablauf der Lernerfolgskontrolle
Erklärung zum allgemeinen Verhalten Maximale Fehlzeiten gemäß der Festlegung besprechen Abschalten von Handys und Rufmeldern Rauchverbot während des Unterrichtes pflegliche Benutzung des Ausbildungsortes (Hausordnung beachten) inklusive sanitärer Anlagen korrekte und einheitliche Dienstkleidung / Schutzausrüstung gemäß UVV sofortige Meldung von Unfällen und Mängeln Fahrzeug- / Gerätepflege nach Beendigung der Ausbildung
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT