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BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: „Bild/Logo einfügen“ > Logoauswahl Initiative: „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ – Instrumente: abH und Assistierte Ausbildung Herbsttagung der Landesarbeitsgemeinschaft Schule – Wirtschaft am AA Erfurt Dr. Gerald Lengyel

Seite Verwaltungsrat der BA startet Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ Die Initiative beinhaltete folgende Elemente: ▬ Mit einer öffentlichen Kampagne werden gezielt Betriebe angesprochen, mehr Ausbildungsplätze auch für benachteiligte Jugendliche zu erschließen. ▬ Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen künftig alle Auszubildenden erhalten, die diese benötigen. Bisher waren die Hilfen Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder sozial Benachteiligten vorbehalten. ▬ Die BA führt die sogenannte „Assistierte Ausbildung“ als ein neues Instrument ein. Dabei werden die Jugendlichen in Betrieben noch vor Beginn und während der gesamten Ausbildungszeit begleitet. Gleichzeitig werden die Betriebe organisatorisch und administrativ bei der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher unterstützt. ▬ Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll noch enger mit den Betrieben verzahnt werden. Hierbei sind die Ausbildungsplätze auf zukunftsorientierte Berufe auszurichten. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit

Seite 3 Ausbildungsakquisiteure ▬ Zur Unterstützung des zentralen Ziels, mehr Ausbildungsstellen zu erschließen, wurde der Agentur für Arbeit Erfurt zum eine für zwei Jahre befristete Ermächtigung zum Einsatz eines Ausbildungsakquisiteurs (AAQ) zugeteilt. Das Aufgabengebiet des AAQ umfasst zwei grundlegende Ausrichtungen:  die Akquise von zusätzlichen Ausbildungsstellen und  die Unterstützung der bewerberorientierten Ausbildungsstellen- vermittlung. Ergebnisse u.a.: ca. 100 Einschaltungen - 50% betriebliche Ausbildung oder EQ 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit

Seite 4 Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) Zielsetzung: ▬ Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung im Sinne des BBiG, der HwO, dem Seearbeitsgesetz sowie nach dem Altenpflegesetz und damit eine berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. ▬ Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung der EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit

Seite 5 Leistungsgegenstand: abH beinhalten vor allem Elemente des Stützunterrichtes ▬ zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, ▬ zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und ▬ sozialpädagogischer Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Dies lässt zu, dass ein individueller Förderbedarf nur durch einzelne Unterstützungsangebote abgedeckt wird. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)

Seite 6 Zielgruppe: ▬ Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. ▬ Förderungsbedürftig sind gemäß § 78 Abs. 1 SGB III lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. ▬ Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht sowie Auszubildende im Rahmen einer zweiten Berufsausbildung, sofern diese für eine dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist und deren Abbruch droht. ▬ Lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte junge Menschen können nach § 74 ff. SGB III innerhalb einer EQ mit abH gefördert werden, um diese erfolgreich abzuschließen und in Ausbildung einzumünden. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)

Seite 7 Assistierte Ausbildung Am 26. Februar 2015 hat der Bundestag die Assistierte Ausbildung mit dem § 130 SGB III verabschiedet. Sie tritt am in Kraft und ist zur Erprobung auf Maßnahmen befristet, die bis zum 30. September 2018 beginnen. Mit der zeitgleichen Änderung des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gilt die Assistierte Ausbildung gleichermaßen für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung. Die Finanzierung wird aus dem Haushalt der BA und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter erfolgen. Dabei ist der förderbare Personen-kreis auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen beschränkt. Bei einer Kofinanzierung von mindestens 50 % Dritter ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung des Personenkreises möglich. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit

Seite 8 Zielsetzung ▬ Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vor-geschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten. ▬ Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Betriebe, die einen förderungsbedürftigen jungen Menschen betrieblich ausbilden möchten, können zur Aufnahme der Berufsausbildung in der ausbildungsbegleitenden Phase unterstützt werden. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit Assistierte Ausbildung

Seite 9 Zielgruppe (Teilnehmer): Die Förderung als Teilnehmer richtet sich an junge Menschen, die ▬ lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und  i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und  die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und  nicht vollzeitschulpflichtig und  i.d.R. unter 25 Jahre alt sind und  wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit Assistierte Ausbildung

Seite 10 Zielgruppe (Betrieb): Förderungsfähig ist jeder Betrieb, der ▬ zumindest ernsthaft seine Bereitschaft erklärt, einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung zu übernehmen (Phase I) bzw. ▬ einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung übernommen hat (Phase II). 25. Verwaltungsausschusssitzung der 12. Amtsperiode, TOP X, © Bundesagentur für Arbeit Assistierte Ausbildung

Seite 11 Thema, 0. Monat 2014, © Bundesagentur für Arbeit Förderdauer/ zeitlicher Umfang AsA kann in zwei Phasen durchgeführt werden: ▬ Phase I fakultativ vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase – ab Maßnahmebeginn bis zur individuellen Aufnahme der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Zeitstunden pro Woche (inklusive berufspraktischer Erprobungen) ▬ Phase II ausbildungsbegleitende Phase – ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss individuell auf den Teilnehmer bezogenes Angebot der Unterstützung und Begleitung; davon mindestens 4 bis maximal 9 Unterrichtsstunden für Austausch- und Lernangebote pro Woche Assistierte Ausbildung

Seite 12 Thema, 0. Monat 2014, © Bundesagentur für Arbeit Leistungsgegenstand ▬ Phase I Erlangen einer passenden betrieblichen Ausbildungsstelle: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, berufspraktische Erprobungen und aktive, speziell auf die Belange des einzelnen Teilnehmers und des einzelnen Betriebes ausgerichtete Ausbildungsstellenakquise ▬ Phase II Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses: Unterstützung der Teilnehmer und deren Ausbildungsbetriebe während der betrieblichen Aus-bildung sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Assistierte Ausbildung

Seite 13 Thema, 0. Monat 2014, © Bundesagentur für Arbeit Personaleinsatz ▬ Ausbildungsbegleiter : Teilnehmer = 1 : ▬ Sozialpädagogen : Teilnehmer = 1 : ▬ Lehrkräfte : Teilnehmer = 1 : Assistierte Ausbildung

Seite 14 BaE kooperativ stärken Thema, 0. Monat 2014, © Bundesagentur für Arbeit Um bei der außerbetrieblichen Ausbildung den in den letzten Jahren zu beobachtenden Trend einer Verschiebung zugunsten der kooperativen Variante zu verstärken, sollen durch gezielte Ansprache und Verdeutlichung der Vorteile für alle Beteiligten mehr Betriebe für die Kooperation gewonnen und damit die Verzahnung der außerbetrieblichen Ausbildung mit den Betrieben verbessert werden. Vielen Dank – für die Aufmerksamkeit