Das Praktikum im Studiengang WIW

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 Präsentation transkript:

Das Praktikum im Studiengang WIW Zulassungsvoraussetzung Anträge Betreuung Abgabe der Praktikumsergebnisse Hochschulzeugnis & Zulassung zur Diplomprüfung

Nachzuslesen auf dem Homepage des Praktikumsbeauftragten Das Praktikum im Studiengang WIW Rechtliche Grundlagen: Ordnung für die praktischen Studiensemester an der FHTW Berlin (Rahmenpraktikumsordnung OpraSt) vom 15. 2. 99 Studienordnungen des Studienganges WIW Nachzuslesen auf dem Homepage des Praktikumsbeauftragten Prof. Dr. A. Hayek

Das Praktikum Das Praktikum ist obligatorisch. Die Studienordnung WIW sieht für die Durchführung des Praktikums das 5. Semester vor. Praktikumzeitraum für das SS 2003: 3. 4. 2003 bis 2.8. 2003 (90 Arbeitstage) Der Beginn des Praktikums kann dazu abweichend bis 5 Wochen früher oder später (25. 2. 03 bzw. 6. 5. 03) im Vertrag festgelegt werden. Ausnahmen hierzu sind beim Praktikumsbeauftragten WIW zu beantragen.

Zulassungsvoraussetzung Vordiplom. Es müssen alle Fächer des ersten bis dritten Semesters bestanden sein. Ausnahmeregelung: Eine Zulassung kann noch erfolgen, wenn nicht mehr als 4 SWS- Sprachen aus dem Grundstudium offen sind.

Anträge Rechtzeitig vor dem Praktikum (spätestens aber kurz nach Beginn des Praktikums) sind dem Praktikumsbeauftragten zur Bestätigung vorzulegen: Vordiplomzeugnis oder, Nachweis der Abschlüsse durch das Prüfungsamt. Ausbildungsvertrag Vorzulegen sind: 1. das Original 2. eine Kopie des Vertrages zum Verbleib, FHTW- Mustervertrag oder betriebliche Vertrag sind möglich.

Anträge Formblatt „Angaben zum Praktikumsplatz“ vollständig ausgefüllt und in doppelter Ausfertigung Formblatt „Erklärung der FHTW“ in den ersten drei Zeilen ausgefüllt (einfache Ausfertigung) Die Musterverträge und Formblätter können von dieser Web Site heruntergeladen werden. Anträge werden nur angenommen, wenn sie vollständig und ordentlich ausgefüllt sind.

Betreuung Für Ihr Praktikum wird Ihnen ein Hochschulmentor benannt. Ihren "Wunsch"-Betreuer können Sie durch persönliche Rücksprache mit dem gewünschten Betreuer aussuchen. Während des Praktikums ist ausschließlich der Hochschulmentor Ihr Ansprechpartner . Mit dem Hochschulmentor besprechen Sie alle Probleme, inhaltliche und formelle Aspekte zum Praktikumsbericht sowie ggf. (rechtzeitig vorher) eine Veränderung des regulären Abgabetermins. Der Praktikumsbeauftragte bleibt in vertraglichen Angelegenheiten für Sie zuständig.

Abgabe der Praktikumsergebnisse spätestens 1 Woche nach Beendigung des Praktikums sind folgende Unterlagen an den Hochschulmentor einzureichen: Praktikumsbericht, der von der Firma zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, (Unterschrift des Betriebsmentors und Stempel der Firma) Arbeitszeugnis der Firma  Formblatt „Praktisches Studiensemester“ die Vorderseite von Ihnen vollständig ausgefüllt

Hochschulzeugnis & Zulassung zur Diplomprüfung Praktikumsbericht, Zeugnis der Firma und praxisbegleitende Lehrveran-staltungen dienen der Gesamtbeurteilung des Praktikums. Die Bewertung erfolgt undifferenziert, mit Ausnahme der LV "Projekt-management". Bei erfolgreichem Abschluß des Praxiseinsatzes sowie aller praktikums-begleitenden LV wird ein Praktikums Zeugnis für die Durchführung des praktischen Studiensemesters der FHTW Berlin (s. OpraSt, Anlage 2) ausgefertigt und im Prüfungsamt hinterlegt. Eine Zulassung zur Diplomprüfung erfolgt nur, wenn das praktische Studien-semester in allen Punkten (Bericht, Arbeitszeugnis der Firma, praxisbegleitende Lehrveranstaltungen) erfolgreich abgeschlossen wurde. Es gibt hierzu keine Ausnahmeregelung.