Benjamin F. Brägger, Geschäftsführer CLAVEM GmbH

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 Präsentation transkript:

Kurze Präsentation der Resultate des Audits (Organisationsanalyse der Walliser Strafanstalten) Benjamin F. Brägger, Geschäftsführer CLAVEM GmbH Crêtelongue, 23. September 2011 CLAVEM GmbH, Industriestrasse 37, CH-3178 Bösingen, Tel. +41 31 740 97 63, info@clavem.ch, www.clavem.ch

Die verschiedenen Haftarten Zivilrechtliche Haft: Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE) (397a ff. ZGB) Strafprozessuale Haft = Zwangsmassnahme Strafrechtliche Haft = Sanktionenvollzug Administrative Haft = Zwangsmassnahme Polizeihaft (217f. StPO) Strafvollzug (75ff. StGB) Vorbereitungshaft (75 AuG) Verlängerte Polizeihaft Massnahmenvollzug (90 StGB) Ausschaffungshaft (76 AuG) Untersuchungshaft (226 StPO) Durchsetzungshaft (78 AuG) Sicherheitshaft (229 StPO) Auslieferungshaft (47ff. IRSG) Vorzeitiger Straf-/ Massnahmenantritt (236 StPO)

Interkantonales Recht: Schweizerische Normenhierarchie im Bereich des Freiheitsentzuges und der Vollzugsmedizin Recht des Freiheitsentzuges Recht der med. Versorgung Hierarchiestufe Aufgabe der Kantone (123 BV) Aufgabe der Kantone (118 BV) Bundesverfassung 1 EMRK UNO-Pakte I & II Anti-Folter-Konvention (CPT) REC(2006)2 & 13 EMRK Anti-Folter-Konvention (CPT) REC(2006)2 & 13 REC (1998)7 Völkerrecht: Staatsverträge Empfehlungen des Europarates 2 StGB (Art. 74 ff., 320, 372 ff.) Verordnung zum StGB StGB (Art. 84 III, 85 II, 321) Epidemiegesetz Bundesrecht: Gesetze, Verordnungen 3 Interkantonales Recht: Verträge zwischen den Kt. Richtlinien & Empfehlungen Strafvollzugskonkordate (3x) 4 Kantonsverfassung Gesetz zum Freiheitsentzug Verordnung zum Freiheitsentzug Hausordnung – Weisungen – Merkblätter Kantonsverfassung Gesetz zum Freiheitsentzug & VO Gesundheitsgesetz & VO Regelung zur Gefängnismedizin Weisungen des Katonsarztes Kantonales Recht: Gesetze Verordnungen Regierungsratsbeschlüsse Weisungen 5 Ethische Grundsätze SAMW Richtlinie vom 28.11.2002 Soft Law 6

Gemäss Art. 48 der Bundesverfassung haben sich die Kantone im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges in 3 Konkordate zusammengeschlossen Ostschweizer Konkordat: AI, AR, GL, GR, SH, SG, TG & ZH Konkordat der Lateinischen Schweiz: FR, GE, JU, NE, VD, VS & TI Konkordat der Nordwest- und Innerschweizer Kantone: AG, BS, BL, BE, LU, OW, NW, SZ, SO, UR & ZG

Vollzugsstufen des progressiven Strafvollzuges nach StGB Besondere Sicherheitsmassnahmen: für Vollzugsort, Urlaub, bedingte Entlassung 75a StGB 5 Bedingte Entlassung 86 Delikt – Verhaftung Vorzeitiger Strafantritt Strafantritt Probezeit 1 - 5 Jahre 1 ½ 2/3 VE 1 2 Untersuchungs-& Sicherheits-haft (220 StPO) 236 StPO Einzel- haft 78 Max. 1 Woche Normal-vollzug 77 Vollzugsende 3 Arbeitsexternat 77a I & II 4 Arbeits- & Wohnexternat 77a III Vollzug: Grundsatz: offene Anstalt Ausnahme: geschlossene Anstalt, bei Flucht- gefahr und Wiederholungsgefahr

Heutige Nutzung der Anstalten: Pramont: Centre éducatif Brigue: Prison préventive Crêtelongue: Colonie pénitentiaire Crêtelongue: La Bergerie Détention administrative Sion: Prison préventive Martigny: Prison préventive

Massnahmen für junge Erwachsene und Judgendliche Heutige Situation: Anstalt Vollzugsregime Anzahl Haftplätze VZS Martigny U-Haft/ ASH/HF/AE 48 10 Sion 121 30 Brigue 24 4 Crêtelongue Offener Strafvollzug 40 21 Pramont Massnahmen für junge Erwachsene und Judgendliche 34 37 La Bergerie ASH 18 Total: 285 112  

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Haftbedingungen: Generell wird ein Mangel an Personal festgestellt. Zudem seien die Haftbedingungen zu sehr auf die Sicherheit fokussiert. Der gesetzlich verankerte Wiedereingliederungsauftrag (Resozialisierung) und die vorgeschriebene Fürsorge und Betreuung der Gefangenen wurden bisher und werden teilweise immer noch als sekundär betrachtet. Körperliche Aktivitäten generell, sportliche Betätigungen oder Arbeit für die Insassen kämen grundsätzlich zu kurz. Des Weiteren würde die Bewegungsfreiheit der Insassen in Gegenüberstellung mit vergleichbaren Anstalten in anderen Kantonen sehr stark, manchmal gar zu stark, eingeschränkt.  

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: 2. Infrastruktur: Alle bestehenden Anstaltsbauten weisen mehr oder weniger grosse Defizite und Mängel auf: im Bereich der baulich/technischen Sicherheit (der sog. passiven Sicherheit) (Ausnahmen: Sion und Martigny bieten eine sehr hohe Sicherheit), Im Bereich der baulichen Vollzugsstandards oder beim Unterhaltszustand auf.  

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: 3. Heutige Anzahl Haftplätze: zu viele Untersuchungshaft-Plätze (ca. 50% zu viel); zu viele Plätze für die Halbgefangenschaft und das Arbeitsexternat (ca. 85% zu viele); Nicht genügen Plätze für die sog. Administrativ-Haft gemäss Ausländergesetz (Ausschaffungshaft) (ca. 50% zu wenig); Nicht genügend gesicherte Haftplätze für den Strafvollzug.  

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: 4. Organisation : Die heute im Kanton Wallis gültige Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich des Freiheitsentzuges entspricht nicht mehr dem in der Mehrheit der deutsch- und französischsprachigen Kantone umgesetzten, erprobten und bewährten Organisationsmodell. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind auf zu viele Dienststellen und Personen aufgeteilt.  

Empfohlene zukünftige Nutzung der Anstalten: Pramont: Centre éducatif pour mesures selon CPmin Brigue: Prison préventive Les établissements pénitentiaires de Crêtelongue: Crêtelongue: La Bergerie Détention administrative Sion: Prison préventive & exécution anticipée Martigny: Détention administrative

Empfohlene zukünftige Nutzung der Anstalten Anstatlen Haftregimes Anzahl Haftplätze VZS Martigny ASH 40 16 Sion U-Haft & vorzeitiger Strafantritt 115 38 Brigue - Crêtelongue Strafvollzug offen & geschlossen 60 – 70 35 Pramont Massnahmen für junge Erwachsene und Judgendliche 34 48 Stab Sozialdienste Strafvollstreckung 11 Total: 249-259 148*   *Neu zu schaffende Stellen: 6 VZS für ASH & 16 EPT für Strafvollzug

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Bereich des Freiheitsentzuges im Kanton Wallis neu und klarer zu regeln und deshalb:   eine neue Organisationseinheit zu schaffen, welche die operative Gesamtleitung und -verantwortung in allen Aufgabenbereichen des Walliser Freiheitsentzuges auszuüben und zu tragen hat. Diese neue Walliser Dienststelle für Justizvollzug / Service pénitentiaire valaisan sollte die heutige Dienststelle der Walliser Strafanstalten ersetzen ein kantonales Straf- und Massnahmenvollzugsgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen zu erarbeiten.

Organigramme der neuen Dienststelle: * Variante: Walliser Dienststelle für Freiheitsentzug und Betreuung

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Die neue Walliser Dienststelle für Freiheitsentzug und Betreuung sollte sich wie folgt gliedern:  o Vollstreckungs- und Bewährungsdiente (Office d’application des sanctions pénales et de probation); o Untersuchungsgefängnisse (Les établissements de détention: prison des Iles und bis zur Schliessung des UG von Brig ); o Justizvollzugsanstalten von Crêtelongue (Les établissements pénitentiaires de Crêtelongue); o Centre éducatif de Pramont; o Stab (Administration und Support).

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Die bestehenden Überkapazitäten im Bereich der Untersuchungshaft, der Halbgefangenschaft und des Arbeitsexternats durch eine Neuordnung und Neuzuweisung der Vollzugsregimes abzubauen. Durch diese Reorganisation der zugeteilten Aufgaben der einzelnen Anstalten liessen sich zudem die rechtlichen Trennungsvorschriften bezüglich der verschiedenen Haftarten besser einzuhalten

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Das Gebäude des Centre LMC La Bergerie in Crêtelongue den Walliser Strafanstalten zuzuweisen und diese Infrastruktur neu für den Strafvollzug zu gebrauchen (entweder als geschlossene Abteilung oder für besondere Vollzugsformen, d.h. die Halbgefangenschaft und das Arbeitsexternat. Die Anstalt in Martigny, welche heute bereits eine Frauenabteilung aufweist, neu ausschliesslich für den Vollzug der sog. Administrativhaft zu gebrauchen. La Prison des Iles in Sion im Grundsatz künftig der Untersuchungs- und Sicherheitshaft für Männer und Frauen vorzubehalten sowie für den vorzeitigen Strafvollzug.

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Das Untersuchungsgefängnis in Brig zu schliessen. Dieses kleine Gefängnis entspricht aus betrieblicher und vollzugsrechtlicher Sicht nicht mehr den heutigen Standards. Der Kanton Wallis kann aus Kapazitätsgründen ohne weiteres auf diese Kleinstanstalt verzichten.   Abzuklären, ob das Centre éducatif de Pramont sich künftig auf den Jugendmassnahmenvollzug gemäss Jugendstrafgesetzbuch konzentrieren sollte . Den geplanten Neubau des Zellengebäudes in der Strafanstalt Crêtelongue schnellstmöglich zu realisieren und die weiteren Gebäude der Anstalt gesamthaft zu sanieren oder zu renovieren.

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Der Personalkörper des Walliser Systems des Freiheitsentzuges ist in den nächsten 4 Jahren um 22 neu zu schaffende Einheiten zu erhöhen. Ohne zusätzliches Vollzugspersonal erscheint es als unrealistisch, die von bisher allen Inspektionsgremien verlangten Verbesserungen der aktiven Sicherheit, d.h. in der Betreuung der Insassen, umsetzen zu können. Zudem bestehen wegen des Personalmangel auch sicherheitsrelevante Gefährdungsmomente.

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Je nach politischem Entscheid betreffend   einer autonomen Weiterführung des gefängnismedizinischen Dienstes (Service de médecin pénitentaire), ist auch ein Gesundheitsdienst (secteur des soins pénitentiaires) administrativ der neuen Dienststelle anzugliedern; der Zuweisung des Vollzuges der Administrativhaft an das Amt für Justizvollzug, ist die Anstalt von Martigny dem Direktor der Untersuchungsgefängnisse zu unterstellen, anderenfalls aus dem Kompetenzbereich des Strafvollzuges auszugliedern und der Dienststelle für Bevölkerung und Migration zu unterstellen.

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Es wird empfohlen, einen grundlegenden Veränderungsprozess zu initiieren, welcher sich an den Grundsätzen der Unternehmensentwicklung orientiert. Ein solcher Entwicklungsprozess stellt eine strategische und operative Neuausrichtung eines ganzen Amtes dar, verläuft in der Regel über zwei Legislaturen und beinhaltet 3 Haupt-Veränderungsachsen, d.h. die Achse: o Change Management, o Organisationsentwicklung und o Kulturentwicklung.  

 

Zusammenfassung der Hauptempfehlungen: Unabhängig vom politischen Entscheid betreffend die Organisationsform der Gefängnismedizin im Kanton Wallis, sollten die Grundlagen der intramuralen Gesundheitsgrundversorgung erneuert und wo nötig angepasst oder klarer definiert werden. Dieser Prozess sollte unter Leitung des Kantonsarztes zwischen den Vertretern des Gefängnissystems und der Gefängnismedizin erfolgen. Eine Aufstockung des medizinischen Personals in der Pflege und für die ärztlichen Behandlungen erscheint unumgänglich, um in allen Anstalten eine minimale Grundversorgung garantieren zu können.