Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll

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 Präsentation transkript:

Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll 4. Klimaschutz-Lehrgang, Klimabündnis Modul 1: Grundlagen St. Pölten, 2. April 2009 Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll Mag. Christopher Lamport / Dr. Gertraud Wollansky, BMLFUW

Inhalt Rahmenübereinkommen (UN-FCCC) Kyoto-Protokoll Marrakech Accord Post-2012 Prozess Klima- und Energiepaket der EU

Das Klimarahmenübereinkommen 1992 am Erdgipfel in Rio angenommen 1994 in Kraft getreten Langfristiges Ziel der Konvention: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche Störung des Klimasystems vermieden wird. Kurzfristiges Ziel: Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer auf dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000

Berliner Mandat COP 1 (erste Vertragstaatenkonferenz) in Berlin 1995 Feststellung, dass Verpflichtungen unter der Konvention nicht ausreichen, um das langfristige Ziel zu erreichen Berliner Mandat: Ausarbeitung eines Rechtsinstruments, das Verpflichtungen für Industrieländer enthält „Ad hoc Group on the Berlin Mandate“ (AGBM) – Verhandlungen unter Vorsitz von Raoul Estrada (Argentinien)

Das Kyoto-Protokoll (1997) Reduktions-/Limitierungsziele für die Emissionen von 6 Treibhaus-gasen in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 für alle Industrieländer Gase: Kohlendioxid, Methan, Lachgas, HFKW, PFKW, SF6 Industrieländer verpflichten sich zu Maßnahmen zur THG-Reduktion Keine Limitierungsverpflichtungen für Entwicklungsländer Inkrafttreten: Ratifikation durch 55 Parteien der Klimarahmen-konvention, die 55% der Emissionen der Industrieländer des Jahres 1990 abdecken Ausstieg der USA: ca. 25% der globalen bzw. 36% der Industriestaaten-Emissionen! Ratifikation durch Russland (17% der Industriestaatenemissionen) entscheidend, erfolgte im November 2004 - In Kraft getreten am 16. Februar 2005

Kyoto Mechanismen Internationaler Emissionshandel (IET): zwischen Staaten; Handel ab Festschreibung der „zugeteilten Menge“ (2007); Währung „Assigned Amount Units“ (AAU) Joint Implementation: Projekte zwischen Industrieländern, ab Festschreibung der „zugeteilten Menge“ (2007), Währung „Emission Reduction Units“ (ERU) Clean Development Mechanism: Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, ab 2000 anrechenbar, Währung „Certified Emission Reductions“ (CER) Teilnahmekriterien – Erfüllung von Berichtspflichten, Anbindung an das International Transaction Log ITL EU-Emissionshandel – ab 2008 verknüpft mit IET, 1 EU Allowance = 1 AAU

Verpflichtungen der Industrieländer

EU-Lastenaufteilung EU und alle MS haben Reduktionsziel von –8% Gemäß Artikel 4 Kyoto-Protokoll können Mitglieder einer „regionalen Wirtschaftsintegrations-Organisation“ (EU) ihr Kyoto-Ziel völkerrechtlich verbindlich untereinander neu aufteilen EU hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: EU-interne Lastenaufteilung (15 alte MS) Wenn die gesamte Organisation ihr Ziel nicht erreicht  „Haftung“ der EU und jener MS, die das „Scheitern“ verschuldet haben

Verpflichtungen der EU-Länder

Marrakech Accords Grundlage politische Einigung von Bonn (Sommer 2001) COP 7 in Marrakech (November 2001) fasste Beschlüsse zur Umsetzung des Protokolls (Mechanismen, Einhaltungsregime, Berichtswesen) und der Konvention (in Entwicklungsländerfragen) Drei neue Fonds für Entwicklungsländer Executive Board des CDM gewählt Beschlüsse betreffend Protokoll wurden von der 1. Konferenz des Protokolls bestätigt (Montreal 2005)

Einhaltungsregime „Compliance Committee“ zuständig für Überprüfung der Einhaltung des Protokolls und Verhängung von Sanktionen Bei Nichterfüllung der Reduktions- oder Limitierungsverpflichtung: zuviel emittierte Tonnen x 1,3 werden auf Verpflichtung in nächster Periode aufgeschlagen Ausschluss von Kyoto-Mechanismen Compliance Action Plan Darüber hinaus: Gemeinschaftsrechtliche Verbindlichkeit hohe politische Verbindlichkeit

„Post 2012“ Internationale Verhandlungsprozesse Ad hoc Working Group Kyoto-Protokoll Ad hoc Working Group Long Term Co-operative Action (Konventionsprozess mit Focus Entwicklungsländer, Industriestaaten außerhalb des Kyoto-Protokolls) Review des Kyoto Protokolls gemäß Artikel 9 KP

AWG Kyoto-Protokoll Bei COP11/MOP1 in Montreal gegründet, soll Verpflichtungen der Industriestaaten für die Zeit nach 2012 verhandeln Kein Enddatum festgelegt, aber Arbeit soll rechtzeitig abgeschlossen werden, um keine Lücke zwischen den Verpflichtungsperioden entstehen zu lassen Ziel Verhandlungsergebnis Kopenhagen 2009 Hauptthema: Reduktionspotentiale für entwickelte Länder Schlussfolgerungen der 4. Verhandlungsrunde in Wien: um das niedrigste Stabilisierungsniveau, das von IPCC empfohlen wird, zu erreichen, sind Reduktionen von 25-40% bis 2020 in den entwickelten Ländern nötig als Teil einer globalen Anstrengung

AWG Long Term Co-operative Action Bei COP11 in Montreal zunächst als unverbindliches Diskussionsforum ins Leben gerufen; soll über Vertiefung der Erfüllung der Klimarahmenkonvention diskutieren. „Verschärfung“ durch Bali Action Plan; 4 Themenblöcke: Mitigation (also auch Emissionslimitierungen für EL) Adapation, Finanzierung Technologie Verhandlungen sollen in Kopenhagen (Herbst 2009) mit Kyoto-Prozess gemeinsam abgeschlossen werden.

EU Position für „post-2012“ Übergeordnetes Ziel: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° über vorindustriellem Niveau: In den internationalen Verhandlungen sollte ein Reduktionsziel von -30% bis 2020 für entwickelte Länder festgelegt werden (vs. 1990) EU ist dazu bereit, wenn es vergleichbare Anstrengungen aller entwickelten Länder und Beiträge der wirtschaftlich weiter entwickelten Entwicklungsländer gibt Feste unabhängige Verpflichtung, mindestens -20% Reduktion bis 2020 in der EU 27 zu erreichen (Energie- und Klimapaket)

EU Ziele bis zur Konferenz von Kopenhagen (COP/MOP5) Abschluss der Verhandlungen für ein globales, umfassendes Klimaregime nach 2012, das auf der Kyoto-Architektur aufbaut und sie erweitert „Bausteine“: - gemeinsame Vision über die notwendigen globalen Anstrengungen - größere Reduktionen durch IL - Beiträge von EL zur Emissionslimitierung - Ausbau des globalen Kohlenstoffmarkts - Technologietransfer - Anpassung - Vermeidung von Entwaldung - Regelung für Flug- und Schiffsemissionen

Klima- und Energiepaket der EU Zumindest -20% Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 Zielaufteilung zwischen MS in nicht-Handels-Sektoren („Effort Sharing“) Emissionshandel: revidierte RL für Perioden ab 2013 (zusätzliche Sektoren - u.a. chem. Industrie, Flugverkehr, harmonisierte Zuteilungsregeln, EU-weite Emissionsobergrenze) Richtlinie Erneuerbare Energien (20% bis 2020) Richtlinie Carbon Capture & Storage Paket wurde im Dezember 2008 zwischen Rat und Europ. Parlament ausverhandelt.

Klimawandel in den Alpen: Wurtenkees 1896 und 2001

Klimawandel in Entwicklungsländern – Beispiel Bangladesh

Danke für die Aufmerksamkeit