DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Betriebliche Umweltförderungen im Inland Michael Grill Technischer Consultant Klimaschutzlehrgang.

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 Präsentation transkript:

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Betriebliche Umweltförderungen im Inland Michael Grill Technischer Consultant Klimaschutzlehrgang

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Das Unternehmen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Kommunalkredit Public Consulting GmbH Die KPC ist Partner öffentlicher Auftraggeber in Österreich und international. Umweltförderungen (Klima + Energie, Verkehr, Wasser + Abwasser, Abfall, etc) Österreichisches JI / CDM Programm internationale Klimaschutz-Projekte Internationales Consulting Beratungsprojekte in Süd-Osteuropa Klima- und Energiefonds

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Umweltförderung 2008

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Umfeld

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Energiesystem in Österreich

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Kyoto-Ziel

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Die Grundlagen der betrieblichen Umweltförderungen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderprogramme im Bereich Klima und Energie Betriebliche Umweltförderung im Inland – UFI (BMLFUW) Landwirtschaftliche Biomasse (BMLFUW) klima:aktiv mobil (BMLFUW) Förderinitiative Abfallvermeidung (Stadt Wien, Land NÖ, ARA, WKÖ) Förderaktionen und Programme des Klima- und Energiefonds

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Entwicklung der Betrieblichen Umweltförderung im Inland Zusagevolumen für 2008 EUR 90 Mio.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebliche Umweltförderung Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen NEU! Umweltleitlinien Jänner 2008 veröffentlicht Umweltförderungsgesetz (UFG) NEU! Förderungsrichtlinie 2008 voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (Förderungsrichtlinie 2002 bis 2.Quartal 2009 gültig) NEU! Informationsblätter gemäß der Richtlinien 2008 voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (aktuelle Version Homepage) NEU! Handbuch voraussichtlich im 2.Quartal 2009 (aktuelle Version Homepage)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Zielsetzungen der Umweltförderung Vermeidung oder Verringerung von Belastungen durch: - Klimarelevante Gase - Luftverunreinigungen (insbesondere Staub) - gefährliche Abfälle Anreizbildung für Projekte, die sich nicht innerhalb angemessener Zeit amortisieren

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Allgemeine Voraussetzungen: entspricht dem Stand der Technik ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) amortisiert sich nicht zu schnell (> 5 Jahre, bei de-minimis Förderung > 3 Jahre) vor Beginn der Maßnahme eingereicht (Ausnahme: Pauschalen) ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel: AWS, ÖHT, etc.) Förderschwerpunkt-spezifisches: Bagatellgrenzen Umwelteffektbezogene Förderobergrenzen (CO 2 -Abhängige Förderbasis vielfach als Technikdeckelung) Förderschwerpunktspezifische Vorausetzungen Fördervoraussetzungen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderwerber bzw. Zielgruppe Gewerblich tätige Unternehmen -Einzelunternehmer, Freiberufler (z.B. Architekt, Notar) -Kleinunternehmen (z.B. Gastgewerbebetrieb) -Mittel- und Großunternehmen (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Industriebetrieb) Gemeinnützige Vereine Staatlich anerkannte Konfessionsgemeinschaften Öffentliche Gebietskörperschaften (in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Die Förderungsabwicklung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Schritte zur Förderung 1.Schriftliche Einreichung (fristgerecht vor Bau- bzw. Liefertermin!!) 2.wirtschaftliche und technische Bewertung durch die Fachkräfte der KPC 3.Umweltkommission (vierteljährlich, dazwischen Umlaufbeschlüsse) 4.Genehmigung durch Bundesminister 5.Fördervertrag 6.Endabrechnung und Auszahlung 7.Stichprobenartige Kontrollen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Antragseingang (direkt; über Land) Formale und inhaltliche Prüfung Erstellung Fördervorschlag Ausstellung Fördervertrag Begleitung, Kontrolle bei Umsetzung; Endabrechnung Auszahlung Fördermittel Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister Ministergenehmigung Anforderung Fördermittel und Überweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting Kommunalkredit Public Consulting GmbH Kommission (Beratungsorgan des Ministers) Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessen- vertretungen und fachlich verwandte Ministerien BMLFUW Umweltminister Förderungsabwicklung nach UFG

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie De-minimis-Beihilfen – vereinfachte Abwicklung -bis zu einem Förderungsbetrag von EUR ,- innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen. -Ausgenommen sind: Landwirtschaft und Fischerei Verkehrsbereich hat Rahmenbetrag von EUR ,- -Ist der De-Minimis Rahmen ausgeschöpft Behandlung als Nicht De-Minimis Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber. Nicht De-minimis-Beihilfen -auch über EUR ,- Förderungshöhe -Berücksichtigung von Referenzkosten -max. Förderhöhe: EUR 3,75 Mio. Ermittlung der förderbaren Kosten (1/2) Zu unterscheiden sind Förderungen oberhalb und unterhalb der "de-minimis-Grenze".

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Eingereichte Investitionskosten Ermittlung der förderbaren Kosten (2/2) Förderungsfähige umweltrelevante Investitionskosten (Förderbasis) Kosteneinsparungen aus Neben- produkten in den ersten 5 Jahren "de-minimis"- bzw. max. Förderung Förderung über "de-minimis" Investitionskosten einer technisch vergleichbaren Anlage, aber ohne den gleichen Umweltschutzeffekt Keine umweltrelevanten Investi- tionskosten, nicht förderungsfähig Förderungsfähige umwelt- relevante Mehrinvestitions- kosten (Förderbasis) max. 30 % der Förderbasis 40 % der Förderbasis Maximum über de-minimis Keine umwelt- relevanten Investitions- kosten - nicht förderungsfähig

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Projektbeispiel (1/2) Projektdaten elektrische Leistung: 120 kW thermische Leistung: 492 kW COP 4,1 Wärmeerzeugung:541 MWh/a Stromverbrauch:132 MWh/a beantragte Investitionskosten:EUR ,00 CO 2 -Emissionsreduktion gegenüber HEL-Kessel (Neuanlage)152,6 t/a Sole-Wasser Wärmepumpe

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie "de-minimis" 25% EUR ,50 max. 40% EUR ,60 Projektbeispiel (2/2) EUR ,00 beantragte Projektkosten -EUR 3.430,00 nicht förderfähig (Sonstiges, Behördenabgaben) =EUR ,00 umweltrelevante Investitionskosten (< Deckel: EUR = 152,6 t CO2 x /t CO2 ) - EUR ,00 Referenzkosten (HEL-Kessel + Kosteneinsparungen ggb. Heizöl in 5 Jahren) EUR ,00 Mehrinvestitionskosten Sole-Wasser Wärmepumpe

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsschwerpunkte im Überblick

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderbereiche (1 von 4) Erneuerbare Energieträger –Biomasse Einzelanlagen –Biomasse Mikronetze NEU! –Biomasse Nahwärme –Biomasse Kraft Wärme Kopplungen –Wärmeverteilung (z.B. Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen) –Geothermie –Solaranlagen –Stromproduzierende Anlagen (z.B. PV-, Wind-, Biogasanlagen) in Insellagen ohne Netzzutritt

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderbereiche (2 von 4) Erneuerbare Energieträger –Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe –Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe (z.B. Herstellung von Pflanzenöl) –Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaros) NEU! (z.B. Umrüstung von Druckmaschinen zur Verwendung von pflanzlichen Farbstoffen)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderbereiche (3 von 4) Effiziente Energienutzung –Betriebliche Energiesparmaßnahmen -Wärmerückgewinnung, gebäudebezogenen Haustechnik, prozessorientierte Maßnahmen –Thermische Gebäudesanierung –Neubau in Niedrigenergiebauweise NEU! –Wärmepumpen –Anschluss an Fernwärme –Klimatisieren und Kühlen NEU! (z.B. solare Kühlung) –Fossile Kraft Wärme Kopplungen (z.B. Erdgas BHKW zur Stromeigenversorgung)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderbereiche (4 von 4) Verkehr und Mobilität –Betriebliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umrüstung auf Pflanzenöl) -seit parallel klima:aktiv mobil Luft - Lärm - Abfall –Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive Staub, z.B. freiwilliger Einbau von Filteranlagen) –Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge –Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen Ressourceneffizienz: NEU! –Materialsparende Verfahrensumstellungen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsschwerpunkte im Detail

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur Versorgung eines betrieblich genutzten Objekts Pufferspeicher Sonstige Nebenkosten Mindestinvestition (UIK)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 30 % der UIK Begrenzung der Investitionskosten Anlagen < 300 kW: bis 50 kW max. 600 EUR / kW > 50 kW max. 300 EUR / kW Anlagen > 300 kW: NebenKo 75 % der AnlagenKo

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse Mikronetze Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen Mikronetze extern - kleinräumige primärseitige Wärmeverteilnetze zur Versorgung des eigenen Betriebes und Versorgung von mind. einem weiteren Abnehmer, - max. umweltrelevante Investitionskosten: EUR ,- Mikronetze innerbetrieblich (min. 2 Objekte) Übergabestation bei Abnehmern

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse Mikronetze Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 25% der förderfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse (1) Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Biomasse Nahwärme

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse-Nahwärme Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Heizzentrale inkl. maschineller Ausrüstung, Lager und Wärmeverteilnetz Versorgung öff. Objekte uneingeschränkt möglich Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse-Nahwärme Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Standardförderungssatz 25% der UIK 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land / EU erforderlich Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung des Verteilnetzes > 900 kWh/m Trasse Netzverlust < 20% Anwendung qm-heizwerke bei: kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) m Trasse (Bestand + Ausbau)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse (1) Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Biomasse KWK

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse KWK Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Mit fester od. flüssiger Biomasse betriebene Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung Bei Ökostromanlagen: wärmerelevanter Anlagenteil förderfähig Bei Strom-Eigenversorgung: gesamte Anlage förderfähig NEU: Wärmeverteilnetz getrennt im Förderschwerpunkt Wärmeverteilung einzureichen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse KWK Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Vorläufige Fassung Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 10% der UIK (bei Nutzung von 100 % der jährlich verfügbaren Wärme) 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung des Netzes durch das Land erforderlich

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse KWK Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Sonstige Voraussetzungen Anwendung qm-heizwerke bei: kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) m Trasse (Bestand + Ausbau)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biomasse (1) Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Wärmeverteilung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Wärmeverteilung Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) aus Biomasse-Nahwärmeanlagen Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) bei netzgekoppelten Ökostromanlagen NICHT förderungsfähig: Netzerweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken NICHT förderungsfähig: Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes gefördert werden.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Wärmeverteilung Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Standardförderungssatz 25% der UIK 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land / EU erforderlich Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung: –Bestand < 900 kWh/Trm Verbesserung nach Ausbau –Bestand > 900 kWh/Trm > 900 kWh nach Ausbau Netzverluste < 20%

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Wärmeverteilung Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Sonstige Voraussetzungen Anwendung qm-heizwerke bei: kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) m Trasse (Bestand + Ausbau)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Geothermie Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 Vorläufige Fassung Förderungsgegenstand Bohrung, Wärmeaustauscher, Wärmeverteilnetz, Wiederverpressung Mindestinvestition: Umweltrelevante Investitions- kosten (UIK) EUR ,- Standardförderungssatz 30 % der UIK Kofinanzierung durch das Land erforderlich

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Effiziente Energienutzung Standardfördersatz = 30% NEU: Thematische Gliederung Wärmerückgewinnung –Abluftanlagen, Kälteanlagen, Druckluftsysteme,... (vereinfachte Abwicklung geplant) Gebäudebezogene Haustechnik –Effizienzsteigerung bei heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen, Innerbetriebliche Abwärmenutzung bei Abwässern, Beleuchtungsoptimierung,... Prozessorientierte Maßnahmen –Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Vorläufige Fassung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Klimatisieren und Kühlen Fördergegenstand: –Absorptions- und Adsorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Solar, Biomasse, biogene Fernwärme) oder industrieller Abwärme –Free-Cooling Systeme auf Basis von Grund- oder Flußwasser –Prozesskältemaschinen mit alternativen Kältemitteln wie CO 2 oder NH 3 Mindestinvestition: -Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR ,- Standardfördersatz = 30% Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit Vorläufige Fassung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Pauschalen für Standardförderprojekte FörderschwerpunktPauschale NEU!Beratungsbonus NEU! Anschluss an Fernwärme (<400kW) 70,- / kW (0 – 100 kW) 35,- / kW (- 400) Halbiert bei fossiler FW 300,00 Wärmepumpen (<400kW th ) Wasser/Wasser 140,- / kW (0 – 80 kW th ) 70,- / kW (81 – 400 kW th ) Luft/Wasser 110,- / kW (0 – 80 kW th ) 55,- / kW (81 – 400 th ) 300,00 Solaranlagen (<100m²) 165,- / m² (Standard) 250,- / m² (Vakuum) 300,00 Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Standardprojekte Anschluss an Fernwärme (> 400 kW) –Standardfördersätze: -30% für biogene Netze und 15% für fossile Netze Wärmepumpen (> 400 kW th ) –Standardfördersatz = 25% –Mindestarbeitszahlen als Förderbedingung -Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 4,0 -Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5 Solaranlagen (>100 m²) –Standardfördersatz = 30% –Ertragsprognose Vorläufige Fassung Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008 mit

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Thermische Gebäudesanierung (1 von 2) Baujahr bis 1990! Förderungsgegenstand Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden (Dämmung der Außenwände, oberster und unterster Geschossdecken, etc..) Sanierung bzw. Austausch der Außenfenster und Türen NEU! Verschattungssysteme NEU! LüftungsWRG Mindestinvestition: Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR ,- Vorläufige Fassung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Thermische Gebäudesanierung (2 von 2) Standardförderungssatz max. 30 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 25% und Kühlbedarf um 20% max. 20 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 15% und Kühlbedarf um 10% max. 15% der UIK bei Verringerung des Heizwärmebedarfs um mind. 50% gegenüber dem Bestand (falls triftige Gründe gegen Unterschreiten der OIB-RL vorhanden, z.B. Denkmalschutz) Öko-Innovationszuschlag bis zu 10% bei Anwendung von NAWAROs möglich Vorläufige Fassung

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördergegenstand (1) Anlagen zur Herstellung von biogenen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen: Produktionsanlagen zur Herstellung von: –Biodiesel –Bioethanol –Pflanzenölen Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung inkl. der Aufbereitungstechnologie für die Einspeisung in ein Gasnetz oder zur Nutzung als Treibstoff. ab

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördergegenstand (2) Thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse inkl. der Aufbereitungs- technologie für die Herstellung von flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen Produktionsanlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen der zweiten Generation ab

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Fördervoraussetzungen –Ansuchen muss vor Liefer- bzw. Baubeginn bei KPC einlangen –Mind. EUR ,- umweltrelevante Investitionskosten –Transportdistanz für Rohstoffe max. 100 km –Mind. 35% Einsparung an Treibhausgasen gemäß EU- Richtlinie (Förderung der Nutzung von Energie aus Erneuerbaren Quellen) ab

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Herstellung von biogenen Brenn- und Treibstoffen – Förderung Standard - Förderungssatz –25% der umweltrelevanten Investitionskosten –5% Nachhaltigkeitszuschlag zum Standardförderungssatz ist ab einer Einsparung von 45% an Treibhausgasemissionen möglich –Förderung erfolgt aliquot zu der im Inland abgesetzten biogenen Brenn- und Treibstoffe Förderungsbasis –De-minimis: gesamten umweltrelevanten Investitionskosten –Über de-minimis: umweltrelevante Mehrinvestitionskosten ab

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Betriebliche Verkehrsmaßnahmen UFI - Fördergegenstand –Investitionen zur Umstellung von Transportsystemen auf CO2-ärmere oder –neutrale Treibstoffe -Flottenumrüstung auf Erdgas, Pflanzenöl, Biogas, Elektrobetrieb -Innerbetriebliche Tankanlagen für alternative Treibstoffe –Investitionen zur CO2-relevanten Transportrationalisierung bzw. –verlagerung –Betriebliche Investitionen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs (inkl. Rad- und Fußgängerverkehr) –Mobilitätsdienstleistungen, Verkehrsinformations- und Logistiksysteme –Mobilitäts- und Verkehrskonzepte als Vorleistung Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Betriebliche Verkehrsmaßnahmen UFI Mindestinvestition Umweltrelevante Investitionskosten EUR ,- Standardförderungssatz 20 % der UIK Zuschlag: 10 % bei nachgewiesener nachhaltiger Produktion des eingesetzten Treibstoffes Begrenzung der anerkennbaren umweltrelevanten Investitionskosten Vom Umwelteffekt abhängig Vorläufige Fassung! Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Förderrichtlinie 2008

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen Förderungsgegenstand: -Vermeidungsmaßnahmen –z.B. Verfahrensumstellungen -Verringerungsmaßnahmen -Reduktion von Staub gewerblicher und industrieller Anlagen –z.B. Filter Mindestinvestition: Umweltrel. Investitionskosten (UIK) EUR ,-

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen Förderungssätze De Minimis: Förderungssätze überde-minimis-Grenze: 30% der UMIK Maßnahme Förderungssatz Reduzierte Masse > 30% Reduzierte Masse </= 30% Vermeidung Max. 30% Max. 25% Verringerung Max. 20% Max. 15%

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung bzw. Verringerung von Staubemissionen: Förderungssatz: De-minimis-Projekte: 25% Zuschlag bis zu 5% wenn: – zusätzliche Maßnahmen reduzieren min. 90% des Gesamtstaubs – gleichzeitig min. 50% der Diesel-LKW-Flotte mit Partikelfiltern ausgestattet werden Nicht de-minimis Projekte: 35% (und allfällige Zuschläge) der UMIK

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge Förderungsgegenstand: -Ausstattung und Nachrüstung von Partikelfiltern bei – Baumaschinen, – Baugeräten – Sonderfahrzeugen Förderungshöhe pro nachgerüstetem Filter (sofern keine gesetzl. Verpflichtung)

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung und Verringerung von Lärm Förderungsgegenstand -Maßnahmen zur Vermeidung von betrieblichem Lärm durch alternative Produktionsmethoden -Sekundärmaßnahmen zur Verringerung von Lärm durch bauliche Maßnahmen Mindestinvestition: UIK EUR ,- Standardfördersatz 20 % der UIK 10 % der UIK

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung und Behandlung von gefährlichen Abfällen Förderungsgegenstand - Maßnahmen zur... –Vermeidung.... –stofflichen Verwertung... –thermischen Verwertung oder sonstigen Behandlung.... Mindestinvestition: UIK EUR ,- Maßnahmen, die lediglich zu einer Verlagerung von Abfällen führen (Sortierung, Lagerung), sind nicht förderungsfähig..... von gefährlichen Abfällen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Vermeidung und Behandlung von gefährlichen Abfällen Förderungssätze De Minimis: Förderungssätze über de-minimis-Grenze: 30% der UMIK Reduzierte Masse >/= 90% Reduzierte Masse < 90% Vermeidung Max. 30% Max. 25% Stoffl. Verwertung Max. 20% Max. 15% therm. Verwertung – sonstige Behandlung Max. 10%

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Biologische Abluftreinigung Förderungsgegenstand -Investitionskosten einer biologischen Abluftreinigungsanlage (Absaugung, Ventilatoren, Abluftleitungen, Erstbefüllung,...) Mindestinvestition Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR ,- Standardförderungssatz Max. 25 % der UIK

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Demonstrationsanlagen Förderungsgegenstand -Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Einführung neuer oder verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen -Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen. Standardförderungssatz 30 – 40 % der MIK

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Ressourcenmanagement Förderungsgegenstand -Investitionsmaßnahmen zur Reduktion des Rohstoffverbrauches um mindestens 10 % im Zuge bestehender Produktionsverfahren unter Beibehaltung der Funktionalität des Produkts; - Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte zur Steigerung der materiellen Ressourceneffizienz (z.B. Chemikalienleasing); Der Ersatz von Materialien durch nachwachsende Rohstoffe pflanzlicher Herkunft ist im Förderungsschwerpunkt Nachwachsende Rohstoffe einzureichen.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Ressourcenmanagement Ansatzpunkte für die Steigerung von Materialeffizienz sind u.a.: – Optimierung von Produktionsprozessen, z.B. durch reduzierten Verschnitt; – Minderung der Materialverluste durch verbesserte Qualität bzw. gleichmäßige Qualität (Reduktion von Ausschuss, etc.); – Optimierte Konstruktion und Ressourcen schonendes Produktdesign (Ecodesign); – Verbessertes Werkstoffrecycling; – Bessere Auslastung von Anlagen und Maschinen; – Optimierung der Wertschöpfungskette; Nicht förderungsfähig ist die Umstellung von Verfahren und Produktionsweisen zur Herstellung neuer Produkte.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Ressourcenmanagement Förderungssatz Der jeweilige Förderungssatz ist abhängig von der Art der durchgeführten Maßnahme. Der maximale Förderbetrag beträgt EUR ,-. – Für Investitionsmaßnahmen zur Reduktion des Rohstoffverbrauches beträgt der Standardfördersatz maximal 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten. – Für Investitionen in innovative Dienstleistungskonzepte beträgt der Standardfördersatz maximal 20% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten. – Über der de-minimis-Grenze: max. 30% (+ Zuschläge) der UMIK – Entwicklung auf Basis der EU-Richtlinie 2005/32/EG (Ecodesign-RL) wird mit einem Zuschlag von 5% der UMIK belohnt.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsprogramm klima:aktiv mobil seit Mai 2007 Mobilitätsmanagement –für Betriebe und Verwaltung –für Städte, Gemeinden u. Regionen –für Freizeit und Tourismus –für den Radverkehr –für Bauträger

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungswerber k:a mobil Unternehmen, Bauträger Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine Energieversorgungs- und Verkehrsunternehmen Gemeindeverbände, Regionalverbände,... Verkehrsverbünde und Mobilitätszentralen Tourismusverbände und -organisationen Länder, Gemeinden, Städte etc.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsabwicklung klima:aktiv-mobil 1.Einreichung (fristgerecht vor Bau- bzw. Liefertermin!!) 2.Bewertung durch die KPC 3.k:a mobil Beirat 4.Genehmigung durch BMLFUW 5.Fördervertrag 6.Endabrechnung und Auszahlung 7.Stichprobenartige Kontrollen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsgegenstand CO 2 -relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks (Fahrzeuge, Förderbänder,...) Investitionen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs (inkl. Rad- und Fußgängerverkehr) Mobilitätsdienstleistungen, Verkehrsinformations- und Logistiksysteme Mobilitäts- und Verkehrskonzepte als Vorleistung Die Maßnahme muss immer zu einer Verringerung von Belastungen durch CO 2 -Emissionen führen.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderungsgegenstand allgemein klima:aktiv mobil Investitionskosten Betriebskosten (Lohn, Miete, Transport) für –Mobilitätsmanagementmaßnahmen –Innovative ÖV-Angebote –Forcierung Rad- u. Fußverkehr Immaterielle externe Leistungen –Verkehrs- u. Mobilitäts-Konzepte –Ausbildung- u. Schulungsprogramme –Informations-, Public Awareness-, Marketing-Konzepte

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Förderung Fördersätze –Gemeinde bis zu 50% –KMU: bis zu 15% bzw. 7% der Investitionskosten, bis zu 50% der externen immateriellen Leistungen –De-minimis: bis zu 30% Förderungsbasis –Keine Mindestinvestitionskosten –Begrenzung der anerkennbaren Investitionskosten: 2.500,- Euro/ t CO 2 + Zuschläge für NO x – bzw. Feinstaubreduktion

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie De-minimis Regelung Innerhalb der drei letzten Steuerjahre: Allgemein: bis zu max. EUR ,- Förderung möglich Für Betriebe, die im Straßentransport tätig sind: max. EUR ,- Förderung möglich ABER: Ankauf von Fahrzeugen für Straßengütertransport NICHT innerhalb De-minimis förderfähig!!

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Projektbeispiele klima:aktiv mobil Umstellungen von Betriebsfahrzeugen auf Antrieb mit alternativen Treibstoffen (Pflanzenöl, Biodiesel, Erdgas, Elektrofahrzeuge) Logistikmaßnahmen und Tourenoptimierungssysteme für Fahrzeugflotten Innovative ÖV-Projekte (z.B. Rufbusse, Shuttlebusse, Werksbusse, Mitarbeitermobilität) Radwegerrichtung und Fahrradabstellanlagen

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Klima- und Energiefonds

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Zielsetzungen des Klima- und Energiefonds Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger am heimischen Gesamtenergieverbrauch auf 25% in 2010 und 45% in Verbesserung der Energieeffizienz um 5% bis 2010 und 20% bis Erhöhung der Versorgungssicherheit und Reduktion der Importe von fossiler Energie. Stärkung der österreichischen Umwelt-und Energietechnologie. Intensivierung der klima-und energierelevanten Forschung. Aus-und Aufbau von Technologieführerschaft.

DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Klima & Energie Programme des Klima- und Energiefonds Laufend: Mustersanierungsoffensive Tourismus (bis 30.4.) Abgelaufen (z.B): Austrian Climate Research Programme Elektromobilität Demnächst wieder (?): Holzheizungen Private Photovoltaik Private Mehr unter

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