Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll

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 Präsentation transkript:

Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll Klimaschutz-Lehrgang, Klimabündnis Modul 1: Grundlagen Linz, 5. November 2009 Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll Mag. Christopher Lamport, BMLFUW

Inhalt Rahmenübereinkommen (UN-FCCC) Kyoto-Protokoll Post-2012 Prozess Klima- und Energiepaket der EU Umsetzung in Österreich

Das Klimarahmenübereinkommen 1992 am Erdgipfel in Rio angenommen 1994 in Kraft getreten Langfristiges Ziel der Konvention: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche Störung des Klimasystems vermieden wird. Kurzfristiges Ziel: Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer auf dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000

Das Kyoto-Protokoll (1997) Reduktions-/Limitierungsziele für die Emissionen von 6 Treibhaus-gasen in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 für alle Industrieländer Gase: Kohlendioxid, Methan, Lachgas, HFKW, PFKW, SF6 Industrieländer verpflichten sich zu Maßnahmen zur THG-Reduktion Keine Limitierungsverpflichtungen für Entwicklungsländer Inkrafttreten: Ratifikation durch 55 Parteien der Klimarahmen-konvention, die 55% der Emissionen der Industrieländer des Jahres 1990 abdecken Ausstieg der USA: ca. 25% der globalen bzw. 36% der Industriestaaten-Emissionen! Ratifikation durch Russland (17% der Industriestaatenemissionen) entscheidend, erfolgte im November 2004 - In Kraft getreten am 16. Februar 2005

Kyoto Mechanismen Internationaler Emissionshandel (IET): zwischen Staaten; Handel ab Festschreibung der „zugeteilten Menge“ (2007); Währung „Assigned Amount Units“ (AAU) EU-internes Emissionshandelssystem für Anlagen (EU ETS) – ab 2008 verknüpft mit IET, 1 EU Allowance = 1 AAU Joint Implementation: Projekte zwischen Industrieländern mit anrechenbaren Emissionsreduktionen 2008-2012, Währung „Emission Reduction Units“ (ERU) Clean Development Mechanism: Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Reduktionen ab 2000 anrechenbar, Währung „Certified Emission Reductions“ (CER)

KP-Ziele der Industrieländer 2008-2012 geg. 1990

EU-Lastenaufteilung 2008-2012 EU und alle EU15-MS haben Reduktionsziel von –8% Gemäß Artikel 4 Kyoto-Protokoll können Mitglieder einer „regionalen Wirtschaftsintegrations-Organisation“ (EU) ihr Kyoto-Ziel völkerrechtlich verbindlich untereinander neu aufteilen EU hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: EU-interne Lastenaufteilung (15 alte MS) Wenn die gesamte Organisation ihr Ziel nicht erreicht  „Haftung“ der EU und jener MS, die das „Scheitern“ verschuldet haben

Verpflichtungen der EU-Länder 2008-2012

Einhaltungsregime „Compliance Committee“ zuständig für Überprüfung der Einhaltung des Protokolls und Verhängung von Sanktionen Bei Nichterfüllung der Reduktions- oder Limitierungsverpflichtung: zuviel emittierte Tonnen x 1,3 werden auf Verpflichtung in nächster Periode aufgeschlagen Ausschluss von Kyoto-Mechanismen Compliance Action Plan Darüber hinaus: Gemeinschaftsrechtliche Verbindlichkeit hohe politische Verbindlichkeit

„Post 2012“ internationaler Verhandlungsprozess Ad hoc Working Group Kyoto-Protokoll Ad hoc Working Group Long Term Co-operative Action (Konventionsprozess mit Focus Entwicklungsländer, Industriestaaten außerhalb des Kyoto-Protokolls) Review des Kyoto Protokolls gemäß Artikel 9 KP Abschluss der Verhandlungen bis zur COP15 in Kopenhagen im Dezember 2009 angestrebt!

EU Position für Kopenhagen Übergeordnetes Ziel: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° über vorindustriellem Niveau. In den internationalen Verhandlungen sollte ein Reduktionsziel von -30% bis 2020 für entwickelte Länder festgelegt werden (vs. 1990) – bis 2050 müsste auf minus 80-95% gegangen werden!! EU ist zu -30% bereit, wenn es vergleichbare Anstrengungen aller entwickelten Länder und Beiträge der wirtschaftlich weiter entwickelten Entwicklungsländer gibt Feste unabhängige Verpflichtung, mindestens -20% Reduktion bis 2020 in der EU 27 zu erreichen (Energie- und Klimapaket)

Klima- und Energiepaket der EU Zumindest -20% Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 Zielaufteilung zwischen MS in nicht-Handels-Sektoren („Effort Sharing“) Emissionshandel: revidierte Richtlinie für Perioden ab 2013 (zusätzliche Sektoren - u.a. chem. Industrie, Flugverkehr, harmonisierte Zuteilungsregeln, EU-weite Emissionsobergrenze) Richtlinie Erneuerbare Energien (20% bis 2020) Richtlinie Carbon Capture & Storage Paket wurde im Dezember 2008 zwischen Rat und Europ. Parlament ausverhandelt. Umsetzung in den MS in Vorbereitung.

Luftverkehr und Klimawandel Gegenwärtiger Beitrag des Luftverkehrs zu den CO2-Emissionen beträgt global etwa 2%, in der EU etwa 3%; der Zuwachs ist jedoch deutlich rascher als in anderen Sektoren. Emissionen aus internationalem Flugverkehr unterliegen dzt. nicht dem Verpflichtungsregime des Kyoto-Protokolls Neue EU-Richtlinie 2008/101/EG sieht die Einbeziehung des Flugverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem ab 2012 vor EU tritt weiters für die Berücksichtigung des Flugverkehrs in ein internationales Klima-Regime ab 2013 ein (globale Zielsetzung für den gesamten Sektor)

Treibhausgasemissionen Österreichs 1990-2007

Emissionsentwicklung nach Sektoren

Maßnahmen gem. Klimastrategie (2007) zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2008-2012 Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebestand durch Verdreifachung der thermischen Sanierungsrate (2008-2012) Forcierung des Niedrigenergie- und Passivhausstandards im Neubau Steigerung des Anteils alternativer Kraftstoffe auf 10% bis 2010 Mineralölsteuer-Anhebung 07/2007 – Beitrag zur Reduktion des Tanktourismus; Weitere steuerliche Lenkungsmaßnahmen im Verkehr (insb. CO2- Differenzierung der NOVA) Klima- und Energiefonds mit Dotierung von 500 Mio Euro 2007-2010 Österreichisches JI/CDM-Programm: Ankaufs von Emissionsreduktions-einheiten aus Projekten im Ausland (9 Mio t CO2 p.a.). Zuteilungsplan für den Emissionshandel 2008-2012: Reduktion der Emissionen von Energieerzeugung und Industrie um rd. 10% im Vergleich zu 2005/2006

Das Klimaziel Österreichs gemäß EU-Klima- und Energiepaket 2020 Entscheidung des Europ. Parlaments und des Rates über die Aufteilung der Anstrengungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen („Effort Sharing Decision“) Reduktion bis 2020 in Sektoren außerhalb des Emissionshandels im EU-Durchschnitt: -10% gegenüber 2005 Anteil Österreichs: -16% gegenüber 2005 Richtlinie des Europ. Parlaments und des Rates über den EU-Emissionshandel ab 2013 EU-weites Emissions-cap von -21% bis 2020 gegenüber 2005 Keine Aufteilung der Verpflichtung zwischen Mitgliedstaaten! In beiden Sektoren (ETS u. non-ETS) lineare Zielpfade 2013-2020

Emissionen außerhalb des Emissionshandels: Zielpfad 2013-2020

Klimawandel in den Alpen: Wurtenkees 1896 und 2001

Klimawandel in Entwicklungsländern – Beispiel Bangladesh

Danke für die Aufmerksamkeit