Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“) Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008
1. Wann? Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09, also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind, im Mai und Juni 2009
2. Wozu? Weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente (Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums)
3. Wer? Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen, also am Gymnasium ohne Abitur, diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz nach 10.1 (und 11.1): „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3) Aber: Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!
4. Wie? Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch mündlich in Englisch und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich Präsentation einer Projektarbeit Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote: Endnote 10 Benotung auf RS-Anforderungen hin
5. Folgen Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) 2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6 Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl. Prüfung gut bestanden („qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe
6. Konsequenzen Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Jugendliche + Eltern + Schule Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen
7. Quelle Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen- leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008