Www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de. Zulassungshürden (§ 75) mindestens Bemerkung 48 Punkte aus D, M, FsØ 4 Punkte 100 Punkte aus den 5 AbiturprüfungsfächernØ.

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 Präsentation transkript:

Zulassungshürden (§ 75) mindestens Bemerkung 48 Punkte aus D, M, FsØ 4 Punkte 100 Punkte aus den 5 AbiturprüfungsfächernØ 5 Punkte 200 Punkte aus den 40 einzubringenden Hjl.Ø 5 Punkte 5 Punkte in mind. 32 Hjl. (Seminararbeit und P-Seminar gelten hier als je 2 Hjl, vgl. Anlage 10) 8 x unterpunkten erlaubt 1 Punkt in allen Hjl., der Seminararbeit, der Präsentation und im P-Seminar 0 Punkte gilt als nicht belegt 24 Punkte in beiden Seminaren (incl. Seminararbeit und P-Seminar) Ø 4 Punkte Punktehürden:

Zulassungshürden (§ 75) 48 P. : 3 Fächer = 16 P. 16 P. : 4 HJ = 4 P.

Zulassungshürden (§ 75) mindestens Bemerkung 48 Punkte aus D, M, FsØ 4 Punkte 100 Punkte aus den 5 AbiturprüfungsfächernØ 5 Punkte 200 Punkte aus den 40 einzubringenden Hjl.Ø 5 Punkte 5 Punkte in mind. 32 Hjl. (Seminararbeit und P-Seminar gelten hier als je 2 Hjl, vgl. Anlage 10) 8 x unterpunkten erlaubt 1 Punkt in allen Hjl., der Seminararbeit, der Präsentation und im P-Seminar 0 Punkte gilt als nicht belegt 24 Punkte in beiden Seminaren (incl. Seminararbeit und P-Seminar) Ø 4 Punkte Punktehürden:

Zulassungshürden (§ 75) 5 Fächer * 4 HJL = 20 HJL 20 HJL * 5 P. = 100 P.

Zulassungshürden (§ 75) mindestens Bemerkung 48 Punkte aus D, M, FsØ 4 Punkte 100 Punkte aus den 5 AbiturprüfungsfächernØ 5 Punkte 200 Punkte aus den 40 einzubringenden Hjl.Ø 5 Punkte 5 Punkte in mind. 32 Hjl. (Seminararbeit und P-Seminar gelten hier als je 2 Hjl, vgl. Anlage 10) 8 x unterpunkten erlaubt 1 Punkt in allen Hjl., der Seminararbeit, der Präsentation und im P-Seminar 0 Punkte gilt als nicht belegt 24 Punkte in beiden Seminaren (incl. Seminararbeit und P-Seminar) Ø 4 Punkte Punktehürden:

Weitere Bedingungen: -drei Aufgabenfelder durch die Abiturprüfungsfächer abgedeckt -Mindestens 132 Halbjahreswochenstunden belegt -ausreichender Unterricht in einer 2. Fs Zulassungshürden (§ 75)

Hürden in der Abiturprüfung (Zuerkennung: § 85) Mindestens (bei 4-facher Wertung)einfache Wertung 4 Punkte in jedem Fach keine 0 Punkte 100 Punkte in den 5 Prüfungsfächern Ø 5 Punkte je 20 Punkte in drei der fünf Prüfungs- fächer, darunter eines aus D, M, Fs mit 20 P., ein Weiteres daraus (D, M, Fs) mit mind. 16 Punkten! mind. 5 Punkte Punktehürden in der Abiturprüfung: Gesamtqualifikation: mindestens 300 Punkte

Zulassungshürden (§ 75) 100 P. : 5 Fächer = 20 P. 20 P. : 4 = 5 P.

Hürden in der Abiturprüfung (Zuerkennung: § 85) Mindestens (bei 4-facher Wertung)einfache Wertung 4 Punkte in jedem Fach keine 0 Punkte 100 Punkte in den 5 Prüfungsfächern Ø 5 Punkte 20 Punkte in drei der fünf Prüfungsfächer, darunter eines aus (D, M, Fs); in einem Weiteren aus D, M, Fs mind 16 P.! mind. 5 Punkte Punktehürden in der Abiturprüfung: Gesamtqualifikation: mindestens 300 Punkte (ergibt sich bereits mit der Zulassungshürde von 200 Punkten)

Leistungserhebungen in 11 und 12 (vgl. insbes. § 54 (3) und § 61 GSO) grundsätzlich: eine Schulaufgabe pro Halbjahr und kleine Leistungsnachweise: - schriftlich (z. B. auch Kurzarbeiten) - mündlich Gewichtung: 1:1

Leistungserhebungen in 11 und 12 (vgl. insbes. § 54 (3) und § 61 GSO) Ausnahmen: moderne Fs: eine SA (in Q11 oder Q12) mündlich G+Sk: - kombinierte SA - getrennte Bewertung - getrennte Ermittlung der Hjl. - G : Sk wie 2:1 Ku: kombinierte Aufgaben mit Schwerpunkt bildnerisch-praktisch oder schriftlich-theoretisch Ku mit Additum („Bildnerische Praxis“): [SA x 2 + (Ø kleine LN) + (Arbeitserg. Add.) x 3] : 6

Leistungserhebungen in 11 und 12 (vgl. insbes. § 54 (3) und § 61 GSO) Ausnahmen: Musik mit Additum (Instrument oder Gesang): - zus. praktische Prüfung - [SchA x 2 + (Ø kleine LN) + (prakt. Pr.) x 3] : 6 Sport: - praktische LN ersetzen die SchA - [(praktische LN) x 2 + (Ø kleine LN)] : 3 Sport mit Additum („Sporttheorie“): - SchA aus der Sporttheorie - Sporttheorie: [SchA + (Ø kleine LN)] : 2 - Sporttheorie : Sport wie 1 : 1

Leistungserhebungen in 11 und 12 (vgl. insbes. § 54 (3) und § 61 GSO) Ausnahmen: Vokalensemble, Instrumentalensemble und Darstellendes Spiel: Anstelle der SchAufg. eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt.