Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

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 Präsentation transkript:

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi 5. Steuern und Transfers Steuern und Transfers als Instrument um Staatsfunktionen zu realisieren allokative Ziele distributive Ziele stabilisierende Ziele Merkmale von Steuern Zwang kein unmittelbarer Anspruch auf Gegenleistung Begriffe Steuerobjekt Bemessungsgrundlage B (?) Steuerbetrag Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

5.1 Beurteilungskriterien Fünf Kriterien, die ein Steuersystem erfüllen sollte Wirtschaftliche Effizienz (siehe nächste Folie) Gerechtigkeit (siehe übernächste Folie) Flexibilität => Reaktion auf wirtschaftliche Veränderungen Transparenz => Bürger sollten wissen wie viel Sie zahlen müssen Verwaltungstechnische Einfachheit => (billig, einfach,…) Konflikt zwischen diesen Zielen! Gewichtung => ? Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Wirtschaftliche Effizienz Jede Steuer hat Einkommenseffekte Jene Steuern, die relative (Güter- oder Faktor) Preise verändern, haben auch Substitutionseffekte Unterscheidung zwischen: Nicht verzerrende Steuern (Pauschalsteuern…) => WS können nicht unternehmen um Steuerbetrag zu verringern Verzerrende Steuern (Einkommenssteuer, Verbrauchssteuer…) => Steuerbetrag kann durch Verhaltensänd. verringert werden Pigou Steuern => Korrektur bei ineffizienten Märkten Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Gerechtigkeit (Steuerverteilungstheorie) a.) horizontale Gerechtigkeit => gleiche Individuen sollen gleich behandelt werden Was ist gleich ? b.) vertikale Gerechtigkeit => ungleiche Behandlung ungleicher Individuen Was ist ungleich ? Leistungsfähigkeit  Leistungsfähigkeitsprinzip (Wohlergehen) (Wohlfahrtsprinzip) Nutzung staatlicher Leistungen  Äquivalenzprinzip Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Äquivalenzprinzip (Benefit - Ansatz) Wer staatliche Leistungen mehr beansprucht (wem sie mehr nutzen), der soll mehr bezahlen Leistungsfähigkeitsprinzip (Benefit - Ansatz) Wer leistungsfähiger (zahlungsfähiger) ist, der soll mehr bezahlen Wie soll die Leistungsfähigkeit gemessen werden? zb.: Opfertheorien Jeder soll das gleiche Opfer bringen Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi 5.2 Grundbegriffe der Steuertariflehre - Kennzahlen Steuertarif: T : B  Bemessungsgrundlage Steuerbetrag (Steuerschuld) Grenzsteuersatz: Durchschnittssteuersatz: Aufkommenselastizität: = Progressionsmaß Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Graphische Interpretation T B a b tan  Grenzsteuersatz tan  Durchschnittssteuersatz tan  / tan  Aufkommenselastizität Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi 5.3 Steuertarife, Progression, Regression Proportionaler Tarif: T = t  B, t konstant T' = t und  = 1 B T Progressiver Tarif: bzw. T > t bzw.  > 1 B T B T Regressiver Tarif: bzw. T < t bzw.  < 1 Progressions- (Regressions-) wirkung entsteht durch: Direkte Progression: Indirekte Progression: Trotz konstantem T' ( Bsp.: Freibetrag ) Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Steuerfreigrenze (zb.: bei linearem Tarif) M T B T‘ t B T‘=t Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Steuerfreibetrag (zb.: bei linearem Tarif) F T B T‘ t B t => indirekte Progression Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Absetzbetrag (zb.: bei linearem Tarif) B T A T‘ t B t => indirekte Progression Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi

Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi Output Vergleich von Freibeträgen und Absetzbeträgen bei einer Steuer mit direkter Progression B T T(B-F) F DT1 DT2 B2 B2-F B1 B1-F T(B) Freibetrag = const. B T T(B) T(B)-A A Absetzbetrag = const. Mag. Dipl.-Ing. Erwin Gabardi