LEGASTHENIEERLASS Modell: Freistadt.

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LEGASTHENIEERLASS Modell: Freistadt

Ausgangspunkt – Fragestellung: Erlass GZ 33. 543/26-V/4(V/8)2001 Ausgangspunkt – Fragestellung: Erlass GZ 33.543/26-V/4(V/8)2001 Legasthenieerlass Die Förderung von Schüler/innen mit spezifischen Lern-schwierigkeiten ist ein Grundanliegen der Schule. Die Sicherung des Schriftspracherwerbs ist dabei von zen-traler Bedeutung im Sinne einer verlässlichen För-derung. Die Legasthenie ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht mit Sinnesbehinderungen, mit Lernrück-ständen, mit seelischen, motorischen, ausdrucksbe-zogenen Störungen oder mit ethnisch/kulturell be-dingten Schwierigkeiten beim Zweitspracherwerb ver-wechselt werden darf. wilfing@eduhi.at

Ausgangspunkt – Fragestellung: Erlass GZ 33. 543/26-V/4(V/8)2001 Ausgangspunkt – Fragestellung: Erlass GZ 33.543/26-V/4(V/8)2001 Legasthenieerlass Wenn daher die Leistungen im Schriftspracherwerb deutlich unter dem Vergleichsniveau der jeweiligen Leistungs- bzw. Altersstufen liegen oder sich massive Störungen beim Erfassen, Verarbeiten oder Wiedergeben von Informationen zeigen, dann ist umgehend darauf zu reagieren. wilfing@eduhi.at

Definition von Legasthenie Das Hauptmerkmal dieser Störung ist eine umchriebene und eindeutige Be-einträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, durch Visus-Probleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen und die Leistungen bei Aufgaben, für welche Lesefähigkeit benötigt wird, können sämtlich betroffen sein. Mit Lesestörungen gehen häufig Rechtschreibstörungen einher. Diese persistieren oft bis in die Adoleszens, auch wenn im Lesen einige Fort-schritte gemacht wurden. Kinder mit einer umschriebenen Lese- und Rechtschreibstörung haben in der Vorgeschichte häufig eine umschrie-bene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache. Eine sorgfäl-tige Beurteilung der Sprachfunktionen deckt oft entsprechende subtile gegen-wärtige Probleme auf. Zusätzlich zum schulischen Misserfolg sind mangel-hafte Teilnahme am Unterricht und soziale Anpassungsrobleme häufige Komplikationen, besonders in den späteren Hauptschul- und den Sekundarjahren.

Leistungsbeurteilung bei LRS bzw Leistungsbeurteilung bei LRS bzw. Legasthenie Rundschreiben zum Legasthenieerlass vom oberösterreichischen Landesschulrat A3-23-1/2-01 „Bei der Leistungsfeststellung ist zu berücksichtigen, dass im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch folgende Bereiche angeführt sind: Volksschule – Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten, Rechtschreiben, Sprachbetrachtung Hauptschule und AHS – Sprechen, Schreiben, Lesen und Textbetrachtung, Sprachbetrachtung und Sprach-übung Im Lehrplan der Hauptschule und AHS-Unterstufe wird in der Bildungs-und Lehraufgabe ausdrücklich betont, dass es sich um gleichwertige Lernbereiche handelt. wilfing@eduhi.at

Leistungsbeurteilung bei LRS bzw Leistungsbeurteilung bei LRS bzw. Legasthenie Rundschreiben zum Legastheniererlass vom oberösterreichischen Landesschulrat A3-23-1/2-01 Schularbeiten und andere schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen daher nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler beurteilt werden. Im § 16 der Verordnung über die Leistungsbeurteilung werden fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten an-gegeben. Für die Beurteilung in der Unterrichtssprache sind die fachlichen Aspekte Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit angegeben. Sowohl aus den Lehrplanbestimmungen als auch aus der Verordnung ergibt sich somit eindeutig, dass der Gesichts-punkt der Schreibrichtigkeit keinesfalls die einzige Grund-lage der Leistungsbeurteilung sein kann und darf.“ wilfing@eduhi.at

Die dargestellten Richtlinien gelten: Leistungsbeurteilung bei LRS bzw. Legasthenie Rundschreiben zum Legastheniererlass vom oberösterreichischen Landesschulrat – Ergänzung: A3-23-1/6-07 Die dargestellten Richtlinien gelten: für alle Schularten (neben APS, auch für AHS, BMHS, BA sowie BS), sowohl für den Pflichtgegenstand „Deutsch“ als auch für Fremdsprachen. wilfing@eduhi.at

Beratungslehrer für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und/oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) im Bezirk Freistadt SOL Kornelia Burgstaller, HS Gutau, Tel.: Mittwoch, 8:00 – 8:50 Uhr, 07946/6260 VS/HS Bad Zell, HS Gutau, VS/HS Unterweißenbach, VS Kaltenberg, VS/HSKönigswiesen, VS/HS Liebenau, VS Mönchdorf, VS Pierbach, HS1 Pregarten   SOL Andrea Matzinger, VS Freistadt, Tel.: 0664/5311004 VS Freistadt, HS Marianum, VS Hagenberg, VS Leopoldschlag, VS/HS Neumarkt, HS1 Pregarten, VS/HS Rainbach, VS Unterweiterdorf, VS Waldburg, VS Hirschbach SOL Richard Wilfing VS Amesreith, HS1/HS2 Freistadt, VS Fürling, VS/HS Grünbach, VS Gutau, VS Kefermarkt, VS Lasberg, VS/HS2 Pregarten, VS Reichenstein, VS/HS Sandl, VS/HS St. Leonhard, VS Schönau, VS Selker, VS/HS St. Oswald, VS Wartberg, VS Weiterfelden, VS/HS Windhaag wilfing@eduhi.at

Beratungslehrer für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und/oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) im Bezirk Freistadt DIAGNOSE – GUTACHTEN Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Institut für Sinnes- und Sprachneurologie 4021 Linz, Bischofstraße 11, Tel. 0732 / 7897-24900 Landes-Frauen- und Kinderklinik, Abteilung Kinder- und Jugendneuropsychiatrie 4020 Linz, Krankenhausstraße 26-30, Tel. 050 554 / 63-25150 Wagner-Jauregg Krankenhaus, Abteilung Jugendpsychiatrie 4020 Linz, Wagner-Jauregg-Weg 15, Tel. 050 554 / 62-25100 Institut für Familien- und Jugendberatung der Stadt Linz, 4040 Linz, Rudolfstraße 18, Tel. 0732 / 7070-2700 (nur für Linz) Zentrum Spattstraße, Familien- und Erziehungsberatung, 4030 Linz, Willingerstraße 21, Tel. 0732 / 34 92 71-0 Institut Legasthenie, OÖ Hilfswerk GmbH, 4020 Linz Teuflstraße 7, Tel. 0732 / 90 80 55 Ambulatorium St. Isidor der Caritas der Diözese Linz, 4060 Leonding, St. Isidor 6, Tel. 0732 / 6791-7305 Kastner G. Dr.,Walterstraße 14, Gmünd, 02852 513 50, NÖ http://www.psy4you.at Email: kastner@psy4you.at wilfing@eduhi.at

Beratungslehrer für Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) und/oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) im Bezirk Freistadt BERATUNG – FÖRDERUNG 1 . Beratungsgespräch an der jeweiligen Schule: zuständige Lehrer – Eltern – Beratungs-/Förderlehrer (Fragestellung; Abklärung) Betreuung an einem bestimmten Standort im Bezirk (zumeist nicht an der Schule der Schülerin, des Schülers) Abschlussgespräch: wieder an der jeweiligen Schule: zuständige Lehrer – Eltern – Beratungs-/Förderlehrer (Förderplanbesprechung) wilfing@eduhi.at

Tipps für den Umgang mit legasthenen Kindern Bei Verdacht suchen Sie Kontakt zu den Eltern und vermitteln Sie zu einer genauen Abklärung (Liste). Setzen Sie das Kind nach vorne, am besten frontal zur Tafel, damit es so wenig wie möglich abgelenkt wird. Bieten Sie dem Kind mehr Zeit zum Abschreiben von der Tafel bzw. Overheadfolie…! Lautes Vorlesen – wenn möglich freiwillig! Achten Sie auf saubere Schrift (auch beim Kind)! Vermeiden Sie Zeitdruck! wilfing@eduhi.at

Tipps für den Umgang mit legasthenen Kindern Der richtige Sitznachbar ist oft entscheidend bezüglich Aufmerksamkeit! Vergleichen Sie, wenn möglich, das Kind mit seinen persönlichen Leistungsfortschritten. Schreiben lernt man nur durch Schreiben (Themen) – Lesen nur durch Lesen (entsprechende Literatur)! Klare direkte Aufgabenstellungen! „Schreibe, wie du sprichst“, entspricht NICHT immer der deutschen Sprache! wilfing@eduhi.at

Tipps für den Umgang mit legasthenen Kindern Beachten Sie die Konzentrationsspanne des Kindes (Pausen) Bieten Sie mündliche Prüfungen an! Planen Sie Projektarbeiten, in die jedes Kind seine Stärken einbringen kann – fördert auch das Selbst-bewusstsein und die Kreativität! Manchmal haben auch die Eltern (Vater und/oder Mutter) Probleme mit dem Lesen und Schreiben! Vereinbaren sie für Hausübungen Sonderregelungen (Aufgaben, Zeitlimit, Computer – Rechtschreib-programm; Eltern sind keine Nachhilfelehrer!!!) wilfing@eduhi.at

Die größten Menschen sind diejenigen, die anderen Hoffnung geben können! wilfing@eduhi.at