Herzlich Willkommen LeiterInnentagung 2010
Ablauf 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung 15:25 Uhr Pause 15:40 Uhr Gruppenarbeit 16:30 Uhr Plenum und Abschluss 17:00 Uhr Ende
Verpflichtendes Kindergartenjahr Umsetzung Salzburg
Verpflichtendes Kindergartenjahr Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft 15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern Verankerung im § 13 a des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (KBG) Sonderförderung: § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes
Verpflichtendes Kindergartenjahr Welche Kinder sind kindergartenpflichtig? Hauptwohnsitz im Land Salzburg Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen? Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten Alterserweiterte Gruppe
Verpflichtendes Kindergartenjahr Beginn der Kindergartenpflicht September 2010 Ausnahmen von der Verpflichtung Vorzeitiger Besuch der Volksschule Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe Schwierige Wegverhältnisse Häusliche Erziehung Tagesbetreuung durch Tageseltern
Verpflichtendes Kindergartenjahr Wie wird die Ausnahme beantragt? Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels Formular – Ausnahme von der Verpflichtung Umfang der Verpflichtung Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien 16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan
Verpflichtendes Kindergartenjahr Wann besteht keine Besuchspflicht? Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien, schulautonome Tage) Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie, Naturkatastrophe Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung zu benachrichtigen
Verpflichtendes Kindergartenjahr Was tun die Gemeinden? Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die Kindergartenpflicht hinweisen Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen
Verpflichtendes Kindergartenjahr Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit) Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) kostenfrei Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich
Verpflichtendes Kindergartenjahr Wer trägt die Kosten? Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur Verfügung § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind und Jahr Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3. Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten haben, gibt es diese Mittel nicht
Verpflichtendes Kindergartenjahr Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird? Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 € möglich
Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan Umsetzung in Salzburg
Fragen Wie viele Logos enthält der BRP? 9 11 17 Sind mehr Mädchen oder mehr Buben im BRP abgebildet? 10 Mädchen 13 Buben 11
Welcher Begriff kommt im BRP am häufigsten vor?
Welche Assoziationen haben Sie/wir zur Farbe des BRP?
Entstehung Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP geeinigt Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland unterschiedlich
Inhalt und Aufbau
Erwartungen Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die pädagogische Arbeit zu reflektieren Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen Anregungen für die pädagogische Arbeit Intensivierung der Elternkooperation Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung ...
Umsetzung Salzburg Salzburg in Form von Reflexionsfragen Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert: Haltung und pädagogisches Handeln Raum und Material Erziehungspartnerschaft/Eltern Fragen an das Kind Im Blickpunkt 0-4 Jährige
Leitfaden
Reflexionsfragen 0-4
Reflexionsfragen
Aufgaben der Leiterin Verantwortung für die Umsetzung Schwerpunktsetzung Empfehlungen für die Auseinandersetzung Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der / denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen Dienstbesprechungen Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung) Teamfortbildung mit externer Unterstützung Verantwortung Jede Gruppe ein Exemplar Jede Pädagogin kennt den Inhalt und wendet ihn in der Praxis an
Aufgaben der gruppenführenden PädagogIn Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen Anregungen für die Auswahl: Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder zu einem Projekt Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine Auseinandersetzung notwendig Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen Auftrag der LeiterIn Auftrag der InspektorIn
Schriftliche Arbeitsdokumentation ist um folgende Punkte zu ergänzen: Jahresplanung Welches Thema wird gewählt? In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung? Jahresreflexion Was hat sich für die Kinder verändert? Was hat sich für die Eltern verändert? Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert? Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert? Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung? In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig? Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem Thema?
Kooperationen Eltern Schule Vorstellen beim ersten Elternabend Vorstellen bei einem speziellen Elternabend Eltern können Einsicht in den BRP nehmen Ergänzung der eigenen Homepage Schriftliche Info in Elternbriefen Gestalten einer Pinwand Schule Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff
Informationen BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim Wechsel der Fachkraft Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt, flächendeckende Zusendung Herbst 2010 Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter kinder@salzburg.gv.at Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter Formulare und Downloads
und jetzt ...
Gruppenarbeit Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan? Als Leiterin Für meine Institution Öffentlichkeit Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es? Meine Terminplanung: Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...) Wie informiere ich die Eltern Gespräch mit dem Träger Planung der gruppenführenden Pädagogin Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion) ...
Schatzkiste Diskussion in 8 Gruppen 1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch einbringen?
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit LeiterInnentagung 2010