2. Das Gravitationsgesetz, die schwere Masse Masse und Gravitation 2. Das Gravitationsgesetz, die schwere Masse
Inhalt Eigenschaften der Masse Das Gravitationsgesetz Die Fallbeschleunigung
Eigenschaften der Masse Die Beschleunigung von Massen erfordert Kraft: Newtonsche Axiome (Definition der „Kraft“) Massen ziehen sich gegenseitig an: Das Gravitationsgesetz Masse ist zu Energie äquivalent:
Die Gravitationskraft Die Gravitationskraft ist eine Anziehungskraft zwischen zwei Massen, die in Richtung ihrer Verbindungslinie wirkt
Das Gravitationsgesetz Einheit 1N Gravitationskraft 1 kg Massen 1 m Abstand der Schwerpunkte G = 6,6726(9) 10-11 1 Nm2/kg2 Gravitations-konstante „Schwere Massen“
Gravitationskraft auf der Erdoberfläche Die Masse der Erde beträgt mE = 6 ·1024 kg, der Erdradius rE = 6 378 388 m, wie groß ist Beschleunigung durch die Gravitationskraft auf der Erdoberfläche? (G = 6,6726(9) 10-11 Nm2/kg2)
„Die Fallbeschleunigung“ Gravitationskraft der Erde Gravitationskraft mit „Fallbeschleunigung“ „Fallbeschleunigung“ g = 9,81 1 m/s2 Betrag der Fallbeschleunigung an der Erdoberfläche
Zusammenfassung Massen ziehen sich an: Die Kraft errechnet sich aus dem „Gravitationsgesetz“ Die Gravitationskraft zwischen zwei Massen ist ein Quotient: F = G · m1 · m2 / r 2 [N] Zähler: Produkt aus beiden Massen und der Gravitationskonstanten G = 6,67 [Nm2/kg2] Nenner: Quadrat aus dem Abstand der Schwerpunkte beider Massen Die im Gravitationsgesetz erscheinenden Massen zeigen eine – neben der trägen Masse – weitere Eigenschaft, die „schwere Masse“ Aus der Masse der Erde errechnet sich die Fallbeschleunigung g = 9,81 [m/s2]
Eigenschaft „schwere Masse“ finis Anziehende Kraft zu entfernten Massen „Massenpunkt“ Eigenschaft „schwere Masse“