Analyse der Bundestagswahl 2013 05.11.2013 Wahlrecht Analyse der Bundestagswahl 2013 05.11.2013
Gliederung Geschichtlicher Abriss des Wahlrechts Aktives Wahlrecht Passives Wahlrecht Stimmenzahl Reform des Wahlrechts
Geschichte des Wahlrechts 1949: Erste Bundestagswahl 1953: Veränderung des Wahlgesetzes 1957: Dritte Bundestagswahl 1965: Fünfte Bundestagswahl 1972: Siebte Bundestagswahl 1987: 11. Bundestagswahl
Geschichte des Wahlrechts 1990: 12. Bundestagswahl 1998: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2002: 15. Bundestagswahl 2008: Einführung Divisorverfahren 2013: Ausgleich von Überhangmandaten
Aktives Wahlrecht Recht zu wählen, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist möglich (bei Fehlen ist ein Antrag auf Aufnahme zu stellen) Bei Verhinderung am Wahltag ist Briefwahl oder mit Wahlkarte ein anderes Wahllokal möglich Nach Art. 38 GG: es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze
Ausschluss/ Einschränkungen Entzug des aktiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat Personen, welche unter gesetzlicher Total- bzw. Vollbetreuung stehen Wer sich in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in Haft befindet
Ausschluss/Einschränkung Einschränkung des „geheimen“ Wahlgrundsatzes, wenn Menschen beim Wahlvorgang geholfen werden muss Auslandsdeutsche (am 31.1.13 beschlossene 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Passives Wahlrecht Recht sich wählen zu lassen Auf Bundesebene ab 18 Jahre
Ausschluss/Einschränkung Entzug des passiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat Wenn Person zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt ist, verliert sie das Wahlrecht für 5 Jahre während eines Haftaufenthaltes
Stimmenzahl Zweistimmenwahlrechtssystem Bundesweit 299 Wahlkreise Erststimme (Personenstimme) Zweitstimme (Parteistimme) Danach komplexes Sitzverteilungsverfahren (Sainte-Laguë)
Auftretendes Problem Parteien können durch Direktmandate mehr Sitze im Bundestag stellen, als ihnen nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen Auftreten von Überhangmandaten
Missständen durch Überhangmandate Wählerwille wurde nicht mehr 1:1 in Mandate übersetzt Phänomen des negativen Stimmgewichts Vom Bundesverfassungsgericht 2008 und 2012 als verfassungswidrig erklärt
Beispiel negatives Stimmgewicht
Aktuelles Sitzverteilungsverfahren Am 21.02.2013 wurde die Einführung der Ausgleichmandate beschlossen Bei Auftreten von Überhangmandaten wird Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis Parteienproporz mit abgebenen Zweitstimmen übereinstimmt
Quellen Rudzio Wolfgang,(2011), das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8 aktuelle Auflage, VS Verlag http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html http://www.wahlrecht.de/lexikon/erststimme.html http://www.wahlrecht.de/lexikon/history.html
Quellen http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht http://www.wahlrecht.de/bundestag/verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html#verkuendung-urteil http://www.wahlrecht.de/systemfehler/unterverteilung.html http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/der-bundestag-die-sitzverteilung-nach-dem-neuen-wahlrecht-a-923831.html