Vermögenssteuer Aufkommen, Verteilung, ökonomische Effekte

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 Präsentation transkript:

Vermögenssteuer Aufkommen, Verteilung, ökonomische Effekte Prof. Dr. Christian Keuschnigg 19. Februar 2013

Ziele der Besteuerung Das Steuersystem: soll Staatsausgaben nachhaltig finanzieren einfach, effizient und fair sein einfach: niedrige Erhebungs- und Entrichtungskosten effizient: erziele Einnahmen mit wenig Mehrbelastung Verzerrungen: weniger Arbeit, Investition, Wachstum, Kapitalflucht, und mehr Schwarzarbeit… daher mehr Steuerneutralität für weniger Steuerausweichung bevorzuge neutrale Steuern, vermeide verzerrende Steuern fair: vertikale und horizontale Gerechtigkeit vertikal: Umverteilung mit Steuern und Transfers horizontal: gleiches Einkommen, daher gleich viel Steuern Effizienz & Gerechtigkeit, Kompromiss unvermeidlich Christian Keuschnigg

Kosten der Besteuerung Tatsächliche Kosten der Besteuerung: sind nicht auf Steuereinnahmen beschränkt! + 1€ Steuerzahlung und Staatsausgaben + 0.3-1€ Einkommensverlust durch Steuerausweichung = 1.3-2€ geschätzte Gesamtkosten der Besteuerung Gesamtkosten steigen progressiv mit Steuersätzen! Österreich: überdurchschnittlich hohe Steuerquote Rechtfertigung Steuerkosten nur mit sehr hohem Nutzen Weitere Kosten der Besteuerung: Erhebungs- und Entrichtungskosten Einfachheit senkt administrative Kosten Christian Keuschnigg

Steuern international (in % des BIP) Besonders im Vergleich zur Schweiz (mit einem geschichtlich bedingten hohen Steuersatz der Vermögenssteuer, der sukzessive zurückgefahren wurde, siehe Seite 77: Box: Internationaler Vergleich: Schweiz) sticht hervor, dass die Aufkommen aus Vermögens- und Einkommenssteuern ähnlich hoch sind wie in Österreich, aber dass die Steuern auf Güter und Dienstleistungen sowie die Sozialabgaben fast doppelt so hoch sind wie in der Schweiz. (Abbildung 3.) Die Gesamtbelastung aus Vermögen- und Einkommensteuer ist halb so hoch wie in Österreich, da in der Schweiz die SV-Beiträge wichtiger sind und die Einkommensteuer deutlich niedriger ist. Quelle: OECD (2012)

Sozialstaat & Vermögensverteilung Sparen: Quellen der Vermögensbildung Vorsichtssparen, Lebenszyklussparen, Erbschaftssparen Sozialstaat: ersetzt privates Sparen ALV, KV, UV ersetzen privates Vorsichtssparen Pensionsversicherung ersetzt privates Sparen für Alter Sparen: Beitragszahlungen begründen Leistungsansprüche Beitragsvermögen: Barwert der Leistungsansprüche Vermögensverteilung: untere Einkommensgruppen haben kaum Ersparnisse Sozialstaat: Beitragsvermögen ersetzt Finanzvermögen aber: Gesamtvermögen wesentlich gleicher verteilt Vermögensteuer weniger dringlich Österreich: starke Umverteilung der verfügbaren Einkommen, aus denen neues Finanzvermögen gespart werden kann In Zukunft wird die Haushalterhebung das Beitragsvermögen messen

Umverteilung Einkommen im internationalen Vergleich Absolute Differenz der Gini-Koeffizienten des Einkommens vor und nach Steuern/Transfers Besonders deutlich wird dies in Abbildung 12, welche die absolute Differenz des Gini-Koeffizienten vor und nach Steuern und Transfers als approximatives Maß für die Umverteilungswirkung zeigt. Von allen berücksichtigen OECD Ländern ist der Unterschied in Österreich am größten, gefolgt von Belgien und Deutschland. Das heißt in keinem anderen OECD Land wird die Ungleichverteilung des Einkommens durch Eingriffe des Staates so stark reduziert wie in Österreich. In Österreich sinkt der Gini-Koeffizient um 0,21 Punkte, während er im OECD-Schnitt nur 0,14 Punkte reduziert wird. Die verhältnismäßig niedrige Vermögensbesteuerung im internationalen Vergleich muss daher vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich hohen Umverteilungswirkung des österreichischen Einkommenssteuer- und Transfersystems interpretiert werden. Quelle: OECD

Umverteilung Einkommen mit Transferzahlungen Durchschnittlicher Anteil der Transferleistungen am verfügbaren Einkommen in % In einer Studie des IHS aus 2010 wurde mittels Steuer-Transfer-Modell ITABENA für unterschiedliche Einkommensgruppen und Haushaltstypen ermittelt, wie sich unter Einbeziehung von zu leistenden Abgaben und erhaltenen Transferleistungen die verfügbaren Einkommen von den Bruttoeinkommen unterscheiden. Auch hier kam heraus, dass durch progressive Einkommensteuer und Transferleistungen die Einkommen nach Umverteilung weitaus gleicher als zuvor sind. Waren die durchschnittlichen Bruttoeinkommen des 10. Dezils 15 mal so hoch wie die des 1. Dezils, so belief sich der Unterschied zwischen den verfügbaren Einkommen nur noch um den Faktor 5. Betrachtet man die effektive Abgabenquote, also wie viel abzüglich der erhaltenen Transferleistungen an Einkommen bezahlt wird, so erkennt man die untersten drei Dezile als Nettoempfänger. (Felderer et al. 2010) ) Die Nettosteuerleistungen der oberen Einkommensgruppen müssen neben den Nettotransfers an die unteren Einkommensgruppen auch die übrigen Staatsaufgaben finanzieren. Quelle: IHS (2010)

Nettopensionsvermögen als Vielfaches des Bruttojahreseinkommens Das Nettopensions-vermögen ist gleicher verteilt als das Einkommen Das österreichische Pensionssystem wirkt progressiv Das Gesamtvermögen inkl. Pensionsansprüche ist daher ebenfalls gleicher verteilt als das reine Sach- und Finanzvermögen Setzt man das Nettopensionsvermögen relativ zum Bruttojahreseinkommen, so entsteht ein merkbar anderes Ergebnis (vgl. Abbildung 16). Ein Einkommensbezieher in Österreich mit einem Durchschnittseinkommen verfügt über ein Nettopensionsvermögen, für das er oder sie rund 8,2 Jahre arbeiten müsste. Bezieher von unterdurchschnittlichen Bruttojahreseinkommen verfügen über ein Nettopensionsvermögen, das ihrem Bruttoverdienst in 9,85 Jahren entspricht. Besser verdienende Österreicher hingegen verfügen über einen impliziten Kapitalstock zur Alterssicherung, der nur dem 7,2-fachen ihres jährlichen Bruttoverdienstes entspricht. Das Pensionssystem wirkt daher progressiv. Quelle: OECD, Pensions at a Glance (2011)

Verteilung des Gesamtvermögens Nettopensions-, Netto- und Nettogesamtvermögen Quelle: OeNB, OECD, Statistik Austria und eigene Berechnung IHS. Die Basis für das Nettovermögen  ist ein Haushalt, für das Nettopensionsvermögen das Individuum. Die Berechnungen für das Nettovermögen erfolgten mit Hilfe der veröffentlichten Kennzahlen aus OeNB (2012) für nicht-negative Nettovermögen. Die Werte für das Nettopensionsvermögen stammen von OECD (2011), welche mit Daten der integrierten Lohn- und Einkommensstatistik für unselbständig Beschäftigte von Statistik Austria verknüpft wurden, unter der Annahme, dass für die Bruttoeinkommen die gleiche Ordnung an Individuen gilt wie für die Verteilung der Nettopensionsvermögen. Anschließend wurden die Werte anhand der „modified OECD equivalence scale“ auf Haushaltebene umgerechnet. Pensionsansprüche aus selbständiger Beschäftigung sowie die Ausgleichszulage wurden nicht berücksichtigt. Werte zwischen den Dezilen wurden durch Interpolation gewonnen. Das abgebildete Nettogesamtvermögen kann nur unter der restriktiven Annahme gleicher Ordnung der Haushalte in beiden Verteilungen berechnet werden und ist dementsprechend mit Vorsicht zu interpretieren.   Abbildung 19 zeigt die Verteilungen von Nettovermögen, bestehend aus Verschuldung, Sach- und Finanzvermögen, und Nettopensionsvermögen, also den Barwert der zukünftigen Nach-Steuer-Pensionseinkommen. Beide sind pro Haushalt angegeben. Einige Einschränkungen bei der Berechnung der Pensionsvermögensverteilung führen jedoch dazu, dass die ermittelten Werte als eher konservativ im Sinne der folgenden Analyse zu sehen sind und eine entsprechende Berücksichtigung die Aussagen verstärken und nicht schwächen würden. Die Abbildung veranschaulicht wie viel konzentrierter das Nettovermögen in den oberen Dezilen verteilt ist im Vergleich zu den Nettopensionsvermögen. Die Summe beider Vermögen, das Nettogesamtvermögen, ist augenscheinlich gleicher verteilt als das reine Nettovermögen. Für einen signifikanten Teil der Bevölkerung ist das Nettopensionsvermögen größer als das reine Nettovermögen. Dies unterstreicht die quantitative Bedeutung der Nettopensionsvermögen. Die Pensionsansprüche nicht zu berücksichtigen kann daher die Wahrnehmung der Vermögenswerte der Bevölkerung beispielsweise im Vergleich zu anderen Ländern, in welchen Pensionsvorsorgen verstärkt durch privates Sparen erfolgt, bedeutend verzerren. Siehe Anmerkung zu Abbildung 19.   Quelle: OeNB, OECD, STATAT, IHS

Verteilung des Gesamtvermögens Lorenzkurven Quelle: OeNB, OECD, Statistik Austria und eigene Berechnung IHS. Siehe auch Hinweise von Abbildung 17. Vermögensdaten für das erste und letzte Dezil werden in OeNB (2012) nicht berichtet und wurden geschätzt. Für das oberste Dezil erfolgte die Extrapolation mit Hilfe eines Polynoms hoher Ordnung. Die obersten Perzentile wurden im Einklang mit Verteilungskennzahlen aus vergleichbaren europäischen Ländern nachgebildet (vgl. Davies und Schorrocks, 2000). Dies führt zu einer konservative Schätzung: die Ungleichverteilung des Nettopensionsvermögens ist tendenziell überschätzt, jene des Nettovermögens tendenziell unterschätzt. Der Gini-Koeffizient der der geschätzten Verteilung des Nettovermögens liegt bei 0,69 und damit niedriger als der gemessene Koeffizient von 0,76 aus OeNB (2012) beruhend auf den Mikrodaten des HFCS. Ersterer beschränkt sich allerdings aus Datengründen auf das nicht-negative Nettovermögen. Der Gini-Koeffizient der geschätzten Verteilung des Nettopensionsvermögens liegt bei 0,26, jener des geschätzten Nettogesamtvermögens bei 0,40 und jener der die Ungleichheit misst, liegt bei 0,69.. Abbildung 20 zeigt die Schätzungen zur Vermögensverteilung dargestellt als Lorenzkurven. Die Grafik demonstriert anschaulich, dass das Nettovermögen bedeutend ungleicher verteilt ist als das Nettopensionsvermögen. Dies drückt sich durch die Fläche zwischen der jeweiligen Kurve und der 45°-Linie, welche Gleichverteilung implizieren würde, aus. Das hohe Gewicht des Pensionsvermögens im Gesamtvermögen für einen Großteil der österreichischen Bevölkerung bewirkt, dass die Lorenzkurve des Nettogesamtvermögens wesentlich näher an jener des Nettopensionsvermögens liegt. Das bedeutet, dass die Ungleichheit des erweiterten Nettogesamtvermögens entscheidend geringer ausfällt als bei einer isolierten Betrachtung des Nettovermögens. Quelle: OeNB, OECD, STATAT, IHS

Besteuerung von Vermögen in Österreich Grund- & Grunderwerbssteuer: Neubewertung für A (2014) Neubewertung für B ausstehend (2016?) Kapitalverkehrssteuer Stiftungseingangssteuer: seit 2008 Vermögenszuwachssteuern: KESt NEU: seit 1. April 2012 Abschaffung der Spekulationsfrist bei Gewinnen aus Grundstücksverkauf (Stabilitätsgesetz 2012) Finanztransaktionssteuern (Tobin Tax) EU 11 Einigung 2012 (ab 2014) Vermögenssubstanzsteuern: 1993 abgeschafft Erbschafts- und Schenkungssteuern: 2008 abgeschafft Besteuerung von Vermögen in ÖSTERREICH Reichensteuern: Solidarabgabe (sonstige Bezüge) Gewinnfreibetrag reduziert Stabilitätsabgabe der Banken: seit 2011 Wertpapiersteuer & Börsenumsatzsteuer seit 1995 und 2000 abgeschafft Abbildung 23 beschreibt graphisch das System der Vermögensbesteuerung in Österreich, die verschiedenen Vermögensarten, deren Besteuerung und jüngste gesetzliche Veränderungen werden aufgezeigt, Tabelle 7 listet zusätzlich die Aufkommenshöhen auf. In der Graphik rot markiert sind Bereiche, die gegenwärtig und in naher Zukunft als veränderlich gelten könnten, grau sind in jüngerer Vergangenheit abgeschaffte und in der politischen Diskussion neu diskutierte Steuern. Blau sind neu eingeführte Steuern.

Vermögenssteuern Anteile in % Abbildung 24 zeigt die Anteile der einzelnen Vermögenssteuern. Hier zeigt sich dass Grunderwerbssteuern, Grundsteuer und Stabilitätsabgabe 2012 die größten Anteile ausgemacht haben. In Folge sollen die einzelnen vermögensbezogenen Steuern und ihre Besonderheiten andiskutiert werden. Quelle: Statistik Austria (2012)

Administrative Kosten verschiedene Steuern im Vergleich Steuerart Erhebung Entrichtung Vollzug Lohnsteuer 1,9 4,3 6,2 Einkommenssteuer 5,2 3,8 9,0 Körperschaftssteuer 1,4 2,8 4,2 Umsatzsteuer 1,5 2,4 3,9 Gewerbesteuer 3,1 5,4 8,5 Vermögenssteuer 20,0 12,3 32,3 Kfz-Steuer 7,5 0,7 8,2 Grundsteuer 5,5 Grunderwerbssteuer 6,8 4,7 11,5 Sonstige 0,2 2,1 insgesamt 2,3 3,3 5,6 Die Erhebungskosten einer allgemeinen Vermögenssteuer wären (mit bis zu 20% des Steueraufkommens) bis zu viermal so hoch wie die Kosten der Grundsteuern oder Lohnsteuern, am wenigsten hohe Erhebungskosten weisen Umsatz- und Lohnsteuern auf. Zusätzlich sind die Entrichtungskosten einer Vermögenssteuer wesentlich höher als jene aller anderen Steuern, insgesamt kommt der Vollzug einer Vermögenssteuer auf das 8-fache der Umsatzsteuern, die am wenigsten Kosten aufweisen. (Siehe Tabelle 8) Andere, ähnliche Schätzungen für Deutschland und auch für die USA ergeben ähnliche Werte. Weil die Vollzugskosten bei den Einzelsteuern stark streuen, dürfen sie nicht vernachlässigt werden, wenn sich die Frage nach einem „optimalen Steuersystem“ stellt. (Homburg 1997) Im Durchschnitt machen die administrativen Kosten aller vermögensbezogenen Steuern in Deutschland rund 2% des jeweiligen Steueraufkommens aus (WISO 2011) Quellen: Homburg 1997, WISO 2011. In % des Steueraufkommens.

Vermögenssteuer als Anteil am Kapitalertrag Äquivalenz: Vermögenssteuer/Kapitalertragssteuer VSt muss aus Kapitalertrag erwirtschaftet werden VSt 0.5% ist ein Zehntel einer Rendite von 5% VSt von 0.5% entspricht KESt von 10% entspricht einer Erhöhung der KESt von 25% auf 35% Vermögenssteuer: ist sie fair? Unterbesteuerung, wenn Kapitalertrag/Rendite hoch Überbesteuerung, wenn Kapitalertrag/Rendite niedrig Die Zellen geben den Satz der KEST, der dieselbe Steuerschuld ergibt wie der Satz der VST in der entsprechenden Zeile. z.B. entspricht bei einer Rendite von 5% eine VST von 0.5% einer KEST von 10%. Quelle: IHS

Scheingewinnbesteuerung Besteuerung: des inflationären Kapitalertrags Nominalzins 4%: 25% KESt = 1% Steuer Inflation 2%: «scheinbarer» Kapitalertrag Realzins 2%: tatsächlicher Kapitalertrag, Kaufkraftgewinn KESt effektiv 50%: Steuer 1% von Realzins 2% Scheingewinnbesteuerung: daher niedriger Abgeltungssatz Realzins 2% 1% Inflation 2% 3% 4% Nominalzins 5% 6% 25% KEST 0.75% 1% 1.25% 1.5% KEST effektiv % 37.5% 50% 62,5% 75% Realzins 1% 0.5% 100% 125% Der Wert der Finanzanlage sei 100, der Realzins 2% und damit der reale Kapitalertrag 2 EUR. Bei einer Inflation von 2% beträgt der Nominalzins 4% und der nominale Kapitalertrag 4 EUR, das ergibt eine KEST-Schuld von 1 EUR. Der effektive KEST-Satz entspricht dem Anteil der KEST-Schuld am realen Kapitalertrag und beträgt 50%. Quelle: IHS

Finanzielle Repression Die expansive Geldpolitik der Notenbanken in Europa und weltweit hält die Nominalzinsen niedrig, um die Bewältigung der Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise zu erleichtern. Diese Politik führt zu negativen Realzinsen mit der Folge, dass die Sparer und Investoren trotz positiver Nominalzinsen die Kaufkraft ihres Vermögens nicht mehr erhalten können. Spiegelbildlich sinkt für Staaten wie Österreich und Deutschland, die sich zu niedrigen Realzinsen von knapp unter 0% (2011, langfristiger Realzinssatz) verschulden können, der Realwert der Staatsschuld, und zwar um einen prozentuellen Betrag, der die nominalen Zinszahlungen übersteigt. Dieses Phänomen wird als finanzielle Repression bezeichnet und wirkt sich als schleichende Vermögensvernichtung aus. Es kommt zu einer Umverteilung von den Sparern und Gläubigern zu den Schuldnern. Quelle: WIFO Datenbank, OeNB, IHS

Folgen der Doppelbesteuerung Anlage 30 J: Ersparnis 100€, Realzins 2%, Inflation 2% 25% KESt + VSt 0.5% (ca. +10% KESt) + Scheingewinnsteuer Endvermögen, real ohne Steuer 181€ Endvermögen, real mit KESt 135€, Vermögensverlust 25% Endvermögen, real mit KESt+VSt 120€, Vermögensverlust 34% Ersparnis 100 EUR 0 Jahre 10 Jahre EUR Konsum-verlust in % (10 J.) 30 Jahre Konsum-verlust in % (30 J.) Inflation 0% 100 122 0,00 181 KEST 116 - 4,9% 156 - 13,8% KEST + VST 114 - 6,6% 147 - 18,8% Inflation 2% 111 - 9,0% 135 - 25,4% 106 - 13,1% 120 - 33,7% Der Realzins beträgt 2%, die KEST ist 25% und für die VST von 0.5% wird approximativ ein KEST-äquivalenter Satz von 10% angesetzt, siehe Tabelle 10. Die tatsächlich für die jeweilige Inflation gültigen KEST-äquivalenten Sätze wären noch höher (12.5% bzw. 25%). Die Zellen geben das reale Endvermögen bei einer Veranlagung für T Jahre an. Die Spalten der prozentualen Konsumeinbussen für 10, 20 oder 30 Jahre wurden gebildet, indem z.B. für die letzte Zelle der Tabelle (181-120)/181*100 gerechnet wurde. Quelle: IHS

Erbschafts- und Schenkungssteuer Aufkommen 1954-2011 Quelle: Statistik Austria

Erbschafts- und Schenkungssteuer ErbSt: besteuert ebenfalls Ersparnisbildung 2 Alternativen der Besteuerung: Besteuerung Kapitaleinkommen zu Lebzeiten, oder Besteuerung am Lebensende bei Weitervererbung Wichtige Steuerkonzepte: (Mirrlees Report) «normale» Kapitalerträge/Gewinne steuerfrei (wie 0% KESt und 0% KÖSt auf normale Erträge/Gewinne) daher: umfassende ErbSt bei Weitergabe des Vermögens Österreich: umgekehrte Praxis Kapitalerträge zu Lebzeiten besteuert (umfassende, hohe Besteuerung, 25% KESt + 25% KÖSt) daher keine ErbSt bei Vermögensübertragung! Christian Keuschnigg

Grundsteuer Aufkommen 1995-2011 Quelle: Statistik Austria

Grunderwerbssteuer Aufkommen 1995-2011 Quelle: WIFO Datensatz

Fazit: Vermögensbezogene Steuern Steuersystem: soll einfach, effizient und fair sein Einfachheit: vermögensbezogene Steuern verursachen hohe administrative Kosten Effizienz: 0.5% VSt entspricht mindestens +10%-Punkte KESt geringere Nettorendite, höhere Finanzierungskosten reduzieren Ersparnis und Investition, bremsen Wachstum mindern Löhne, schleichende Überwälzung auf Arbeit Rückgang BIP -0.65%, fallende Ersparnisse/Vermögen daher Zunahme Steueraufkommen um 30% geringer Christian Keuschnigg

Fazit: Vermögensbezogene Steuern Fairness: vertikale Umverteilung bereits sehr starke Umverteilung im OECD Vergleich Sozialstaat ersetzt privates Sparen => ungleiche Vermögen aber: Finanzvermögen und Sozialvermögen betrachten! Gesamtvermögen ähnlich wie Einkommen verteilt Ungleichheit Finanz- und Sachvermögen rechtfertigt alleine noch keine VSt und ErbSt Fairness: Gleichmässigkeit der Besteuerung Altersvorsorge über Pensionssystem: Sparen 1x besteuert Altersvorsorge durch privates Sparen: 2x besteuert sind Kapitaleinkommen unterbesteuert? Scheingewinnbesteuerung: KESt 25% effektiv bis zu 50% KMU: 25% KÖSt + 25% KESt auf Dividenden + Scheingewinnbesteuerung + VSt & ErbSt? Christian Keuschnigg