Kantonale Steuerverwaltung Zug

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 Präsentation transkript:

Kantonale Steuerverwaltung Zug Aktuelles aus dem Steuerwesen Guido Jud, Amtsleiter Kantonale Steuerverwaltung Zug 041 728 36 98 guido.jud@fd.zg.ch www.zug.ch/tax

Themenübersicht 1. Aktuelles aus der Zuger Steuerverwaltung Einige aktuelle Zahlen zur Zuger Steuerverwaltung Organisation der Steuerverwaltung seit 1.1.2006 2. Aktuelles aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung Reorganisation per 1.4.20006 3. Steuergesetzgebung des Kantons Zug Was läuft zur Zeit, was ist geplant? 4. Aktuelles auf Bundesebene Fifty-Fifty-Praxis Ausblick auf neue Kreisschreiben im 2006 und 2007 Weiteres

Einige Zahlen zur Zuger Steuerverwaltung 130 Mitarbeitende Natürliche Personen: 100'000 Einwohner/-innen  jährlich 60'000 definitive Veranlagungen (je für Bund und Kanton/Gde), davon 60 Aufwandbesteuerte Juristische Personen: 20'000 Unternehmen, davon 1'400 Holdings, 3'300 Domizil -, 1'100 gemischte Gesellschaften Inkasso: Unzählige prov. und definitive Steuerrechnungen, 50'000 Mahnungen, 4'000 Betreibungen, 800 Erlassentscheide Unterstützende Funktionen: Rückerstattung VSt, Pauschale Steueranrechnungen, Aktienbewertungen, Inventarisationen, Erbschafts-/Schenkungssteuern, Nachsteuern, Steuerstrafen, Sitz- und DBA-Bescheinigungen/Bestätigungen, Vorbescheide, Steuerbefreiungen, Formularwesen, Informatik etc.

Organigramm der Steuerverwaltung seit 1.1.2006 Amtsleiter G. Jud* Assistentin Geschäftsleitung/Amtsleiter M. Albrecht Personalassistentin E. Huber Juristische Personen H. Wyssen* Natürliche Personen Ph. Moos* Zentrale Dienste G. Thalmann* Bezug J.P. Büchler* Rechtsdienst V. Wyss* EG 1: S. Aeschi EG1: K. Baumann G1: Informatik und Projekte D. Gnos Inkasso Einsprachen EG 2: F. Dettling EG2: H. Rüttimann Nach-/Strafst. Zahlungsdienst Buchhaltung G2: Registratur M. Arnold EG 3: T. Eisenring EG3: J. Arnold Erbschafts- Schenkungsst. Kanzlei Betreuung ISOV EG4: A. Hürlimann G5: F. Köpfli G6: J. Heinzer * Mitglieder der Geschäftsleitung

mit Ausrichtung auf 12 Zonen Reorganisation ESTV mit Ausrichtung auf 12 Zonen 1 2 5 7 8 9 10 11 12 3 6 4 Zonen * MWST-Zahler 1 | I | A BS, SO, TG, UR 27'464 2 | I | A BL, GL, GR d., SZ 26'696 3 | II | A BE N d., SG 29'820 4 | II | A BE S, FR d., VS d. 28'088 5 | III | B ZH N 29'690 6 | III | B ZH S 28'565 7 | IV | B LU, NW, OW, ZG 26'572 8 | IV | B AG, AI, AR, SH 27'788 9 | V | C GR it., TI 16'428 10 | V | C VD 23'346 11 | VI | C BE fr., FR fr., NE, VS fr. 22'352 12 | VI | C GE, JU 19'827 Schweiz 306'636 [* Stand 30. Mai 2005 ]

Künftige Organisation Hauptabteilung DVS Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Stabstelle Gesetzgebung Abteilung Erhebung Abteilung Rückerstattung Abteilung Externe Prüfung Abteilung Aufsicht Kantone Abteilung Recht Abteilung BSU Sektion Allgemeine Dienste Finanzprodukte Fachdienste Erlass DMC Rechnungswesen Logistik Personelles Erhebung Zone 1-4 Rückerstattung Z. 1+2 Ext. Prüfung Z. 1+2 Aufsicht Kt. Zone 1-4 Recht Zone 1-4 Projekte Erhebung Zone 5-8 Rückerstattung Z. 3+4 Ext. Prüfung Z. 3+4 Aufsicht Kt. Zone 5-8 Recht Zone 5-8 Erhebung Zone 9-12 Rückerstattung Z. 5+6 Ext. Prüfung Z. 5+6 Aufsicht Kt. Zone 9-12 Recht Zone 9-12 Rückerstattung Z. 7+8 Ext. Prüfung Z. 7+8 Rückerstattung Z. 9+10 Ext. Prüfung Z. 9+10 Rückerstattung Z. 11+12 Ext. Prüfung Z. 11+12

Zuständigkeit der neuen ESTV-Abteilung Aufsicht per 1.4.2006 Team I: Zone 1-4 Team II: Zone 5-8 Team III: Zone 9-12 Kartengrundlage: BFS GEOSTAT / swisstopo

Zuger Steuergesetzgebung: Blick auf das Umfeld zur Zeit arbeiten 18 Kantone an einer Steuergesetzrevision, der Kanton Zug arbeitet sogar an zwei gleichzeitig der nationale Standortwettbewerb ist voll entbrannt und sehr unübersichtlich, die Spitzenpositionen ändern (je nach Nische) im Monatstakt zahlreiche Kantone sind dank Nationalbankgold und Mehrerträgen aus dem Neuen Finanzausgleich (NFA) daran, die Steuern in ausgewählten Nischen ungeachtet der Auswirkungen auf die grossen Wirtschaftszentren zu senken; viele Kantone haben dabei nichts zu verlieren auch international besteht bei Unternehmen der Trend gegen unten, andererseits geistert das Gespenst des «schädlichen Steuerwettbewerbs» durch OECD und EU

Zuger Steuergesetzgebung: Überlegungen Steuergesetzrevisionen bringen oder kosten Geld der Kanton Zug ist heute trotz guter Infrastruktur und hohem Angebotsniveau für die Bevölkerung in sehr guter finanzieller Verfassung 2008 soll der neue Finanzausgleich in Kraft treten, die Mehrbelastung für den Kanton Zug beträgt nach letzten Schätzungen CHF 128 Mio. die definitive Mehrbelastung kennen wir erst Ende 2007 solange die Mehrbelastung nicht feststeht, macht eine wirklich grundlegende Steuergesetzrevision für Zug keinen Sinn

Zuger Steuergesetzgebung: Geplante Etappen pragmatisches Vorgehen per 1.1.2007: Erstes Paket der Steuergesetzrevision Anpassungen an Bundesrecht und kleinere Revisionspunkte Senkung der Kapitalsteuern für Holdinggesellschaften Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (Nidwaldner-Modell) mit einer Entlastung von 30 % Erhöhung gewisser Kinderabzüge 2. Lesung im Parlament am 30. März 06, evtl. Referendum per 1.1.2009: Zweites Paket der Steuergesetzrevision Gesamtschau zu Steuerbelastung und Standortwettbewerb abhängig vor allem von finanziellem Spielraum

Was dürfte in den nächsten Jahren realistischerweise zu erwarten sein? die NFA-Mehrbelastung wird dem Kanton Zug weh tun, ihn aber nicht aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen spürbare generelle Mehrbelastungen sind eher nicht zu erwarten (anders als noch vor 2-3 Jahren befürchtet) Absichtserklärung der Regierung: Der Kanton Zug soll in den entscheidenden Punkten national und international an der Spitze oder zumindest in der Spitzengruppe sein es wird aber Nischen geben, in den gewisse Kantone billiger (möglicherweise zu billig) sind Ziel des Kantons ist ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis (aus Sicht des Kunden) und eine qualitativ hochwertige, aber nicht einseitige Steuerkundenstruktur (aus Sicht des Kantons)

Erfahrungen zum Thema Fifty-Fifty-Praxis bekanntlich Aufhebung des alten Fifty-Fifty-Kreisschreibens im Sommer 2005 mit Übergangsfrist bis Ende 2008 Grundsatz jetzt: Alle Abzüge müssen geschäftsmässig begründet sein und belegt werden können; die letztlich Begünstigten müssen offen gelegt werden praktische Handhabung der neuen Grundsätze innerhalb der ESTV noch unklar; unterschiedlicher «Akribie-Grad» je nach Ansprechperson bei ESTV dürfte zu erwarten sein auch ESTV-intern Unzufriedenheit über neue Situation; nach der alten Praxis war die Situation wenigstens klar; jetzt weiss niemand mehr, was und wie geprüft werden soll bisher sehr wenige Vorbescheide (Rulings), die jedoch kaum generellen Charakter hatten

Erfahrungen zum Thema Fifty-Fifty-Praxis tendenziell geht die Betrachtung weg von der Aufwandseite hin zu einer ausreichenden Gewinnmarge auf der Ertragsseite eher grosszügigere Betrachtung, wenn oben in der Struktur eine VSt-Belastung hängen bleibt (kein Nullsatz, also nicht z.B. Luxemburg oder Niederlande) oder der Aufwand in Form von Salär anfällt, weil dann wenigstens die Quellensteuer (Einkommenssteuer) hängen bleibt Fazit: unbefriedigende Situation, in der man bei nicht dringenden Fällen am besten abwarten sollte

Weitere Aktualitäten auf Bundesebene neue ESTV-Kreisschreiben Sanierung (im 2006 geplant) Offshore-Strukturen (im 2007 geplant) bereits etwas ältere Baustellen Unternehmenssteuerreform II, jetzt zusätzlich aktuell durch Abkoppelung der indirekten Teilliquidation Familienbesteuerung, jetzt zusätzlich aktuell durch «Sofortmassnahmen» Entrümpelungsgesetz

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen und Anregungen bitte an: Guido Jud Direktwahl 041 728 36 98 guido.jud@fd.zg.ch www.zug.ch/tax