Guten Tag Herzlich willkommen.

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Guten Tag Herzlich willkommen

Strafrecht IV Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann vertreten durch lic. iur Strafrecht IV Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann vertreten durch lic. iur. Daniel Burri lic. iur. Horst Schmitt

Studium in Fribourg, Luzerner Anwaltspatent Daniel Burri, Luzern Studium in Fribourg, Luzerner Anwaltspatent Amtsschreiber beim Amtsstatthalteramt Luzern Amtsstatthalter Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt Geschäftsleitender Staatsanwalt Kanton Luzern

Studium in Bern, Luzerner Anwaltspatent Horst Schmitt, Luzern Studium in Bern, Luzerner Anwaltspatent Verwaltungsjurist beim Justizdepartement des Kantons Luzern Staatsanwalt Kanton Luzern

Einblick in das Zusammenspiel der Kräfte und Gegenkräfte im Prozess Ziel Einblick in das Zusammenspiel der Kräfte und Gegenkräfte im Prozess

Wesen + Funktion des Strafprozessrechtes Prozesssubjekte Prozessablauf Prozessgrundsätze

Programm 18. Februar: Einführung (Burri/Schmitt) 18. Februar 1. Vorlesung: a) Einleitung ins Strafprozessrecht b) Begleitübung 1 (Burri) 25. Februar 2. Vorlesung: a) Menschen und Rollen im Strafverfahren I b) Begleitübung 2 4. März 3. Vorlesung: a) Menschen und Rollen im Strafverfahren II b) Begleitübung 3

Programm 11. März 4. Vorlesung: a) Grundsatz des fairen Verfahrens (Fair Trial) Vorverfahren b) Begleitübung 4 (Burri) 18. März 5. Vorlesung: a) Polizeiliches Ermittlungsverfahren Polizeiliche Eingriffsmittel b) Begleitübung 5 25. März 6. Vorlesung: a) Untersuchungsverfahren Prozessuale Zwangsmassnahmen I b) Begleitübung 6

Programm 1. April: Fragestunde (Burri/Schmitt) Was ich von einem Staatsanwalt schon immer wissen wollte: Wie wird man Staatsanwalt? Ist man noch des Lebens sicher? Der Fall des Lebens? etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc. etc.

Stabübergabe

Programm 1. April 7. Vorlesung: 1. Teil der prozessualen Zwangsmassnahmen II (Schmitt) 8. April 8. Vorlesung: a) 2. Teil der prozessualen Zwangsmassnahmen II b) Begleitübung 7 22. April 9. Vorlesung: a) Beschuldigtenrechte I b) Begleitübung 8 29. April 10. Vorlesung: a) Beschuldigtenrechte II b) Begleitübung 9

Programm 6. Mai 11. Vorlesung: a) Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Vorverfahren Prozessvoraussetzungen b) Begleitübung 10 (1.Teil) (Schmitt) 13. Mai 12. Vorlesung: a) Beendigung des Vorverfahrens ohne Anklage und Strafverfügung Strafbefehlsverfahren b) Begleitübung 10 (2. Teil) 20. Mai 13. Vorlesung: a) Anklageerhebung und Anklagegrundsatz b) Begleitübung 11

Viel Spass!

1. Vorlesung a) Funktion des Strafprozessrechts, Rechts- quellen, Gerichtsbarkeit b) Ablauf des Strafverfahrens im Überblick 2 Hauptziele Die Funktion und die Grundlagen des Strafprozessrechtes sind bekannt. Alle kennen den Ablauf eines Strafverfahrens

Funktionen des Strafprozessrechtes die Organisation der beteiligten Behörden Rechte und Pflichten der übrigen Beteiligten Verfahrensablauf Strafvollzug Verbrechensbekämpfung im Interesse der Allgemein- heit (Ermächtigungsfunktion und Verpflichtungsfunktion) Wirksamer Schutz zu Gunsten der verdächtigten Einzelperson und der Allgemeinheit (Garantiefunktion)

Geltungsbereich und Grundsätze Legalitätsprinzip Fairnessgebot Beschleunigungsgebot Untersuchungsgrundsatz Verfolgungszwang Unschuldsvermutung Verbot der doppelten Strafverfolgung …

StPO-Rechtsquellen im StGB Art. 30-33 StGB: Strafantrag Art. 52-55 StGB: Verzicht auf Weiterverfolgung und Strafbefreiung Art. 97-101 StGB: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung Art. 336 ff. StGB: Abgrenzung des Bundes von der kantonalen Gerichtsbarkeit Art. 339 ff. StGB: Sachliche und örtliche Zuständigkeit der kantonalen Strafbehörden; Vorschriften über die Regelung von Kompetenzkonflikten, Rechtshilfe, das Strafregister, das kantonale Verfahren Art. 349 ff. StGB: Amtshilfe und Rechtshilfe Art. 372 ff. StGB: Strafvollzug, Schutzaufsicht und Anstalten Art. 381 ff. StGB: Begnadigung, Wiederaufnahme des Verfahrens

Ablauf ordentliches Strafverfahren Kanton Luzern Vorverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren Rechtsmittelverfahren

Ablauf ordentliches Strafverfahren Vorverfahren Staatliche Tätigkeit Polizeiliche Ermittlungen Untersuchungsverfahren Staatliche Beteiligung Polizei Amtsstatthalteramt Ergebnis Vonderhandweisung Einstellung oder Strafbefehl

Ablauf ordentliches Strafverfahren Zwischen- und Hauptverfahren Staatliche Tätigkeit Überweisung, Anklage Anklagezulassung Erstinstanzliches Gerichtsverfahren Staatliche Beteiligung leichte Fälle: Amtsstatthalteramt schwere Fälle: Staatsanwaltschaft durch Gericht selber Amtsgericht oder Kriminalgericht Ergebnis Einstellung Strafbefehl Anklage resp. Überweisung Zulassung Nichtzulassung Freispruch Schuldspruch

Ablauf ordentliches Strafverfahren Rechtsmittelverfahren Staatliche Tätigkeit im Kanton auf Bundesebene Staatliche Beteiligung Obergericht Bundesgericht Ergebnis Freispruch Schuldspruch Rückweisung an Vorinstanz

Ablauf ordentliches Strafverfahren Vollzug Staatliche Tätigkeit Straf- oder Massnahmenvollzug Staatliche Beteiligung Massnahme- bzw. Strafvollzugsbehörde Ergebnis Vollzug m. Bewährung (Entlass. vorzeitig, bedingt mit Auflagen) Vollzug o. Bewährung (Entlass. mit Auflagen, Umwandlung / Ver- längerung der Massn.)

Überblick über das Vorverfahren Anzeige an Amtsstatthalter durch Polizei oder Private Untersuchung und Abschluss Einstellung Strafverfügung Überweisung Vonderhandweisung angezeigte Handlung ist nicht mit Strafe bedroht Voraussetzungen für Strafverfolgung fehlen

Durchführung der Untersuchung Amtsstatthalter Überweisungserkanntnis Einstellung Strafverfügung Rekurs Nichtannahme Annahme Staatsanwaltschaft bei Abweisung Antrag an KAK Überweisung an Gericht Amtsgericht Kriminalgericht Urteil Rechtsmittel Urteil Rechtsmittel Obergericht

Untersuchungsverfahren Amtsstatthalter Durchführung Untersuchung Staatsanwalt Kontrolle über Untersuchung Administrative Aufsicht Obergericht

CH StPO voraussichtliche Inkraftsetzung anfangs 2011 Umfassende Kodifikation (457 Artikel) Staatsanwaltschaftsmodell Behördenorganisation in den Kantonen Anwalt der ersten Stunde Zwangsmassnahmengericht (Haftrichter, TK etc.) Abgekürztes Verfahren (plea bargaining)

CH StPO Neuigkeiten Staatsanwaltschaftsmodell Verstärkung der Verteidigungsrechte Stärkung der Opfer-Stellung im Verfahren Erweiterung der Zeugenstellung Einführung eines Zwangsmassnahmegerichts Einführung des abgekürzten Verfahrens Ausbau der Unmittelbarkeit Vereinfachung des Rechtsmittelsystems

In CH StPO nicht vorgesehen sind Anklagezulassungsverfahren Mediation Privatstrafklageverfahren Kronzeugenregelung Besonderer Tieranwalt Kreuzverhör in der Hauptverhandlung

Verfahren Rechtsmittelverfahren Erstinstanzliches Hauptverfahren Vorverfahren Polizeiliches Ermittlungsverfahren Untersuchungs- verfahren Staatsanwaltschaft

2. Vorlesung Ermittlungs- Untersuchungs- und Anklagebehörden Die verschiedenen Strafverfolgungsmodelle Beschuldigte Person 2 Hauptziele Die vier verschiedenen Strafverfolgungsmodelle sind bekannt. Alle kennen die Rechte und Pflichten der beschuldigten Person

CH StPO und LU StPO Die amtliche Ausgabe der CH StPO über www.bundespublikationen.admin.ch Kosten CHF 17.30 Die LU StPO über claudia.achermann@lu.ch; 041 228 50 24 oder direkt bei der Staatskanzlei Luzern (Regierungsgebäude, Büro 103, 08.00-11.30 h, 14.00-17.00 h) Kosten CHF 12.00

Menschen und Rollen im Strafverfahren Strafbehörden Beschuldigte Person Geschädigte/Verletzte Person Opfer Privatklägerschaft Verteidigung

Parteien / Verfahrensbeteiligte Parteien sind: (Art. 104 ff. CH StPO) - die beschuldigte Person - die Privatklägerschaft - die Staatsanwaltschaft (vor Gericht) Andere Verfahrensbeteiligte: - die geschädigte Person - die anzeigestellende Person - die Zeugin oder der Zeuge - die Auskunftsperson - die oder der Sachverständige - die/der durch das Verfahren beschwerte Dritte

Strafbehörden (Art. 12 ff. CH StPO)

Staatsanwaltschaft Oberste kantonale Strafverfolgungs- und Anklagebehörde Rechtsmittelinstanz / Vernehmlassungsbehörde Aufsicht über Amtsstatthalter Dienstaufsicht: Justiz- und Sicherheitsdepartement Fachaufsicht: Obergericht des Kantons Luzern

Amtsstatthalteramt / Kt. Untersuchungsrichteramt Untersuchungsrichter in Strafsachen gegen Erwachsene einzelrichterliche Strafbefugnisse Haftrichter Aufsicht: Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern

Organigramm der Strafverfolgungsbehörden Kanton Luzern Staats- anwaltschaft Medien- stelle Zentrale Dienste AStA Luzern AStA Hochdorf AStA Sursee AStA Willisau AStA Entlebuch Kant. UR-Amt Juga B 1 B 10 B 1 B 1 B 1 B 1 WK B 1 B 2 B 11 B 2 B 2 B 2 OK1 B 2 B 3 B 12 OK2 B 3 B 4 OK3 B 5 B 6

Organigramm CH StPO StvB Neues Organigramm (1 Dienststelle) 6 Offizien 5 Offizien 4 Offizien 7 Offizien Offizien UeStB UeStB UeStB Administration Administration Administration Administration Administration

CH StPO StvB Standorte Abteilung Sursee Abteilung Emmen - 4 Offizien Schötz Ebersecken Grossdietwil Roggliswil Egolzwil Horw Dierikon Lieli Altwis Abteilung Sursee - 4 Offizien - 1 UeStB Abteilung Luzern - 6 Offizien Stadt Abteilung Emmen - 5 Offizien OSTA Gruppe Juga - 3 Offizien Abteilung ZD Abteilung kantonal - 4 Offizien WK - 3 Offizien BK Standorte

Beschuldigte Person: 1. Begriff Die Bezeichnung Beschuldigter ist ein Oberbegriff, die Schweizerische StPO verwendet den Begriff der beschuldigten Person (vgl. Art. 111 CH StPO) Vor einer Untersuchung ist jemand Verdächtigter oder eine verdächtigte Person. Als Angeschuldigter wird bezeichnet, wer im Untersu-chungsverfahren vor dem Amtsstatthalter einer Tat verdächtigt wird – somit während der Untersuchung. Nach der Überweisung an ein Gericht oder nach der Anklageerhebung spricht man vom Angeklagten. Nach dem rechtskräftigen Urteil heisst der Beschul-digte Verurteilter oder Freigesprochener Den Begriff Beklagter kennt die StPO nicht. Dies ist ein Begriff aus dem Zivilrecht.

Beschuldigte Person: 2. Stellung Als Prozesssubjekt: Beteiligter im Strafverfahren mit gewissen Rechten (Parteirechte: vgl. Art. 107, 109 ff. und 113 CH StPO) Als Prozessobjekt: Betroffener von prozessualen Zwangsmassnahmen (z.B. bei einer Personen- oder Effektenkontrolle, körperlicher Untersuchung oder bei einer Hausdurchsuchung),

Beschuldigte Person: 3. Rechte Anspruch auf rechtliches Gehör = Grundrecht (Art. 29 Ziff. 2 BV) Informationsrechte Recht auf Mitteilung des Inhalts der Beschuldigung Recht, vor der Durchführung einer Untersuchungshandlung informiert zu werden Anspruch auf Teilnahme an Beweiserhebungen Akteneinsichtsrecht Begründungspflicht der Behörden Recht, auf ein ordentliches Rechtsmittel aufmerksam gemacht zu werden. Recht auf Verteidigung Recht, eine Stellungnahme zu erhobenen Beweisen abzugeben Recht, an den Belastungszeugen Fragen zu stellen Recht, Beweisanträge zu stellen Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung Recht auf Ergreifung eines Rechtsmittels Recht auf Verteidiger Wahlverteidiger / Privatverteidiger Notwendiger Verteidiger Amtlicher Verteidiger / Offizialverteidiger Unentgeltlicher Verteidiger

Beschuldigte Person: 3. Rechte Rechte gemäss Art. 5 und 6 EMRK ♦ Recht auf ein unabhängiges, unparteiisches auf Gesetz beruhendes Gericht (6 Ziff. 1) ♦ Anspruch auf beschleunigtes Verfahren (6 Ziff. 1) ♦ Recht auf Öffentlichkeit des Verfahrens (6 Ziff. 1) ♦ Garantie der Unschuldsvermutung (6 Ziff. 2) ♦ Recht auf ein faires Verfahren (6 Ziff. 1/3) • Recht auf Information (6 Ziff. 3a) • Recht auf Gelegenheit zur Vorb. auf Verteidigung (6 Ziff. 3b) • Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung (6 Ziff. 3c) • Recht auf Verteidiger (6 Ziff. 3c) • Teilnahmerecht/Befragungsrecht (6 Ziff. 3d) • Recht auf unentgeltlichen Dolmetscher (6 Ziff. 3e) ♦ Rechte des Beschuldigten in der Untersuchungshaft (5)

Beschuldigte Person: 4. Pflichten Art. 113 CH StPO Stellung 1 Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und ihre Mitwirkung im Strafver-fahren zu verweigern. Sie muss sich aber den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmassnahmen unterziehen. 2 Verweigert die beschuldigte Person ihre Mitwirkung, so wird das Verfahren gleichwohl fortgeführt.