Urheberrecht und Kopierschutz

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 Präsentation transkript:

Urheberrecht und Kopierschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Inhalt Allgemeines Geschichte des Urheberrechts Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Wichtige Grundsätze Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Allgemeines WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Allgemeines Schutzbedarf immaterielle Güter mit Industrialisierung Zeitalter der Dampfmaschine Zusammen- hang technischen Fortschritts und Erfindungsschutz erkannt WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Allgemeines so entstanden: ~ Patentrecht ~ Markenrecht ~ Urherberrecht Patentrecht und Urheberrecht bilden Immaterialgüterrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Allgemeines 2 Konventionen: ~ Paris (1884) ~ Bern (1886) WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte ANTIKE : MÄZENTENTUM ~ Geistesgut nicht von Gegenstand unterscheiden ~ Eigentum nur am Manuskript ~ Kunstschaffender nicht selbständig, bedurfte er eines Mäzens WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte MITTELALTER : ~ Werkschöpfer war wie ein Mittler zwischen Gott und Menschen ~ Bücherflüche WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte FRÜHE NEUZEIT : ~ Privilegienwesen ~ Buckdruck: Grundsatz der Nachdruck- freiheit ~ Urheberrecht ist Druckerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte FRÜHE BIS SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Verlagseigentum ~ Druckern u. Verlegern eine Art Eigentum an den Büchern zustand ~ Autoren Honorare zahlen ~ Urheberschutz ist Verlegerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Geisteseigentum ~ Autor hat angeborenes Recht an seinem Werk ~ Urheberrecht ist Naturrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte SPÄTE NEUZEIT : ~ 1774 Entscheidung des Court of Lords in London für zwei Urhebersysteme : - Kontinentale System - Copyright - System WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Geschichte MODERNE : ~ "Revidierte Berner Übereinkunft" (abgekürzt RBÜ) ~ Staatenverband, der durch ein inter- nationales Büro in Genf verwaltet wird WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz § © WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Allgemein : ~ Software: - Aufgabestellungen bewältigen - rasches und bequemes Vorgehen bei Lösung anstehender Probleme ~ Softwaresystem: - oft viel Geld investiert – lieber verkaufen als verschenken WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Urheberrecht und Software : ~ Urheber grundsätzlich Schöpfer des Werkes ~ meisten Programme von angestellten Arbeitnehmern in ihrer Arbeit geschaffen werden, besitzt der Arbeitgeber das Recht ~ Nicht Algorithmus oder Programmidee ge- schützt sondern Darstellung des Algorithmus, also konkrete Programm, als Quellcode WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Respekt : ~ elektronische Information flüchtig und leicht reproduzierbar ~ Respekt vor Arbeit und persönlichen Ausdrucksweise anderer besonders wichtig WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Respekt beinhaltet : ~ das Recht auf Anerkennung, ~ das Recht auf Persönlichkeit und ~ das Recht, über Form, Inhalt und Ausdruck einer Veröffentlichung frei zu entscheiden WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Kopierschutz : ~ kopieren von Software einfach ~ Rentabilität von aufwendigen Software- produkten gefährdet ~ Computerprogramme als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt, wenn nicht ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz Kopierschutz : ~ Urheberrecht auch ohne besondere Anmeldung beim Patentamt und ohne Kennzeichnung durch Zeichen wie (c) besteht ~ Inhaber des Urheberrechts ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software ~ verboten, Software oder ihre Dokumentation ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben. WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Wichtige Grundsätze Unautorisiertes Kopieren von Software ist unzulässig Das unautorisierte Kopieren von Software für Forschung und Lehre schadet dem gesamten Institut Unautorisiertes Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Fragen Darf man Software verleihen, die man gekauft hat? Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf man sie dann kopieren? Wo beginnt die Raubkopie? Raubkopien im Internet Was passiert bei Gesetzesverstößen? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Fragen Darf man Software, die in Unis zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause - in angenehmer Umgebung – zu nutzen? Ist es nicht - rechtlich gesehen - eine faire Nutzung einer Software, wenn man eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungs- zwecken verwendet? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand

Interessante Alternativen zum unautorisierten Kopieren Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen Shareware Public-domain-Software WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand