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2K-Spachtelsortiment: Was ist Styrol und welche Gefahren gibt es ? Definition Styrol bezeichnet eine süßlich riechende, farblose Flüssigkeit, die beim Menschen eine Reihe von Gesundheitsschäden hervorrufen kann. Sie wird vor allem in der Synthese von Kunststoffen wie Polystyrol hergestellt. Vorkommen Vorkommen in sehr geringen Mengen in Baumharz (Starax), Pyrolyseprodukten des Erdöls und in Steinkohleteer Starke Zunahme von Styrolemissionen in der Umwelt durch immer mehr Anwendung von Styrolprodukten in den vergangenen Jahrzehnten Verwendung Verarbeitung zu zahlreichen Kunststoffen, der wichtigste davon ist Polystyrol. Polyesterspachtel, etc. In geringen Mengen erfolgt auch der Einsatz in Parfüms, Gummistoffen und Medikamenten Gesundheitliche Gefahren Zum einen besteht ein recht großes Gefahrenpotential in der äußerst leichten Entflammbarkeit von Styrol. Der Flammpunkt liegt bereits bei 31 °C. Die Aufnahme über die Haut ist sehr gering, allerdings erfolgt eine recht ausgiebige Aufnahme über den Atmungstrakt. Einmal aufgenommen, kann es sich in mehreren Organsystemen wie Gehirn, Fettgewebe, Niere, Leber und Muskulatur anreichern. Des Weiteren kommt es bei zu starker Inhalation zu mitunter starken Reizungen von Augen, Atemwegen, Schleimhäuten und Hautpartien. Symptome einer zu starken Exposition mit Styrol sind in der Regel starke Kopfschmerzen, Uebelkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwächen und unerklärliche Erregungszustände. Bei großer und ständiger Einnahme von Styrol kann es zu Unfruchtbarkeit kommen. Des Weiteren stehen Styrol bzw. seine metabolischen Abbauprodukte im Verdacht, stark krebserregend zu sein. Ebenso ist eine gehörschädigende Wirkung von Styrol beobachtet worden.

Styrol – Neue Einstufungen nach GHS-Richtlinie: Gruppe 2 Der krebsfördernde Stoff „Styrol“ wurde in der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 9 (sog.6 ATP) neu eingestuft. Nun wird gemäss GHS-Richtlinie die Auszeichnung „Lungengefährdend“ mit H-Sätze H370 und H372 gefordert. Nun bedeutet dies eine Einstufung in der Gruppe 2. - Siehe nächste Seite / Bedeutungen -

Styrol – Neue Einstufungen nach GHS-Richtlinie: Gruppe 2: Abgabe in Selbstbedienung nicht erlaubt. Abgabe an Private erlaubt mit folgenden Bedingungen: - Keine Selbstbedienung, sprich sichere Aufbewahrung Sachkenntnis des Abgebers notwendig Unaufgeforderte Mitteilung der Chemikalien-Anspr.person Explizite Information über Schutzmassnahmen und Entsorgung nötig.

Styrol – Neue Einstufungen nach GHS-Richtlinie: Uebergangsfristen gemäss Anhang 2 der Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen: 4.4 Stoffe welche in der Verordnung aufgelistet sind, ( Styrol ist neu enthalten ) dürfen wenn sie die Anforderungen gemäss Gruppe 2 nicht erfüllen, bis zum 31. Dezember 2015 abgegeben werden. Ab 1.1.2016 nicht mehr erlaubt in der Selbstbedienung.