DOSISKONTROLLE in der PRAXIS Christa Testor, Dipl. RT Univ. Klinik für Radiologie, Innsbruck
HISTORISCHER ÜBERBLICK Handröntgen 1910: 50 cm Abstand 2 min Belichtungsdauer 3 mA
HISTORISCHER ÜBERBLICK Röntgenkabinett aus dem Jahr 1910 Leonie Moser
HISTORISCHER ÜBERBLICK Handröntgen 1985 100 cm Abstand feinzeichnende Folie: 40 kV, 10 mAs
HISTORISCHER ÜBERBLICK Röntgengerät 1985
BELICHTUNGSKONTROLLE 1985 Erfolgt visuell durch die/den erfahrene/n RT Jedes Röntgenbild gibt sofort Feedback über die gewählten Belichtungsparameter Filmschwärzung auch durch Qualität Entwickler/Fixier beeinflusst
DIGITALES RÖNTGEN 2013 Handröntgen 2013 Abstand 110 cm Detektorbelichtung: 40 kV, 4 mAs
PHILIPS Digital Diagnost DIGITALES RÖNTGEN 2013 PHILIPS Digital Diagnost Wand-Detektor im Unfallröntgen
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013 Durch digitale Optimierung visuelle Kontrolle durch RT nicht mehr möglich „Schwärzung“ durch post processing beeinflusst, nicht durch Dosis! Thorax Detektoraufnahmen mit unterschiedlichen Nachverarbeitungsparametern, bei gleicher Dosis!
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013 Problem: unterschiedliche technische Parameter Preview-Monitor und Befundmonitor Vorschaumonitor Philips digital diagnost Befundmonitor Color LCD Monitor CCL 354i2 Helligkeit 280 cd/m² bis zu 800 cd/m² Auflösung 1280 x 1024 2048 x 1536
BELICHTUNGSKONTROLLE 2013 Beispiele für Unterbelichtung/ Überbelichtung Einführung von Belichtungsindices nötig
BELICHTUNGSINDICES LgM-Wert: entspricht dem Mittelwert des log. Pixelwertes einer bestimmten ROI, direkt proportional, Sollwert 1,9- 2,2
BELICHTUNGSINDICES EXI-Wert: Fa. Siemens, ist der Mittelwert einer zentralen Region im unverarbeiteten Originalbild, direkt proportional, Sollwert Knochen 200-400 EI-s-Wert: Fa. Philips, errechnet aus dem ermitteltem Luftkerma in µGy x 100, direkt proportional, internationaler Standard?
EXPOSURE- INDEX, EIs- WERT Sollwert Knochen: 200-300 Lunge: 500 Verdoppelung des EIs-Wertes entspricht der doppelten Dosis wird beeinflusst durch Kollimierung, ROI, Metalle, „grüner Schnee“
EXPOSURE- INDEX, EIs- WERT ROI III.MHK ROI Weichteil
DOSISKONTROLLPROGRAMM Selbstkontrolle: Fremdkontrolle: bei jedem Bild Kontrolle des Belichtungsindex Einführung eines Kontrollprogrammes in jeder Abteilung Vereinheitlichung des Belichtungsindex! und/oder Darstellung des Zahlenwertes in Graustufen!?
DOSISKONTROLLPROGRAMM BEISPIEL 1 Exposure Index Schädel stl. Speicherfolie Philips 20.2.-18.3.2012 Exposure Index Schädel stl. Speicherfolie Philips 7.1.2013-28.1.2013
DOSISKONTROLLPROGRAMM BEISPIEL 2 erhöhter EI-s Wert bei Handgelenk ap niedriger FDA bei Handgelenk ap
DOSISKONTROLLPROGRAMM BEISPIEL 3 Unterschiedliches Dosisflächenprodukt bei Hüftübersichten mit TEP und ohne TEP
DOSISKONTROLLPROGRAMM BEISPIEL 3 Hüftübersichtsröntgen mit Anwahl unterschiedlicher Messkammern
ORGANPROGRAMME Ermöglichen Vereinfachung der Belichtung durch werkseitig vorgegebene Belichtungsprogramme müssen in Zusammenarbeit mit RadiologInnen (Befundbarkeit) optimiert werden Nachteil: fehlendes „Gefühl“ für Belichtung bei RTs
ORGANPROGRAMME Dosis wird entscheidend durch folgende Parameter beeinflusst: Belichtungsautomatik Raster Wahl der kV Speedklasse Vorfilterung PatientIn
ORGANPROGRAMME Standard Ohne Raster Speedkl .400 Speedkl.800 2 mm Al 73 kV 81 kV Speedkl .400 Speedkl.800 2 mm Al 0,1mm Cu + 1mm Al
BERUFSRECHT/-PFLICHT Strahlenschutzverordnung (1) Beim Umgang mit Strahlenquellen ist die Exposition von einzelnen Personen sowie der Bevölkerung insgesamt so niedrig zu halten, wie dies nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren möglich und vertretbar ist. AllgStSchV§ 3
BERUFSRECHT/-PFLICHT Arbeiten nach ALARA-Prinzip:
BERUFSRECHT/-PFLICHT MTD-Gesetz (3) Der radiologisch-technische Dienst umfasst die eigenverantwortliche Ausführung aller radiologisch- technischen Methoden nach ärztlicher Anordnung bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen wie diagnostische Radiologie,…etc. zur Untersuchung und Behandlung von Menschen sowie zur Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. BGBl. 460/1992 §2
DISKUSSION Eine Mitarbeiterin des Instituts für Strahlenschutz wird nach einem schweren Trauma 4 Wochen auf der Intensivstation erfolgreich behandelt. In diesem Zeitraum werden 35 Thorax- Intensivaufnahmen angefertigt. Ein halbes Jahr nach ihrer Genesung erkrankt sie an akuter lymphatischer Leukämie. Bei der Durchsicht der auf CD gebrannten Intensivröntgen stellt die Patientin empört fest, dass ¾ ihrer Lungenaufnahmen mit einem Exposure-Index von durchschnittlich 900 deutlich überbelichtet sind. Sie vermutet nun, dass die Leukämie durch die unnötig erhaltene Dosis verursacht wurde und möchte eine gerichtliche Klage gegen Dich und Deine KollegInnen einreichen. Wie rechtfertigst Du Dich vor Gericht?
DANKE