Außergerichtliche Einigung Ein bisschen Geld habe ich ja noch. Aber ALLES kriegt ihr nicht, sonst bin ich pleite und ihr kriegt gar nichts mehr! Wenn die Gläubiger sich schnell mit Schuldner einigen könnten 28.03.2017
Ziel der außergerichtlichen Einigung Die Gläubiger kommen schneller an ihr Geld! Ein gerichtliches Insolvenzverfahren dauert bis zu einem halben Jahr und kostet viel Geld (Prozesskosten). Bis dahin könnten die Gläubiger selbst zahlungsunfähig sein. Daher versuchen manche Gläubiger sich außergerichtlich zu einigen. Andere wollen aber das gesamte Geld – sie sind wohl liquider. 28.03.2017
Voraussetzungen für die außergerichtlichen Einigung Ziel: schneller und billiger (Vermeidung von Prozesskosten) ans Geld zu kommen Möglichkeiten: Gläubiger: Schuldner Erlassvergleich (Quoten-vergleich) Verzicht auf Teil der Forderung (Im Insolvenzfall geht Verzichtsteil verloren Stundungs-vergleich (Moratorium) Gewährung eines Zahlungsaufschubs und stunden die Forderung in voller Höhe (Forderung bleibt erhalten) bietet Ratenzahlung an 28.03.2017
3 Stufen zur Gläubigerbefriedigung Außergerichtliche Schuldenbefreiung 2. Stufe Gerichtsverfahren: Insolvenzverfahren beim Amtsgericht mit Insolvenzverwalter und Insolvenzplan 3. Stufe Sanierung Wohlverhaltensperiode Pfändungen Meldepflichten Restschuldbefreiung ODER Liquidation 28.03.2017