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 Präsentation transkript:

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Förderfähigkeit von Ausgaben und deren Dokumentation Margit Feiertag-Tantscher Workshop für Projektträger im bilateralen ETZ-Programm Slowenien-Österreich

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Förderfähigkeit von Ausgaben Aussagen zur Förderfähigkeit finden Sie: Verordnungen der EU Programmregeln, Handbuch zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben – Programmhomepage: Nationale Regeln: subsidiäre Förderfähigkeitsregeln des Bka, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht Kofinanzierungsverträge

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Allgemeine Voraussetzungen (1) Die Ausgaben müssen: –aus dem genehmigten Antrag, eventuellen Ergänzungen und Änderungen ersichtlich sein –Während der Projektlaufzeit (gemäß EFRE-Vertrag) angefallen sein (Leistung und Zahlung) –dem PP/LP tatsächlich entstanden und von ihm bezahlt worden sein –einen direkten Projektbezug haben, für die Umsetzung unbedingt erforderlich sein

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Allgemeine Voraussetzungen (2) –Im Programmgebiet entstanden sein bzw. eine Wirkung im Programmgebiet haben –mit Originalrechnungen oder gleichwertigen Buchhaltungsunterlagen, sowie Originalkontoauszügen belegt werden –den geplanten Kostenkategorien ( Budget) entsprechen.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Grundsätzlich nicht förderfähige Ausgaben Alle Kosten die nicht im Projektgebiet oder im Projektzeitraum angefallen sind Repräsentationsausgaben (Geschenke, Blumen) Bewirtung für interne Partnertreffen Nicht beanspruchte Preisnachlässe (Skonto) Sachleistungen ohne Geldfluss Pauschalen Strafen, Sollzinsen etc. Prämien, Mitgliedsbeiträge und Sitzungsgelder (Diese Liste ist nicht vollständig. Ausgaben die nicht angeführt sind, sind nicht automatisch förderfähig) Fragen sie im Zweifelsfall Ihre FLC!

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Förderfähige Kosten Mehrwertsteuer vorsteuerabzugsberechtigt? ja nicht förderfähig vorsteuerabzugsberechtigt? nein förderfähig

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Förderfähige Kosten Mehrwertsteuer Wenn die MWST förderfähig ist (im Ganzen oder nur zum Teil), muss dem ersten Bericht eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes über den MWST-Status beiliegen. Jede Veränderung muss mit dem nächsten Bericht gemeldet und eine neue Erklärung beigelegt werden.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Einnahmen Einnahmen die im Rahmen des Projektes entstehen, müssen von den förderfähigen Kosten abgezogen werden. –Seminargebühren, Anzeigen, Mieten, Eintrittsgelder, Verkaufserlöse von Büchern und Broschüren…..

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Förderfähige Ausgaben nach Kostenkategorien C.1 Personalkosten und Reisekosten C.2 Externe Dienst- und Lieferleistungen C.3 Investitionen C.4 Betriebskosten

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 C.2 Externe Kosten C.2 externe Dienst- und Lieferleistungen Ausgaben für externe Leistungen (Berater, Experten, allg. Waren und Dienstleistungen, Catering) Bewirtungskosten – Catering: Veranstaltungen müssen aus dem Antrag ersichtlich sein oder nachträglich genehmigt worden sein. Bewirtungskosten für interne PP/LP Besprechungen sind nicht förderfähig. Alkoholische Getränke sind ebenfalls nicht förderfähig.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 C.2 Externe Kosten Nachweise: Originalrechnung Zahlungsnachweis Vergabedokumentation Vergabevermerk Vergleichsofferte Nachweis der geleisteten Arbeit (Lieferschein, Teilnehmerlisten, Einladung Fotos, Protokolle, Berichte etc.)

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 C.3 Investitionen C.3. Investitionen Allgemeines Grundsätzlich streng mit dem Projekt in Zusammenhang stehen, bereits bei Antragstellung bekanntgegeben werden, während der Projektdauer gekauft worden sein.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 C.3 Investitionen Es zählen dazu Ausgaben für: Ausstattung (beweglich und unbeweglich) –Betriebliche Ausstattung (Unterstützung und Durchführung des Projektes – Afa) –Technische Ausstattung (meistens verbunden mit dem Inhalt des Projektes – zur Gänze förderfähig) Bauarbeiten Grundstückskauf Immobilienkauf Publizitätsvorschriften beachten ! Schilder/Aufkleber/Tafeln

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 C.3 Investitionen Nachweise: Originalrechnung Zahlungsnachweis Vergabedokumentation Vergleichsofferte Nachweis der Lieferung Investitionen müssen im Anlagenverzeichnis erfasst sein

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Öffentlichkeitsarbeit und Publizitätsvorschriften Informationen über Programm und Projekte sind sehr wichtig und auch verpflichtend vorgesehen. Die Kosten dafür sind grundsätzlich förderfähig, wenn alle allgemeinen Voraussetzungen gegeben sind und die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gewährleistet wurde. Siehe - Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte –

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Öffentlichkeitsarbeit und Publizitätsvorschriften Dazu zählen folgende Kosten: –Kosten für Werbung und Information über das Projekt Internetseiten, Werbematerial, Folder, Broschüren, Einladungen, Anzeigen, Medienveröffentlichungen –Kosten, die mit der Organisation u. Teilnahme an Seminaren oder Konferenzen etc. zusammenhängen. Miete für Räume, Catering, allg. Beförderung, Teilnahme an Konferenzen, Seminare Nachweise: – siehe externe Kosten und zusätzlich: Teilnehmerlisten, Fotos, Belegsexemplare, Einladungen etc.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Publizitätsvorschriften - Logos Programm – Logo EU-Logo mit Slogan Investition in Ihre Zukunft

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Publizitätsvorschriften - Logos Logos kofinanzierender Stellen –Landeslogo, – Abteilungslogo (Kofinanzierungsvertrag) Logos des Begünstigten oder Projektlogo

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Publizitätsvorschriften Wichtige Hinweise! EU-Fahne bei öffentlichen Veranstaltungen – Tischfahnen für Rednerpulte ( durch Fotos dokumentiert) Zusätzliche Logos dürfen nicht höherals Programmlogo oder EU- Logo sein. Nähere Angaben über Größe und Anwendung der Logos finden Sie in den –Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte – Achtung: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Kosten gekürzt oder gänzlich gestrichen werden. Kosten.

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Handbücher und Anleitungen Anleitungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben Anleitungen für die Berichtserstattung der Begünstigten Anleitung für Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte ISARR - Handbuch für Projektträger Kontaktperson: Margit Feiertag-Tantscher

Landes – und Gemeindeentwicklung Abteilung 16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit