Folie 1 Zur Situation freier Schulen in Sachsen und Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom 15.

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Folie 1 Zur Situation freier Schulen in Sachsen und Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse Die AGFS begleitet die Umsetzung des Urteils vom 15. November 2013 mit der Aktion Damits bunt bleibt. Ja zu freien Schulen! Gespräch mit Frau Herrn XY Mitglied des Landtags und dem XYZ Schulverein e. V.

Folie 2 Ziel Herstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen mit dem Doppelhaushalt 2015/16

Folie 3 Freie Schulen (insbesondere anerkannte) stehen per Gesetz den öffentlichen Schulen nicht nach. Das heißt öffentliche und freie Schulen sind gleichwertig.

Folie 4 Grundgesetz Artikel 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religions- unterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religions- unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück-stehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist. (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Folie 5 Die Schullandschaft in Sachsen Freie Träger betreiben 12 % der 1320 allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * und bereichern die Bildungslandschaft dezentral, flexibel und zukunftsfähig. Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

Folie 6 Freie Schulen in Sachsen 168 freie Schulen stellen 12 % der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen * beschäftigen 9 % aller Lehrer * beschulen 8 % aller Schüler * Freie Schulen werden oft von Elterninitiativen gegründet, weil Eltern die bestmögliche und eine zukunftsfähige Bildung für ihre Kinder fordern. sind für Schülerinnen und Schüler ein Ort für individuelles Lernen und Leben. bereichern mit ihren spezifischen Konzepten und Ansätzen die regionalen Bildungslandschaften und sind mitunter einzige Schule im Ort. Freie Schulen tragen in erheblichem Maße zu guten PISA–Ergebnissen im Freistaat Sachsen bei. * Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen Die Angaben beziehen sich auf Grund-, Mittelschule und Gymnasium.

Folie 7 Freie Schulen in den sächsischen Landkreisen 168 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen repräsentieren diese Regionen: Quelle: Statistischer Bericht Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen Schuljahr 2012/13, Statistisches Landesamt Sachsen und Schuldatenbank,

Folie 8 Die Sollkostenformel nach dem sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein Zuschusssystematik

Folie 9 Der Schülerausgabensatz liegt bei ca. 45% Grundschule, 42% Mittelschule bzw. 55% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt damit bei 3302,- (GS), 4916,- (MS) und 3708,- (Gym.) Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein Kosten pro Schüler und Jahr in GSMSGY

Folie 10 Der Schülerausgabensatz im Jahr 2009/10 liegt bei 48% Grundschule, 47% Mittelschule bzw. 60% Gymnasium der Kosten einer öffentlichen Schule. Die Finanzlücke liegt zwischen 2.881,–, 4.082,– und 2994,–. Diese und nachfolgende Werte differieren geringfügig durch unterschiedliche Betrachtungs- Zeiträume - Schuljahre bzw. Kalenderjahre. Die Grundaussage bleibt dadurch unverändert. Finanzierung Freier Schulen in Sachsen allgemein

Folie 11 Finanzierung freier Grundschulen in Sachsen allgemein Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Grundschulen sank er von 61% auf unter 47% in Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012

Folie 12 Finanzierung freier Mittelschulen in Sachsen allgemein Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Mittelschulen sank er von gut 71% auf unter 45% in Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012

Folie 13 Finanzierung freier Gymnasien in Sachsen allgemein Ausgehend vom Jahr 2000 nimmt der Anteil der Bezuschussung (Schülerausgabensatz) stetig ab. Für die Gymnasien sank er von gut 76% auf unter 60% in Vergleich der Ausgaben je Schüler in Sachsen lt. Statistischem Bundesamt und der Schülerkostensätze für Freie Träger im Freistaat Sachsen in den Jahren 2000 bis 2012

Folie 14 Das rechnerische Ergebnis der Sollkostenformel ist nicht geeignet, den staatlichen Anspruch an vergleichbare Abschlüsse der Schüler und an die Gleichwertigkeit der fachlichen Qualität des pädagogischen Personals zu erfüllen. Die Sollkostenformel suggeriert eine Förderung von 80% (90 % für bestehende Schulen) der Personalkosten. Real liegt die Förderung aber nur bei 42% bis 55% je nach Schulart. Ziel: Gesetzesänderung mit Anpassung der Zuschüsse an die realen Ausgaben öffentlicher Schulen (Bemerkung: Nicht auf Sollkostenformel festlegen). Finanzierung Personalkosten freier Schulen

Folie 15 Sachausgaben z.B. Verwaltung, technischen Dienste, pädagogisches Lehr- und Lernmaterial, Betriebskosten, Sach- und Gebäudeinstandhaltung usw., die nicht mit der unmittelbaren pädagogischen Arbeit erfasst sind, sind seit 5 Jahren konstant Ausgaben für Mieten bzw. Gebäudeunterhalt und Nebenkosten (Strom, Wasser, Abwasser etc.) sind deutlich gestiegen (siehe Stat. Bundesamt). Im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft des Freistaates Sachsen werden keine Berechnungs- und Begründungsgrundlage für Sachausgaben definiert. Sachausgaben im Rahmen des Finanzierungsmodells werden willkürlich auf 25% der berechneten Personalkosten pro Schulart des Schuljahres 2007/2008 festgelegt. Ziel: Gesetzesänderung, die Realität und Berechnungsmodell in Einklang bringt. Gemeinsamer Prozess von freien Schulen und SMK zur Entwicklung einer dynamischen, zukunftsfesten Berechnungsgrundlage. Finanzierung Sachausgaben an freien Schulen

Folie 16 Staatliche Schulen: Staatliche Schulen sind verpflichtet, die gesetzliche Lernmittelfreiheit zu gewähren. Aktuelle Urteile haben dies klar definiert. Ein Erlass des SMK regelt dies für die staatlichen Schulen. Kommunen erhalten für die Umsetzung der Lernmittelfreiheit staatliche Zuschüsse. freie Schulen: freie Schulen erhalten keine Finanzmittel für die Umsetzung der Rechtslage vom Freistaat. Eine Erhöhung des Schulgeldes dafür wäre eine Ungleichbehandlung der Eltern im Freistaat Sachsen. Ziel: gesetzliche Regelung, die Freistaat zur Mitfinanzierung bindet. Finanzierung Lernmittelfreiheit an freien Schulen

Folie 17 Staatliche Schulen: Im Doppelhaushalt des Freistaats sind 40 Mio. für Schulbau an allen Schulen im Freistaat eingestellt. Die Förderquote ist jetzt auf max. 40 Prozent einheitlich für alle Vorhaben und Schularten gesenkt worden. Für die erhöhten Eigenmittel der Kommunen wurde deshalb der Finanzausgleich über das FAG erhöht und verändert. Weiter stellen die Kommunen Mittel für die Schulbau und Sanierung zur Verfügung. Davon steht freien Schulen nichts zur Verfügung. Ziel: Berücksichtigung von Gebäudekosten bzw. Baukostenzuschüssen in den Zuschusssätzen (Bemerkung: Bei vernünftiger Mietbezuschussung ist kein Baukostenzuschuss nötig bzw. möglich, da sonst Doppelfinanzierung). Finanzierung Baukosten freier Schulen

Folie 18 1.Anpassung der Sachkosten noch im Jahr 2013 auf Basis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. 2.Wiederherstellung vergleichbarer Verhältnisse an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen spätestens mit dem Doppelhaushalt 2015/16. Die Datenbasis (Jahr 2009) des statistischen Bundesamtes liegt vor. Bericht des SMK über den Sachkostenanteil liegt vor. Abschaffung der Sonderung nach Einkommen der Eltern. Die Neuordnung der Bezuschussung freier Schulen, einschließlich des pädagogischen Betriebes, muss im Laufe dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. Als Akteure werden Vertreter der Legislative, der Exekutive zusammen mit der AGFS gesehen, die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeiten können. Nächste Schritte

Folie 19 Dezentrale, plurale und flexible Belebung der Bildungslandschaft analog dem Mittelstand in der Wirtschaft. Abfederung des zukünftigen Lehrermangels. Verbesserung der finanziellen Situation des Freistaats Sachsen. Unterstützung bei der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung. Freie Schulen können als Basis mit einbezogen werden. Die Verantwortung kann geteilt werden. Was freie Schulen leisten

Folie 20 Vielen Dank an unser Mitglied des sächsischen Landtags XY Name