ERB JAROCH HÜGI Business Basics Switzerland HSSR, Bratislava, 2. Dezember 2015 lic. iur. Lukas Jaroch, LL.M.

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ERB JAROCH HÜGI Business Basics Switzerland HSSR, Bratislava, 2. Dezember 2015 lic. iur. Lukas Jaroch, LL.M.

Wer wir sind und was wir machen: ERB JAROCH HÜGI ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei in Zürich (mit Notariat in Olten, Kanton Solothurn) mit einer stark internationalen Ausrichtung. Alle drei Partner bringen langjährige Erfahrung aus Unternehmensrechtsdiensten und Grosskanzleien mit. Entsprechend verstehen wir uns mehr als Unternehmer als reine Rechtsanwender. Unsere Beratungstätigkeit umfasst sämtliche handels- und gesellschafts- sowie, vertragsrechtlichen Fragestellungen. 2

1. Schweizerische Mentalität und Rahmenbedingungen in der Schweiz 2. Markteintritt 3. Arbeitsrecht und Entsendung von Arbeitnehmern 4. Erwerb von Liegenschaften 5. Grundlagen des Schweizerischen Steuerrechts Themenübersicht: 3

1. Rahmenbedingungen in der Schweiz 1.1 Schweizerische Mentalität 1.2 Beziehung zwischen CH und SK 1.3 Lage der Schweiz und Infrastruktur 1.4 Politische Stabilität und (stabile?) starke Währung 1.5 Schweiz als führender Finanzplatz 1.6 Internationale Organisationen und Konzerne 1.7 Funktionales System 4

5 Source: Richard D. Lewis, When Cultures Collide, Leading across Cultures – Nicholas Brealey International, 2010, 4th edition.

1.1 Schweizerische Mentalität Präzision Pünktlichkeit Zuverlässigkeit Kühlheit Anspruchsvoll (Qualität) und «verwöhnt» (hoher Lebensstandard) Grosszügig, verhandelt nicht gerne  Aber: Grosse kantonale Unterschiede und hoher Ausländeranteil 6

1.2 Beziehungen SK - CH Positive Wahrnehmung (politisch, wirtschaftlich) Export – Import jedoch Raum nach oben: Zurzeit CH an 15. Stelle für Exporte (1,6%) und 22. Stelle für Importe (0.8%) Doppelbesteuerungsabkommen 7

1.3 Lage, Infrastruktur, Stabilität Im Herzen Europas, gute Verbindungen nach Zürich, Basel und Genf Hervorragende Infrastruktur: Öffentlicher Verkehr, Strassen und Flughäfen Elektrizität, Wasser, Abfall, Internet Ausbildung (duales System) Effiziente und transparente Behörden 8

1.4Politische Stabilität Föderalistischer Staat seit 1291 Verfassung seit 1848 nur kosmetisch verändert 3 Rechtsebenen: Gemeinde-, Kanton- und Bundesebene Rechtsstaat, Menschenrechte Direkte Demokratie (Initiative und Referendum) Kollegialsystem (keine Kehrtwendungen) Keine Korruption Tiefe Arbeitslosigkeit 9

1.4Stabile oder nur starke Währung? Unabhängige Nationalbank Vertrauen in politische Stabilität Politische Neutralität, nicht EU-Mitglied Aber: Eurokrise: August 2011 EUR 1.00 = min. CHF 1.20 Januar 2015 Freigabe 10

1.5Schweiz als führender Finanzplatz Führende Finanzplätze 2012 Quelle: longfinance.net 11 UmístěníFinanční centrum 1.London 2.New York 3.Hong Kong 4.Singapore 5.Zürich 6.Seoul 7.Tokyo 8.Chicago 9.Genf 10.Toronto

1.5Schweiz als führender Finanzplatz Banken: UBS, CS; Kantonalbanken, Raiffeisenbanken; viele renommierte Privatbanken; PostFinance Unabhängige Vermögensverwalter Versicherer und Rückversicherer Börse in Zürich Hohe Qualität an Dienstleistungen (noch) keine Überregulierung Scharfe Gesetzte gegen Geldwäscherei Bankgeheimnis? 12

1.6Internationale Organisationen und Konzerne Sitz bedeutender internationaler Oraganisationen und NGO’s: UNO, WTO, EFTA, FIFA, UEFA, ILO, IOM, WWF usw. Bedeutende internationale Konzerne: Nestlé, Novartis, Roche, Syngenta, UBS, CS, SwissRE, Glencore, Vitol, Trafigura, ABB, Alstom, Holcim, Adecco, Alpiq, Sika, Tetra Pak, Swatch, Rolex, DKSH usw. Multikulturell: Sprachliche Vielfalt Viele Ausländer 13

1.7Funktionales System Gesundheitswesen Sozialversicherungen Arbeitsmoral (keine Streiks) Hoher Ausbildungsstandard Infrastruktur für Unternehmungen Techno-Parks Bieten Infrastruktur für Start-ups Coaching, Kontakte zu Universitäten, Netzwerke

2.Markteintritt 2.1 Export / Import 2.2 Gründung von Gesellschaften 2.3 Zweigniederlassung ausländischer Gesellschaften 2.4 Verträge (Joint Ventures) 2.5 Öffentliche Ausschreibungen 2.6 Eintreibung von Forderungen 15

2.1Handelsbeziehungen SK - CH 1,6% des Slowakischen Exports nach CH (CHF 875 Mio) 0.8% des Slowakischen Importes ist aus CH (CHF 565 Mio) Tendenz stark steigend, seit 2000 verdreifacht (im 2015 aber leicht rückläufig) Erweiterungsbeitrag CH für SK CHF 67 Mio (2007 – 2012) 16

2.1 Handel zwischen SK a CH Slowakischer Export in die Schweiz: Maschinen Fahrzeuge, Flugzeuge Metalle und Kunststoffe (und Waren daraus) Slowakischer Import aus der Schweiz: Chemikalien und Medikamente (Pharma) Maschinen Metalle und Kunststoffe (und Waran daraus) 17

2.2Gesellschaftsgründung Übersicht Gesellschaftsrecht: 18 Osobní společnosti Personengesellschaften Kapitálová společnost Kapitalgesellschaften Smíšené formy Mischformen Jednoduchá společnost Einfache Gesellschaft a.s. Aktiengesellschaft (AG) s.r.o. GmbH Kolektivní společnost Kollektivgesellschaft Komanditní a.s. Kommandit-AG Komanditní společnost Kommanditgesellschaft Družstvo Genossenschaft Spolek Verein

2.2Gesellschaftsgründung Akciová společnost Aktiengesellschaft (AG) Společnost s ručením omezeným Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Min. výše zákl. kapitálu v CHF Min. Gründungskapital in CHF 100´000,-20´000,- Liberace Lieberierung min. 20% jmen. hodnoty každé akcie, přičemž vždy min. CHF 50´ % Zakladatelé/Gründer1 nebo více FO nebo PO1 oder mehrere NP oder JP Orgány společnosti Organe Valná hromada (Generalversammlung) Představenstvo (Verwaltungsrat) (Geschäftsführer) (Dozorčí rada) (Revisionsstelle, bei grösseren AG’s) Valná hromada (Gesellschafterversammlung) Jednatelé (Geschäftsführer) Dozorčí rada (Revisionsstelle, bei grösseren GmbH’s) Zajímavosti ve vztahu k zahraničí: Alespoň jedna osoba s podpisovým právem musí mít bydliště v CH; Nemusí to být nutně člen představenstva Grundsätzlich gleich wie AG: Ein Unterschriftsberechtigter mit Wohnsitz CH Muss nicht Geschäftsführer sein Ručení/HaftungNur Gesellschaftskapital 19

2.2Gesellschaftsgründung Gründungsurkunde (notariell beglaubigt), Statuten, Einzahlungsbestätigung, Anmeldung mit weiteren Dokumenten Entstehung durch Eintrag im Handelsregister Kantonales Handelsregisteramt 20

2.3Gründung von Zweigniederlassungen Eintrag im kantonalen Handelsregister Firmenname des Hauptsitzes und klarer Hinweis, dass es sich um Zweigniederlassung handelt Kein Kapital Gemeinsame Haftung mit Hauptgesellschaft Mindestens eine Person muss vertretungsberechtigt sein mit Wohnsitz in CH Untersteht schweizerischem Recht 21

2.4Verträge Joint Venture Distributionsvertrag Werkverträge Kaufverträge Arbeitsverträge 22

2.5 Öffentliche Ausschreibungen WTO Konform Es gibt jedoch schweizerische und kantonale Eigenheiten (CH ist nicht EU-Mitglied!) Strenge Handhabung der Ausschreibungsvorschriften (Dokumentation!) 23

2.6Eintreibung von Forderungen Betreibungsweg Gerichtsweg Hohe Kosten (Trau, schau wem!) 24

3.Arbeitsrecht und Entsendung 3.1Grundlagen des Schweizerischen Arbeitsrechts 3.2Freier Personenverkehr 3.3Entsendung von Arbeitnehmern 3.4Scheinselbständigkeit 3.5Anmeldung und Bewilligung 25

3.1Schweizerisches Arbeitsrecht Vertragsfreiheit – reguliert, aber liberaler als in der Mehrheit der EU- Staaten Arbeitsvertrag kann konkludent entstehen, keine Schriftlichkeit notwendig Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Arbeitnehmer kann eine Begründung verlangen Keine besonderen Kündigungsgründe Kündigungsfrist 1 – 3 Monate, je nach Vertragsdauer. Solange nicht missbräuchlich, keine Entschädigung 26

3.2Freier Personenverkehr Bilaterale Verträge mit EU Freier Personenverkehr seit 2002 Keine Bevorzugung von Inländern zulässig Ventilklausel 2012 – 2014 gegen EU-8 Neu: Eidgenössische Volksinitiative der SVP «Gegen Masseneinwanderung»: Abstimmung vom 9. Februar 2014 (Angenommen mit 50.3%) 27

3.3Entsendung von Arbeitnehmern Entsendegesetz Minimale Standards Mindestlöhne Arbeitszeit Ferien (-entschädigung) Sicherheit am Arbeitsplatz Gleichbehandlung Frau und Mann, Kindesschutz u.s.w. Entsendeentschädigung Ziel: Lohndumping und Scheinselbständigkeit verhindern 28

3.3 Entsendung von Arbeitnehmern Mindestlöhne Grundsätzlich Vertragsfreiheit Ausnahme: allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge und «gewöhnlicher Lohn» Für ausländischen Unternehmer schwierig selber festzustellen, was gilt. Mindestlöhne von unqualifizierten Arbeitnehmern können höher sein, als die des höheren Managements in der Slowakei! 29

3.4 Scheinselbständigkeit Ziel: Umgehung des EntsG verhindern Kontrollen Sanktionen 30

3.5Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung Anmeldung Arbeitnehmer mit Aufenthalt bis 3 Monate ohne Bewilligung Online ( Spätestens 8 Tage vor Arbeitsantritt 31

3.5 Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung 3 – 12 Monate: Bewilligung gemäss Dauer Arbeitsvertrag 1-5 Jahre Bewilligung für Dauer bis 5 Jahre Schriftliches Gesuch beim zuständigen kantonalen Amt Spätestens 15 Tage vor Arbeitsantritt 32

4. Grundstückerwerb durch ausländische Personen 4.1 Lex Koller 4.2 Unbeschränkter Erwerb 4.3 Bewilligungen, Ausnahmen 33

4.1 Lex Koller „ Lex Koller“ – Gesetz betreffend Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (früher: „Lex Friedrich“) Ziel: Einschränkung des Erwerbes von Grundstücken durch Ausländer Sanktionen: Ungültigkeit des Vertrags 3 Jahre Gefängnis Bussen bis zu CHF 50´000 34

4.2 Erwerb ohne Einschränkungen EU/ EFTA Bürger mit dauerndem Wohnsitz in der Schweiz 35

4.3 Bewilligungen, Ausnahmen Bewilligung nötig für: Ausländer (einschliesslich EU/EFTA Bürger) ohne festen Wohnsitz in der Schweiz Juristische Personen im Ausland Juristische Personen in der Schweiz mit ausländischen Inhabern Ausnahmen: Geschäftsliegenschaft Erwerb zum Zweck des dauernden Wohnsitzes Erbschaft in gerader Linie 36

4.3 Bewilligung Immer notwendig, wenn keine Ausnahme vorliegt Kontingente an touristischen Orten 37

5.Steuern 5.1 Steuerhoheit 5.2 Steuerarten 5.3 Steuerbelastung im internationalen Vergleich 5.4 Steuerbelastung im interkantonalen Vergleich 5.5 Gewinnsteuer 5.6 Kapitalsteuer 5.7 Besonderheiten 5.8 Quellensteuer («Srážkové daně») 5.9 Mehrwertsteuer, MWST («DPH») 5.10 Natürliche Personen 5.11 Doppelbesteuerungsabkommen 38

5.1 Steuerhoheit Bundessteuer Kantonale Steuer Gemeindesteuer Steuerausgleich 39

5.2Steuerarten 40 BundessteuerKantonale und Gemeindesteuer Einkommenssteuer Gewinnsteuer MWST Vermögenssteuer Alkoholsteuer Tabaksteuer Grundstückgewinnsteuer Schenkungs- und Erbschaftssteuer Mineralölsteuer Motorfahrzeugsteuer Lotteriesteuer Hundesteuer

5.3Steuerbelastung im internationalen Vergleich (2010) 41

5.4Steuerbelastung im interkantonalen Vergleich 42

5.5 Gewinnsteuer Bundessteuer: 8.5%: Handelsgesellschaften und Genossenschaften 4.25 %: Vereine, Stiftungen Kantonal/kommunal: 10 – 22% Achtung: Progression in gewissen Kantonen Verlustvorträge bis 7 Jahre möglich 43

5.6Kapitalsteuer Nur kommunal und kantonal bis 0.550% Achtung: Darlehen von Inhabern können als Gesellschaftskapital veranlagt werden Zinszahlungen an Eigentümer können als Einkommen qualifiziert werden („Quellensteuer“) 35%! Keine Gruppenkonsolidierung im Konzern in CH 44

5.7 Besonderheiten Noch: Holdingprivileg (7,83%) Mixed trading company (Div. Privilegien wenn Ertrag zu min. 80% im Ausland erwirtschaftet wird) Tax Ruling (insbesondere bei M&A Transaktionen) Kirchensteuer (18 von 26 Kantone) 45

5.8„Quellensteuer“ - Srážkové daně Bei ausländischen Arbeitnehmern Lohnabzug Dividenden Erträge aus Obligationen Zinsen auf Bankkonten Investitionsfonds Lotteriegewinne 46

5.9 MWST Harmonisiert mit EU Nur 8% (resp. 3.8%, 2.5%) Warenimport (wie Zoll, 8%) Dienstleistungen (Import ab CHF 10’000, wenn sonst nicht MWST-pflichtig) 47

5.10 Natürliche Personen Vermögenssteuer Nur kantonal, % bis 1% Einkommenssteuer Keine Besteuerung von Vermögenserträgen Quellensteuer für Personen ohne langfristige Aufenthaltsbewilligung Gewisse Kantone kennen Pauschalbesteuerung Erb- und Schenkungssteuer in direkter Linie praktisch überall abgeschafft. 48

5.11 Doppelbesteuerungsabkommen Über 70 DBA DBA mit SK angepasst im 2012 (Achtung: neu mit Informationsaustausch) 49

Ďakujem Vám za pozornosť. 50