Neuerungen im Überblick: Probezeit: 1. Halbjahr Vierwöchiges Praktikum (fakultativ) Zentrale Klassenarbeit: Ende des 2. Halbjahres Mathematik: Kernfach -> relevant für BK I (Bestehen) + BK II (Übergang)
Wie geht es nach dem BK I weiter? Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das BK II: Notendurchschnitt besser als (!) 3,4 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Religionslehre 1 Mathematik 2 Gemeinschaftskunde/Geschichte 2 Englisch 3 Deutsch/Betriebliche Kommunikation 3
Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Betriebswirtschaft 7 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 3 Gesamtwirtschaft 2 Informatik 1 Textverarbeitung 1
Stundentafel 2. Wahlpflichtbereich 5 Std. Übungsfirma Geschäftsprozesse / Praxisorientierte Übungen Projektkompetenz Insgesamt 30 Std.
Stundentafel 3. Wahlbereich im Rahmen der schulischen Möglichkeiten 4. Praktikum 4 Wochen
Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, M, GK, E, D, BW, SuK, GW, Inf, TV, GP/PA bzw. Üfa, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW
Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BKI verlassen
Zu: Aufnahme auf Probe Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Wunsch bis zum Schuljahresende bleiben, muss dann aber gehen.
Falls 1. Halbjahr nicht bestanden -> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende: Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich Bestanden, aber nicht BKII-Schnitt -> abgehen Bestanden mit BKII-Schnitt -> BKII (falls Plätze)
Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
Erfolgreicher Abschluss: Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! zu: Erfolgreicher Abschluss: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
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