Präventionswegweiser e.V.

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Präventionswegweiser e.V. Grundsätze nach dem SGB VIII SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz Recht auf Erziehung/Abs. 1 kein subj.-öffentl. Rechtsanspruch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG/§ 1 Abs. 1 S. 1 Erz. ist nicht primär Ausdruck d. JHilfe Elternverantwortung/Abs. 2 Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung Nach eigenen Vorstellungen Eine Abwehrfunktion gegen Eingriffe Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3 Individuell u. sozialen Entwicklung Beraten und unterstützen vor Gefahren zu schützen Einfluss nehmen auf gesamtgesellschaftliche Bedingungen Präventionswegweiser e.V. Eltern und Staat/Abs. 1 Generalklausel Leitnorm Für alle Erziehungsträger Rechte u. Pflichten/Abs. 2 S. 1 Ein Recht im Interesse der j. Menschen Lebens- u. Wertvorstellungen d. E. - außer Schulbesuch Soziale(Kriminal)prävention primäre u. sekundäre Prävention Lebensweltorientiertes Handeln Alltagsorientierung i. d. institutionellen Settings und Methoden Integrative Orientierung Partizipation und Freiwilligkeit Staatl. Wächteramt/Abs. 2 S. 2 Eltern die sich der Verantw. entziehen Rechtsanspruch f. d. j. Menschen 1

Grundsätzliche Überlegungen zu den Aufgaben Kooperation Koordination Institutionen mit gemeinsamen Zielen Öffnen aber auch Abgrenzen Nutzung der verschieden Ressourcen Zuarbeiten Transparenz nach außen Vernetzung Ressourcen Forum Info- und Referentenbörse Fachlich personell strukturell materiell Präventionsarbeit im Jugendbereich AG Prävention Inhalte 2 Prävention (Gewalt - Sucht - JKriminalität) Förderung der sozialen Entwicklung der Jugend Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der seelischen Gesundheit Ansprechpartner sein für junge Menschen und Familie

AG Prävention Struktur: Verein + Vorstand Vorstand M i t g l i e d e r Beirat 1. Vorsitzende/n 2. Vorsitzende/n Schriftführer/in Kassenwart/in max. 3 Beisitzer/innen Vorstand schlägt vor bildet Ad-hoc-Gruppen aus Experten SKIN-Modell AG Prävention wählt Mitgliederversammlung = Arbeitskreis 3 M i t g l i e d e r Rollenverständnis des Mitgliedes Privatpersonen Vertreter von Institutionen / Firmen

AG Prävention Der Beirat Struktur Mitglieder  nach oben  nach unten 8 - 10 Personen Beratung des Vorstands Teilnahme an Vorstandssitzungen möglich werden berufen Personen aus dem öffentl. Leben Verwaltung Finanzen Schule Kirchen Politik Freie Träger Der Beirat AG Prävention Aufgabe 4 Austausch von Informationen Vernetzung  nach oben  nach unten Institutionen Personen Austausch