UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung - Verpflichtungen der Länder Franz Wolfmayr.

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 Präsentation transkript:

UN – Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung - Verpflichtungen der Länder Franz Wolfmayr

Inhalt Generelle Vorbemerkungen Botschaften von drei ausgewählten VertreterInnen aus dem Sektor der “Behindertenarbeit” Verpflichtungen der Bundesländer und Vorschläge für die Umsetzung in den Bundesländern Wo die Bundesländer stehen

Generelle Vorbemerkungen Internationale Dokumente werden oft nicht gelesen Die Kommunikation der Internationalen Institutionen richtet sich immer an die Bundesregierung, nicht an die Bundesländer

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Gary Boolay (England) – People First Für ein besseres Leben benötigen Menschen mit Behinderung Eine Wohnung Einen Beruf und Karrieremöglichkeiten Benutzbare Verkehrsmittel Beziehungen Bildung und Ausbildung

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Gary Boolay (England) – People First Behörden können Menschen mit Behinderung unterstützen durch die strukturierte Zusammenarbeit mit ihren Selbstvertretungsorganisationen die verpflichtende Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Planung und Evaluierung die Einbindung in die Zusammenarbeit mit Arbeitgeberorganisationen und Verkehrsbetrieben die Unterstützung sozialer Netzwerke

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Philippa Russel (England) – Auch Familien von Kindern mit Behinderung stehen oft am Rand der Gesellschaft. Ihre Bürgerrechte werden nicht anerkannt. Daher ist es wichtig, dass ihre Organisationen gemeinsam mit denen der Personen mit Behinderung in die Entwicklung und Evaluierung der Behindertenpolitik eingebunden werden.

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Philippa Russel (England) – Disability Rights Commissioner Behörden sollten zuhören, um zu erfahren, was Angehörige und Menschen mit Behinderung brauchen und entsprechende Anpassungen und Veränderungen vornehmen, um die Lebenschancen der Menschen mit Behinderung zu verbessern Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, Belästigung und negativen Einstellungen schützen und sicherstellen, dass Vorbeugemaßnahmen getroffen werden, um Missbrauch und Ungleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu Dienstleistungen und anderer Unterstützung zu vermeiden. Allianzen bilden, um sicherzugehen, dass ausreichend Ressourcen zur Gewährleistung einer optimalen Teilnahme und sozialen Eingliederung zur Verfügung stehen. Zusammenarbeiten, um die breite Öffentlichkeit über die wirklichen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu informieren.

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Wallis Goelen (Belgien) Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Sowohl die Europäische Gemeinschaft, die durch die Europäische Kommission vertreten wird, als auch ihre Mitgliedstaaten haben definitiv festgelegt, dass die Behinderungsthematik eine Menschenrechts- und rechtliche Frage ist und nicht mehr länger eine diskret zu behandelnde soziale Angelegenheit.

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Wallis Goelen (Belgien) Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Die UN-Konvention schützt die individuellen Rechte und enthält in Bezug auf den Rechtsstatus von Menschen mit Behinderungen eindeutige Bestimmungen: Es wird freier Zugang zu ihren Rechten gewährleistet und nichts, was Menschen mit Behinderungen betrifft, kann ohne Menschen mit Behinderungen beschlossen werden. Das Fakultativprotokoll räumt jedem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit ein, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist eine sehr wichtige Entwicklung, was den Schutz der individuellen Rechte betrifft.

Botschaften von ausgewählten VertreterInnen der “Behindertenarbeit” Wallis Goelen (Belgien) Frühere Abteilungsleiterin in der Europäischen Kommission für die Inklusion von Menschen mit Behinderung Die UN-Konvention verstärkt die Maßnahmen zur Förderung einer eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen. Nach Ansicht der Dienstleistungsanbieter wird damit ein Übergang zu gemeindenahen Diensten stattfinden. Drei Punkte sind dabei ganz wesentlich: der Zugang zu Dienstleistungen, die Qualität der Dienstleistungen, und drittens – ein Punkt, den sie ganz besonders hervorhebt: Qualität ohne Individualisierung ist unmöglich. Durch die Konvention wird auch die Beziehung zwischen spezialisierten Dienstleistungsanbietern und allgemeinen Dienstleistungsanbietern besonders betrachtet werden.

Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung Die UN Konvention ist gültiges Recht und daher vom Bund und von den Ländern umzusetzen: Die Auseinandersetzung mit der Konvention in geeigneter Form starten Information über die Konvention Meinungsbildung auf allen Ebenen Bearbeitungsformen entwickeln Zuständigkeit festlegen (auf höchstmöglicher Ebene) Die Beschäftigung mit der Konvention auf alle Ressorts ausdehnen (Mainstreaming Ansatz)

Verpflichtungen der Länder und Vorschläge zur Umsetzung Erarbeitung von Aktionsplänen in den einzelnen Bundesländern / Abstimmung mit dem Nationalen Aktionsplan für alle Ressorts Regelmäßige Berichterstattung über die Regionalen Aktionspläne und ihre Umsetzung im Landtag

Die Steirische Behindertenhilfe Franz Wolfmayr Die Steirische Behindertenhilfe Franz Josef Straße 3 8200 Gleisdorf +43 (0)3112 4911 - 8153 www.behindertenhilfe.or.at Dachverband@behindertenhilfe.or.at