Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29. 06 Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V Wettbewerbswirksamkeit im Vergleich zu Alternativinstrumenten Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg Leiter AG "Arzneimittelrabatte, Preisverhandlungen Sonderprodukte" Federführender Leiter Verhandlerteam Arzneimittel, Sonderprodukte (VTAS)
Agenda Ausgangslage Preissteuerungsinstrumente Verträge Zukunftsszenario Verträge Festbeträge Fazit kurzfristig mittelfristig
Historie: Arzneimittelausgaben des AOK-Systems 1. Ausgangslage Historie: Arzneimittelausgaben des AOK-Systems Ausgaben Netto (TEUR) „ “ Quelle: GAmSI
1. Ausgangslage Wettbewerbsstruktur des patentfreien Arzneimittel-markts bis 2006 Marktbeherrschung durch drei Großkonzerne Mittelstand quo vadis? Quelle: GAmSI
Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx Trotz günstiger Preise kein nennenswerter Marktzugang für Mittelstand Quelle: AOK Baden-Württemberg
Stärkung des Mittelstandes neuer Wettbewerb 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Profiteure 2007 Bisoprolol 5 mg 100 St.: Abrechnungsverteilung AOK Baden- Württemberg 2007, Preisstand 15.12.2007 Stärkung des Mittelstandes neuer Wettbewerb
Preiswirksamkeit Festbeträge und Wettbewerb am Beispiel Simvastatin 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Festbeträge und Wettbewerb am Beispiel Simvastatin 9 39 35 37 40 Anzahl Wettbewerber Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Quelle: Lauer-Taxe
Preiswirksamkeit Rabattverträge 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Rabattverträge Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Rabattierte Effektiv-preislinie Quelle: Lauer-Taxe
„Mehrpotenzial“ Rabattverträge 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge „Mehrpotenzial“ Rabattverträge Umsatz GKV patentfreier Arzneimittelmarkt 2008: 12,7 Mrd. EUR (AVP) Ausschreibung AOKs 2009-1011: 63 Wirkstoffe, Umsatz 2008 2,2 Mrd. EUR (AVP) ESP „AOK 63“ p.a.: 512 Mio. EUR entspr. 23 % an AVP Unberücksichtigt: patentgeschützter Markt (60%) „ESP GKV“: 2,9 Mrd. EUR p.a.
Festbeträge 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Festbeträge In der Regel wirksame Sicherung gegen Höchstpreise wirken selbst bei Vielzahl von Wettbewerbern langsam orientieren sich an bestehender Preisverteilung und dienen als Preisorientierungshilfe für pharm. Unternehmen: keine Motivation zur Unterschreitung Festbetrag bzw. Zuzahlungspreislinie sind im für Preiswettbewerb offenen, patentfreien Markt den Rabattverträgen wirtschaftlich unterlegen
Rabattverträge 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Rabattverträge Ermöglichen Zuzahlungsvorteil Versicherte nach § 31 Abs. 3 Satz 5 SGB V wirken unmittelbar Erreichen ausgeschrieben durch Geheimwettbewerb maximale Wirtschaftlichkeit losgelöst von bestehenden Preisen Entfalten stärkste Wirkung im patentfreien, preisaktiven Markt Preisverantwortung weg vom Arzt, Vorteil Wirtschaftlichkeits- prüfung
Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte 2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte § 31 Abs. 2 S. 2: Krankenkasse übernimmt vollen Apothekenverkaufspreis (> Festbetrag), refinanziert durch Rabattvereinbarung (S. 3); keine Aufzahlung für Versicherte § 31 Abs. 3 S. 4: wenn AEP inkl. MWSt. mind. 30% unter Festbetrag: Möglichkeit zur Zuzahlungsbefreiung durch SpiBu (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) + S. 5: Zuzahlungsermäßigung auf 50% oder Zuzahlungsbefreiung durch KK bei Rabattvertragsabschluss (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) Gesetzgeber ermöglicht kollisionsfreie Koexistenz Rabattverträge / Festbeträge, Rabattverträge auch bei Festbetragsarzneimitteln gewollt
„Übergangswelt“: Dualistisches System unverzichtbar 3. Zukunftsszenario I -kurzfristig- „Übergangswelt“: Dualistisches System unverzichtbar Dezentral: Rabatte Direkte Verhandlungen, Ausschreibung Wettbewerb auf Krankenkassen-Ebene Wettbewerb auf Ebene Pharma-Unternehmen Zentral: Festbeträge Einheitliche + einseitige Preisfestsetzung durch „Nachfrager“ Wettbewerbsbeschränkendes, dirigistisches Vorgehen gegenüber Einzelkassen und Pharma-Unternehmen Lückenlose Sicherstellung der Patientenversorgung
Perspektiven 2011 ff. 3. Zukunftsszenario II -mittelfristig- Austauschfähiger Markt (Generika, patentfreie Originale): Übergang zu obligatorischem KiP-System Wegfall Festbeträge insoweit Nicht festbetragsfähiger innovativer patentgeschützter AM-Markt: K-N-Bewertung (§§ 35 b, 91 II a SGB V); kassenspezifische Versorgungsverträge mit pharma- zeutischen Unternehmen im Rahmen von Selektiv- verträgen (§§ 73 b, c, 140 a ff. SGB V)
für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christopher Hermann Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29.06.2009 in Königswinter/Bonn Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg