Das Rentensystem der Niederlande

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 Präsentation transkript:

Das Rentensystem der Niederlande

Das Rentensystem der Niederlande Warum dieses Thema? Dafür gibt es drei Gründe!

1. Es passt in die von mir seit 2009 verfolgte Themenreihe über die Alterssicherungssysteme. 2. Es passt in die aktuelle politische Diskussion in Deutschland, und daran sollten wir uns beteiligen können. 3. Seit Jahren versucht die EU, die Altersysteme in Europa anzugleichen.

Zu 1: 2009 hat Stefan Czygalla ein Grundsatzreferat gehalten. Thema: Perspektiven der Alterssicherung – Grundsatzpositionen des dbb Anschließend daran habe ich zur Beamtenversorgung und zur Rententhematik, u.a. zum Ost/Westproblem u. zur Rücklagenbildung Sachbeiträge geleistet und mit dem Thema „Rentenmodell der katholischen Verbände“ 2014 erstmals „Neuland“ betreten.

Zu 2: Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beabsichtigt mit Blick auf die sinkenden Rentenerträge und mit Hinweis auf Modelle im europäischen Ausland, die betriebliche Altersvorsorge zu reformieren und auszubauen (Artikel in der WAZ vom 27.06.2015; Stichwort Lebensleistungs- rente).

Die EU versucht im Rahmen der CESI (Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften ), die Alterssicherungs- systeme anzugleichen. Der dbb arbeitet dabei hinhaltend mit und ist bemüht, jede Vergemeinschaftung der Rücklagen oder der Rentenbeiträge sowie eine irgendwie geartete Gemeinschafts- haftung zu vermeiden.

Faktenbasis – Rentenniveau in Deutschland – 42% des Bruttolohns (20jähriger nach 45 Arbeitsjahren), Die Durchschnitts- u. Gutverdiener sind damit besser gestellt als in Großbritannien u.a. europäischen Ländern, die Geringverdiener aber schlechter, in Großbritannien, Frankreich, Schweiz und in den Niederlanden dagegen besser, im OECD-Mittel 54,4%, in den Niederlanden sogar deutlich darüber hinaus, Grund dafür ist die unterschiedlich organisierte betriebliche Altersvorsorge.

Das Rentenmodell der Niederlande 1.Die Rentenversicherung in den Niederlanden ist Teil eines umfassenden Systems zur sozialen Sicherheit aller in den Niederlanden wohnenden oder arbeitenden Personen.

Bereiche der sozialen Sicherheit: Kranken- und Mutterschaftsversicherung Arbeitsunfähigkeitsversicherung (ohne Arbeitsunfall und Berufsunfähigkeit) Altersrenten Leistungen für Hinterbliebene Arbeitslosenversicherung Kindergeld

2. Renten und Leistungen im Alter Allgemeiner Grundsatz: Alle Arbeitnehmer und Selbständige, deren Arbeitsplatz in den Niederlanden liegt, sind in einer Sozialversicherung pflichtversichert. Die Selbständigen sind aber nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie erhalten auch weder Krankengeld noch Leistungen bei Invalidität. Sobald jemand in den Niederlanden für einen Arbeitgeber arbeitet, wird er bei den vorstehenden Versicherungen gemeldet, ohne selbst tätig werden zu müssen.

3. Anspruch auf Altersrente In den Niederlanden wohnende oder arbeitende Personen sind nach dem Allgemeinen Altersversicherungsgesetz (AOW) versichert. Anspruch auf Altersrente haben im Allgemeinen alle Frauen und Männer bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren und einem Monat (Stand Jan. 2013). Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich bei Wohnsitz außerhalb der Niederlande nach dem AOW freiwillig zu versichern.

4. a Zusatzrente Wenn jemand in den Niederlanden eine Beschäftigung ausübt, fällt er gegebenenfalls unter ein Zusatzversorgungssystem. Es gibt für zahlreiche Wirtschaftszweige obligatorische Zusatzversorgungssysteme. Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber über eine eigene Zusatzversorgung verfügt, die ausschließlich auf seinen Betrieb beschränkt ist oder für die er einen gesonderten Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden tariflich ausgehandelt.

4. b Folgende Branchen haben eine eigene Zusatzversorgung: die Metallindustrie, das Baugewerbe, das Malerhandwerk, die Landwirtschaft, das Druckereigewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, der gewerbliche Gütertransport, die Handelsschifffahrt, die Seefischerei, die Textilindustrie und die Gesundheitsberufe.

5. Organisation Im Bereich der Sozial- bzw. Rentenversicherung gibt es drei Volksversicherungen. Nach dem Allgemeinen Altersversicherungsgesetz (AOW) wird bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Altersrente gezahlt. Nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) wird im Falle des Todes bei bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente an die Angehörigen gezahlt. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (AWBZ oder Wlz) werden abgedeckt die Risiken der Pflege bei langfristigen stationären Behandlungen, bei Älteren, Behinderten und chronischen Beschwerden.

6. a Finanzierung Das System der sozialen Sicherheit in den Niederlanden wird finanziert: - aus Beiträgen von Personen mit Wohnsitz als auch von dort arbeitenden Personen ohne Wohnsitz in den Niederlanden, - aus Beiträgen von Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitgebern, - aus zweckgebundenen Steuermitteln.

6. b An Beiträgen für die Allgemeine Altersversicherung (Stand Jan 6. b An Beiträgen für die Allgemeine Altersversicherung (Stand Jan. 2013) zahlen die Arbeitnehmer 17,9 %, für die Allgemeine Hinterbliebenenversicherung 0,6 % und für die Pflegeversicherung 9,65 % von den zu versteuernden Einkünften im Jahr. Dabei gilt eine Beitragsbemes- sungsgrenze von 33.363 € im Jahr bzw. 2.780,25 € im Monat. Insgesamt belaufen sich die Sozialabgaben auf z.Z. ca. 38 %.

Beiträge des Arbeitgebers für die Arbeitnehmerversicherungen für die Erwerbsunfähigkeit 5,25 % für die Krankenversicherung 6,95 % für die Arbeitslosenversicherung 2,07 % Für die betriebliche Zusatzversicherung je nach ausgehandeltem Tarifvertrag einen %-Satz von den Arbeitseinkünften

7. Abgedeckte Leistungen Die Rentenerträge sind Pauschalbeträge, die zweimal jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Rente wird monatlich gezahlt. Ferner wird im Mai jeden Jahres ein Urlaubsgeld gewährt. Der feste Rentenbetrag erfährt eine Kürzung um 2 % für jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer nicht versichert war. Für jedes Jahr, in dem er in den Niederlanden wohnt oder arbeitet, erwirbt er einen Anspruch auf 2 % der Vollrente.

8. a Arbeitnehmerversicherungen Wer in den Niederlanden eine Beschäftigung ausübt, ist außerdem in den Arbeitnehmerversicherungen für die Bereiche der Arbeitslosen-, der Krankengeld- und der Rentenversicherung pflichtversichert.

8. b Nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA) kann der Arbeitnehmer im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Invaliditätsrente erhalten. Das gilt auch, wenn die Erwerbsminderung auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht.

9. Die WIA enthält zum einen eine Regelung für teilweise Erwerbsgeminderte zur beruflichen Wiedereingliederung, welche die weitere Ausübung einer Erwerbstätigkeit fördern soll, zum anderen eine Regelung für vollständig Erwerbsgemin -derte zur Einkommenssicherung. Der Arbeitgeber zahlt für diese Versicherung 5,25 % der Arbeitseinkünfte (s.o.).

10. Rentenhöhe Die Höhe der niederländischen Renten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Altersrentenversicherung erhöhen sich die Ansprüche für jedes Versicherungsjahr um 2 %. Die Hinterbliebenen- und die Invaliditäts- Rentenversicherung sind sogenannte Risikoversicherungen. Für beide müssen die Betroffenen lediglich zum Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität oder des Todes rentenversichert sein. Die Höhe der gezahlten Beiträge oder der Einkünfte sind nicht von Bedeutung für die Höhe der Rente!

11. Versicherungsleistungen Diese können innerhalb von 50 Jahren vor Erreichen der Altersgrenze zurückgelegt werden. Sind diese inklusive freiwilliger Beitragszeiten ununterbrochen erreicht, besteht der Anspruch auf die volle Altersrente. Für jedes Jahr ohne Versicherungsbeiträge mindert sich der Anspruch um 2 %.

Das Mindestentgelt ist keine auf Dauer festgesetzte Größe Das Mindestentgelt ist keine auf Dauer festgesetzte Größe. Es ist abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und beträgt zur Zeit 1.501 €. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld erhält (70 % für maximal 38 Monate) und danach unter dem sozialen Mindesteinkommen (70 % des Mindestentgelts) bleibt, erhält eine Zulage.

12. Mindestentgelt Die Altersrenten werden in Abhängigkeit von der familiären Situation in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom gesetzlich festgelegten niederländischen Nettomindestentgelt gezahlt. - Bei Alleinstehenden beträgt sie 70 % des Nettomindestentgelts, mit Kindern unter 18 Jahren 90 %. - Bei Paaren in einem gemeinsamen Haushalt, bei denen beide die Altersgrenze erreicht haben, erhält jeder nur 50 % des Nettomindestentgelts.

13. a Beträge für die volle Altersrente (Stand Jan. 2013) familiäre Situation Rente Urlaubsgeld Alleinstehender Berechtigter 1084,86 69,12 Alleinst. Berechtigter mit Kindern unter 18 J. 1366,21 88,87 Berechtigter mit Ehe(Partner), beide in Altersrente jeweils 750,35 49,35

13. b Beträge für die volle Altersrente (Stand Jan. 2013) Familiäre Situation Rente Urlaubsgeld Berechtigter mit (Ehe-) Partner, beide in 750,35 49,35 Altersrente Partner vor Altersgrenze mit Anspruch auf vollen Zuschlag 1472,56 98,72

14.a Anmerkungen Der Zuschlag ist einkommensabhängig; der volle Zuschlag beträgt 50 % des Nettomindest- entgelts. Er ist abhängig von den Versicherungszeiten, den Einkünften des jüngeren Partners und der Summe der gemeinsamen Einkünfte. Er entfällt, wenn der jüngere Partner die Altersgrenze erreicht hat.

14. b Anmerkungen Wer nach dem 31. Dezember 2014 die Altersrente für eine niederländische Altersrente erreicht hat und diese erhalten möchte, kann den Zuschlag für einen jüngeren Partner, der die für ihn maßgebliche Altersgrenze aber noch nicht erreicht hat, nicht mehr erhalten.

14 c Anmerkungen Betriebsrenten wurden in Deutschland lange zur Gewinnung von Personal genutzt. Seit 1956/57 wird hier der ehemalige Lohn zum Maßstab für die Rentenzahlungen gemacht (Einsäulenmodell). In Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden ist das Maß die Sicherung des Existenzminimums. Zu den aufgeführten Rentenbeträgen kommen die nicht unerheb- lichen Beträge aus den Betriebsrenten hinzu.

Zusatzinformation zur Arbeitslosenversicherung: - Die Lohnfortzahlung beträgt 104 Wochen mit mindestens 70 % des Einkommens. Die Grenze ist ein Tagegeld von 195,96 €. - Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, tritt die Krankenversicherung an die Stelle des Arbeitgebers.

Zusatzinformation zur Krankenversicherung - Jeder Arbeitnehmer ist krankenversichert, bis 18 Jahre über die Eltern, danach selbständig gegen alle Sach- und ärztliche Leistungen. - Dafür zahlt er monatlich eine Prämie zwischen 70 und 100 € und einen Festbetrag (Kostendämpfungspauschale?) unterschiedlicher Höhe, z.Z. 375 €.

Literatur: - Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in den Niederlanden, Europäische Kommission, - Meine Zeit in den Niederlanden, Deutsche Rentenversicherung, Relevante Beträge, Wohnen oder Arbeiten in den Niederlanden oder in Deutschland, (voor het leven, Sociale Verzekeringsbank)

Besonderheiten im niederländischen Rentensystem 1) keine Umlagefinanzierung, aber Urlaubsgeld 2) obligatorische Betriebsrente 3) für Rentnerpaare nur je 50 % der Höchstrente 4) sehr hohe Sozialabgaben, aber geringere Steuerlast 5) zwei Jahre Lohnfortzahlung 6) Rente wie Versorgung als Teil des Mindesteinkommens (social minimum) 7) Private Zusatzversorgungen sind möglich.