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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk ? ? © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Europäische Normung : „freier Austausch von Waren“ „Abbau technischer Handelshemmnisse“ „ Vereinheitlichung der technischen Anforderungen“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Grundlage der Europäischen Normung : RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) „Es obliegt den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass auf ihrem Gebiet die Bauwerke des Hoch - und des Tiefbaus derart entworfen und ausgeführt werden, dass die Sicherheit der Menschen, der Haustiere und der Güter nicht gefährdet ist und andere wesentliche Anforderungen im Interesse des Allgemeinwohls beachtet werden.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Grundlage der Europäischen Normung (89/106/EWG) „schaffen der wesentlichen Anforderungen als Grundlage für die Erstellung harmonisierter Normen für Bauprodukte auf europäischer Ebene. um den größten Nutzen für einen einheitlichen Binnenmarkt zu verwirklichen, möglichst vielen Herstellern den Zugang zu diesem Markt zu eröffnen, eine größtmögliche Markttransparenz zu gewährleisten und die Voraussetzungen für ein harmonisiertes Gesamtregelwerk im Bauwesen zu schaffen,“ „Es sollen so weit und so schnell wie möglich harmonisierte Normen geschaffen werden.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk CEN = Comité Europèen de Normalisation erteilt den Auftrag zur Erarbeitung der harmonisierten Normen Mitglieder (1989): alle Staaten der EWG + Tschechien + Schweiz Entwurf der Europäischen Norm durch Technische Komitees (TC) z.B. TC 246 = Natursteine TC 178 = Pflastersteine, Platten, Bordsteine TC 154 = Gesteinskörnungen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TC 178 = Pflastersteine, Platten, Bordsteine WG 1 / Arbeitsgruppe 1 : Betonprodukte EN 1338 Pflastersteine aus Beton (Anforderungen u. Prüfverfahren) EN 1339 Platten aus Beton (Anforderungen u. Prüfverfahren) EN 1340 Bordsteine aus Beton (Anforderungen u. Prüfverfahren) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TC 178 = Pflastersteine, Platten, Bordsteine WG 2 / Arbeitsgruppe 2 : Natursteinprodukte EN 1341 Platten aus Naturstein für Außenbereiche (Anforderungen u. Prüfverfahren) EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche (Anforderungen u. Prüfverfahren) EN 1343 Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche (Anforderungen u. Prüfverfahren) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TC 178 = Pflastersteine, Platten, Bordsteine WG 3 / Arbeitsgruppe 3 : Pflasterziegel EN 1344 Pflasterziegel (Anforderungen u. Prüfverfahren) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk CEN = Comité Europèen de Normalisation Entwurf der Europäischen Norm durch Technische Komitees Bearbeitung durch nationale Gremien Fachliche Arbeit im DIN Normenausschuss ( NA) Entsendung von Delegationen zu Sitzungen von Technischen Komitees (TC), die Benennung von Experten für Arbeitsgruppen (WG), Einsetzen eines Arbeitsausschusses („Spiegelausschuss“), für die fachliche Betreuung. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Entwurf der Europäischen Norm durch Technische Komitees 1. Arbeitsentwurf ( „Working draft“) Bearbeitung durch nationale Gremien 2. Entwurf („Comitee draft“ ) Umfrage und weitere Bearbeitung bei den CEN – Mitgliedsstaaten führt zum 3. Entwurf ( „prEN“ ) Noch mögliche kleinere redaktionelle Bearbeitungen führen zum Schlussentwurf („final draft“ ) Abstimmung der CEN-Mitglieder („formal vote“) über die Annahme der Norm Annahme und Übernahme in nationales Recht © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Annahme und Übernahme in nationales Recht : 9 Monate für die Anpassung nationaler Rechts- und Verwaltungsvorschriften Vorraussetzung : Verfügbarkeit der harmonisierten Norm Offizielle Benachrichtigung der Mitgliedsstaaten über die Fertigstellung Verpflichtung nationaler Normeninstitute zur Übersetzung und Veröffentlichung Anpassung der vorhandenen technischen Regelwerke © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Betonprodukte EN 1338 -> DIN EN 1338 Pflastersteine aus Beton Anforderungen und Prüfverfahren EN 1339 -> DIN EN 1339 Platten aus Beton Anforderungen und Prüfverfahren EN 1340 -> DIN EN 1340 Bordsteine aus Beton Anforderungen und Prüfverfahren DIN 483 : 2004 Bordsteine aus Beton, Formen Maße, Kennzeichnung © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Natursteinprodukte EN 1341 -> DIN EN 1341 Platten aus Naturstein für Außenbereiche Anforderungen und Prüfverfahren EN 1342 -> DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche Anforderungen und Prüfverfahren EN 1343 -> DIN EN 1343 Bordsteine aus Naturstein für Außen- bereiche Anforderungen und Prüfverfahren DIN 482 : 2002 Straßenbordsteine aus Naturstein © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Pflasterziegel EN 1344 -> DIN EN 1344 Pflasterziegel Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18503 : 2004 Pflasterklinker © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Annahme und Übernahme in nationales Recht : 12 Monate Koexistenzphase (nationale Norm oder Europa-Norm ) Ankündigung der europäisch harmonisierten Norm Anwendung der nationale Norm oder der europäischen Norm Nach 12 Monaten : Zurückziehen der nationalen Norm, es darf nur noch die DIN EN angewendet werden. Bauprodukte, die harmonisierten Normen entsprechen, dürfen nicht verwendet werden, wenn sie nicht „CE“ gekennzeichnet sind! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Pflaster, Platten, Bordsteine © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Konformitätserklärung /Definition nach ISO/IEC 17000 : „(Konformitäts-) Erklärung = Erstellen einer Bestätigung durch den Anbieter.“ (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Durch das europäische Konformitätszeichen „CE“ erklärt der Hersteller die Übereinstimmung mit den in Europa harmonisierten Anforderungen. Auszug aus Bauproduktengesetz ( 1998 / Fassung 2004) „§ 4 Allgemeine Anforderungen (1) Ein Bauprodukt darf nur in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, wenn es brauchbar nach § 5 und auf Grund nachgewiesener Konformität nach § 8 mit der CE - Kennzeichnung nach § 12 Abs. 1 gekennzeichnet ist.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen, Teil 1 (Regelbauweise, ungebundene Ausführung) M FP 1 Im September 2003 ist das überarbeitete Merkblatt für Flächen- befestigungen, zuletzt geändert und ergänzt 1994, als neues Merkblatt „MF P 1“ herausgegeben worden. Im Merkblatt MF P 1 enthält technische Hinweise für die Planung, Ausführung und Erhaltung von Pflasterdecken und Plattenbelägen. Das Merkblatt gibt Hinweise zur Verarbeitung von Pflastersteinen bis zu einer Kantenlänge von 320 mm (Nennmaß) und von Platten bis zu einer Kantenlänge von 600 mm (Nennmaß) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Gegenüber dem bisherigen Merkblatt sind umfangreiche Änderungen enthalten, z.B. : Nr. 2.1 Allgemeines: Pflasterdecken mit erhöhten Beanspruchungen können größere Dicken der Pflastersteine erfordern, als in der RStO festgelegt. Erhöhte Beanspruchungen liegen z.B. vor, bei spurfahrendem Verkehr oder engen Kurven, häufigen Brems- und Beschleunigungsvorgängen, Kreuzungen und Einmündungen, Längsneigungen über 6 %, Bereiche mit hohen statischen Lasten und Bereiche in denen schwere Fahrzeuge auf engem Raum rangieren. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2.2 Unterlage Die Unterlage der Pflasterdecke / des Plattenbelages muss dauerhaft wasserdurchlässig sein. Es wird eine Anforderung an den kf - Wert genannt ( „ca.10-5“) und ein Prüfverfahren ( nach MwdB ) genannt. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2.2 Unterlage Die Unterlage der Pflasterdecke / des Plattenbelages muss dauerhaft wasserdurchlässig sein. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2.3 Dicke der Schichten Das Tragverhalten von Pflastersteinen / Platten ist von deren Geometrie ( Länge / Breite / Dicke ) abhängig. Bei hohen Horizontalbeanspruchungen ist dies besonders zu beachten. Für solche Flächen sind Pflastersteine mit einem kleinen Verhältnis von Länge zu Dicke ( in Fahrtrichtung gesehen ) besonders zur empfehlen. Nr. 2.4 Entwässerung der Oberfläche Zur Ausführungsplanung gehört auch eine eine Entwässerungsplanung. Kann die regelgerechte Mindestquerneigung nicht eingehalten werden, muss durch besondere Maßnahmen eine ausreichende Entwässerung sichergestellt werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2.5 Verband, Verbund „... Verbundwirkung nur bei Verwendung eines geeigneten Fugenmaterials und vollständig gefüllten Fugen ...“ Günstig ist ein Verband, diagonal zur Fahrrichtung. Ungünstig sind Verbände mit parallel zur Fahrtrichtung verlaufenden Fugen. Nr. 2.6 Anschlüsse Verweis auf ZTV P-StB Nr. 2.7 Verlegung in Kurven Das Verlegen von Kurven wird beschrieben, Verziehen der Fugen ist nicht erlaubt („...sollte die regelgerechte Fugenbreite eingehalten werden.“) Zwickelflächen nur mit Pflaster / Platten gleicher Dicke Nr. 2.8 Randausbildung „... Benötigen eine der Verkehrsbelastung angepasste Randeinfassung.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Baustoffe Nr. 3.1 Gesteinskörnungen für Bettungen Gemische für befahrene Verkehrsflächen sollen nur verwendet werden, wenn eine positive Langzeiterfahrungen mit diesem Material bei vergleichbarer Beanspruchung vorliegt Es wird ein Sieblinienbereich empfohlen, auf die Filterstabilität wird hingewiesen. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Baustoffe Nr. 3.2 Gesteinskörnungen für Fugenfüllungen Die Fugenfüllung sollte so beschaffen sein, dass sie sich in die Fugen einbringen lässt, dem Aussaugen durch Fahrzeugverkehr oder Saugkehrmaschinen möglichst großen Widerstand entgegensetzt, die entstehenden statischen und dynamischen Belastungen dauerhaft auf die angrenzenden Pflastersteine oder Platten überträgt, nicht in die Bettung absinken kann. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Baustoffe Nr. 3.2 Gesteinskörnungen für Fugenfüllungen Es wird ein Sieblinienbereich empfohlen, der sich filterstabil zum Bettungsmaterial verhält. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 4 Ausführung Nr. 4.2 Bettung Einbau überhöht, profilgerecht abziehen über Lehren, möglichst gleichmäßige Lagerungsdichte über die gesamte Fläche, Bei maschineller Verlegung von Betonsteinpflaster „kann es vorteilhaft sein“ die Bettung vorzuverdichten. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 4 Ausführung Nr. 4.3 Verlegung, Versetzen „... sind fluchtgerecht, an den Fugen höhengleich, unter Einhaltung des vereinbarten Verbandes und der regelgerechten Fugenbreite zu verlegen oder zu versetzen.“ „Die Fugenbreite für Natursteinpflaster sollte bei Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV in Kopfhöhe 10 mm und in Fußhöhe 20 mm nicht überschreiten. Dies erfordert bearbeitete oder besonders sortierte Pflastersteine. „Betonpflastersteine, Pflasterziegel und Pflasterklinker werden von der bereits verlegten Fläche aus verlegt. „Bei der Herstellung von Natursteinpflaster wird von der Bettung aus gearbeitet.“ Nr. 4.4 Verfugen, Abrütteln, Abrammen, Einschlämmen Flächen säubern, bei besonderen Oberflächen Rüttelplatte mit Kunststoffschürze. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 4 Ausführung Nr. 4.5 Dehnungsfugen Nr. 4.6 Verkehrsfreigabe Nr. 4.7 Lage, Toleranzen Nr. 4.7.1 Höhen und Unebenheiten Nr. 4.7.2 Querneigungen Nr. 4.7.3 Dicke der Bettung Hinweis auf ZTV P-StB ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 4 Ausführung Nr. 4.8 Randausbildung „... Fundament und Rückenstütze aus Beton C 12/15“ „... zweilagig frisch in frisch einbauen,“ Die untere Lage, ca. 2/3 der Gesamthöhe, ist durch Stampfen verdichten, zweite Lage so überhöhen, dass die Sollhöhe nach dem Verdichten erreicht wird, „5 mm Fugen, unverfugt“ „Die Fugen zwischen den Randeinfassungselementen im oberen rückwärtigen Bereich sollten geschlossen werden, wenn eine Pflasterdecke oder Plattenbelag mit ungebundener Fugenfüllung anschließt.“ Nr. 4.9 Rinnenpflaster, Rinnenplatten, Muldensteine Dicke des Fundaments 20 cm, Fugen sollten mit Mörtel nach MFP 2 gefüllt werden, Dehnungsfugenabstand 15 m. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 5 Bautechnische Hinweise für besondere örtliche Gegebenheiten Nr. 5.1 Allgemeines “Besondere örtliche Gegebenheiten erfordern dem entsprechende besondere bautechnische Maßnahmen.“ Nr. 5.2 Überdachte Flächen “Ungebundene Fugenfüllungen, die nicht direkt von natürlichen Niederschlägen beansprucht werden, können sich nicht oder nur sehr langsam verfestigen.” “Deshalb sollten hier nur Fugenbreiten von 3 bis 5 mm ausgeführt werden und die Flächen ausschließlich von Hand gereinigt werden.” © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 5 Bautechnische Hinweise für besondere örtliche Gegebenheiten Nr. 5.3 Stark geneigte Flächen “Von Fahrzeugen benutzte Flächen ab 6% Längsneigung, sind besondere Maßnahmen erforderlich, hier sollten Pflastersteine mit hoher Verbundwirkung gewählt werden.” “Ist dies nicht möglich müssen Verbände ausgeführt werden, die eine Lastverteilung auf alle Steinseiten ermöglichen (Diagonal- oder Fischgrätverband) und einem Ausspühlen der Fugen entgegenwirken.” © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 6 Erhaltung Pflasterdecken / Plattenbeläge sollten so gereinigt werden, dass dabei möglichst kein Fugenmaterial aufgenommen wird. Erst nach einem Jahr Liegedauer sollte maschinell gereinigt werden. Ist dies nicht möglich, muss auf vertikal - saugende Beanspruchung verzichtet werden. Fehlendes Fugenmaterial muss ersetzt werden. Verformungen, die eine Pfützenbildung verursachen, sollten schnell beseitigt werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Fehlendes Fugenmaterial muss ersetzt werden. Verformungen, die eine Pfützenbildung verursachen, sollten schnell beseitigt werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Fehlendes Fugenmaterial muss ersetzt werden. Wer ist zuständig ? Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Fassung 2006): § 13 Mängelansprüche „1.   Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, a)  wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte,      sonst b)  für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Fehlendes Fugenmaterial muss ersetzt werden. Wer ist zuständig ? Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Fassung 2006): § 13 Mängelansprüche ... „5.   (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Fehlendes Fugenmaterial muss ersetzt werden. Wer ist zuständig ? Die Überwachung und gegebenenfalls die Beseitigung des durch „Verschleiß“ ausgetragenen Fugenmaterials kann im Regelfall nicht Sache der Auftragnehmerin im Rahmen Ihrer Verpflichtung zur Beseitigung entstandener Mängel sein. Wie schon in VOB/B § 13 Nr. 5 Satz 1 ausgeführt besteht diese vorstehend genannte Verpflichtung nur bei „hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind ...“ . Bei mängelfreier Abnahme muss davon ausgegangen werden, dass eine „vertragswidrige Leistung“ nicht vorlag. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 7 Hinweise zur Beurteilung Nr. 7.1 Allgemeines Gestalterische Wirkung durch Bemusterung / ausreichend große Muster- fläche vor der Ausführung festlegen, Struktur und Oberfläche ändern sich durch Alterung und Verschmutzung des Belages. Nr. 7.2 Verband, Fugenbreite, Fugenverlauf Der Verband muss gleichmäßig ausgeführt sein. Unter- und Überschreitungen der regelgerechten Fugenbreite sind nur dann unbedenklich, wenn die Stabilität und die Nutzungssicherheit der Decke dauerhaft nicht gefährdet ist. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 7 Hinweise zur Beurteilung Nr. 7.3 Kantenabplatzungen können an mängelfrei gelieferten Pflastersteinen und Platten als Folge unsachgemäßer Ausführung auftreten. Nr. 7.4 Farb- und Strukturabweichungen Bei Natursteinerzeugnissen, Klinker (Ziegel-) und Betonerzeugnissen können Farb- und Strukturabweichungen auftreten, bei Naturstein herkunftsbedingt, bei Klinker und Betonerzeugnissen rohstoff- und fertigungsbedingt. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk (Einführung mit ARS Nr. 23/2006 vom 29.08.2006) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (ZTV Pflaster-StB) sind in Verbindung mit den "Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (TL Pflaster-StB) bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (Regelbauweise) auf Verkehrsflächen anzuwenden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Die (ZTV Pflaster-StB) sind darauf abgestellt, dass die VOB/C ATV DIN 18299 mit ATV DIN 18318 Vertragsbestandteil sind. Die mit Randstrich im Text gekennzeichneten Absätze, sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ im Sinn von § 1 Nummer 2 d VOB Teil B -DIN 1961- wenn die ZTV Pflaster- StB Bestandteil des Bauvertrages ist. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.2 Unterlage ( Empfehlungen ) „Unterlage“ = Bereich unter der Pflasterdecke / Plattenbelag Ebenheit ( Empfehlung ) = 1 cm/4-m-Richtlatte Tragschichten müssen tragfähig profilgerecht eben wasserdurchlässig sein © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.2 Unterlage ( Empfehlungen ) Ungebundene Tragschicht nach ZTV SoB-StB 04 “Körnungslinie an der unteren Grenze des vorgeschriebenen Sieblinienbereiches” „bei Verkehrsbelastungen der Bauklassen III und IV RStO sollte mindestens ein Verformungsmodul von 180 MN/m² auf der oberen Tragschicht erreicht werden.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.2 Unterlage ( Empfehlungen ) Gebundene Tragschichten : Asphalttragschicht nach dem “Merkblatt für wasserdurchlässige Asphaltbefestigungen” (M WDA) – in Vorbereitung aber wasserdurchlässig mit > 18 % Hohlraumgehalt ( Merkblatt FGSV 947 „Wasserdurchlässige Befestigungen“, Nr. 5.4 ) Betontragschicht nach dem „Merkblatt für Dränbetontragschichten“ ( FGSV 827 ) jedoch mit höheren Anforderungen an die Druckfestigkeit ( DBT Druckfestigkeit = 8 N/mm² i.M., MwdB = 20 N/mm² i.M. ) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk „Empfohlen werden Asphalttragschichten nach M WDA, wobei sich ein Hohlraumgehalt von ca. 16 Vol.-% als günstig erwiesen hat. Asphalttragschichten mit deutlich höheren Hohlraumgehalten sollten unter hoch belasteten Pflasterdecken aufgrund möglicher Tragfähigkeitsprobleme nicht eingebaut werden, niedrigere Hohlraumgehalte gefährden eine ausreichende Versickerungsfähigkeit.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.3 Dicke der Schichten ( Empfehlungen ) Verkehrsflächen mit hohen Horizontalbelastungen, Steigungen, Rangierflächen, Verzögerungs- und Beschleunigungsstrecken, erfordern eine Abwägung, ob Steine höherer Dicke eine Erhöhung der Stabilität bewirken können. Pflastersteine bis 60 mm Dicke sind für Verkehrsflächen ungeeignet. Nr. 1.4.4 Entwässerung der Oberfläche ( Empfehlungen ) „... ist die Erstellung eines Entwässerungsplanes unerlässlich.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.5 Verband, Verbund ( Vertragsbestandteil ) Kreuzfugenverbände sind vorher ausdrücklich zu vereinbaren. Nr. 1.4.6 Anschlüsse ( Vertragsbestandteil ) Bei zugearbeiteten Pflastersteinen/Platten darf die Länge der verbleibenden kürzere Seite nicht weniger als die Hälfte der längsten Seite des unbearbeiteten Steines/Platte betragen. Zuarbeiten nur mit Nassschnitt, oder besondere Vereinbarung. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.4.6 Anschlüsse ( Vertragsbestandteil ) Bei zugearbeiteten Pflastersteinen/Platten darf die Länge der verbleibenden kürzere Seite nicht weniger als die Hälfte der längsten Seite des unbearbeiteten Steines/Platte betragen. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.5 Bauprodukte ( Vertragsbestandteil ) „Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen“ Bettungsmaterial Empfehlung : Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV mit Bettungsmaterial SZ 22 ( LA 25 ) gem. TL Gestein-StB, bei besonderen Belastungen Bettungsmaterial SZ 18 ( LA 20 ). Fugenmaterial ( filterstabil zum Bettungsmaterial ) Baustoffgemische nach TL Pflaster-StB 0/4, 0/5, 0/8, 0/11 mm Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV mit hohem Anteil an gebrochenem Material ( Kategorie C 90/3 TL Gestein, Anhang H ) Empfehlung : Fugenschluss mit Gesteinskörnungen mit hohem Feinanteil. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.5 Bauprodukte ( Vertragsbestandteil ) „Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Platten- belägen und Einfassungen müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen.“ Pflastersteine aus Beton ( Gesamtlänge bis 320 mm ) DIN EN 1338 Pflasterziegel DIN EN 1344 DIN 18 503 Pflasterklinker , Klinkerplatten, Bordklinker Pflastersteine aus Naturstein DIN EN 1342 © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.5 Bauprodukte ( Vertragsbestandteil ) „Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Platten- belägen und Einfassungen müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen.“ Platten aus Beton ( Gesamtlänge bis 600 mm) DIN EN 1339 Platten aus Naturstein DIN EN 1341 Ziegelplatten DIN EN 1344 © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 1.5 Bauprodukte ( Vertragsbestandteil ) „Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Platten- belägen und Einfassungen müssen die Anforderungen der TL Pflaster-StB erfüllen.“ Bordsteine aus Beton DIN EN 1340 DIN 483:2005 Bordsteine aus Beton – Formen, Maße, Kennzeichnung Bordsteine aus Naturstein DIN EN 1343 DIN 482:2002 Straßenbordsteine aus Naturstein © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Nr. 2.2 Bettung Bettungsmaterial muss gleichmäßig gemischt und gleichmäßig durchfeuchtet eingebaut werden. Nr. 2.4 Verfugen Fugen kontinuierlich vollständig füllen, Fugenmaterial einfegen und einschlämmen. Nr. 2.6 Verkehrsfreigabe Verkehrsfreigabe erst, wenn Bettung und Unterlage nach dem Einschlämmen ausreichend abgetrocknet sind. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Nr. 2.3 Verlegen, Versetzen Pflastersteine / Platten aus Beton oder Klinker sind auszulegen, um den genauen Abstand der Randeinfassungen zu ermitteln. Abstandshalter geben nicht das Maß der regelgerechten Fugenbreite vor. Pflastersteine und Platten aus Naturstein sind vor dem Versetzen / Verlegen in Reihen zur Herstellung der regelgerechten Fugenbreite zu sortieren. Rütteln oder Rammen darf den geplanten Fugenverlauf nicht beeinträchtigen, Flächen mit nicht verfüllten Fugen dürfen nicht abgerüttelt oder gerammt werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Pflastersteine und Platten aus Naturstein sind vor dem Versetzen / Verlegen in Reihen zur Herstellung der regelgerechten Fugenbreite zu sortieren. Siegfried Vogel- Die Kunst des Pflasterns mit Natursteinen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Pflastersteine und Platten aus Naturstein sind vor dem Versetzen / Verlegen in Reihen zur Herstellung der regelgerechten Fugenbreite zu sortieren. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Nr. 2.7 Lage, zulässige Abweichungen Unebenheiten der Tragschicht dürfen nicht durch die Bettung ausgeglichen werden. Die Dicke der Bettung darf nicht mehr als 1 cm unter- bzw. überschritten werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 2 Ausführung ( Vertragsbestandteil ) Nr. 2.7 Lage, zulässige Abweichungen Lassen die örtlichen Verhältnisse die regelgerechte Querneigung / Schrägneigung nicht zu, muss über erforderliche Maßnahmen Einvernehmen hergestellt werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Eignungsprüfungen Eigenüberwachungsprüfungen Kontrollprüfungen Nr. 3.2 Eignungsprüfungen Der Auftragnehmer hat die Eignung nachzuweisen. Für Gesteinskörnungen und Baustoffgemische mit Prüfzeugnissen einer nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle Für andere Bauprodukte ist der Konformitätsnachweis und die CE- Kennzeichnung vorzulegen. Dem Auftraggeber sind Muster und Proben zu übergeben. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Nr. 3.2 Eignungsprüfungen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Eignungsprüfungen Beispiel : Pflastersteine aus Beton „Die Eignungsprüfung muss folgende Angaben enthalten : Art des Bauproduktes Name und Anschrift des Herstellers Form und Nennmaße Klasse des Witterungswiderstandes Charakteristische Spaltzugfestigkeit Klasse des Abriebwiderstandes gegebenenfalls Kasse der maximalen Differenz der beiden Diagonalen Vorhandensein von Fasen, Abstandshaltern, Abschrägungen Dicke der Vorsatzschicht Oberflächenmerkmale Sonstige vertraglich geforderte Eigenschaften“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Eignungsprüfungen( Vertragsbestandteil ) Beispiel : Pflastersteine aus Beton © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Eignungsprüfungen Beispiel : Pflastersteine aus Naturstein „Die Eignungsprüfung muss folgende Angaben enthalten : Name und Datum der DIN EN 1342 Handelsname des Steins petrographischer Name des Steins gemäß EN 12407 Name und Adresse des Lieferanten (Herstellers) Name und Ort der Gewinnungsstätte Form und Nennmaße Nachweis des Widerstandsfähigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz Nachweis der Druckfestigkeit Nachweis des Abriebwiderstandes Erklärung der Wasseraufnahme gegebenenfalls Art der Bearbeitung der Oberseite chemische Behandlung der Oberseite sonstige vertraglich geforderte Eigenschaften.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Eignungsprüfungen ( Vertragsbestandteil ) Beispiel : Pflastersteine aus Naturstein © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Eigenüberwachungsprüfungen = Prüfungen des Auftragnehmers ob die Bauprodukte und die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Eigenüberwachung „im erforderlichen Umfang“ durchführen und dokumentieren. Auf Anforderung Übergabe der Ergebnisse an den Auftraggeber © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Eigenüberwachungsprüfungen Eigenüberwachung „im erforderlichen Umfang“ durchführen und dokumentieren. Folgender Umfang: Korngrößenverteilung und Feinanteile von Gesteinskörnungen mindestens alle 1000 m² Wasserdurchlässigkeit, Tragfähigkeit ? Einbaudicke, profilgerechte Lage und Ebenheit der Bettung nach Erfordernis profilgerechte Lage und Ebenheit der Decke nach Erfordernis Fugenbreiten und Fugenverlauf © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3 Prüfungen ( Vertragsbestandteil ) Kontrollprüfungen = Prüfungen des Auftraggebers ob die Bauprodukte und die fertige Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Prüfungen in Anwesenheit des Auftragnehmers. Kosten trägt der Auftraggeber Bei nicht „kennzeichnendem“ Ergebnis der Kontrollprüfung kann der Auftragnehmer auf seine Kosten zur Eingrenzung zusätzliche Prüfungen verlangen Schiedsuntersuchungen bei begründeten Zweifeln an den vorherigen Ergebnissen. Kosten trägt der Unterliegende. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk (Einführung mit ARS Nr. 22/2006 vom 29.08.2006) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Die "Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen" (TL Pflaster-StB) sind bei der Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen anzuwenden. Die TL Pflaster-StB gelten für die Lieferung von Bauprodukten zur Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 enthalten Anforderungen an Gesteinskörnungen und Baustoff- gemische für die Bettung und Fugenfüllung Anforderungen an Bauprodukte aus Beton Pflastersteine, Platten, Bordsteine Anforderungen an Bauprodukte aus Naturstein Platten, Pflastersteine, Bordsteine Anforderungen an Bauprodukte aus Ziegeln Pflastersteine, Platten © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 „Es werden, soweit vorhanden, Klassen bzw. Kategorien aus den europäischen Normen für die Eigenschaften der Bauprodukte festgelegt, die in Deutschland für den Anwendungszweck erforderlich sind. Darüber hinaus enthalten die TL Pflaster-StB zusätzliche Festlegungen.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Die TL Pflaster-StB wählt aus Klassen und Kategorien der Europäischen Normen die Eigenschaften aus, die in Deutschland für die Anwendung von Bauprodukten aus Beton erforderlich sind : DIN EN 1338 „Pflastersteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren“ DIN EN 1339 „Platten aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren“ DIN EN 1340 „Bordsteine aus Beton – Anforderungen und Prüfverfahren“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Die TL Pflaster-StB wählt aus Klassen und Kategorien der Europäischen Normen die Eigenschaften aus, die in Deutschland für die Anwendung von Bauprodukten aus Naturstein erforderlich sind : DIN EN 1341 „Platten aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren“ DIN EN 1342 „Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren“ DIN EN 1343 „Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Die TL Pflaster-StB wählt aus Klassen und Kategorien der Europäischen Normen die Eigenschaften aus, die in Deutschland für die Anwendung von Bauprodukten aus Ziegel erforderlich sind : DIN EN 1344 „Pflasterziegel – Anforderungen und Prüfverfahren“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Außerdem gelten die DIN 482 : 2002 "Straßenbordsteine aus Naturstein" DIN 483 : 2004 "Bordsteine aus Beton – Formen, Maße, Kennzeichnung" DIN 18503:2003 "Pflasterklinker – Anforderungen und Prüfverfahren © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Anforderungen an Bettungsmaterial : Als Baustoffgemische ( DIN EN 13 285 ) sind die Lieferkörnungen 0/4, 0/5, 0/8 oder 0/11 mm zu verwenden. Anforderungen : Der maximale Feinanteil, Korn < 0,063 mm, darf 5 Masse-% nicht überschreiten. Anforderungen an die Korngrößenverteilung werden für Baustoffgemische festgelegt. Es wird eine Anforderung an den Fießkoeffizienten ( DIN EN 13043 ) gestellt. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 /Anforderungen an Bettungsmaterial : © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Anforderungen an Fugenmaterial Als Baustoffgemische ( DIN 13 285 ) sind die Lieferkörnungen 0/2, 0/4, 0/5, 0/8 oder 0/11 mm zu verwenden. Anforderungen : Der maximale Feinanteil, Korn < 0,063 mm, darf 9 Masse-% nicht überschreiten Der minimale Feinanteil, Korn < 0,063 mm, darf 2 Masse-% nicht unterschreiten Anforderungen an die Korngrößenverteilung werden für Baustoffgemische festgelegt. Es wird eine Anforderung an den Fießkoeffizienten (DIN EN 13043) gestellt. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 / Anforderungen an Fugenmaterial © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Pflastersteine aus Beton „Pflastersteine aus Beton müssen die Anforderungen der DIN EN 1338 einschließlich der Forderungen an die Beurteilung der Konformität, die Kennzeichnung und den Prüfbericht erfüllen. Soweit für Produkteigenschaften die DIN EN 1338 die Auswahl einer bestimmten Klasse zulässt, ist in den jeweils eine Klasse als Mindestanforderung festgelegt.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1338 / TL Pflaster – StB 06 Tabelle 1 DIN EN 1338: Zulässige Abweichungen : Länge Breite Dicke Dicke < 100 mm ± 2 mm ± 2 mm ± 3 mm ≥ 100 mm ± 3 mm ± 3 mm ± 4 mm Tabelle 2 DIN EN 1338: Zulässige Differenz der Diagonalen ( bei Längen > 300 mm ) Klasse Kennzeichnung Max. zul. Differenz 1 J 5 mm Anforderung der TL Pflaster-StB 06 2 K 3 mm © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1338 / TL Pflaster – StB 06 Tabelle 3 DIN EN 1338: Zulässige Abweichungen von Ebenheit und Wölbung ( bei Längen > 300 mm ) Max. konvex Max. konkav Messlänge : 300 mm 1,5 mm 1,0 mm 400 mm 2,0 mm 1,5 mm Tabelle 4.1 Zulässige Wasseraufnahme Klasse Kennzeichnung Wasseraufnahme Masse-% 1 A keine Anforderung 2 B ≤ 6 M-% als Mittelwert Anforderung der TL Pflaster-StB 06, Tabelle 16: Tabelle 4.2 DIN EN 1338 Frost-Tausalz-Widerstand Klasse Kennzeichnung Masseverlust nach Prüfung 3 D ≤ 1,0 kg/m² als Mittelwert kein Einzelwert > 1,5 kg/m² © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1338 / TL Pflaster – StB 06 Spaltzugfestigkeit : Die charakteristische Spaltzugfestigkeit darf nicht weniger als 3,6 MPa betragen Tabelle 5 DIN EN 1338: Abriebwiderstandsklassen Klasse Kennzeichnung Prüfverfahren Prüfverfahren „breite Schleifscheibe“ DIN52108„Böhme“ 1 F Keine Anforderung Keine Anforderung 3 H 23 mm ≤ 20000 mm³/5000cm² Anforderung der TL Pflaster-StB 06, Tabelle 17 : 4 I ≤ 20 mm ≤ 18000 mm³/5000cm² © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Spaltzugfestigkeit : Die charakteristische Spaltzugfestigkeit darf nicht weniger als 3,6 MPa betragen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Spaltzugfestigkeit DIN EN 1338 / DIN 18 501: © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

Beschreibung eines Pflastersteines aus Beton nach TL Pflaster-StB 06 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Beschreibung eines Pflastersteines aus Beton nach TL Pflaster-StB 06 Pflasterstein aus Beton Rechteckstein Nennmaß 160 / 240 / 100 mm Frost-Tausalz-Widerstand Klasse 3 / Kennzeichnung D Abriebwiderstand Klasse 4 / Kennzeichnung I Besser wäre ( Ausschreibung ! ) Witterungswiderstand : DIN EN 1338 Abschnitt 5.3.2 wird ausgesetzt. Der zulässige Masseverlust nach Frost- Tausalz-Prüfung wird festgelegt mit einem Mittelwert von 0,5 kg/m², kein Einzelwert > 0,7 kg/m² © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Werkseigene Produktionskontrolle © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Konformitätserklärung Nach DIN EN 1338 Definition nach ISO/IEC 17000: „(Konformitäts-) Erklärung: Erstellen einer Bestätigung durch den Anbieter.“ (Bestätigung = Konformitäts- aussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Pflastersteine aus Naturstein „Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche müssen die Anforderungen der DIN EN 1342 einschließlich der Forderungen an die Bewertung der Konformität, die Annahmekriterien sowie die Kennzeichnung, Beschilderung und Verpackung erfüllen. Soweit für Produkteigenschaften die DIN EN 1342 die Auswahl einer bestimmten Klasse zulässt, ist in den jeweils eine Klasse als Mindestanforderung festgelegt. „Zusätzliche Anforderungen, die sich nicht auf die DIN EN 1342 beziehen, sind ebenfalls einzuhalten“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 Bezeichnung von Pflastersteinen : Die DIN EN 1342 bestimmt die Größe von Pflastersteinen nach Nenn- Flächenmaßen (Gesamtlänge, Gesamtbreite) und Nenndicke. Nach der TL Pflaster-StB 06 werden unterschieden Pflastersteine mit einer Nenndicke ab 120 mm (= Großpflastersteine) Pflastersteine mit einer Nenndicke über 60 mm bis unter 120 mm (= Kleinpflastersteine) Pflastersteine mit einer Nenndicke bis 60 mm (= Mosaikpflastersteine) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342 Nr. 4.1.2.1 Abweichungen von Nenn-Flächenmaßen : TL Pflaster bestimmt, dass die Anforderungen der DIN EN 1342, Tabelle 1 nur für Pflastersteine mit einer Nenndicke ab 120 mm ( Großpflaster ) gelten ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342 Nr. 4.1.2.1 Abweichungen von der Nenn-Dicke TL Pflaster bestimmt, dass die Abweichungen von der Nenndicke von Pflastersteinen mit einer Nenndicke ab 120 („Großpflaster“) mm dürfen die Werte der DIN EN 1342, Tabelle 2, nicht überschreiten, jedoch nur Klasse 2, T 2 ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 Anforderung an die Lieferung von Großpflaster nach TL Pflaster-StB 06 : „Bei einer Lieferung von Pflastersteinen mit einer Nenndicke ab 120 mm ( Großpflaster) müssen mindestens 10 % Steine mit bis zu 300 mm Gesamtlänge enthalten sein, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 Anforderungen an die Abweichungen von Nenn- Flächenmaßen nach TL Pflaster-StB 06 : Bei Pflastersteinen mit einer Nenndicke bis 60 bis unter 120 mm ( Mosaikpflaster, Kleinpflaster ) dürfen die Abweichungen von den Nenn-Flächenmaßen nicht mehr als ± 10 mm betragen. Werden Pflastersteine in Reihen versetzt, dürfen die Abweichungen nicht mehr als ± 5 mm betragen. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 Lieferung von Kleinpflaster für Segmentbogen oder Schuppen nach TL Pflaster-StB 06 : Die Lieferung muss auch 15 bis 20 % Steine mit Zwischengrößen und trapezförmiger Oberfläche enthalten. Es dürfen bis zu 5 % Steine, deren Gesamtlänge und Gesamtbreite die zulässigen Abweichungen von den Nennmaßen der Oberseite bis zu 10 mm über- oder unterschreiten mitgeliefert werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342, Nr. 4.1.2.2 : Hinterschnitt von gespaltenen Seitenflächen : Die Abweichung der Rechtwinkligkeit einer Seitenfläche in Bezug auf die Sichtfläche darf 15 mm nicht überschreiten. Für Kleinpflaster gilt zusätzlich nach TL Pflaster-StB 06 : Bei Pflastersteinen mit einer Nenndicke bis unter 120 mm ( Kleinpflaster ) darf die Flächendifferenz zwischen Oberseite und Unterseite 30 % nicht überschreiten.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342, Nr. 4.1.2.2 : Hinterschnitt von gespaltenen Seitenflächen : © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342, Nr. 4.1.2.3 : Unregelmäßigkeiten von gespaltenen und grob bearbeiteten Sichtflächen : „... dürfen Vertiefungen und Erhebungen der Sichtfläche die in Tabelle 3 angegebene Abweichung nicht überschreiten.“ „Gespalten = 5 mm“ ( dies ist als ± 5 mm zu verstehen ! ) „Bearbeitet = 3 mm“ ( dies ist als ± 3 mm zu verstehen ! ) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342, Nr. 4.2: Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel Der Hersteller muss angeben, ob der Widerstand gegen Frost-Tau-Wechsel geprüft wurde. Es sind 48 Prüfzyklen durchzuführen, die Prüfung erfolgt nach DIN EN 12371. Nach TL Pflaster-StB 06 dürfen nur Pflastersteine verwendet werden, die der Klasse 1, Kennzeichnung F 1 entsprechen. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 Der Nachweis des Widerstandes gegen Frost-Tausalz- Wechsel wird gefordert ! Die Prüfung wird in Anlehnung an DIN EN 1367-6:2006 mit 1 % Kochsalzlösung durchgeführt. 10 Prüfkörper 50/50/50 mm Es sind 25 Prüfzyklen durchzuführen, die zulässige Absplitterung beträgt 2 M-%. Prüfung der Druckfestigkeit © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1341 / DIN EN 1342 / DIN EN 1343 TL Pflaster-StB 06 : Es wird eine Mindest-Druckfestigkeit für das Gestein nach Prüfung der Frost-Tau-Wechsel (nach Berücksichtigung der möglichen Änderung der Druckfestigkeit von bis zu 20 % ) und Prüfung der Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz gefordert ! für Granit, Granodiorit, Gneis, Syenit, Rhyolit, Trachit, Andesit, Melaphyr, Basalt, Diabas, Grauwacke, Quarzit, Sandstein, 120 MPa ( N/mm²) Basaltlava, Dolomit 60 MPa ( N/mm²) Kalkstein 40 MPa ( N/mm²) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1341 / DIN EN 1342 / DIN EN 1343 TL Pflaster-StB 06 : © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1342 / TL Pflaster-StB 06 DIN EN 1342, Nr. 4.7 : Der Hersteller muss, falls erforderlich, die Wasseraufnahme ( in Masse-% ) als den Höchstwert deklarieren, der bei der Prüfung von Einzelproben zu erwarten ist. DIN EN 1342, Nr. 4.8 : Der Hersteller muss eine petrographische Beschreibung liefern, die den petrographischen Namen der Gesteinsart nach EN 12407 enthält. DIN EN 1342, Nr. 4.9 : Wenn das Produkt einer chemischen Oberflächenbehandlung unterzogen wurde, muss dies vom Hersteller unter Nennung der Behandlung angegeben werden. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Unrichtige CE-Kennzeichnung : Produkt : „Platten“ DIN EN 1341- 42 : Platten und Pflaster ? Wegen der unterschiedlichen Anforderungen muss jeweils eine gesonderte Konformitäts- erklärung abgegeben werden ! Nicht „Natursteine“, sondern gesondert für „Platten aus Naturstein“ oder „Pflastersteine aus Naturstein“ ! „Druckfestigkeit“ bei Pflastersteinen, Bei Platten ist die „Bruchfestigkeit“ bzw. die „Klasse“ zu deklarieren ! „Biegefestigkeit“ ist nicht zu deklarieren. „Festigkeit nach Frost-Tau-Wechsel“ ist als Wert zu deklarieren ! „Frost-Tausalz-Beständigkeit“ gibt es nicht in DIN EN 1341 /DIN EN 1342 ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Unrichtige CE-Kennzeichnung Platten DIN EN 1341 Biegezugfestigkeit = Druckfestigkeit ?? Pflaster DIN EN 1342 Bruchlast oder Druckfestigkeit ?? © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Pflastersteine DIN EN 1342 Druckfestigkeit Druckfestigkeit nach Frost-Tau-Versuch NPD (No Performance Determined) bedeutet, dass dies nicht geprüft wurde. Abrieb ( „breite Schleifscheibe“ ) Gleit-/Rutschwiderstand Wasseraufnahme Spez. Gewicht © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk TL Pflaster - StB 06 Pflasterziegel / Pflasterklinker „Pflasterziegel müssen die Anforderungen der DIN EN 1344 für die ungebundene Verlegungsform einschließlich der Forderungen an die Beurteilung der Konformität und die Kennzeichnung erfüllen. Pflasterklinker müssen außerdem die Anforderungen der DIN 18503 erfüllen.“ „Soweit für Produkteigenschaften die DIN EN 1344 die Auswahl einer bestimmten Klasse zulässt, ist in den jeweils eine Klasse als Mindestanforderung festgelegt.“ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1344 / TL Pflaster-StB 06 : Tabelle 1 - Maßspanne = Differenz zwischen dem größten und kleinsten Messwert für jedes gegebene Maß aus einer Probe von 10 Pflasterziegeln Klasse Maßspanne ( mm ) R 0 keine Anforderung R 1 0,6 √ d Anforderung der TL Pflaster-StB: R 1 0,6 √ d ( d = Nennmaß in mm ) Tabelle 2 - Frost-Tau-Widerstand Klasse Kennzeichnung Einstufung F 0 F 0 keine Anforderung FP 100 FP 100 widerstandsfähig gegen Frost-Tau-Wechsel ( = 100 Frost-Tau-Wechsel, kein Oberflächenriss > 0,15 mm, keine Absplitterung, kein Bruch ) Anforderung der TL Pflaster-StB 06 : FP 100 FP 100 widerstandsfähig © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1344 / TL Pflaster-StB 06 : Tabelle 3 – Biegebruchlast ( N/mm ) nicht geringer als: Klasse Mittelwert kleinster Einzelwert T 0 keine Anforderung T 1 30 N/mm 15 N/mm T 2 30 N/mm 24 N/mm T 3 80 N/mm 50 N/mm T 4 80 N/mm 64 N/mm Anforderung der TL Pflaster-StB: T 4 80 N/mm 64 N/mm Tabelle 4 - Abriebwiderstand Klasse mittl. Abriebvolumen A 1 2100 mm³ A 2 1100 mm³ A 3 450 mm³ A 3 450 mm³ © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN EN 1344 / TL Pflaster-StB 06 : Tabelle 5 – Gleit-/Rutschwiderstand Klasse Mittelwert U 0 keine Anforderung U 1 35 U 2 45 U 3 55 keine Anforderung in der TL Pflaster-StB ! Empfehlung : Gleit-/Rutschwiderstand nicht kleiner als U 3 vereinbaren !! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Pflasterklinker DIN 18503:2003 Wie DIN EN 1344, jedoch begrenzt DIN 18503: 2003-12 die Wasseraufnahme auf maximal 6 M-% die Einhaltung der Scherbenrohdichte von mindestens im Mittel 2,0 kg/dm³ (Die Scherbenrohdichte errechnet sich aus der Masse des getrockneten Steins und dem „Scherbenvolumen“. Das Scherbenvolumen ergibt sich aus den äußeren Abmessungen des Steins abzüglich aller Löcher und Mörteltaschen.) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

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© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu: Nur für die ungebundene Ausführung ! Nr. 2 Stoffe, Bauteile Es gelten die Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ( TL Pflaster-StB ) © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.2 Unterlage Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken geltend zu machen ( § 4 Nr. 3 VOB/B ) bei ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes, unzureichender Wasserdurchlässigkeit, Abweichungen von der planmäßigen Höhenlage , Neigung oder Ebenheit schädlichen Verschmutzungen Fehlen notwendiger Entwässerungseinrichtungen fehlenden Bezugspunkten © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.3.3 Unebenheiten Unebenheiten der Oberfläche innerhalb einer 4 m langen Messstrecke dürfen bei Flächen aus Naturstein mit gespaltener Oberfläche nicht größer als 2 cm sein, bei allen sonstigen Flächen nicht größer als 1 cm sein. © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.3.4 Die abflusswirksame resultierende Neigung der Pflasterdecke darf folgende Werte nicht unterschreiten : Bei Naturstein mit gespaltener oder grob bearbeiteter Oberfläche auf Fahrbahnen : 3,5 % Sonstige Flächen : 3,0 % In allen anderen Fällen : 2,5 % Ausführungsbedingte Abweichungen dürfen bis 0,4 % betragen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.4 Decken aus Betonsteinpflaster Nr. 3.4.1 Bettung Die Dicke der Bettung bei Steinen mit einer Nenn- dicke ab 120 mm darf 4 bis 6 cm betragen. Als Bettungsstoffe sind bei Steinen mit einer Nenn- dicke ab 120 mm und einer Bettungsdicke größer 4 cm Gesteinskörnungen 0/11 mm zu verwenden. Nr. 3.4.2 Fugenbreiten „... bei Steinen mit einer Nenndicke ab 120 mm mit Fugenbreiten von 5 bis 8 mm ...“ Nr. 3.4.3 Verfugen und Verdichten ... Pflaster mit besonderer Oberfläche ist beim Rütteln oder Rammen zu schützen... © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.5 Decken aus Pflasterklinker und Pflasterziegel Nr. 3.4.3 Verfugen und Verdichten ... die Oberfläche ist beim Rütteln oder Rammen zu schützen... © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.6 Decken aus Natursteinpflaster Nr. 3.6.1 Bettung : gleicher Text wie Betonsteinpflaster Nr. 3.6.2 Versetzen und Verlegen Die Steine sind in die Bettung hammerfest zu versetzen „oder auf die Bettung zu verlegen“. „... Sind folgende Fugenbreiten, gemessen am oberen Rand der Steine auszuführen : unter 60 mm Nenndicke max. 6 mm ab 60 mm bis unter 120 mm Nenndicke max. 10 mm ab 120 mm Nenndicke max. 15 mm Bei bearbeiteten Steinen mind.(?) 10 mm © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Nr. 3.6.2 Versetzen und Verlegen Die Steine sind in die Bettung hammerfest zu versetzen hammerfest ? © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.7 Plattenbeläge Nr. 3.7.1 Bettung : gleicher Text wie Betonsteinpflaster Nr. 3.7.2 Versetzen und Verlegen Die Platten sind auf die Bettung zu verlegen oder in die Bettung zu versetzen Fugenbreiten : bis unter 120 mm Nenndicke 3-5 mm ab 120 mm Nenndicke 5-10 mm Nr. 3.7.3 Verfugen und Verdichten „Die Oberfläche ist beim Rütteln oder Rammen zu schützen © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.8 Einfassungen Fundament und Rückenstütze (in Schalung) aus Beton C 12/15 Druckfestigkeit am fertigen Bauteil nach 28 Tagen: Mittelwert aus 3 Probekörpern min. 8,0 N/mm², kein Einzelwert unter 6,4 N/mm² ! © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk DIN 18 318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen Neu : Nr. 3.9 Entwässerungsrinnen Fundament aus Beton C 12/15 Druckfestigkeit am fertigen Bauteil nach 28 Tagen: Mittelwert aus 3 Probekörpern min. 8,0 N/mm², kein Einzelwert unter 6,4 N/mm² ! Bewegungsfugen 8-15mm mit „höchstens“ 12 m Abstand © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Empfehlung : Fundament und Rückenstütze in C 20/25 ausschreiben und Druckfestigkeit am fertigen Bauteil nach 28 Tagen festlegen mit : Mittelwert aus 3 Probekörpern min. 15,0 N/mm², kein Einzelwert unter 12,0 N/mm² ! Bewegungsfugen 8-15mm mit höchstens 5 - 7 m Abstand © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006

© www.pflasterberatung.de 05.2008 Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk © www.pflasterberatung.de 05.2008 10/2006