Trägerschaften von Kinder- und Jugendheimen: Ein PPP-Projekt, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. iur. Isabelle Häner 9. Juni 2010.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Empfehlungen Kurzfristig Mittelfristig Langfristig Prozesse
Advertisements

Bruxelles, May 2010 Source: Prof. Dr. Wittke / Göttingen Marktentwicklung Februar 2009 (regional) MonatHalbleiter- absatz Veränderung i.Vgl. Q. Vorj. Veränderung.
Dienstleistungspartnerschaften Chancen für Verwaltungen
Prof. Dr. C.Böttger Seite 1 WIW-Rotterdam May 2010 © Christian.Böttger Austauschprogramm University of Rotterdamm Stand 10/2009.
Hoheits- und Leistungsverwaltung
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Frühjahresversammlung VZS
April 2009 Visionen 2 swiss unihockey ist einer der führenden Sportverbände in der Schweiz – konfessionell und politisch unabhängig und neutral. swiss.
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Medienkonferenz Tätigkeitsbericht Juni 2012, Beckenhofstrasse 23, 8006 Zürich Dr. iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.
Interreg III Ausrichtungen: - Ausrichtung A: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zw. benachbarten Grenzregionen -
Audiopädagogischer Dienst
Willkommen im Schulverbund Lingen I. Zielsetzung Mit dem Schulverbund Lingen 1 wird das Ziel verfolgt, die Qualität von Unterricht und Schulleben gemeinsam.
1 Workshop Service Grundlagen Saia Service an PCD's Grundlagen I. Workshop Einführung Service an Saia PCD Grundlagen.
C2 Kurs Grundlagen der Jugendarbeit/Jugendleitung Der Kurs richtet sich an alle, die oder darüber hinaus interessiert sind am Unterrichten eines Schülers.
Wie gehen Schweizer Hochschulen mit Plagiaten von Studierenden um? Prof. Dr. habil. Urs Dahinden, Prof. Dr. Bernard Bekavac, Simone Bruckner, Gregor Fischer,
Walter HAUER InteressenManagement Ing. Mag. Walter HAUER.
Ein Traum ist immer der Anfang aller Taten . . .
IT Gipfeltreffen IT-GIPFEL-TREFFEN IT-LÖSUNGEN FÜR DIE PRAXIS QUALITÄTS- MANAGEMENT IM KMU 18. JUNI 2009.
 Prof. Dr. Peter J. Weber (2007)
Globalisierung bedeutet Verantwortung übernehmen…
Bank Runs, Deposit Insurance, and Liquidity
Maarja-Dorf Brücke zwichen die Menchen Jaan Kallas.
RPI-Workshop , Salzburg Margit Appel, ksoe.
Gesetzliche Änderungen und deren Folgen auf den Finanzplan der Gemeinde Brigitte Leiser Stellvertretende Vorsteherin Amt für Gemeinden Seminar FGV – 11.
Wochenplanunterricht
Thomas & Christian Stationen einer Hochzeit Darf ich mein mit Dir teilen? 23. Dezember :34.
So funktionieren Abo-Fallen: Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern Ziel: unbeabsichtigter Abschluss von Abos Die Kostenpflicht wird im Kleingedruckten,
Pressemitteilung DSSI Konzept der Empfangseinrichtungen für Asylbewerberfamilien in Steg und Raron.
Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse § 1 Das Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichtenkatalog Markus Artz.
Besteuerung von ÖPP-Vorhaben Partnerschaft im Rahmen einer ÖPP Dorota Dąbrowska Steuerberaterin Warschau, den 5. November 2012.
Prof. Dr. Thomas Raab, Trier1 Leiharbeit und Arbeitseinsatz in Drittfirmen – gesetzliche Spielräume und Umgehungsgestaltungen Vortrag im Rahmen der Tagung.
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Performer PRIMUS ® und PRIMUS 50plus ® Generationen -Versorgung.
Verankerung Heimverbände regional Fachstellen Heimverbände national.
Fachstelle Sport des Kantons Zürich Neumühlequai Zürich Tel Fax Zürcher Forum Prävention.
Warum haben Kinder Rechte?
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
...ich seh´es kommen !.
1 Herzlich willkommen Medienkonferenz Tätigkeitsbericht April 2011.
Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Dienstchef Pressekonferenz Branchenvereinbarung FSKB - DUS Stand der Steinbrüche.
Département de la sécurité, des affaires sociales et de lintégration Service de laction sociale Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration.
1 Online Durchsuchung und Suchbegriff im Internet National University of Kaohsiung Department of Law Prof. Dr. Jiuan-Yih Wu 19. Juni
NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative Staatsverträge vors Volk Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.
__________________________________________________________________________________________________________________ Vortrag Juristenverein16. SEPTEMBER.
Grundlagen für den Bildungsraum Schweiz. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 61a 1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen.
Rechtliche Grundlagen für die Kleinkindbetreuung im TAG TAG - KJHG.
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Prof. Ursula Sury, Rechtsanwältin Luzern R.I.O. Management Forum 2002 Visionen einer nachhaltigen Zentralschweiz.
Massnahmen gegen die häusliche Gewalt im Kanton Aargau Adrienne Marti lic.iur. RA., Sozialpädagogin Geschäftsführerin.
Kanton Bern Aufgaben der Institutionen Informationsveranstaltung der GEF und des HVBE Von Hygienemassnahmen zur Pandemievorsorge Markus Loosli Vorsteher.
1 Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH Zürich Tel.: Fax: www.datenschutz.ch.
Public Private Partnership: Anmerkungen aus der Sicht des Handwerks Dr. Georg Cramer, NWHT: PPP - Anmerkungen aus der Sicht des Handwerks, 11. Oktober.
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 5. Dezember 2008.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
1 Einführung ins Gemeinderecht. 2 CH-Gemeinden in Zahlen 1990: 3021 Gemeinden 2000: : : : 2551.
Fachgruppe für kantonale Finanzfragen 9. Dezember 2011 Vertraulich Finanzierung von Public Private Partnership.
PPP- PRAXIS SCHWEIZ: PRAXISLEITFADEN HOCHB AU Lorenz Bösch Präsident Verein PPP-Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Jahrestagung SGVW Projekt PPP im Bereich Registerharmonisierung Markus Schwyn.
Oktober Kirchgemeindereglement (KGR) Dr. Benno Schnüriger Präsident Synodalrat Herbsttreffen der Kirchenpflegen Oktober 2014.
NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis.
Ausführung von Bundesgesetzen durch
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Basel | Zürich | Bern Was fehlt für die monistische Finanzierung? Dr. iur. Carlo Conti, Rechtsanwalt KVG-Tagung, Grand Casino Luzern 25. August 2016.
Die UNO Die UNO – ein Parlament der Völker?
Die 72-Stunden-Aktion - Unterstützer/-innen gesucht
Die 72-Stunden-Aktion - Unterstützer/-innen gesucht
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
 Präsentation transkript:

Trägerschaften von Kinder- und Jugendheimen: Ein PPP-Projekt, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. iur. Isabelle Häner 9. Juni 2010

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Übersicht Historische Ausgangslage Rechtliche Grundlagen Zwischenfazit PPP – Was ist das? PPP – Modell: Ein Beispiel PPP – Modell: Übertragung auf Kinder- und Jugendheime Und das ideale Modell?

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Historische Ausgangslage Zucht- und Armenhaus (Mittelalter) Waisenhaus (nach französischer Revolution/Regeneration) Kinderheime (Neuzeit) Sozialpädagogische Einrichtungen etc. (2010)

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Zuständigkeit Bund - Kantone Schulwesen = Kantone (Art. 62 BV) Art. 317 ZBG: Die Kantone sichern durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindesschutzes, des Jugendstrafrechts und der übrigen Jugendhilfe Jugendstrafvollzug (Jugendstrafgesetz, 20. Juni 2003, Art. 15 ff.)

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Menschenrechte – staatliche Schutzpflichten und Aufgaben UNO-Kinderrechtskonvention (ratifiziert 24. Februar 1997) Art. 20 (1) Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates. (2) Die Vertragsstaaten stellen nach Massgabe ihres innerstaatlichen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher.

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV) Art. 11 BV (konkretisiert in Art. 41 BV): Schutz der Kinder und Jugendlichen Art. 19 BV: Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht Als Auftrag an Bund und Kantone: Rücksichtnahme auf Förderungs- und Schutzbedürfnisse bei der Erfüllung der Staatsaufgaben (Art. 67 BV)

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Kantonsverfassungen z.B. Art. 14 KV Neuchâtel: Anspruch auf Schutz und Betreuung der Kinder, Anspruch auf unentgeltlichen und ausreichenden Schulunterricht z.B. Art. 19 und Art. 112 KV Zürich Art. 112: Kanton und Gemeinden fördern in Zusammenarbeit mit Privaten … b) den Schutz der Kinder und Jugendlichen und ihre Integration in die Gesellschaft

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Jugendheimgesetze Staatliche Schul- und Jugendheime Private Schul- und Jugendheime Anerkennung mittels Verfügung = Staat handelt gegenüber Privaten hoheitlich Beispiel ZH: Gemeinden/Städte können Schul- und Jugendheime führen, aber es bestehen anerkannte private Institutionen Finanzielle Benachteiligung der Gemeinden

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Rechtliche Grundlagen Jugendheimgesetze Grundlage für die Staatsbeiträge (Subventionen) Für Betrieb Für Investitionen Anerkennung = Voraussetzung für Subvention Verfügung oder verwaltungsrechtlicher Vertrag Inhalt des Subventionsverhältnisses: Staat steuert Quantität und Qualität des Angebotes

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Zwischenfazit Gesetze setzen Zusammenarbeit Staat + Privat stillschweigend voraus Private erfüllen eine Aufgabe, die der Staat übernehmen müsste Verantwortung (auch die zivilrechtliche) bleibt bei den privaten Organisationen Abhängigkeit der Heime von staatlicher Anerkennung und Subventionen; Regelungen sind kantonal Hoheitliches Handeln des Staates

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, PPP Public Private Partnership – Was ist das? Eine moderne Idee PPP (im weiten Sinne) Private realisieren, finanzieren und betreiben eine Institution, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, PPP Public Private Partnership – Was ist das? Wesenselemente von PPP: Staat – Privat sind gleichberechtigte Partner Betrachtung und Vertrag über die Nutzungsdauer (z.B. Gebäude) Projektfinanzierung über den Lebenszyklus Gezielte Risikoallokation und -bewertung Periodisches Leistungsentegelt - Abgeltung von Investitionen und Betriebskosten

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, PPP – Modell: Ein Beispiel Vertragsmodell Häufig als Konzessionsmodell Staat überträgt Aufgabe an Projektgesellschaft mittels Vertrag: Bau und Betrieb Betrieb: Service Level Agreement (Leistungsvereinbarung) Vereinbarung über Staatsbeiträge Projektgesellschaft Sucht Eigenkapitalgeber und Darlehensgeber (=Sponsoren) Schliesst Verträge mit Bauunternehmen Und Betreiber

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, PPP – Modell: Ein Beispiel Vertragsmodell Bauunternehmen und Betreiber Schliessen Vertrag über Schnittstellen Banken schliessen Verträge mit Projektgesellschaft (Finanzierungsvertrag) Bauunternehmen Sponsoren (Rangrücktritt) Kanton/Gemeinden

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, PPP-Modell: Übertragung auf Kinder- und Jugendheime Keine Planung auf der grünen Wiese! Mögliche Elemente aus PPP: Vermehrter Einsatz von Verträgen: Leistungsvereinbarungen statt Verfügungen und Reglemente Lebenszyklusansatz wählen "Change-Management" wichtig Zweckmässigere Risikoverteilung: Fachlichkeit muss im Vordergrund stehen

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Und das ideale Modell? Keine zwingende Übernahme von PPP-Modellen Aber: Kinder- und Jugendheime sollen von den Privaten geführt werden Finanzierung soll beim Staat bleiben Qualitätskontrolle durch Staat (öffentliches Interesse) Keine Vermischung zwischen Aufsicht und operativer Führung der Heime Steuerung soll mittels einer Leistungsvereinbarung erfolgen

PPP-Modell, das der Staat nicht mehr will? Prof. Dr. Isabelle Häner, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Isabelle Häner Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Bratschi Wiederkehr & Buob Bahnhofstrasse 106 Postfach Zürich Telefon