Christoph Böbner Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

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 Präsentation transkript:

Christoph Böbner Bundesamt für Landwirtschaft, Bern Bodenerosion in den Alpen Informationsveranstaltung 13. & 14. September 2007 in Andermatt Nachhaltige Förderung der Schweizer Bergland- und Alpwirtschaft Christoph Böbner Bundesamt für Landwirtschaft, Bern

Inhalt Fakten zur Bergland- und Alpwirtschaft Funktion und Bedeutung Politik und Massnahmen Künftige Herausforderungen Internationale Aspekte und Forschung Bemerkungen zum Thema Erosion

Fakten Hügel- und Berggebiet sowie Sömmerungsgebiet nach LwG Fläche LN: 563‘000 ha offenes Ackerland 49‘000 ha Betriebe: Haupterwerb 24‘200 Nebenerwerb 10‘500 Sömmerungsfläche: 538‘000 ha Sömmerungsbetriebe: 7‘400 Gesömmerte Tiere: rund 300‘000 GVE

Funktion / Bedeutung der Bergland- und Alpwirtschaft Nutzt, pflegt und erhält die Kulturlandschaft Schafft und erhält Biodiversität Produziert erstklassige Erzeugnisse Trägt bei zur Sicherung von Infrastrukturen (Siedlungen, Verkehrswegen usw.) Träger eines reichen, alpinen, europäischen Kulturerbes

Bundesverfassung (Art. 104) Aufgaben der Landwirtschaft 1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes. 2 ..... 3 Er (der Bund) richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. ....

Politik / Massnahmen Grundsatz der Förderpolitik zu Gunsten der Hügel- und Bergwirtschaft sowie Alpwirtschaft: LwG Art. 4 Erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen 1 Erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen, insbesondere im Berg- und Hügelgebiet, sind bei der Anwendung dieses Gesetzes angemessen zu berücksichtigen. 2 Das Bundesamt für Landwirtschaft (Bundesamt) unterteilt die landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Massgabe der Erschwernisse in Zonen und führt hierzu einen Produktionskataster. 3 Der Bundesrat legt die Abgrenzungskriterien fest.

Landwirtschaftliche Zonengrenze

Instrumentarium zugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft und den Sömmerungsgebieten 1. Produktion und Absatz: - Regionale Absatzförderung - Kennzeichnung GUP, GGA - Schutz der Bezeichnung Berg/Alp 2. Direktzahlungen: - Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP) - Allgemeine Hangbeiträge - Sömmerungsbeiträge

Instrumentarium (Fortsetzung) 3. Strukturverbesserung in Form von Investitionshilfen - Beiträge (à fond perdu) - Investitionskredite (Darlehen) Im Berg- und Hügelgebiet werden in der Regel bei den Beiträgen und den Investitionskrediten höhere Pauschalen gewährt (GVE, Bauvolumen).

Mitteleinsatz zugunsten der Berg- und Hügellandwirtschaft und den Sömmerungsgebieten Direktzahlungen TEP-Beiträge (Allg. DZ) 198 Mio. Fr. Allg. Hangbeiträge (Allg. DZ) 94 Mio. Fr. - Sömmerungsbeiträge (Öko DZ) 92 Mio. Fr. Insgesamt fliessen rund 61% der aller Direktzahlungen (Total: 2,5 Mrd. Fr.) ins Berg- und Hügelgebiet Strukturverbesserung Beiträge (à fond perdu) 75 Mio. Fr. (= 87% der Mittel) Investitionskredite (Darlehen) 165 Mio. Fr. (= 51% der Mittel)

Internationale Aspekte / Forschung Alpenkonvention: Eigenes Protokoll für die Berglandwirtschaft Ratifikationsprozess ist blockiert! SARD-M: Von der FAO koordinierte Projekt zielt darauf ab, die Lebensqualität der Gebirgsbevölkerung zu verbessern INTERREG ‚Alpen‘: Grenzüberschreitende Zusammenarbeitsformen mit EU-Ländern Euromontana: NGO auf Europäischer Ebene (u.a.Charta für Bergprodukte‘) NFP 48: Alpine Landschaften (z.Z. läuft Auswertung) Agroscope ART: u.a. AgriMontana: Beiträge der Landwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung des Berggebiets Div. Studien: Universitäten, ETH, Fachhochschulen, Beratungsbüro

Künftige Herausforderungen für die Berglandwirtschaft und Alpgebiete Ökonomischer Druck bleibt hoch (Integration, Globalisierung) Anpassungen der betrieblichen Strukturen Fehlendes, qualifiziertes Personal auf den Sömmerungsbetrieben Rückgang der Bestossung (Sömmerung) Einwachsen der Flächen (Verbuschung, Wald) Beschränkte finanzielle Mittel (Verteilung!) Allg. demographische Entwicklung im Berggebiet Klimaveränderung

Erosion: Allgemeine Bemerkungen Erosionspotenzial in der Schweiz hoch: Niederschläge Hangneigung Dennoch: im internationalen Vergleich hat die Schweiz relativ selten, starke Erosionsereignisse auf dem Landwirtschaftsland Flächennutzung in der Regel gut angepasst: Wald, Grünland, Fruchtfolgen mit Kunstwiesen, kleine Parzellengrösse usw.

Erosion in den Alpen ‚Alpen‘? Landwirtschaftliche Nutzfläche Sömmerungsgebiet Direktzahlungen: ÖLN als Bedingung u.a. „Geeigneter Bodenschutz“ Bodenbedeckung/Erosionsschutz N.B. In den höchsten Zonen weitgehend nur Grünland d.h. kein oder wenig Ackerbau! „Alp-ÖLN“ Grundsatz der sach- gerechten und umwelt- schonenden Bewirtschaftung

Verhinderung von Erosion Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) keine regelmässig beobachtbaren Bodenabträge ansonsten: Plan zur Verhinderung der Erosion Plan wird von einer vom Kanton bezeichneten Stelle gemeinsam mit dem Bewirtschafter erstellt Inhalt: a) Situationsanalyse: Identifikation der Erosionsprobleme, Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Neigung und Bodenstruktur der Parzellen etc.) b) Umsetzungsplan

Verhinderung von Erosion Sömmerungsgebiet (VO z.Z. in Totalrevision) Grundsatz: Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung gestuftes Anreizsystem (Weidesystem für Schafe) Nicht zu beweidende Flächen: Flächen auf denen durch Beweidung die Erosionsgefahr offensichtlich verstärkt wird. Bewirtschafter halten in einem Plan die beweidbaren und die nicht oder nur beschränkt zu beweidenden Flächen fest. Bei ökologischen Schäden: Kanton erlässt Auflagen für die Weideführung, die Düngung und die Zufuhr von Futter und verlangt entsprechende Aufzeichnungen. Führen die Auflagen nicht zum Ziel, kann ein Bewirtschaftungsplan verlangt werden.

Verhinderung von Erosion Sömmerungsgebiet (Fortsetzung) Bewirtschaftungsplan muss u.a. Auskunft geben über die beweidbaren Flächen, die vorhandene Pflanzengesellschaften, die Nettoweidefläche und das geschätzte Ertragspotenzial usw. Bewirtschaftungsplan legt u.a. fest: welche Flächen mit welchen Tieren beweidet werden sollen, die Bestossungszahlen, die Sömmerungsdauer, das Weidesystem, die Verteilung der alpeigenen Dünger, allfälliger Sanierungsplan für die Bekämpfung von Problempflanzen, allfällige Massnahmen zur Verhinderung der Verbuschung oder Vergandung usw. Der Bewirtschaftungsplan muss von Fachleuten erstellt werden, die vom Bewirtschafter unabhängig sind. Der Kanton kürzt oder verweigert den Beitrag bei Vergehen nach gemeinsamen Richtlinien