Emissionshandel Vortrag Umweltrecht Janina Senner Arne Feldmeier

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Emissionshandel Vortrag Umweltrecht Janina Senner Arne Feldmeier Fabian Ruppert Christoph Hanrott

Inhaltsgliederung Die Grundidee des Emissionshandels Umsetzung im Kyoto Protokoll Rechtliche Grundlagen Emissionshandel in der EU Emissionshandel in Deutschland Vor- und Nachteile des Emissionshandels Aktuelle Informationen Fazit

1. Die Grundidee des Emissionshandels

Die Grundidee des Emissionshandels Weltweite Reduzierung von Treibhausgasen  Stillstand / Verlangsamung der globalen Erwärmung Minderung von Emissionen sollen über große geografische Räume betrachtet und bewertet werden Emission als freies Gut  Emissionen als knappes Gut  Emission als Wirtschaftsgut 

2. Umsetzung im Kyoto Protokoll

Kyoto Protokoll Kyoto Protokoll: seit 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen für den Klimaschutz. Das bis zum Jahr 2012 gültige Abkommen schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest, die als Auslöser der globalen Erwärmung gelten.

Ziele des Kyoto Protokolls Beigetretende Industrieländer verpflichteten sich bis zum Zeitraum 2008-2012 ihre Treibhausgase um 5,2% zu reduzieren (Basis 1990) Kohlendioxid (CO2) wichtigstes THG Weltweites Reduktionsziel wird auf Nationalstaaten herunter gebrochen Die EU muss um 8% reduzieren Deutschland um 21% Kyoto-Protokoll tritt 90 Tage nach der Ratifizierung durch das russische Parlament am 16.02.2005 in Kraft; die USA haben bisher nicht ratifiziert

Flexible Mechanismen im Kyoto Protokoll Joint Implementation (JI) Art. 6 KP: Industrieländer können Emissionsminderungsprojekte in anderen Industrieländern durchführen und sich die erzielten Emissionsminderungen auf ihre eigenen Verpflichtungen anrechnen lassen Clean Development Mechanism (CDM) Art. 12 KP: Industrieländer investieren in Emissionsminderungsprojekte in Entwicklungsländern und können sich die erzielten Emissionsminderungen auf ihre eigenen Verpflichtungen anrechnen lassen Emissions Trading (ET) Art. 17 KP: Industrieländern können untereinander Emissionsrechte handeln

Flexible Mechanismen im Kyoto Protokoll

3. Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Kyoto - Protokoll Richtlinie 2003/87/EG Treibhausgas – Emissionshandelgesetz (TEHG) Nationaler Allokationsplan (NAP) Zuteilungsgesetz Zuteilungsverordnung Kostenverordnung

Rechtliche Grundlagen Richtlinie 2003/87/EG : „Das Ziel des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen […] ist letztlich die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Stand, der eine gefährliche vom Menschen verursachte Beeinflussung des Klimasystems verhindert.“ TEHG : „Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.“

Rechtliche Grundlagen NAP I (2005 – 2007) : Der nationale Allokationsplan ist eine Übersicht zur Verteilung von Emissionszertifikaten, die im Rahmen des europäischen Treibhausgasemissionshandel von jedem Mitgliedsstaat der EU jeweils am Anfang einer Handelsperiode (3 bzw. 5 Jahre) angefertigt werden muss. NAP II ( 2008 – 2012) : Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2006 den zweiten Nationalen Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 2008 bis 2012 (NAP II) beschlossen und am 30.06.2006 fristgerecht bei der EU-Kommission vorgelegt. Die gesetzliche Umsetzung des NAP II erfolgt im Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012). ZuG 2007 / 2012 : Zweck dieses Gesetzes ist es, im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 ( 2008 bis 2012) nationale Ziele für die Emission von Kohlendioxid in Deutschland sowie Regeln für die Zuteilung und Ausgabe von Emissionsberechtigungen an die Betreiber von Anlagen festzulegen [...]

4. Emissionshandel in der EU

Emissionshandel in der EU

5. Emissionshandel in Deutschland

Erste Erkenntnisse (NAP I 2005-2007) Vergabe nach ZuG 2007 Für Kleinemittenten hoher Aufwand Energieintensive Industrie und Industrie mit prozessbedingten CO2-Ausstoß benachteiligt Viele Sonderregelungen (Optionsregeln) Eingeplanten Reservemenge zu gering Steigerung der Strompreise („windfall profits“) CO2-Reduktion unter Erwartungen Börsenhandel: Funktionsfähig und selbstregulierend Starke Preisschwankungen

Umgesetzte Erkenntnisse im NAP II (2008-2012) Vereinfachung des Vergabesystems (ZuG) Entlastung der Kleinemittenten Sonderregeln auf ein Minimum beschränken Weiterhin Beschränkung auf CO2 Ausbau von alternativen Instrumenten „Clean Development Mechanism“ (CDM) „Join implementation“ (JI) Drastischere Senkungen der Zertifikatszuteilungen Bspw. Deutschland von 499 auf 453 Mio t CO2 / a

6. Vor- und Nachteile des Emissionshandels

6. Vorteile des Emissionshandels Weitestgehend selbstregulierend CO2-Handel anstatt gesetzlicher Verordnungen Länderübergreifendes Instrument Anreiz für Neuinvestitionen Kosten/Nutzen - Optimierung Förderung von CO2-armen Technologien Wirtschaftlicher Vorteil für Unternehmen in diesem Bereich Technologischer Vorsprung

6. Vorteile des Emissionshandels Verringerung der Erderwärmung - Mögliche Vermeidung von finanziellen Schäden durch Naturkatastrophen - Erhalt der Natur

6. Nachteile/Risiken des Emissionshandels Finanzielle Belastung der Wirtschaft durch Strompreissteigerung Bürokratischer Aufwand durch Emissionsberichte / Zuteilungsverfahren Zertifikatkauf / zusätzliche Investitionen Wettbewerbsverzerrung Wirtschaftliche Benachteiligung gegenüber nicht teilnehmenden Länder Besonders für energie- und CO2-intensive Industrie Mögliche Verlagerung der Produktion ins Ausland

6. Nachteile/Risiken des Emissionshandels Einbezug weiterer Länder erforderlich USA und China sind neben Europa die Hauptemittenten Steigende Emissionen in Schwellenländern Hauptemittenten: Europa 7.404 Mio. Tonnen USA 6.526 Mio. Tonnen China 5.327 Mio. Tonnen Japan 1.406 Mio. Tonnen Indien 1.050 Mio. Tonnen Deutschland 0.880 Mio. Tonnen ganz Afrika 0.944 Mio. Tonnen Jährlicher pro-Kopf Verbrauch: USA 20 Tonnen Deutschland 10 Tonnen Japan 9 Tonnen China 3 Tonnen Indien 1 Tonne Afrika

7. Aktuelle Informationen

Momentane Kernfrage: Wie viel CO2 darf jetzt nach NAP II emittiert werden? Von EU-Umweltkommission genehmigt: 453 Mio t. CO2 /a

Kritik an verschiedenen Punkten des NAP II: Versteigerung der Zertifikate Union und SPD planen Einführung von Versteigerung von CO2 -Zertifikaten So sollen die weiterhin gewaltigen Windfall-Profits kompensiert werden und der Gewinn der Energieversorger (6 bis 8 Mrd. € Zusatzgewinn allein durch die Einpreisung der kostenlos zugeteilten Emissionszertifikaten) zugunsten der Steuerzahler reduziert werden. Alle anderen Branchen sollen die Zertifikate weiterhin kostenlos erhalten. Nach Vorgaben der EU-Kommission ist eine Auktionierung von bis zu 10% möglich.

Standpunkte der beiden Seiten Öffentliche Verbände Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft: 2005 seien mindestens 93 Prozent der zur Stromerzeugung notwendigen CO2-Zertifikate den Stromunternehmen kostenlos zugeteilt worden. Dennoch verlangten sie von den Kunden Strompreise, als ob sie 100 Prozent der Zertifikate hätten kaufen müssen. Energieversorgungsunternehmen Sprecher der EVU‘s: Preissteigerungen nur eine natürliche Antwort wettbewerblicher Märkte auf die vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen.

Weiterer Kritikpunkt am NAP II: Privilegierung von Kohlekraftwerken Gaskraftwerke dürfen 365 g CO2 / erzeugter kWh ausstoßen. Kohlekraftwerke dagegen mehr als das Doppelte (750 g). Umweltverbände sehen dadurch in der Industrie falsche Anreize zur Fortführung der CO2-intensiven Kohleverstromung gesetzt.

Flugverkehr in den Emissionshandel einbeziehen Das Flugzeug ist das klimaschädlichste Fortbewegungsmittel. Seit 1990 sind die Emissionen des Flugverkehrs um 87 Prozent gestiegen. Dennoch ist der internationale Flugverkehr nicht im Kyoto-Protokoll erfasst bzw. bekommt keine Emissionskontingente. Die EU-Kommission geht davon aus, dass der erwartete Anstieg des Flugverkehrs bis zum Jahr 2012 ein Viertel der Reduktionen der EU, die Teil ihres Ziels im Rahmen des Kyoto-Protokolls sind, „auffressen“ würde.

Politischer Hintergrund des Klima - Gipfels 11. Klimagipfel in Montreal (Dez. 2005): 23.Sitzung des SBSTA: Vordiskussion bezüglich der Emissionsbilanzen des Flugverkehrs für die einzelnen Staaten Ergebnislos verschoben auf 24.Sitzung 24. Sitzung des SBSTA (Mai 2006) Keine weiteren Fortschritte. Verschoben auf 12.Klimagipfel 12. Klimagipfel in Nairobi (Nov. 2006) Aus Zeitmangel vertagt auf 13.Klimagipfel "Das Ergebnis von Nairobi ist frustrierend.“ (Gerhard Timm, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland)

Klima Gipfel Sendung mit dem Klaus

Europäische Umsetzung schneller 20.12.06, Veröffentlichung des EU-Konzept zur Einbeziehung des Flugverkehrs: Ab 2011 sollen sämtliche Flüge innerhalb der EU am Handel teilnehmen, ab 2012 der gesamte EU - Flugverkehr. Obergrenze der Emissionen soll auf Durchschnittsniveau der Jahre 2004-2006 gelegt werden. 10% der Zertifikate sollen versteigert werden.

Kalifornien will sich als erster US-Bundesstaat am internationalen Emissionshandel beteiligen Erste Schritte in die Richtung: Im September 2006 unterschrieb Schwarzenegger in Anwesenheit von Tony Blair die Assembly Bill 32, welche gesetzlich vorschreibt den Ausstoß von Treibhausgasen in Kalifornien bis 2020 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Schwarzenegger: "Today, California will be a leader in the fight against global warming." Nach Blairs Ansicht könnte der europäische Emissionshandel durchaus als Modell für einzelne US-Bundesstaaten dienen.

8. Fazit Sinnvolles Instrument für europa-/weltweite Reduktion Ausbau auch auf andere Schadstoffe wünschenswert Bürokratischer Aufwand akzeptabel CO2-Reduzierung bei wirtschaftlich optimierten Investitionen Weltweite Umsetzung weiterhin problematisch Wettbewerbsverzerrung Solange die beiden größten Emittenten (USA, China) sich nicht beteiligen, leider fast nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!!