Informationsveranstaltung zur Berechnung der Gesamtqualifikation am Ende der Qualifikationsphase 2012/2013 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang.

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zur Berechnung der Gesamtqualifikation am Ende der Qualifikationsphase 2012/2013 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang (G 8), APO-GOSt B

Pflichtbelegung in der Qualifikationsphase AF Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 I Deutsch X Aus SI fortgeführte oder neue Fremdsprache Kunst, Musik oder Ersatzfach (Lit, VP, IP) [zweite Fremdsprache [wenn FS – Schwerpunkt]] [X] II Geschichte [oder Zusatzkurs] Sozialwissenschaften [oder Zusatzkurs] [oder Erziehungswissenschaften, Erdkunde, Philosophie als Gesellschaftswissenschaft] III Mathematik Biologie oder Physik oder Chemie [zweite NW [wenn NW – Schwerpunkt] Religion [oder ersatzweise Philosophie] Sport §§11/28

Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Die drei Aufgabenfelder müssen durch die vier Abiturfächer abgedeckt werden. Das sprachlich-künstlerische Aufgabenfeld kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden. Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Erstes Abiturfach muss eine aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder Deutsch sein. Religion kann als Fach der Abiturprüfung das gesellschaftliche Aufgabenfeld abdecken. Die Pflichtbelegungen im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (§11 Abs. 3) bleiben hiervon unberührt. Religion und Sport können nicht gleichzeitig als Abiturfächer gewählt werden. §12

Klausuren in der Qualifikationsphase In der Jahrgangsstufe Q1.1 – Q.2.1: in allen vier Abiturfächern Deutsch einer Fremdsprache *) zwei Fremdsprachen, wenn der fremdsprachliche Schwerpunkt gewählt wurde *); in jedem Fall in der neu einsetzenden Fremdsprache *) Mathematik einer Naturwissenschaft, wenn der naturwissenschaftliche Schwerpunkt gewählt wurde In der Jahrgangsstufe Q2.2 in den drei schriftlichen Abiturfächern in der neu einsetzenden Fremdsprache. §14

Zulassung zum Abitur – Defizite (weniger als 5 Punkte) Bei Einbringung von: 35 – 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 38 – 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Früh beachten: Durchschnittspunktzahl > 5 Punkte !!!

Berechnung der Gesamtqualifikation nach APO-GOSt B Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte) Einbringung / Belegung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Einbringung: mind. 35 Kurse Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt B Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in der Abiturprüfung (fünffache Wertung) §12

Anzahl anrechenbare Kurse Schritte zur Berechnung von Block I Beispiel einer Berechnung Fach Abi-fach Q1 Q2 Anzahl anrechenbare Kurse 1. 2. 3. 4. D 8* 7* 4 E 5* 6* KU (7) 10* 9 EW LK SW -- 2 GE 9* M BI CH 10 11 11* KR SP V-E (X) - PK-PA WStd 35 34 40 Schritte zur Berechnung von Block I Prüfung, ob 38 Kurse anrechenbar sind (Kurse mit 0 Punkten sind nicht anrechenbar) :  hier 40 anrechenbare Kurse Festlegung der 35 Pflichtkurse (27 GKs plus 8 LKs) [22 Pflichtkurse* GK, 5 zusätzliche GKs] Feststellung, ob die zulässige Anzahl der Defizite überschritten wurde.  Nein Berechnung des Punktedurchschnitts auf der Grundlage von Punkt 2 (Leistungskurse zählen doppelt!): a) Leistungskursbereich: 59 Pkte x 2 = 118 Pkte. b) Grundkursbereich: 227 PKte. c) Summe 345 Pkte. d) Durchschnitt: 345 : 43 (Lks zählen doppelt!) = 8,02 P. 5. Verbesserung des Durchschnitts: Prüfung, ob weitere Wahlkurse über dem errechneten Durchschnitt liegen :  Ja: KU (Q2.2), SP (Q1.2 und Q2) 6. Berechnung des Endergebnisses aus Block I a) Addierung der Kurse aus 5 zum Ergebnis aus 4c: 345 + 38 = 383 b) Anwendung der Formel E I = (P : S) x 40 (383 : 47) x 40 = 325,96  326 Punkte (8,15 P.)

Wiederholung [Q1 – Q2] Pflicht zur Wiederholung, wenn einer von 32 Pflicht-GKs mit 0 Punkten einer von 8 LKs mit 0 Punkten bewertet wird 4 Defizite im LK-Bereich oder bei 35 - 37 Kursen mehr als 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite oder bei 38 – 40 Kursen mehr als 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite zu verzeichnen sind die Mindestpunktzahl im LK- oder GK- Bereich nicht mehr erreicht werden kann [200 Punkte Block I] Wiederholung auf Antrag wenn die Zulassung zum Abitur gefährdet ist §19

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